11.“
—— K2 * bäurch das heren privilegirten Klassen erinnere, unter der Herrschaft der Charte aber alle Franzosen gleiche Rechte hatten und zu allen Aemtern
laͤfsig waͤren. Bei der Vertretung der nicht domicilirten Eigen⸗ thuͤmer soll cin Individuum nie mehr als einen von solchen Ei⸗ uthuͤmern vertreten können. Das zur Eintragung in die Wah⸗ Frbit erforderliche Alter wird von auf 2 Jahre, mit wel⸗ chem Alter in Frankreich die Muͤndigkeit eintritt, herabgesetz Die Vorsteher der Gymnasien und die Direktoren der Volks⸗Schulen, so wie saͤmmtliche Pfarrer und Prediger werden als solcht, nicht als Grund⸗Besitzer) von dem Wahl⸗Geschafte ausgeschlossen: Erstere, weil es fricdfertigen Maͤnnern nicht zieme, sich in die Intrignen und
Cabalen, die oftmals bei den Volks⸗Wahlen statt faͤnden, zu mischen;
Letztere, weil sie durch ihr Erscheinen in dergleichen rein weltli⸗ chen Versammlungen bloß an pecsoͤnlichem Anschen verlieren wuüͤr
den. In den Gemeinden, deren Einkommen 49 09 Fr. ubersteigt,
sollen die Budgets durch den Druck bekannt gemacht werden, da die Oessentlichkeit das Leben der Repraͤsentativ⸗Verfassung sey.
Hinsichtlich der Stadt Paris gab der Berichterstatter den Wunsch
zu erkennen, daß das im 102ten Artikel veesprochene Gesetz im 2 Jahre
der Kammer vorgelegt werden moge. „Dies, eine Hekren“, so schloß Herr Dupin, „ist der Bericht, den die Fommission Ihnen uͤber das ihr anvertraute Pruͤfungs Geschaͤft schuldig war; die in Voeschlag gebrachten Aenderungen sind fast Ue einstimmig von ihr angenommen worden. Ihnen, meine erren, gebührt ecs, unser Werk zu vollenden und unsere etwa⸗ nigen Irxthuͤmer zu verbessern. Gleich uns werden Sie fuͤhlen, welchen Einfluß das Communal⸗Gesetz auf Frankreichs Zukunft haben muß; es ist dies kein Gesetz, das den Einzelnen be trifft; es betrifft das Gemeinwohl, es betrifft Alle. Ist dasselbe ut, so wird es die gesetzliche Ordnung und den öffentlichen rieden befestigen, der Anarchie den Weg veeschließen, die Ge⸗ muͤther versoöhnen, und fuͤr das Land der Keim des Gluͤckes und der Wohlfahrt werden. Wird dasselbe dagegen, was Gott verhuͤten wolle, auf schlechte Grundlagen gestellt, wollen Sie dadurch, statt das System der zretheit in gehbrigen Granzeu zu or⸗ anistren, nur eine sklavische Verfassung einfuͤhren, so geben Sie dem ande das verderblichtte Geschenk, was es nur immer von Ihnen erhal⸗ ten kann Die Gelegenheit, die sich Ihnen darbietcz, das Communal⸗ Wesen in Frankreich neu wiederherzuͤstellen, bringt sonach den groͤßten Ruhm, aber auch die groͤßte Verantwortlichkeit mit sich. Um den ganzen Umfang der neuen Ordnung, die Sie, meine Herren, zu degrüͤnden in Begriff stehen, gebuͤhrend zu wuͤrdigen, duͤrfen Sie nur bedenken, wie oft seit Jahrhunderten schon die Frage wegen der Communal⸗Verwaltung zur Sprache gekommen ist. Jetzt dohdelt es sich indessen nicht mehr von einer von seaen kleinlichen, t lir⸗ ten, unzusammenhäͤngenden Verfaffungen, wie sie in fruͤhert azei⸗ ten gegeben, und eben so schnell auch uͤbertreten und wieder zuruͤck⸗ genommen wurden. Es handelt sich von einem allgemeinen Rechte u Gunsten des gesammten Landes und im Einverstaͤndnisse mit un⸗ erm Könige, der selbst den ersten Vorschlag dazu gemacht hat. Wir onnen daher mit vollem Rechte hier die Worte aus Ihrer letzten Adresse wiederholen: „Ihm, dem erhabenen Fuͤrsten, wird der Ruhm gebuͤhren, Frankreich mit jener Municipal⸗Verfassung ausgestattet zu haben, die, indem sie dasselbe an seine alten Freiheiten erinnert, ihm zugleich die Wohlthaten seiner Herrscher ins Gedaͤchtnitß zu⸗ rüͤckruft, — einer Verfassung, die wie ehemalz bestimmt ist, das Koͤnigthum durch die Mitwirkung aller Interessen und die Bewah⸗ rung aller Rechte zu befestigen.“
Nach dieser Rede, welcher die Versammlung unausge⸗ setzt die groͤßte Aufmerksamkeit widmete und den lebhaftesten Beifall zollte, bestieg der Graf Sébastiani die Redner⸗ buͤhne und stattete den Bericht uͤber den Gesetze Entwurf wegen der Be⸗
zirks⸗- und Departements⸗Raͤthe ab.
„Meine Herren“, so begann derselbe, „in dem Maaße wie die Commission, der Sie die Pruͤfung des Departemental⸗Gesches anvertraut haben, mit ihrem wichtigen Geschafte vorruͤckte, baͤuf ten sich die Schwierigkeiten, die sie zu üͤberwinden hatte; nichts destoweniger erkanntr dieselbe bald, daß die Ansichten und
e, die sich Anfangs uͤber den gedachten Entwurf in so ver
er Art ge —— haͤtten, I. t so von einander abwichen,
man es beim ersten Anblicke geglaubt hatte; jeder vorgefaßten Met
nung fremd, und frel von aller Leidenschaft, nahm sic dasjenige, was sie
ö— blelt, zu ihrer Richtschnur an, und die Ein⸗
daß ste diese Waͤnsche n geherrscht hat, beweist vielleicht, nen, als ob man in dem
— —2 Es hat uns geschie⸗ 8 Entwu n ben, Üe, eesen b hebr ans⸗ Fensenls nicht nach politischen Combimasiomen ac Aühgn. die Politik diesen Consecils völlig fremd 8 ꝛ4. hehen L ürtlichen An heiten das Fehsch 2 23.— daß Ferereean n gckan⸗ Menzehn eben dürfe, da vielmehr diese on diesem doppelten chtspunkte q — 2 een gefunden, daß das Gesetz noch — —-— indes läst“ Der Redner hob * die angeblichen 32n 9 hervor. Als solchen eie er namentlich den Um⸗ 86 daß die Zahl der Waͤhler der Dcvarkementoräihe zctwa 427200 wogegen ungefahr 88700 Bürger an der Wahl der De⸗
E1166“*““ g 4 2** V IE
11 3 EE11ö1u.“*“] Wort Waͤhler ersctzt werden, da es noch an die fruͤ⸗ 7)
2 3 E“ ““ 2 2* vutirten Theil nehmen) allzusehr beschraͤnkt worden sey Er ver⸗ langte daber, daß man jene mit diesen auf gleichen Fuß stelle, und mithin jeden Buͤrger fuͤr herechtigt erklaͤre, an der Wahl der Depactementsraͤthe Theil zu nehmen, sobald er 300 Fr. an dire- ten Steuern entrichtet Demnäͤchst machte er den Vorschlag, e in dem Gesetze angeordneten Bezirks⸗Wahlen durch Cantonall Wahlen zu ersetzen, d. h jedem einzelnen Canton, oder in gewiss sen Fällen zweien Cantonen zusammen, das Recht zuzuerkennen, direct ihr Mitglied des D partements⸗Conseils zu ernennen Dica, so wie die Abschaffung der Bezirks⸗Conseils, die hiernach — 8 ganzlich eingehen wuͤrden, sind die drei Haupt⸗Veraͤnderungen, worauf die Commission antragt, und deren vorgebliche Vortheile vor dem. von den Ministern vorgeschlagenen Systeme, der Berichterstatter zu beweisen sich bemͤhte” Er durchlicf demnäͤchst die veeschiede⸗ * nen Artikel des Gesetz SSegne von der Commission mee b ficirt worden sind, und schloß auf folgende Art: „Dies, m H, sind die einmuͤthigen Ansichten Ihrer Commission, dies die Grundsatzt, die ihr die vorgeschlagenen Amendements eingegeben haben. Wäahh rend ihrer langen und muͤhsamen Untersuchung hat sie alles Mögliche gethan, um sich den Ministern zu nahern. Unsere lebhafteüecn Wuͤnsche wuͤrden erfuͤllt worden seyn, wenn cs uns gelungen wäre, jede Meinungs⸗Verschiedenheit zwischen ihnen und uns zu beseitigen. es schien uns, als ob die Zeit gekommen waͤer wo man sich verstaͤndigen muͤßte. Die Vorurtheile flichen, di Leidenschaften besäuftigen sich, der Partheigeist findet nirgends mehr Eingang, der Geist der Mabigung verdreitet sich über das ganze Land, und die Zugestandnisse einer aufgeklaͤrten Regierung, weit entfernt, uͤbertriebene Wuͤnsche zu ercegen, werden vielmehe als dauernde Woblthaten aufgenommen. Diese guten Gefin⸗ nungen der Voͤlker muß man venutzen; gerade in dem Augen⸗ bligke, wo ste wenig, und mit Maaßz und Ziel fordern, muß man ihnen Alles geden, dessen sie beduͤrfen. Ihre Commission, m H., kann sich nicht uͤberzeugen, daß die Aufeechthaltung der Rechte der Waͤbler eine uͤbertriebene Forderung sey; noch daz,. die gemahigten Wünsche Frantreichs uns berechtigten, dem Lande 1 ein Gut zu rauden, das cs schon besitzt. Sie muß es daher 22 8*
bedauern, daß ihre Vorschlaͤge nicht schon vorher die Zust
der Minister erhalten haben. Es erfuͤllt sie daß eine solche Meinungs⸗Verschiedenheit sich gerade . der gegenwaͤrtigen befriedigenden und viel versprechende Lage des Landes offenbart. Eine große Verantwortliche.
ist bedenklich,
S
keit knuͤpft sich an diesen Zwiespalt: es
die Hoffnungen des Volkes in ihrem Laufe zu hbemmen, und aufs Neue Zweifel und Unruhen zu errcegen Ihre Commison hat nicht zu befuͤrchten, daß man ihr die Folgen dieses Uebels beimessen werde: sie hat Alles gethan, um densetven vorzubcugen und dei ihrer Beharrlichkeit nur ein Ziel vor Augen gehaäbt, nur eine Absicht gehegt, diese naͤmlich, die neue Wohlthat um seres Koͤnigs in ihrer ganzen Reinheit und ohne irgend cime — Unterschied dem gesammten Lande zu Theil werden zu lassen. Karl X. hat die örtlichen Volks⸗Freiheiten begruüͤnden wollen wie sein Bruder glorreichen Andenkens das Staatsrecht de Franzosen degruͤndet hat. In dieser schoͤnen Adsicht dat Monarch diesmal von seinem Rechte der Initiative Gebrau zemacht; ihr zollen wir unsern Dank, und glauden ihr dadurch unsere Ehrfurcht zu beweisen, daß wir bei den Modißcationen, die wir die Ehre haben, Ihnen vorzuschlagen, beharren. 8 „ Auch dieser Bericht fesselte die ganze Aufmerksamkeit der und erwarb sich zuletzt den lebhaftesten Beifall der
inken Seite, während im Centrum und auf der rechten Seite die tiefste Stille herrschte. Der Praͤsident stellte jetzidie wichtige Frage auf, mit welchen von beiden Gesetz⸗Ent , wuͤrfen die Kammer sich zuerst beschaͤftigen wolle. Agter meinte, wenn zu vermuthen stände, daß es die In⸗ tention der Minister waͤre, das Departemental⸗Gesetz in die⸗
sem Jahre gar nicht zur Sprache zu bringen, so wuͤrde
diesem Gesetze unbedenklich den Vorrang einräͤumen: di — indessen keinesweges zu befürchten; das Ministert les seh 1 12(F 8 misterium
die Gesetz⸗Entwuͤrse gleichzeitig vorgelegt, und dad
offenbar bewiesen, daß es seine Absicht sey, — 8 Laufe dieser Sitzung zur Berathung zu bringen; in 88 Voraussetzung scheine es ihm aber natuͤrlich, daß, bevor man sich mit den Cantonen beschaͤftige, die einen Vereim
von mehreren Familien bildeten, man das In
an teresse der einzelnen — der Gemeinden, wa * ein anderer eweggrund
. . lasse ihn aber 1
man mit dem Communal⸗Gese⸗ . —ö 8 halte naͤmlich dafuͤr, daß das ommunal⸗Gesetz wentg Schwierigkeiten darbiete als das Departemental⸗Geset, und es sey daher gut, daß man den Gemuͤthern Zeit lasse * dettere gehoͤrig zu uͤberlegen und sich einander zu nähern. Der Graf G. von la Rochefoucauld verlangte, daß man dem Departemental Gesetze den Vorzug gebe, da man
mein in Frankreich befuͤrchte, daß, wenn das
einmal angenommen worden, man senes aus irgend einem Vor⸗ wande zuruͤcknehmen werde. — Hr. Raudotwar der entgegenge⸗ setzten Meinung. Wenn, außerte er, das Princip des Departeme tal Gesetzes durch die vorgeschlagenen Amendements allzu seh geschwaͤcht wuͤrde, so koͤnnte Niemand es den Ministern verden wenn sie dasselbe der Pairs⸗Kammer nicht vorlegten;