Preu
ßische Sta —
üUts⸗Zeitung.
Berlin, Sonnabend den 28sten Maͤrz
Beim Ablaufe des Vierteljahrs Pränumeration, hier am Orte bei der
ist, wofuͤr uͤbrigens den hiesigen geliefert wird.
ger fuͤr die Preußischen Staaten auch fernerhin unent gedachten Blattes auf 1 Rthlr. 10 Sgr. fuͤr das Jahr, oder
1 Amtliche Nachrichten. 3 338ꝙ Kronik des Tages.
Bekanntmachung. 1“ 8 In Folge einer Verfuͤgung des hohen III nisteriums werden die Vorlesungen des kommenben Sommer⸗ Sexwesters an hiesiger Universitaͤt, wegen des spaͤt eintreten⸗ en Oster⸗Festes, nicht wie gewoͤhnlich mit dem Montage ach Jubtlate, sondenn schon mit dem Montage nach Qua⸗ imodogeniti, den 27 April, beginnen. Es wird dieses besonders den abwesenden Studirenden (8 hiermit bekannt gemacht.
ie. erlin, den 26. Maͤrz 1829.
Senat der Koͤnigl. Friedrich, Unt
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Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.
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Frankrei “
aits⸗Kammer. In der Sitzung vom 10 cbr. AA* Finanz⸗Minister den von 85 19. Mäͤärz bereits angenommenen Gesetz⸗Entwurf wegen de en⸗Kammer fangs vor; der General⸗Forst⸗Direktor entwickere⸗ Fluß⸗Fisch⸗ zu demselben. Demnäͤchst stattete die Lommife die Gruͤnde sicht uͤber die Tilgungs⸗Kasse durch das Or⸗ züssion zur Auf⸗ denten, des Marquis von Brvilliers, 2 n ihres Präͤsi⸗
uͤber den Zustand der gedachten Kasse ab. ahres⸗Bericht Sitzung fuͤllten die Berathungen uͤber die 26 Gesen Rest der wegen Aenderungen in der Begraͤnzung eemeen meinden. Saͤmmtliche Entwuͤrfe wurden E1e gen 2 Stimmen angenommen. bt mit 125 ge⸗ — Deputirten⸗Kammer. Die Sitzun Mäͤrvz eroͤffnete der Praͤsident damit, daß 1 ung den, Tages zuvor erfolgten
g vom 19ten er der Versamm⸗
von Lameth (eines Mitgliedes der li kes Grafen putirten der Seine und Oise) angegenlen Seite, De⸗
Nachdem die
Deputation ernannt worden, die demselben die letzte Ehre
— ü die nH Aufsicht uͤber die Tilgungs⸗Kasse mit d ₰ miell eingefuͤhrt. Der Pair, Maranis lichen Cereuw⸗
räsident der gedachten Commission, bestieg die Red⸗ And legte der Kammer Rechnung uͤber den Zustan . 8 ac. gungsfonds und uͤber die Operationen desselben in ö Jahre 182 ⅛ ab. An der Tages⸗Ordnung waren demnaͤchst die Commissions⸗Berichte uͤber die beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe wegen der ommunal⸗Verwaltung, und der Organisation der Bezirks⸗ und Departements⸗Raͤthe.) Herr Dupin der Aeltere, welcher den
*) Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes, und um unsern Lesern bei den Berathungen uüber denselben einen sichern Leit⸗ faden an die Hand zu geben, fuͤgen wir dem heutigen Blatte der Staats⸗Zeitung eine vollstaͤndige Uebersetzung der gedachten
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wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß F- (Heesi8e u machen sind, und daß der Preis fuͤr den ganzen Umfang. gega 6 — Abonnenten das Blatt, am Vorabend Wir bemerken zugleich, daß die Abvonnenten der Staats⸗Zotung den eltlich erhalen, fuͤr die Nicht⸗Abonnent “ ehn Silbergroschen vierteljaͤhrlich festgesetzt ist.
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die Bestellungen auf diese Zeitung, ne Plaf Nr 1.), in den Provinzen aber bei den Koͤnigl. Post⸗ des taats † 1 Rthlr 15 Sgr. vierteljäͤhrlich festgestelt seines Datums, durch die Stadt⸗Post frei ins Haus damit verbundenen Allgemeinen Anzeiii Nicht⸗Abonnenten aber der Preis des letzt⸗
Bericht über den Communal⸗Gesetz⸗Entwurf . hatte, aͤußerte sich im Wesentlichen, wie folgt: 2 „Meine Herren! Ein neues Municipal⸗Gesetz is längst g-. wüͤnscht worden; man betrachtete dasselbde mit Recht als das geeignetste Mittel, die verfassungsmaͤßige Ordnung in Frankreich zu defestigen. Zzu verschiedenenmalen schon fruchtlos degehrt, mußte das Verlangen danach bei dem Sturze eines Ministe⸗ B riums, welches alle amtlichen Befugnisse der Orts⸗Behoͤrden 822 vermengt, und sonach das Beduͤrfniß, dieselben endlich durch 7 2* ein Gesch fesige, lt zu sehen, in hohem Grade fuͤhlbar gemacht 2 batte, nur um † mäachtiger werden. Die Deputirten⸗Kammer gab in ihrer Nien Antwort auf die Thron⸗Rede den Wunsch 89 erke anen, as
daß man dem Lande jene Municipal⸗Verfassung, Pentmal der alten Vorrechte der Nation, zuruͤckgeben moͤchte,
um diesen Grund das Gebaͤude der Volks⸗Freiheiten aufzu⸗ führ . Die Bitte ging nicht verloren, und bei der Erbff⸗ nu . er diesjaͤhris,,. Sitzung vernahmen wir aus erhabenem M.r die Erklére wie man schon laängst die Rothwen⸗
. uͤbereinstimmenden Municipala und mnge; erkannt habe“ Die Kam-⸗ mer dankte damals dem Koͤnige im Namen Frankreichs, daß er ihrem vornehmsten Wunsche Gehör ge ⸗ben habe. In der That wurden uns unmittelbar darauf2 Gesch Entwuͤrfe uͤber die von der Regie⸗ rung selbst als unvollständig und unzusammenh, d anerkaunte Municipal⸗ und Devartemental⸗ perlefung vorgelegt, und die Kammer ernannte zwei Commissionen, denen sie die Pruͤ⸗ fung eines jeden dieser Gesetze uͤbertrug, nicht um Beide von einandet zu trennen, sondern um die Prüfung selbst zu erleich⸗ tern und abzukuüͤrzen. Die Commission fuͤr das Communal⸗ Gesetz hat sich 8 ihrer Einsetzung dem ihr uͤbertragenen schwierigen Geschäfte täglich gewidmet, um dem Vertrauen der Kammer und den Erwartungen des Landes moaglichst zu ent⸗ sprechen. Achtzehn Sitzungen, eine jede von f uf Stunden sind dazu verwandt worden. Zu der Abfassung des Berichtes auzersehen, habe ich mich diesem ebrenvollen Auftrage mit al⸗ lem Eifer und aller Thäͤtiakeit unterzogen; die Commission hat meiner Arbeit Beifall geschenkt; giücklich werde ich mich schätzen, wenn mir dieselbe Ffe üfächt abch von Ihnen, meine Herren, zu Theil wird. Jeder von uns cerinnert sich noch der glaͤnzen⸗ den Rede, womit der Minister des Innern die gedachten beiden Gesetz⸗ Entwuͤrfe dieser Kammer vorlegte; von den bochberzig⸗ sten Ausichten ausgehend, wurde uns dartn die Hoffnung gegeben, daß alle Bestimmungen des Gesetzes den großmuͤtbigen Eingebungen entsprechen wuͤrden, die bei der Abfaßung desselven vorgeherrscht haͤtten, und wenn auch einige von diesen Bestimmungen uns den gehegten Erwartungen nicht ganz zu entsprechen geschienen haben, so berechtigt die Rede des Mi sters uns wenigstens zu dem Glan⸗ ben, daß seine Absichten rein ewesen sind“”, Nach diesem Eiu⸗ gange ließ der Redner sich in ine weitlaͤuftige Auscinanderse 85 des ganzen Gesetzes ein, wormn wir honselben unmdglich fol⸗ koͤnnen Wir degnuͤgen uns daher, hier die wesentlichsten Aen rungen, worauf derselbe antrug, ldeuten: Zu Maires sollen stets nur solche Manner ernannt di 2 eingetragen sind. Das veral (odi in die Waͤhler Liste
1 veraltete Rotabler soll uͤberall
die net einer mit de. fassung
beiden Geset⸗Entwuͤrfe Kammer vorgel Entwurf g ——
in der Ordnung bei, wie solche der n sind, d. b. den Devartemental Gesctz⸗ Sitzung der obgleich derselbe nach dem in der obigen Berathun cputirten⸗Kammer gefaßtten Beschlusse zuerst zur — g kommen wird Wir bemerken zugleich, daß wir uns end ufe der Dis usston, der Kürze wegen, tters auf die antte⸗ 8 e Ueversetzung (die unsern austvaͤrtigen vesern mir der noͤch⸗ — nachgeschick werden sonl, vezichen, an8 nne c . setzes 3 n eine erleiden. Eea ürs e