Miillconen. Milllionen hoͤher berechnet, 142 Millionen davon stehen uund 8 coomplementarisch Zuschuͤsse
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— 4
8
Jgaben auf die bloße Hoffnung hin, “ —5 wuͤrden, zu vermehren;
8— sehen lassen.
Minister 27 Millionen;
„
ddiese verschiedenen
unvorsichtig es seyn wuͤrde, die Aus⸗ daß die indirecten Steuern sie reducirte daher das
Einverstaͤndnisse mit der Regierung, auf 923 auf 71
inzwischen damals, wie
udget, im die Ausgaben pro 1828 als dazu bewilligt worden waren; als complementarische Zuschuͤsse 56 ½ Millionen als außerordentliche Ausgaben aufgefuͤhrt; sind solche, die fuͤr Gegenstaͤnde wovon die Kosten sich nicht genau vorher⸗ Wenn dergleichen Ausgaben aber schon mehrere ahre hinter einander mehr betragen haben, als 85 veran⸗ schlagt waren, so mußte dieser Anschlag von e aus hoͤ⸗ her gemacht werden, da man sonst wissentlich ein Desicit begruͤndete. Was die außerordentlichen Ausgaben anbetrifft, 1 verlangen sieben Minister Zuschuͤsse: der Justiz⸗Minister
Jetzt werden
verlangt werden,
244,000 Fr.; der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten 4,870,000 Fr.; der Minister des oöͤffentlichen Unterrichts 97,000 Fr.; der 400,000 Fr.; der Kriegs⸗ der Marine⸗Minister 23,300,000
Finanz⸗Minister 830,000 Fr. (Alles in „ — Der Berichterstatter ging hierauf Ministerien durch; am längsten hielt er 14,000 Fr. auf, welche Grafen von Peyronnet
8 und der runden Summen)
erstern Summe von 2
sich bei der Verwaltung des
siich noch von der
herschreibt; sie zerfaͤllt 1) in 65,000 Fr. fuͤr einen Prozeß deen dieser Minister mit der Eigenthuͤmerin des an das Hootel des Justiz⸗Ministeriums stoßenden Gebaͤudes gefuͤhrt
,15
Und verloren hat; und 2) in 179,000 Fr. fuͤr verschiedene
Bauten und Reparaturen in dem gedachten Hotel, so wie
sie nicht wohl begreifen koͤnne, wie ein
fͤr die Anschaffung eines neuen Mobiliars. Was die erste
Summe anbetrifft, so erklärte Hr. Lepelletier d'Aulnay, daß
die Commission fuͤr die Zahlung derselben stimme, obgleich 1 Beamter, der fuͤr Rechnung des Staates auftritt, unvorsichtiger habe zu Werke gehen koͤnnen als ein Privatmann. Hinsichtlich der zweiten
Sunmme aber setzte der Berichterstatter auseinander, daß der
März 1817, lich und gestatte es hoͤchstens nur der Minister, 1 8 * nisse uͤberschreite, sey ·gesetzlich zum Schaden⸗Ersatze verbunden; iin diesem Falle befinde sich der Graf
nicht zu schwaͤchen,
„ Der Zuschuß von
— Gegen den
8 michegrisen.
gleichzeitig die 23,300,000 Fr. füͤr das
damalige Großsiegelbewahrer die fuͤr 1827 bewilligten Aus⸗ aben ohne Noth uͤberschritten Ln das
fuͤgte er hinzu, verbiete solches indeß ausdruͤck⸗ in z dringenden Fällen; der also in dieser Beziehung seine Besug⸗
Peyronnet; die Com⸗ mission glaube daher, daß um den Credit der Regierung die obgedachte Summe zwar ebenfalls be⸗ willigt werden muͤsse, daß es aber auch angemessen sey, sich ur Sicherung des Staats⸗Vermögens an den Minister zu
lten, der seine Befugnisse uͤberschritten habe; aus diesem Grunde trage die Coimmission auf folgendes Amendement an: 179,865 Fr. wird bewilligt, mit Vorbe⸗ halt jedoch der Entschaͤdigungsklage, die das Finanz⸗Ministerium gegen den Minister anzustellen hat, von dem die Ausgabe, ohne vorherige Ermaͤchtigung, verfuͤgt worden ist.*— Dieser Antrag erregte großes Aussehen; eine Stimme zur Rechten fragte, wo das competente Tribunal sey, um einen Minister zu richten. von dem Ministerium der auswärtigen Ange⸗ legenheiten verlangten Zuschuß von 4,870,000 Fr., worunter 41 Milllionen fuͤr die Expedition nach Morea, und 250,000 Fr. fuͤr die Loskaufung von Griechen⸗Sklaven, fand der Bericht⸗
erstatter eben so wenig etwas zu erinnern, als gegen die 400,000 Fr. fuͤr das Handeis⸗Ministerium. Die 97,000 Fr. fuͤr das Ministerium des oͤssentlichen Unterrichts bewilligte derselbe gleichfalls, jepoch unter der Bedingung, daß dieselben nicht auf das Staats⸗Budget, sondern auf den besondern Etat des öffentlichen Unterrichts entnommen wuͤrden. In die 27 Millionen fuͤr das Kriegs⸗Ministerium sind 3½ Mil.. fuͤr die Besetzung Spaniens, 16¼ Millionen fuͤr die Verstär, ung des Heeres um etwa 51,000 Mann und den Ankauf vpoon 6000 Pferden*), und 6 Millionen fuͤr die Expedition nach Morea, wozu 14,000 Mann mobil gemacht worden, . Auch diese Summen schienen der Commission hinlänglich gerechtfertigt, und sie bewilligte dieselden, so wir
(wofuͤr 128 Schiffe und 14,100 5 ; ’1 geruͤstet worden sind), und die 8 — Ministerium. Der Berichterstatter s seinen Vortrag in folgender Art: „Aus dem Gesagten hervor, daß das E
*) Das stehende Heer war in dem Budget fuͤr 1828 nur auf
222,770 Mann berechnet, belief sich aber am 31. December . 8 dachten Jahres auf 283,818 Mann. Von den S . den sind die fuͤr die Cavallerie durchschnittlich ne” Fr. und
Artillerie mit 478 Fr. bezahlt w
Kie fuͤr die
arine⸗Ministerium;
Budget von 1828 um etwa 71 Millionen uͤberschritten wor⸗ den ist, wovon beinahe 39 Millionen auf die außerordentli⸗ chen Ausgaben kommen, zu deren Deckung im vorigen Jahre die Anleihe der 4 Millionen Renten eroͤffnet wurde. Nach Abrechnung dieser 39 Mill. sind also immer noch 32 Mill. zu viel verausgabt worden; im Jahre 1827 betrug diese Mehr⸗Ausgabe 33 Mill.; im Jahre 1826: 32 Mill.; im Jahre 1825: 44 Mill. Der Finanz⸗Minister gedenkt von den obi⸗ gen 71 Mill. 17 Mill. durch die Mehr⸗Einnahme des Jahres 1828, den Rest von 54 Millionen aber durch die gedachte Anleihe der 4 Millionen Renten zu decken. Es leuchtet indessen ein, daß, wenn die Staats⸗Ausgaben nicht richtig abgeschäͤtzt wer⸗ den, und die Minister bestaͤndig Nachschuͤsse fuͤr unnoͤthige Ausgaben verlangen, das Budget keinen Maaßstab mehr fuͤr die eigentlichen Bedüͤrfnisse des Landes abgeben kann, und somit nicht mehr diejenige Aufmerksamkeit verdient, welche die Kammer den Berathungen uͤber dasselbe zu widmen pflegt. Sparsamkeit in die Leitung der oͤffentlichen Angelegenheiten eines großen Reiches zu bringen, ohne sich zugleich nuͤtzlichen n ist —₰n eine schwierige Aufgabe; n nen gelangt man i Wi Da die Minister uͤber die stencgichen ür.g haben, so ist ihre vornehmste Pflicht, daß sie die Gesetze ken⸗ nen, worauf ihre Befugnisse und Verpflichtungen sich gruͤn⸗ den; die Unkenntniß dieser Gesetze kann nur verderbliche Fol⸗ gen nach sich — Wenn die Minister sich im Laufe einer Session mittelst Koͤnigl. Verordnung Credite eroͤffnen lassen, so verletzen sie dadurch ihre Privilegien, und die Ausgaben, die daraus bestritten werden, sind ein Mißbrauch, dessen Ruͤckkehr allein durch eine gerichtliche Belangung desjeni⸗ gen, der sich desselben schuldig gemacht hat, vermieden werden kann. Die gewoͤhnlichen Ausgaben eines Etats⸗ Jahres muͤssen stets durch die Steuern desselben Jahres ge⸗ deckt werden. Außerordentliche Umstande allein, welche einen Staat in die Nothwendigkeit versetzen, seine Rechte und seine Unabhaͤngigkeit zu bewahren, machen eine Ausnahme von dieser Regel. Schon oft ist hier der Wunsch geaͤußert worden, daß das Desicit, welches alljährlich durch die ver⸗ langten außerordentlichen Zuschuͤsse herbeigefuͤhrt wird, end⸗ lich einmal aufhoͤren —2 Wir wiederholen hiermit diesen Wunsch; ob derselbe erfuͤllt werden wird, wissen wir nicht; wenn indessen die wirklichen Ausgaben stets 30 bis 35 Mil⸗ lionen mehr betragen, als sie abgeschatzt werden, so e die Vergangenheit uns wenigstens als Lehre dienen, daß wit auch auf Mittel bedacht sind, diesen Mehr⸗Betrag durch die Steuern zu decken, damit wir nicht ein Budget festgestellt zu haben glauben, wenn danach die Einnahme die Ausgaben um eine Million uͤbersteigt.“ — Nach Beendigung dieses Berichtes, und nachdem die Versammlung sich dahin geei⸗ nigt, daß sie sich am naͤchsten Montag (1. Mai) mit dem Gegenstande desselben beschaͤftigen wolle, wurden die Bera⸗ thungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Umschmelzung der alten Gold⸗ und Silbermuͤnzen eroͤffnet. Hr. Amat stimmte pen denselben, indem er es fuͤr hoͤchst gefährlich fuͤr den Privatmann hielt, eine große Anzahl cursirender Muͤnzen der Circulation zu entziehen, ohne den Inhabern ein Mittel an die Hand zu geben, dieselben los zu werden. Herr von St. Albin gab dem Gesetz⸗Entwurse seinen voͤlllgen Bei⸗ fall, und verlangte auch noch die Umschmelzung der alten Kupfermuͤnzen, da das Gepraͤge derselben an eine fruͤhere ungluͤcksschwangere Zeit exinnere. Hr. Reboul meinte, daß der Staat die einzuschmelzenden Muüͤnzen zu ihrem Nominal⸗ Werthe annehmen musse. Herr von Lorgeril unterstuͤ den Gesetz Entwurf namentlich in dem Interesse westlichen Departements, welche mit den alten Muͤnzen uͤberfuͤllt waͤren, und wo ein strafbarer Wucher damit etrieben wuͤrde. Herr Mestadier verlangte, daß ald mit der Umschmelzung der Kupfermuͤnzen schreite. — Die allgemeine Discussion wurde hierauf gese sen und der Praͤsident verlas den einzigen Artikel des set⸗ Entwurfes, welcher nach einem Vorschlage des Bezien du Lézard, wozu der Finanz⸗Minister seine Zu mung gab, in folgender Abfassuns angenommen wu 16 und 3 Livres⸗ Thaler, die 24 Sous⸗, 12 So und 6 SC. üͤcke, so wie die Goldmuͤnzen von 48, 24 und 12 Lipres, sollen vom 1. April 1831 ab im Private und Handels⸗Verkehr zu ihrem gegenwaͤrtigen Nennwerthe keinen ezwungenen Cours mehr haben. Die Steuer⸗Empfaͤnger’, wie die General⸗ und UnterEinnechmer sollen dieselben fuür Rechnung des Staates zu ihrem jetzigen nwerthe dis zum 1. Jult 1831 annechmen. Von dies Zeit an werden die gedachten Geldsorten von Anstalten nur noch zu dem Gewichte, welches sie
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haben, angenommen, nämlich die Sülderstuͤcke als Barren z90