zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung Nr. 99.
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erie nicht verständlich.) Er war beim Entwurf der .eee der katholischen Association, ohne alle Einwendungen behuͤlflich, auch bei Entwerfung der vorliegenden Bill leistete er uns in mehreren Punkten Beistand, und nur erst am 23. Februar erklärte der ehrenwerthe Herr sich gegen die Maaßregel und gab den Entschluß zu erkennen: die Bill nicht abzufassen. Das Parlament aber versammelte sich schon am 5. Februar. (Hoͤrt!) Als nun die Zeit heran ruͤckte, wo fuͤr meinen edlen Freund die Nothwendigkeit vor⸗ handen war, alle Details der Bill in Bereitschaft zu haben — uͤber das Princip selbst hatten wir uns schon geeinigt — und der ehrenwerthe Herr dazu aufgefordert wurde, sollte da nicht Jeder glauben, der die Rede des ehrenwerthen Herrn mit angehöͤrt hat, derselbe habe geantwortet: „ich erblicke Gefahren, die dem Vaterlande aus der Vill entspringen, und mein Eid erlaubt mir nicht, cuch zu unterstützen.“ Der ehrenwerthe Herr that nichts dergleichen. (So viel man ver⸗ nehmen konnte wurde dies von Sir Wetherell bestritten.) Erst an dem Abend, als er seine Rede hielt, vernahmen wir, daß es seinem Eide als General⸗Anwald v7— seyn sollte, die Bill abzufassen. Der ehrenwerthe Herr hatte meinem edlen Freunde nur erklärt, daß er der Emancipation seine in⸗ dividuelle Unterstuͤtzung nicht geben koͤnne. (Beifall.) Er blieb jedoch als ein Diener der Krone, als General- Anwald im Amt, um gegen die Bill zu eifern. Dies mußte mich bei einem General⸗ Anwald erstaunen. (Beifall.) Der ehren⸗ werthe Herr war zu solchem Benehmen nicht befugt; er be⸗ kleidete das Amt eines General⸗Anwalds, er hatte die Ab⸗ sicht, diese Stelle aufzugeben, nicht zu erkennen gegeben, und hatte also zu jener Zeit kein Recht, die vertraulichen Mit⸗ theilungen, die ihm als einem Rathgeber der Krone ge⸗ macht worden waren, zur Oeffentlichteit zu bringen, in der Absicht, darauf Beschuldigungen gegen die Regierung u begruüͤnden, unter der er diente. Iüe⸗ aber die Gesetze seibss betrifft, so bekenne ich, so schwach ich mich auch im unkre der Rechtswissenschaft gegen den ehrenwerthen Herrn ühle, nichts haͤtte mich mehr uͤder den Verlust seines Rechts⸗ Beistandes trösten können, als die Einwendungen, die wir ihn diesen Abend gegen die Bill erheben höͤrten. (Hört! seinen rechtswissenschafilichen Argumenten chritt fuͤr Schritt folgen, und da ich durch seine Bemer⸗ kungen eine noch hoͤhere Meinung von der Bill bekommen habe, als ich fruͤher hegte, so setzt mich dies in den Stand, dieselbe dem Hause noch waͤrmer zu empsehlen, als semals⸗ Die erste Einwendung des ehrenwerthen Herrn besagt, daß die Bill einen undeschraͤnkten Verkehr mit dem Raͤmischen Stuhl eröͤffne und zulasse. Die Bill aber enthält nichts der⸗ gleichen. Sie widerruft keine einzige der Acten die gegen⸗ waͤrtig diesen Verkehr verbieten. Hätten wir denselben le⸗ galisiren wollen, und zu dem Ende eine Commission zur Regulirung und Beaussichtigung desselben eingesetzt, so wuͤrden wir eben dadurch denselben anerkannt haben. Der ehrenwerthe Herr hat demnächst ein Paar wesentlich ver⸗
schiedene Gegenstaͤnde mit einander verwechselt. Er deschul⸗ diget mich, die in der Bill von 1825 lichen Klauseln aufgegeben zu haben, denen zufolge eine ommission katholt⸗
scher Bischöfe, zur Pruͤfung des Charakters der Candldaten fuͤr geistliche Aemter errichtet werden sollte. Ich gab diese
usel auf, weil ich sie für un erachtet. Die Commission der Sischofe sollte über die Leyalttäͤt geisilicher Tandidaten — cht erstatten. Ich weiß nicht, was Loyalträt heißt, oder wie man ihrer gewiß seyn kann. ejenigen, welche die vorgeschriebenen Eide leisten, müssen als solche betrachtet werden, die ihre gesetzliche Oblzegenheiten erfüllen, und hei⸗
loyval. — Ich gab die Klausei auf, weil ich sie, als Sicherheit betrachtet, für vnmuͤß halsen maß, und veͤtte die Krone eine Commission katholtscher Bischöͤfe zur Erforschung
der Gesinnungen der Candidaten eine 68 Anerkenntniß der Katholtken in — S8n waͤre —
esen, welches besser vermieden wird. (Veisall. zes Feönde finden auf die Klauseln der Beaufsi 2 —öFN2 verständnisses mit Rom, welche sich in früͤheren Acten vor⸗ finden, Anwendung. — Diese Klausein desagen, daß Alles, was auf geistige Bezug hat, von der In⸗ spection ausgenaommen werden soll, diese Ausnahmen wuͤrden aber so groß seyn, daß ich die Klaufel üͤberhaupt fuͤr unnüͤtz erachten Sie wuͤrden, wie sehr richtig bemerkt wor⸗ den ist, den Protestanten als eine Dlende dienen, ohne ch⸗ “
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nen wahrhafte Sicherheit zu gewaͤhren. Die nächste E wendung des ehrenwerthen Herrn besteht in dem Eide wirft mir vor, daß ich in den vorgeschriebenen Eid der Kat liken die Ertlaͤrung nicht aufgenommen, daß erlaubt sey, weder den Eid gegen die Prote chen noch sie zu toͤdten, aber warum sollten gende Worte beibehalten? Wir ließen sie aus, weil es uns 2 weiser erschien; und deswegen beschuldiget man uns 8 alle Sicherheiten fuͤr die protestantische Kirche aufgegeben zu haben, wenn wir den Katholiken die Erklaͤrung erlteßen, daß 1 sie ihre Eide gegen Ketzer zu halten verpflichtet seyen, und Letztere nicht toͤdten duͤrften. Bei Auslassung dieser Worte wuüͤrden, wie der ehrenwerthe Herr vermeint, die Katholiken nicht denselben Strafen unterliegen, als nach der Acte von 1793. In dem Eingange dieser Acte ist aber ausdruͤcklich esagt, daß die Katholiken, wenn sie den darin vorgeschrie⸗ enen Eid leisten, keinen andern Strafen und Nachtheilen unterworfen seyn sollen, als die Protestanten. Der ehren⸗ werthe Herr sagt ferner, der katholische Eid verhindere die Katholiken nicht an dem Versuch, der protestantischen Relik-. gion zu schaden. Wenn dies Argument begruͤndet ist, wie 3 will er es mit der Aufnahme der Dissidenten und mit dem Eide eines Geheimen Raths in Einklang bringen? Ein 3 Dissident muß beim Eintritt ins Parlament erklaͤren, daß
er durch irgend ein von ihm bekleidetes Amt keine Macht und keinen Einfluß ausuͤben will, protestantischen Einrichtun), gen zu schaden, oder den Bischoͤfen und der Geistlichkeit in 8 der Ausfuͤhrung ihres Amtes hinderlich zu seyn. Die Be4 gestattet den Katholiken den Eintritt in den Geheimen Rath, indem sie ihnen ebenfalls den Eid auferlegt, von ihren Pri⸗ vilegien zum Nachtheil der bestehenden Kirche keinen Gebrauch machen zu wollen. Die naͤchste Einwendung des sehr ehren⸗ werthen Herrn bezieht sich auf die Klausel, welche den Erxz.. bischof von Canterbury berechtiget, geistliche Pfruͤnden und
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es ihnen nicht stanten zu bre⸗
wir so beleidi⸗
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Besörderungen zu vertheilen, falls dersenite, dem seinem ö Amte nach dieses Vorrecht zusteht, ein Katholik seyn sollte. Wir sind bereit, alle vernünftige Einwendungen gegen
die Bill in Erwaͤgung zu ziehen; warum aber wohnte der ehrenwerthe Herr dem Comite nicht bei, da er. so viele Einwendungen zu machen hat, und warum hat er 3 sie bis auf die letzte Station der Maaßregel Seesene Diren Einwendung des sehr ehrenwerthen Herrn ist aber micht gex,. gruͤndet, wenn er aufuͤhrt, daß die kirchlichen Beföͤrderungen in Schottland in die Hände des Erzbischofes von Canterbury. gegeben seyen. Hiervon ist in der Bill nichts vorhanden, 8 und der ehrenwerthe Herrt hat sie entweder nicht gelesen oder 2 nicht verstanden, wenn er voraussetzt, daß sie den Erzbischoe von Canterbury mit solchen Vorrechten bekleide. Die Bil. gesteht dem Erzbischof weder ein Patronats⸗ noch ein Be⸗ förderungs⸗Recht irgend einer Art zu. Da sich sehoch gex,. wisse Rechte zu kirchlichen Befoͤrderungen in den Häͤnden der Krone befinden, die von einem verantwortlichen Mi⸗ nister ausgeübt werden, so kann, wenn der Meintstet des Innern ein Katholik seyn sollte, er der Krone die Ver⸗ leihung einer solchen Befoͤrderung nicht vossclc94n⸗ — es muß solches durch etnen — e — 8 einige Kron;⸗ 2 m. „† —2 829 e-,eech, die ihren Ae —, 81 8 Uci ein Recht zur Verleihung gewisser geisttt . 2 *½ hen, und die Bill verordner, daß, wenn ein solches Amt gece⸗ aen Katholiken bekleidet wird, der Erzbischof von Canter⸗ 4 — solcher Beförderungen auszuuͤben hat; es trifft — daß in Schotrland kein einziges Civil⸗Amt mit eineieim
b .(Hoͤrt, hört!) Die fot lichen Patronat verbunden ist. (Hort, 2) Die folgende V geht auf die Klausel wegen der Unterrichts⸗Anstalten.
Der ehrenwerthe Herr widersetzt sich den Worten ö 8cs Scaent, aber in der That macht de Vil 6, dhnh,. . Gesetz keine Aenderung, und protestantische Schulen werden 88
wie bisder nur protestantische Lehrer haben; im Uebrigen — sind wir bereit, die Worte „Schulen von kirchlicher 2er. 8 2 ange anszulassen, so daß bie Bestimmungen sich auf aüe
Schu Anstalten beziehen. Es folgt nun der Einwurf des 8 ehrenwerthen Herrn, daß alle Strafen in Geldbußen beste⸗ 2. hen, und es dem Gutduͤnken des General Anwalds Aberlesevs... werde, das gerichtliche Verfahren gegen die Uebertretungen des Gesetzes erfolgen zu lassen, da doch derselbze meöglscher⸗ 5 weise selbst ein Kachesn seyn koͤnnte, oder Falls er Fu⸗. g- richtlichen Einschreiten genelgt wäre, von einem katho d