so müͤsse sie dem Hause wenigstens die gehörige Zeit zur Ueberlegung lassen. Der henea. Wellingkon erwiederte darauf; „Die Achtung, plords, fuͤr Ihre Würde, fuͤr den hochwichtigen Gegenstand selbst, fuͤr die den beiden Haͤusern von Sr. Maj. gemachte Erklärung, fuͤr Ihre Adresse an den Koöͤnig, so wie endlich fuͤr meinen eigenen Charakter, würde mich allein schon zurück⸗ halten, Etwas, das in dieser großen Angelegenheit als vor⸗ eilig erscheinen moͤchte, zu unternehmen. Wenn ich, My⸗ lords, jedoch bedenke, daß nun fast schon 2 Monate verflos⸗ sen sind, seitdem die Botschaft Sr. Masestat erfolgt ist, daß seitdem dieser Gegenstand sehr haͤufig desprochen wurde, und daß dabei hoͤchst auffallende Behauptungen, welche sich im Lande verbreitet und die Opposition dort erweckt haben, aufgestellt wurden, so kann ich nur sehnlichst wuͤnschen, Ew. Herrlichkeiten recht bald die Gruͤnde Sir. auf welchen ich diese Maaͤßregel basirt habe, und hoffe ich auch, daß Sie dadurch zu der Entscheidung kommen werden, sich füͤr die Bill zu erklären. (Hört, hört!) Ich bitte Ew. Herrlichkei⸗ ten, sich zu erinnern, daß die zweite Lesung der Bill die erste Station sey, in welcher Sie eigentlich zu der Deliberation uͤber die Maaßregel gelangen. Bei allen Bittschriften, wie sie Tag fuͤr Tag, seit 6 Wochen, uͤbergeben wurden, ist der Gegenstand zwar immer berüͤhrt worden; jetzt aber liegt die Maaßregel wirklich da, zu Ihrer Berathung und Untersu⸗ chung. Darum wuüͤnsche ich aber auch, sie so bald als moͤg⸗ sich auseinander setzen zu köͤnnen. Wenn der edle Lord, der so eben gesprochen hat, der fruͤheren Fälle erwaͤhnt, in wel⸗ chen eine zweite Lesung erst nach Verlauf von einer Woche bis zu einem Monat erfolgt ist, so * er dagegen mehrerer ande⸗ ren Fälle nicht gedacht, die nicht so, wie der vorliegende, in der Thron⸗Rede angekuͤndigt wurden, und doch in einem viel kuͤrzern Zeitraume zur Verathung kamen. (Beifall.) Unter diesen Umstan⸗ den, und damit das Land endlich von der wahren Gesinnung Ewr. Herrlichkeiten in Kenntniß gesetzt werde, will ich, mit Idrer Erlaubniß, dabei beharren, daß die Vill uͤbermorgen zum zweiten Male verlesen werde.“ (Beifall.) Lord Malmes⸗ bury sagte hierauf, er sey weit entfernt, irgend eine gehäͤssige Opposition bilden zu wollen, aber er gebe zu dedenken, was wohl die Nachwelt dazu sagen werde, wenn man eine solche Maagtegel nach Lüstündiger Ueberlcguns voruchme, denn unmöglich wüͤrde man vor Morgen im e der 2— Bill seyn. Er wuͤnsche ebenfalls nicht, daß die im Lande berrschende Aufregung noch länger unterhalten werde, aber es würde ihm doch lieb seyn⸗ wenn man nichts wider den
ch 8 rert rlichkeiten nicht ve⸗ sey. ( ₰ Er hesse daher — wenn er auch
nicht gerade den 16 nweste Lesung vos Eb“
aussetzen werde. (Hört!) Dem es gehe, sagte er, fuͤr das 2— 8 sich Lord Holland; stand daraus hervor, daß die zweite dasande s'rinaste, Uedel⸗ Mit der Maaßregel sey es bereits hiclans so erfolge. ohnedies sey jett gerade die Jahreszeit nglich bekannt und meisten Lords in der Hauptstadt deslnben welcher sich die der edle Lord (Malmesburp), dessen geschic Wenn übdrigens man ungemein schaͤtzen musse, sich auf habelche Kenntnisse so wundere es ihn (Lord Holland), daß er ich ve ülle berufe, unden jetzigen Discussionen als die urspruͤngl derrachten sind, durchgegangen seven. (Häet7. der Lord fort, „welche wir setzt vom Unten ist nichts Anderes, als die Zuruͤcknahme zweier se erhielten, welche man, seltsam genug, mit der rotestantische ehellg sung dieses Landes verwechselt. Die eine semen Verfas⸗ den Katholiken gewisse Eide auf, um sie — te Aemtern auszuschließen; die andere (die schreibt einen anderen Eid vor, um ihnen dadur Parlament zu verschließen — und diese Acten mit einem auffallenden Anachronismus die protestanti Constitution v. J 1688! (Beifall und Geläͤchter.) E Acten — die als ein Ausfluß von der Weisheit unserer Vvon fahren geschildert werden, wiewohl sie eine Verletzun unse⸗ rer constitutionnellen Grund⸗Gesetze sind. — waren ns. das Resultat einer ernsten Debatte; sie wurden viel⸗ X. wie ich dies auch noch in der Folge zu bewetsen ge⸗ denke, mit Grewalt durch das . gebracht. Die erste Acte, zu einer Zeit, als das Volk mit Sorgen über seine Freiheiten und den protestantischen Glauben erfuͤllt war, als man mit Verdacht auf den König*) und mit noch größe⸗ rem Mißtrauen auf den Thronerben **) hinblickte. Furcht, 5 *) Karl 1
anlassu Dde Basengze
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auf diese Weise
Bestuͤrzung, Mißtrauen und Unwillen herrschten s, als an Einem Tage fuͤnf Pairs aus 88* Hause —+ Aet der Willkuͤhr ausgeschlossen wurden, der jetzt, als jeder Geex, setzlichkeit entgegen, verworfen und gebrandmarkt werden muß. So wurden also Maaßregeln durchgefuͤhrt, deren Bewunderer 1* man gegenwaͤrtig sagen höͤrt, sie bilden die Constitution unseres Landes. (Beifall.) Fuͤnf Tage war im Ganzen jene erste Aete im Oberhause; fuͤnf Tage war auch die Test⸗Aecte nur im Unterhause, und da man sie hier einbrachte, wurde sie be. reits am folgenden Tage zum zweiten Male verlesen. (Bei⸗ 8 fall.) Darin also bestand die Weisheit unserer Vorfahren, wurden die Akten, die jetzt unserer Revision 8 unterliegen, Gesetze fuͤr das Land. (Beifall.) Das Resultatbt eines Ueberfalls und des Mißtrauens waren fie — freilich eines wohlbegruͤndeten Mißtrauens, da man von dem daa, mals auf dem Thronegbefindlichen Fuͤrsten argwohnen mußte, 8 daß er die Freiheiten, die Religion und die Verfassung die⸗ ses Landes umstüͤrzen wolle — kann man sie aber deshalb als Theile unserer Constitution ansehen, wie einige edle Lords es thun? (Nein, nein! wurde gerufen, und, wie man glaubt, von Lord Eldon.) — Wenn das Mißtrauen gegen einen Koͤnig an der Constitution participiren soll und
der edle Graf (Malmesbury) sonach behauptet, daß auch ein protestantischer Fuͤrst immer mit dem Mißtrauen angesehen werden muß, daß er ein heimlicher Papist sey — dann koͤn⸗ 8 nen wir, constitutionneller Weise, niemals ohne Argwohn gegen unsere Fuͤrsten seyn.“ (Beifall.) Der Redner fuhr ö 8 beweisen, daß viele andere Maaßregeln, die wirklich ein 96 . ruch der Constitution gewesen seyen, namentlich die oftmaa.— lige Aufhebung der Habeas⸗Corpus⸗Acte — dieses Grundge⸗ setzes in Bezug auf persoͤnliche Freiheit — weit eiliger durch das Parlament gegangen seyen. Von der vorllie⸗ genden Maaßregel koͤnne man aber am Allerwenigsten sagen, daß sie das Haus überrasche, denn die Frage werde bier dereits seit 30 Jahren von jedem Gesichtspunkte aus 4. 1 betrachtet. (Hoͤrt, hoͤrt!) Der Lord sagte zuletzt, daß er des⸗ 825 halb seine Beistimmung zu dem Wunsche einer längeren Ver⸗ ef schiebung nicht geben koͤnne. — Derselben Meinung wvar 4 auch Lord Goderich, welcher sagte, daß waͤhrend der letzten 8 2 Monate fast jeder Lord Gelegenheit gehabt habe, seine Meinung kund zu thun, und daß eben die Bittschriften, von welchen Graf Malmesbury gesprochen, ihm (Lord Goderich) *
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ein Grund seyen, die Frage nicht länger auszusetzen. Denn 51. die verwerflichen Mittel und Verlaͤumdungen, deren man
oft bedient, um jene Petitionen zusammen zu bringen, machten es nothwendig, daß man sie sobald als möglich auf das Buͤndigste widerlege. — Graf von Eldon erhob sich lerauf und sagte: „Man wird mie die Gerechtigkeit wider⸗ — lassen, daß ich bei Ueberreichung der Bitrschriften es so viel als moͤglich vermieden habe, mich üͤber die Frage selbst auszulassen; jetzt aber kann ich nicht umhin, zur Wi⸗ derlegung der eben vorgebrachten VBehauptungen, etwas uͤber die Natur des uns von dem edlen Grafen (Malmesbury) gemachten Vorschlages zu sagen. Seit 31 Jahren bin 9 b mit den Verhandlungen des Parlaments vertraut; niemals aber ist es mir vorgekommen, daß man bei einer 223 . tigen Maaßregel mit solcher Eile verfuhr, als der edle Herzog bei der vorliegenden anwendet. Wenn ich geneigt waͤre, bloß um Opposition zu machen, von der im Oberhause üͤblichen, parlamentarischen Ordnung Gebrauch zu — so wuͤrde ich jetzt darauf SeEe.eö tatre. e „ z . — büav un sedoch nicht thun; denke qg daß — sj die Volks⸗Gesinnung, auf die uͤrde man in Ruͤcksicht auf iltigeeit der
d auf die hohe — ve h genngn Muße 8, Ueberlegung ziehen sollte.
— er 8 (Holland) m — seit 30 Jahren dapon die Rede sey, so mi erwiedern, Bil, wie diese, ist wenigstens noch niemals eingebracht ₰ Die Maaßregel ist eine von ungemein großer Wichtigkeit; denn sie berüͤhrt zunaͤchst die Prärogative der Krone, und in solchen Fällen ist man sonst immer gewohnt esen, so vorsichtig als moͤglich zu verfahren; alsdann aber dereaft ste auch die Rechte der Kirche, und diese hat, in Ge⸗ mäßheit unserer Landes⸗Verfassung, immer die eine Hälste des Staates gebildet. Schwerlich hat der edle Herzog (v. Wellington) . mit dem Inhalte säͤmmtlicher, in ungemnein kurzer Frist bei uns eingegangenen 3 bis 4,000 Bittschrif⸗ ten genau bekannt gemacht. Man ruͤhmt ihn immer, wex,.. gen seiner Festigkeit; ich aber möͤchte mir die Freiheit meche,. men, dem edlen Herzoge zu sagen (zur Ordnung) — nun, ich möchte mir die Freiheit nehmen, dem edlen Herzoge zu sagen, daß er seine Festigkeit auch wohl etwatz zu watt kre duͤrfte. Freilich muß es ihm von Wichtigkett erschetnene⸗ 2