1829 / 128 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

1 8 1 1 Maor 8 D Seine Majestäͤt der König haben dem M a. von Meheriuc die Kammerherrn⸗Wuͤrde zu ertheilen

geruhet.

Das öte Stuͤck 2. Gesetz⸗Sammlung, welches heute wird, enthaͤlt: 2uege2ee berhschsten Cabinets⸗Ordres, unter Nr. 1178. vom 13. Nov. v. J., wegen des zu Verträgen üͤber Angabe an Zahlungsstatt erforderlichen Kauf⸗ werth⸗Stempels, und vom 14. Febr. d. J., die Befugniß der landschaft⸗ lichen Kredit⸗Institute zur Auswirkung der ge⸗ richtlichen Subhastatien bepfandbriefter Guͤter betreffend; die Verordnung, die Ablösung der niederen und mittleren Domainen⸗Jagden betreffend; die Declaration der §§. 148 154. Tit. 51. Thl. I. der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung, die offentliche Vorladung undekaunter Erbschafts⸗ Interessenten betreffend. Beide vom 29. Maͤrz d. J., und unter die Allerhöͤchste Cabinets⸗Ordre vom 17ten v. M., den Uebergang der Gerichtsbarkeit uͤber die Juden in Berlin auf das Stadtgericht daselbst betreffend. Berlin, den 9ten Mai 1829. Debits⸗Comtoir.

Nr. 1179.

Nr. 1180. Nr. 1181.

vetkenmen⸗ Der Fuͤrst von Puüͤckler⸗Muskau, Der Fuͤrst von Hatzfeld,

Abgereist: Se. Excetzenz

von Trachenberg. Wirkliche Geheime Rach

19 der Großherzoglich Hessische Frankfurt a. d, 6. * Schuler von Senden, nach

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Frankrei ch. airs⸗-Kammer. Sitzung vo I uͤber das Militair,Straf Ben.20. April. Die dieser Sitzung bis zum 97sten Artikel vor uch schritten in gepflogenen Berathungen ließen sich 24 Rehndn Laufe der Minister der Justiz, des Krieges und weorunter nterrichts vernehmen. In Depu es öffentlichen wurde keine Sitzung abgehalten. tirten⸗ Kammer

Paris, 2. Mat. Der Hof wirt

Hauptstadt verlassen, um ie Sommer⸗Restoühermorgen diese enz zu St. Cloud

zu g E Der essager des Chambr

ertgen Blatte abermals auf den 90 bommt in seinem

ebats geaͤußerten Wunsch zurüͤck, daß die dn Jouryal des mer aufgelöͤst werden möge (s. das gestr. lacpütirten Kam⸗ Aus seinem in mehrfacher Beziechu bemerkene der St satze entnehmen wir Folgendes: „Die sen Gegenstand“, heißt es darin, „ist jett so wee⸗

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Berlin, Sonnabend den gten Mai

o weit gedieh daß Jedermann sie wuͤrdigen und daruͤer urtheilgediehen, Wir hatten, wie man sich erinnern wird, secetlen kann. an die Auflösung einer Kammer, die, auf sieben

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sammengesetzt, kaum ihre zweite Session beendi 8 ruͤckgewiesen. Das Journal des Débats adese x— halb; immerhin; es sey uns indessen erlaubt, den Be⸗ weis zu fuͤhren, daß die von uns angegebenen Gruͤnde nicht so ganz sinnlos waren, als man solches glauben machen will. Das verfassungsmäͤßige Recht, die Deputirten⸗ Kammer aufzuloͤsen, gebuͤhrt unzweifelhaft dem Koͤnige; es ist eine der wesentlichsten Praͤrogativen der Krone. Drei Bedingungen sind indessen dazu nothwendig; die Auflö⸗ sung muß nuͤtzlich, sie muß angemessen, und sie muß durch⸗ aus gefahrlos seyn; sonst ist sie unzeitig. Haben nun die oͤffentlichen Blaͤtter diese drei Bedingungen reiflich erwogen? Wir sagen: nein. Was fuͤhren sie zuvörderst füͤr die Noth⸗ wendigkeit einer Aufloͤsung der Deputirten, Kammer an? „Die Kammer“, sagen sie, „hat keine feste Majoritaͤt, wor⸗ auf die Regierung sich stuͤtzen kann, und ein solcher Zustand der Ungewißheit und Schwaͤche darf nicht länger dauern. Man schreite daher zu neuen Wahlen, und man wird eine aus standhaften und gemaͤßigten Maͤnnern bestehende Majo⸗ ritaͤt erlangen.“ Ohne vorher zu untersuchen, ob eine neue Wahl uns in dem jetzigen Augenblicke die gewuͤnschten De⸗ putirten wirklich verschaffen wuͤrde, fragen wir blos: ist denn von der jetzigen Kammer in der That keine Majoritaäͤt zu erwarten? Wenn man von dem Begriffe einer compac⸗ ten Mazoritaͤt ausgeht, die der Verwaltung, wie der Soldat seiner Fahne, zugethan ist, und ihre Stim⸗ men nur als ein Preis fuͤr die von ihr verlangten Zugestaͤndnisse ertheilt, ja dann freilich hat man Recht; eine solche Majoritär, wie sie in der letzten Kammer be⸗ stand, giebt es in der jetzigen nicht; aber eine solche hat auch das Ministerium niemals weder verlangen koͤnnen, noch verlangen mogen; sie kommt der Unabhaͤngigkeit der Regierung und dem Wohle des Landes zu theuer zu stehen; gleichzeitig gebieterisch und unterwuͤrfig, giebt sie nur, um zu nehmen, und die Verwaltung wird ihrer Freiheit wie das Land seines eigentlichen Einflusses anf die Kammer berqubt. Wett entfernt daher, uns uͤber den Mangel einer solchen Majoritaͤt zu beklagen, freuen wir uns vielmehr dapüber; die Majorität, die wir wuͤnschen, ist ganz anderer Art; sie muß nur dasjenige im Auge haben, was dem Lande wahrhaft frommt, und eine solche hat auch der Kammer, mit Aus⸗ nahme eines einzigen Falles, der jetzt von Denen selbst, die ihn herbeigefuͤhrt haben, bedauert wird, nie gefehlt. Das von dem Journal des Dobats angefuüͤhrte Beispiel von der Abstimmung uͤber die Dotationen für die geistlichen Pairs beweist gar nichts; denn einmal, so fand diese Abstimmung zu Aufang der Sitzung statt, wo die Versammlung noch ganz unvollstaͤndig war, und zweitens, so ist nicht die Abstimmung uͤber einzelne Artikel oder Amendements eines Gesetzes, sondern das Resultat der Kugelwahl uͤber das ganze Gesetz der eigentliche Maaßstab, wonach sich die Majoritaͤt abmessen läßt. Es ist sonach nicht die mindeste Nothwendigkeit vorhanden, die Kam⸗ mer aufzuloͤfen; eben so wenig wuͤrde uns eine solche Maaß⸗ regel den gegenwaäͤrtigen Umständen angemessen scheinen. Deputirte, die auf sieben Jahre gewaählt worden und bis⸗ her so viele Beweise ihrer Maͤßigung, so wie ihrer Liebe fuͤr den König und das Wohl des Landes gegeben ha⸗ ben, wuͤrden durch eine nur fuͤr dringende Fälle vor⸗ behaltene Verfuͤgung der Kroge schon im zweiten Jahre ihrer Zusammenberufung wieder entlassen und ihres Man⸗ dares beraubt; und unter welchen Umstaͤnden? Zu einer Zeit, wo wir nur eben erst die große Wahl⸗ Perlode, welche die vorige Verwaltung stuͤrzte, gluͤcktich überstan⸗ den haben, wo wir mit Erfolg eine bessere Bahn hetre⸗ ten, wo die Partheien noch nicht jene verfassungsmaßige Gravitaͤt erlangt haben, welche die jetzige Kammer ihnen ge⸗ ben sollte, wo mit einem Worte unter der neuen Leirung der Staats⸗Verwaltung Alles erst im Entstehen Hegrisfen 48