1829 / 136 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

an dessen beiden Enden, vor dem Thron, die Wappen des Koͤnigreichs Polen emporragen.

In der Mitte des Thrones befindet sich eine, gleichfalls mit Carmoisin⸗Sammet bedeckte Erhoͤhung fuͤr den Sessel Sr. Majestaäͤt des Kaisers und Koͤnigs. Rechts steht auf einer gleichmäͤßig geschmuͤckten Erhoͤhung der Sessel Ihrer Majestaͤt der Kaiserin⸗Koͤnigin. Ein, links mit goldgesticktem Carmoisin⸗Sammet bedeckter Tisch, ist fuͤr den Kroͤnungs⸗ Ornat bestimmt.

Rechts am Throne erhebt sich, in gleicher Richtung mit der siebenten Stufe, eine fuͤr die Glieder der Kaiserlich⸗Koͤ⸗ niglichen Familie bestimmte Estrade, gleichfalls bedeckt mit carmoisinfarbenem, mit goldenen Borten besetzten Sammet, und von einem vergoldeten Gelaͤnder umschlossen.

27 Linken des Thrones befindet sich eine zweite, drei Setufen hohe und mit rothem Tuch bedeckte Estrade fuͤr die

Miinister und den Verwaltungs⸗Rath.

Mitten im Saal steht ein Altar mit einem Cruecifix.

. Von der rechten Seite des Thrones an bis zu der Thuͤre, durch welche Se. Majestät der Kaiser und König in den Saal tritt, und von dieser Thuͤre bis zurglinken Seite des Thrones, sind amphitheatralisch gebaute und mit rothem oder carmoisinfarbenem Tuch bedeckte Tribunen errichtet wor⸗ den; auch im Ruͤcken des Thrones werden Tribunen in derselben Form errichtet werden. Das Geläͤnder der den Saal umgebenden Gallerieen ist mit carmoisinfarbenem, mit goldenen Borten und Frangen verzierten Sammet bedeckt, auf welchem in gewissen Entfernungen das Wappen des Koͤ⸗ nijgreichs und der Namenszug Sr. Majestaͤt abwechselnd an⸗ geebracht sind.

Außer dem auf der Estrade des Thrones stehenden Tisch, der fuͤr den Kroͤnungs⸗Ornat bestimmt ist, befindet sich noch ein aͤhnlicher Tisch im Thronsaal zur Linken des Thrones.

ußerdem liegen acht carmoisinfarbene, mit golde⸗ nen Borten und Quasten verzierte Kissen bereit, die fuͤr den Kroͤnungs⸗Ornat bestimmt sind, und ein neuntes Kissen fuͤr JIhre Majestaͤt die Kaiserin⸗Koͤnigin, wenn der Kaiser und Kdoͤnig Allerhoͤchst derselben die Kette des weißen Adler⸗Ordens umhaͤngen wird. B

, Kroͤnungs⸗Ceremonie. 18 1) Die Kronen, der Scepter, der Reichsapfel und der üͤbrige Kroͤnungs⸗Ornat, werden vom Groß⸗Ceremonien⸗ Meister von St. Petersburg gebracht und von 4 Ehevalier⸗ Gardisten bis zur Polnischen Gränze escortirt, wo der Cere⸗ monienmeister des Koͤniglichen Hoses mit 4 Garde⸗ Jaͤgern den benannten Ornat entgegennehmen, ihn bis Warschau geleiten und dort im Koͤniglichen Schlosse im Thronsaale deponiren wird. . 2) Nachdem der Kroͤnungs⸗Tag festgestellt ist, wird diese Feierlichkeit in den verschiedenen Stadtvierteln drei Tage hinter einander in solenner Weise verkuͤndigt. Ein General, zwei Ceremonienmeister, zwei Wappenherolde und zwei 8 Secretaire der Senats⸗Kanzlei, saͤmmtlich zu Pferde, verei⸗ nigen sich vor dem Pallast Sr. Kaiserl. Hoheit des Groß⸗ fuͤrsten Cesarewitsch, und begeben sich von dort aus in feierlichem Zuge nach dem Platz des Denkmals Sigismunds, 8 dem Koͤnigl. Schlosse . und zwar in folgender Ordnung: 1 An der Spitze befindet sich der General; nach ihm die ETrrompeter, zwei Wappenherolde, zwei Ceremonienmeister, zwei Secretaire der Senats⸗Kanzlei, die beiden Schwadronen unnd die Stallbedienten mit den * Wenn die Truppen sich in Reih und Glied aufgestellt heaben, stellen sich saͤmmtliche Personen vor die Fronte, und eainer der Secretaire der Senats⸗Kanzlei liest, nachdem die Trompeter es verkuͤndigt haben, mit lauter Stimme folgende Pproclamation ab: „Unser Allerdurchlauchtigster, Erhabenster und Groß⸗ maͤchtigster Herr Nicolaus I., Kaiser aller Reussen, König vppon Polen, hat anzuordnen geruhet, daß die Kroͤnung Sr. Majestaͤt, als Koͤnigs von Polen, mit dem Beistande ddes Allmäaͤchtigen anm Mai“) statt finden soll, indem Hoͤchst⸗ dieselben Ihre erhabene Gemahlin, die Kaiserin Koͤnigin, an dieser Koͤniglichen Feierlichkeit Theil nehmen lassen.“ b „Dieser solenne Akt wird durch gegenwärtige Bekanut⸗ machung allen getreuen Unterthanen verkuͤndet, damit diesel⸗ veen an diesem Tage mit verdoppelter Andacht ihre Gebete zum Koöͤnig der Könige wenden mögen, auf daß er Iin seiner Allmacht seine Gnade und seine Segnungen über die Regierung Seiner Majestaͤt verbreite, und waͤhrend der⸗ selben, zum Ruhme seines heiligen Namens und fuͤr das un⸗ delbare Gluͤck des Koͤnigreichs, Frieden und Ruhe erhalte.“ Nach beendigter Ablesung dieser Proclamation streuen

*) Die naͤhere Bestimmung der Zeit, wo die sicht noch zu erwarten.

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verschiedenen

die Wappen⸗Herolde Exemplare derselben unter die Umstehen⸗

den aus, worauf der General sich entfernt. Der Zug theilt

sich nun in zwei gleiche Theile, welche, jeder mit einem Ce⸗ remonienmeister, einem Wappen⸗Herolde, einem Secretair der

Senats⸗Kanzlei und einer Schwadron Garde⸗Cavallerie, durch

die ganze Stadt ziehen, und auf allen öoͤffentlichen Plaͤtzen

anhalten, um die Proclamation vorzulesen.

3) An dem Abend vor dem zur Kroͤnung bestimmten Tage wird in allen Kirchen der Pe die Vesper ge⸗ sungen, der ein feierliches Te Deum folgt.

4) Am Kroͤnungs⸗Tage versammeln sich auf ein, durch eine Salve von ein und zwanzig Kanonen⸗Schuͤssen gegebe⸗ nes Zeichen, die Personen, welche dazu bestimmt sind der Kroͤnung beizuwohnen, im Schlosse. Um Uhr wird der Kroͤnungs⸗Ornat durch die hierzu bestimmten Personen in Prozession nach der St. Johannis⸗Kirche gebracht, und zwar in folgender Ordnung: Ein Detaschement von der Garde⸗ Cavallerie, zu Fuß, von einem Officier commandirt. Zwei Wappen⸗Herolde. Zwei Ceremonien⸗Meister. Der weiße Adler⸗Orden. Das Reichs⸗Siegel. Das Reichs⸗Panier, Das Schwerdt. Der Koͤnigliche Mantel. Der Reichsapfel. Das Scepter. Die Krone. Der AEReaeeerse Ein Detaschement von der Garde⸗Cavallerie, zu Fuß, von 4 nem Officier commandirt. Saͤmmtliche Behoͤrden, welche be⸗ stimmt sind, der Kroͤnung beizuwohnen. Die Detasche⸗ ments der Garde machen an der Thuͤre der St. de⸗ hannis⸗Kirche Halt. Der Primas und in dessen Ge⸗ folge der gesammte Clerus im geistlichen Gewande neh⸗ men den Kroͤnungs⸗Ornat an der Thuͤre in Empfang. Dieser wird auf einen dazu eigends zubereiteten Tisch niedergelegt, welcher mit einer rothsammetnen mit goldenen Tressen besetzten Decke versehen ist. Hierauf füngt der Primas die Heilige Geist⸗Messe, nach deren Beendigung der Ornat eingesegnet und von demselben Zuge nach dem Schlosse zuruͤckgebracht wird, wo dessen Niederlegung im Thron⸗Saale stattfindet. Die Geistlichkeit, welche dem Zuge vorangeht, begiebt sich mit saͤmmtlichen dabei anwesenden Behoͤrden in den Thron⸗Saal. .

5) Um Uhr begeben Sich Se. Maj. der Kaiser und Koͤnig, 225 mit dem weißen Adler⸗Orden, mit Ihrer Maj. der Kaiserin Koͤnigin, welche die Krone auf dem Haupte träͤgt und mit dem Koͤnigs⸗Mantel bekleidet ist, in den Thron⸗ Saal. Z. J. M. nehmen auf Ihrem Throne Platz, zu dessen Linken die Krönungs⸗Ornate auf einer eigends dazu bestimmten Tafel liegen.

Nachdem der Ober⸗Ceremonienmeister die Befehle Kaisers und Koͤnigs eingeholt hat, setzt der Zug sich in fol⸗ gender Ordnung in Bewegung:

a) Ein Detaschement von der reitenden Garde, nebst 2

Officieren, zu Fuß (dieses Detaschement begleitet den

Zug nur bis zu dem Zimmer, welches an den Kroͤnungs⸗

Saal stoͤßt); E11“ 8 ein Ceremonienmeister; 8 . c) die Kammerjunker; TE“ d) die Kammerherren; 1“ 1111 8 e) die Hofchargen; 115 E1“ f) die großen Hof,Chargen; H) die Minister und der Verwaltungs⸗Rath; h) zwei Wappen⸗Herolde;

i) zwei Ceremonienmeister;

k) die Kroͤnungs⸗Ornate, und zwar: der weiße Adler⸗ Orden, getragen von einem Ritter dieses Ordens, assistirt von zweien Rittern des St. Stanislaus⸗Ordens; das große . Siegel, getragen von den Minister⸗Staats⸗Secretairen, nebst zweien Assistenten; das Reichs⸗Panier, getragen von einem Kastellan und zweien Assistenten; das Reichs⸗Schwerdt, getra⸗ gen von einem General oder Castellan, nehst zweien Assi⸗ stenten, welche vor ihm die Scheide auf einem Kissen tragen; der Koͤnigliche Mantel, getragen aufzweien Kissen von zwei Kastelanen , nebst vier Asststenten; der Reichs⸗Apfel, getragen von einem Woywoden, nebst zweien Assistenten; das Scepter, getragen von einem Woywoden nebst zweien Assistenten; die Krone, von dem Senats⸗Praͤsidenten nebst zweien

sistenten;

¹) der Ober⸗Ceremonienmeister;

m) ein Detaschement der reitenden Garde, mit einem Of⸗ ficier, zu Fuß;

n) Se. Majestat der Kaiser und Koͤnig, Ihm zur Seite zwei Assistirende, und in einiger Entfernung der Mi⸗ nister Ihres Hauses, der dienstthuende General⸗Adju⸗ tant und der Tommandeur des reitenden Jäger⸗Regi⸗ ments, das entblößte Schwerdt in der Hand;

EbZ11.“

E.—