1829 / 111 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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No 111. 1 Berlin,

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och den 22ten April

2 Amtliche Nachrichten.

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ö Kronik des Tages. Abgereist: Der General⸗Mazor Monhaupt, Com⸗

mandant von Wesel, nach Wesel.

eitungs⸗Nachrichten. 2 2 0 n . 4 4 Pfklers vEz8x“

Deputirten⸗Kammer. n der Sitzung vom 13. April legte der Finanz⸗Minister einen neuen Gesetz⸗Ent⸗

wuͤrf üͤber die Getraänk⸗Steuer vor. Der Direktor der in⸗ directen Steuern, Baron Bacot de Romand, entwickelte die Gruͤnde zu demselben etwa in folgender Art: „Meine Herren! Im Laufe der vorzährigen Sitzung haben sich von mehreren Seiten Klagen über die Getränk⸗Stener erhoben; die Höhe dieser Steuer ist als nachtheilig fuͤr die Consum⸗ tion und als eine Hauptursache der Ueberfuͤllung geschildert worden, welche man seit einiger Zeit in den Weinlaͤndern wahrnimmt. Die Regierung, stets aufmerksam auf Alles, was die Wohlfahrt des Landes betrifft, hat eine sorgfaͤltige Un⸗ tersuchung dieses Gegenstandes veranstaltet, und namentlich t, welchen Einfluß die Steuer wohl auf die ben koͤnne; sie hat sich indessen uͤberzeugt, daß man die Anhääufung der Weinlager, woruͤber die Weinbauer kiasen. e üederen Ursachen, als den indirecten Steuern beimessen müsse. Eine Hauptursache derselben sind mehrere auf einander gefolgte reichliche Erndten noch die jäͤhr liche Zunahme der Kultur des Weissteats 182n 4 f d Umstand, daß man sich jemehr und sz ene der ngr 8 mehr bemüht, auf Kosten der QAualitaͤt eine groͤßere Auantität zu erztelen din 2 8 sche dem W zielen; die Zerstüͤckelung des ulturz st⸗ ion die Preise vermindert; die stets sottschreitendechr SKeberha ge der Destillation anderer Getraͤnke; endiich die Verminverund des Verbrauchs von .—5 und Liqueuren in gewissen Klaß sen der Gesellschaft. Se gegenwaͤrtigen Zustande der Dinge wollen wir led⸗n. ünameges schließen, daß zwischen der Produetion und der Loufumtion hinfuͤhro jedes Gleich⸗ wicht gestörr sch; wir wollen vielmehr hosfen, daß dieses Gleichgewecht sich wieder herstellen werde, sobald die Erndt als bisher ausfallen und dagegen b gern Weine geben; auch von dem stets uͤberhand nehmenden Wohl⸗ stande laͤßt sich manches in dieser Beziehung erwarten. Wie wenig die Steuern auf die Consumtion einwirken, geht schon daraus hervor, daß, ungeachtet die Weinpreise in der letztern eit um ein Drittel, sa um die Hälfte gest .

gesunk Absatz sich doch nur um ein Zehntel gehob 8.. wohl wundert

4 2 hoben hat

es uns nicht, daß von Seiten der Wein,⸗Pre⸗

ducenten so große Klagen gegen die Weinsteuer e den; es gieht keine Steuer, 46— geklagt wuͤrde; die⸗ senigen sind wohl aber unstreitig die angemessensten, welche in Lndern, wo eine offene Se statt findet, im Lause der Zeiten als bewährt befunden worden sind. Im Uebrigen so ist die Hauptfrage die: kann der Staar 90 oder 100 Millionen Franken, die er jährlich aus der Frlee Ekeuer bezieht, entbehren oder nicht? Sobald man die Frage nur so stellt, loͤstt sie sich von selbst.“ Nachdem der 82 hier bewiesen hatte, daß dieselbe Summe sich durch andere Steuern nicht ersetzen lasse, gab er nlcwohl zu, daß das gegenwärtige System wesentlicher Verbesserungen faͤ⸗

hig sey; er erklärte, daß die Regiernng ihr Haupt⸗Augenmerk Direktor Vi be, vertheidigte dasselbe, Mhsegees rmmsecrsvsrzssswere Berses⸗ Ses . ai.

auf den fuͤr Rechnung des Schatzes erhobenen Staͤdte⸗

(in allen Stadten von mindestens 1500 Einwohnern) 1n.9,

tet habe; die Zweck dieser Abgabe sey kein anderer, als de Verbrauch in Staͤdten, wo Arbeit und Gewerbfleiß stets deß

ser als auf dem flachen Lande bezahlt wuͤrden, und die sonach auch zu den Staatslasten mehr als dieses beitragen koͤnnten, noch besonders zu bestenern; jener Staͤdte⸗Zoll werde aber fast immer gleichzeitig mit der Thor⸗Accise erhoben, welche letztere zuweilen die gesetzliche Graͤnze uͤberschreite, und diese Steuer⸗Anhaͤufung koͤnne allerdings der Consumtion in den Staͤdten schaden; namentlich sey dieselbe in der Hauptstadt fuͤhlbar, wo alle Abgaben an den Thoren auf einmal ent⸗ richtet werden muͤßten. Um diesem Uebel abzuhelfen, wolle

die Regierung die Eingangs⸗Steuer um ein Viertel herab⸗ setzen und die Staͤdte noͤthigen, nach diesem also ermaͤßigten Steuersatze auch die Thor⸗Accise zu vermindern. „Aus die⸗ ser Herabsetzung,“ fuhr der Redner fort, „wird sich fuͤr den Staat ein Ausfall in der Eingangs⸗Steuer von 6,300,000 Fr. und fuͤr die Staͤdte ein Ausfall in der Thor⸗Accise von 9,700,000 Fr. ergeben, von welcher letztern Summe zwei Drittheile allein auf Paris kommen. Wir haben uns über⸗ zeugt, daß die Staͤdte dieses Deficit leicht durch die Erhebung einer Abgabe von andern wenig oder gar nicht besteuerten Verbrauchs⸗Gegenstaͤnden werden decken koͤnnen. Inzwischen hat es uns billig geschienen, denjenigen Staͤdten, welche ganz besonders die Thor⸗Accise auf die Abtragung ihrer Schulden verwenden, zu gestatten, diese Abgabe, in sofern das Einkom⸗ men sich auf andere Weise durchaus nicht ersetzen läßt, noch ferner nach dem bisherigen Satze fort zu erhehben. Hinsicht⸗ lich der Hauptstadt wird es indessen schweber seyn, den Aus⸗ fall zu decken, da die Thor⸗Axrcise von den meisten andern Verbrauchs⸗Gegenstaͤnden bereits so hoch als moͤglich ist, und man die Stadt doch nicht plöͤtzlich eines Einkommens von beinahe 7 Millionen Fr. berauben kann, ohne sie in die Unmoͤglichkeit zu versetzen, ihre alten Schulden zu tilgen. Wir glauben daher, daß es hinsichtlich der Hauptstadt ange⸗ messen sey, die beahsichtigte Verminderung nur allmaͤh⸗ lig, und zwar innerhalb dreier Jahre, eintreten zu las⸗ sen. Noch ein anderer, wenn gleich minder wichtiger Vor⸗ schlag, den wir Ihnen machen, ist der, daß man den Ver⸗ kaͤufern gestatte, die Kosten ihres Gewerbscheins vierteljährig zu entrichten. Was den Ausfall anbetrifft, der dem Schatze aus der von uns vorgeschlagenen Maaßregel erwaͤchst, so machen wir Ihnen bloß den Vorschlag, Mittel zu ergreifen, um jedem Unterschleife bei der Entrichtung der Circulattons⸗- Abgabe vorzubengen.“ Herr Bacot de Romand fuͤhrte ₰2 mehrere Beispiele von den verschiedenen Kunspariffen an, de⸗ ren die Weinbauer sich bedienen, um jener Abgabe zu entge⸗ hen, und schloß nach einigen Bemerkungen uͤber die Brandt⸗ weihbrenner und Destillateurs mit folgenden Worten: „Wir glauben, meine Herren, daß unsere Vorschlaͤge durch die grose Sorgfalt, womit wir dieselben erwogen haben, als hinkänglich gerechtfertigt erscheinen. Wir bitten Sie, nicht zu vergessen, daß die Lage unserer Finanzen der Regierung nicht gestattet, die Staats⸗Einnahme einerseits zu vermindern ohne den Ausfall auf andere Weise wieder zu decken. Moͤchten wir die Mittel zu einem Ersatze in der vollstäͤndigsten Abstellun des Unterschleifs und in einer vermehrten Consumti 4 deche itevon der Herabsetung des Staͤdte Zolls n, e ceie allerdings erwarten laͤßt.“ Der Reoner thei Gesetz⸗Enewurf f. 8 r theilte hierau vemaft selbst mit, dessen easee ee hal wovon der Obigen enthalten sind; er zerfällt in 2 Titel, der hse, KK n der Gerraͤnk Stener und der zweite von MrraASe. handelt. Nachdem die Kammer den pfang des Entwurfes bescheinigt harte, begannen die Be⸗ rathungen uͤber das Gesetz wegen einer nenen Organtsatlon der Briespost auf dem slachen Lande. Der General⸗ Post⸗