che nicht fuͤhren wuͤrde Ohne Zweifel hat Jedermann das Recht,
seine Ansichten frei auszusprechen; es giebt aber Umstaͤnde,
wo die Pflicht vor Allem jeden innern Zwiespalt zu 1 und nur auf die Vertheidigung des allgemeinen
Besten bedacht zu seyn. Und da man uns doch seit einiger Zeit
bestaͤndig herausfordert, uns uͤber eine Maaßregel naͤher zu erklaͤ⸗
ren, die hier oftmals zur Sprache gebracht worden ist, ich meine die Zuruͤcknahme des Communal⸗Gesetzes, so werde ich, da die
Gelegenheit dazu sich gerade darbietet, eine solche Erklaͤrung wahr⸗
lich nicht scheuen Der Kbnig hat sich bei jener Maaßregel nur
des ihm zustehenden Rechtes bedient; wir hatten ihm dieselbe an⸗ gerathen, und zwar aus folgenden Gruͤnden. Als wir das Staats⸗ ruder uͤbernahmen, war unsere erste Sorge auf die Beduͤrfnisse der Gemeinden und der Departements gerichtet. Es wurde zur
Untersuchung des Zustandes derselben eine Commission nieder⸗
ggesetzt, welche aus Maͤnnern von den verschiedenartigsten Meinun⸗
gen bestand. Alle diese Meinungen wurden vernommen, und wenn die Volks⸗Freiheiten ihre Vertreter fanden, so mußte die
. Autoritaͤt des Koͤnigs auch vertheidigt werden. Endlich kam ein
Gessetz⸗Entwurf, welcher in zwei verschiedene Abtheilungen zerfiel,
zu Stande; beide wurden der Kammer vorgelegt, und von dieser
mit Beifall aufgenommen. Die öffentlichen Blatter dagegen saͤumten nicht, dieselben lebhaft anzugreifen. Als die Entwüͤrfe weien Commissionen uͤberwiesen wurden, erlitt derjenige, welcher
88 bne Gemeinden betraf, zahlreiche Aenderungen, welche vielleicht nicht alle von uns angenommen seyn wuͤrden, die inzwischen doch
mit dem ganzen Systeme des Gesetzes im Zusammenhange standen.
Niicht so hinsichtlich des Departemental⸗Gesetzes. Hier wurde statt
ddees fruͤhern Systems ein ganz neues eingefuͤhrt; namentlich soll⸗ teen die Bezirks⸗Wahlen gänzlich wegfallen, und jeder Buͤrger, der
300 Fr. an directen Steuern entrichtet, sollte wahlberechtigt seyn.
Wir sahen voraus, daß eine Berathung uͤber das also amendirte
Gesetz schwerlich zu einem Resultate fuͤhren wuͤrde Die Berichte aͤber beide Entwuͤrfe wurden an einem und demselben Tage ab⸗
ggestattet. Die Schwierigkeiten voraussehend, die das Departemen⸗
kal⸗Gesetz sinden wuͤrde, wollten wir wenigstens das Communal⸗
Gesetz dem Lande zu Theil werden lassen, und wir bestanden dar⸗
guf, daß man mit diesem den Anfang machec. Es ist bekannt, daß
diese Prioritaͤt durch eine erkuͤnstelte Majoritaͤt verworfen wurde, welche aus demjenigen Theile der Kammer bestand, welcher beide
Gesetze, und demjenigen, welcher keines von beiden wollte. (Ge⸗
AkHachter.) Das Departemental⸗Gesetz sollte daher zuerst zur Bera⸗
thung kommen, und von diesem Augenblicke an ließ sich nichts Gutes
mmehr von der Sache erwarten. Wir widersetzten uns der Aufhebung der Bezirks⸗Wahl⸗Collegien; nichtsdestoweniger wurde diese be⸗ schlossen; aber wie? durch eine Minoritaͤt, welche zur Majorität wurde, durch einen Kunstgriff eines andern Theiles dieser Kam⸗ mer, welcher sich uͤberhaupt weigerte, an der Berathung Theil zu nehmen. Wir erklaͤrten daher, von dieser Rednerbuͤhne herab, nicht, wie man es glauben machen will, daß wir uns gar keine
Aenderung in dem Departemental⸗Gesctze gefallen lassen wollten,
sondern daß wir nicht darin willigen koͤnnten, daß unser Entwurf
durch einen ganz neuen ersetzt wuͤrde Man hat uns deshalb ge⸗ caadelt; aber unsere Pflicht gebot uns eine solche Erklaͤrung. Was lblieh uns nun, nachdem die in Vorschlag gebrachte Ahschaffung der Bezirks⸗Wahlen angenommen war, zu thun uͤͤbrig? Sollten wir die Berathung fortsetzen lassen, in der Absicht, das Gesetz spaͤter doch zuruͤckzunehmen? Wir wuͤrden dadurch eine kostbare
Zeit nur unnuͤtz verschwendet haben. Wir zogen es daher vor,
keeine Discussion ganz abzubrechen, welche zu keinem nuͤtzlichen Riesultate mehr fuͤhren konnte; mit einem Worte, wir nahmen
das Gesetz zuruͤck. Man hat diesen Entschluß einem Gefuͤhle des
Zornes und der beleidigten Eitelkeit beigemessen. Wie koͤnnte bei
Frragen von solcher Wichtigkeit die Eigenlicbe je in Betracht kom⸗ men? Unsere Pflicht gebot uns, zu handeln, wie wir gehandelt
haben, was auch die Folgen davon seyn moͤchten, und wir erfuͤll⸗
ten diese Pflicht, eben weil es unsere Pflicht war.“ —
* Der General Lamarque bemerkte nach Beendigung dieser Rede: „Es ist allerdings ein großer Unterschied zwi⸗ schen einem wohlgesinnten Minister und einem wohlgesinnten
Deputirten. Jener verlangt, daß man alle seine Handlun⸗ gen ohne Ausnahme gut heiße; dieser dagegen hat immer
nnur das allgemeine Beste im Auge. Gern will ich daher
1 von Martignac seine Eigenschaft eines wohlgesinnten inisters lassen, und dagegen die meinige eines wohlgesinnten
und loyalen Deputirten behalten.“ — Der General Seba⸗ stiani trat zur Vertheidigung seines Collegen auf; fern von diesem, äͤußerte er, sey die Absicht gewesen, die innere Lage
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anz Europa wisse, daß wo es auf die Vertheidigung der nabhaäͤngigkeit des Landes und auf die Behauptung der Wuͤrde der Krone ankomme, Frankreich stets einig seyn werde. Hr. Sebastiani ließ sich hierauf ausfuͤhrlich uͤber denjenigen Theil der Rede des Ministers des Innern aus, welcher die Zuruͤck⸗ nahme des Communal⸗Gesetzes betrifft, wobei er namentlich be⸗ merkte, daß, wenn die Commission damals die gaͤnzliche Aufhebung der Btezirks⸗Conseils in Antrag gebracht, sie solches aus gu⸗ ten Gruͤnden gethan, und nur nach ihrer Ueberzeugung ge⸗ handelt habe. — Der obige Vorschlag des Berichterstatters, die Bittschriften der Ehtenlegions⸗Ritter dem Finanz⸗Mi⸗ nister zu uͤberweisen, wurde hierauf angenommen. Eine
vollen Beweggrunde geflossene Weigerung kann die Achtung,
uͤber
Frankreichs nachtheiliger zu schildern, als sie wirklich sey;
Stimme zur Rechten fragte: Wozu man in diesem Falle so lange gestritten habe. — Am Schlusse der Sitzung berichtete noch der Baron von Schonen uͤber einige andere Petitio⸗ nen, die indessen fuͤr das Ausland von keinem Interesse sind und auch zu keiner erheblichen Discussion Anlaß gaben. In der naͤchsten Sitzung erwartete man den Bericht des Herrn von Saunac uͤber den definitiven Rechnungs⸗Abschluß von 1827.
Paris, 11. Mai. Der Koͤnig ist vorgestern, nachdem er das Museum, namentlich Herrn Gérards neues Ge⸗ mäͤlde, in Augenschein genommen, mit den Ministern des Innern und der Justiz gearbeitet, und mehrere Audienzen Feplt hatte, um 3 Uhr wieder nach St. Cloud zuruͤckge⸗ ehrt.
Der Hof legt heute die Trauer — den verstorbenen Landgrafen von Hessen⸗Homburg Durchlaucht auf 3 Tage an.
Man glaubt, daß der Bericht uͤber das Budget am 25sten d. M. in der Deputirten⸗Kammer werde abgestattet werden. 1
Das Journal des Debats, welches, wie man sich erinnern wird, von allen hiesigen Blaͤttern zuerst die Behaup⸗ tung aufstellte, daß der Herzog von Laval⸗ Kontmorenecy das ihm zugedachte Portefeuille nicht annehmen wuͤrde, aͤußert jetzt uͤber das Eintreffen dieser Prophezeiung Folgendes: „Der Herzog von Montmorency hat, wie wir voraussahen, aus einem edlen Mißtrauen in seine Kraͤfte, die Last des Minister⸗Postens abgelehnt, und wird fortfahren, den Koͤnig von Frankreich in Wien zu repraͤsentiren. Diese aus einem so ehren⸗
welche der Herzog in allen seinen Stellungen genossen, nur noch vermehren. Wir haben also, wie wir es vor drei Wochen vorhersagten, noch immer das traurige Provisorium. Wenn wenigstens die Ereignisse in Europa still stehen wollten, so lange unsere Unentschiedenheit dauert! Aber im Gegentheil, der politische Horizont verhuͤllt sich mehr als je in Wolken. Moͤchten wir doch nicht laͤnger berathen, waͤhrend man an⸗ derwaͤrts handelt. Die Minister koͤnnen sich jetzt die Gefah⸗ ren einer ungenuͤgenden Wahl nicht mehr verhehlen; moͤgen sie diese in Erwaͤgung ziehen. Vielleicht wuͤrden Andere, so wenig sie auch durch ihre bisherige Laufbahn zu dem erledig⸗ ten Posten eines Ministers der auswaͤrtigen Angelegenheiten berufen seyn mögen, sich nicht so bescheiden zeigen, wie der Herzog von Montmoreney.“ — Der Messager des Chan bres beobachtet uͤber diese ganze Angelegenheit noch umm das tiefste Stillschweigen. — Das Journal du Com⸗ merce bemerkt, das Geheimniß, welches die Minister aus der Sache zu machen suchten, sey ein Geheimniß fuͤr ganz Paris. — Der Courrier français macht darauf aufmerksam, welche Bloͤße der Messager sich dadurch gegeben habe, daß er behauptet, die Montmorency's haͤtten sich ihren Konigen nie entzogen; die Weigerung des Herzogs ge⸗ reiche demselben in jeder Sehenn zur Ehre, denn es sey die Pflicht jedes treuen Unterthanen, einen Posten abzuleh⸗ nen, sobald man nicht die Ueberzeugung habe, durch die Annahme desselben seinem Lande nüutzlich zu werden. — Der Constitutionnel will gar wissen, daß in Folge eines vor⸗ gestern gehaltenen außerordentlichen Minister⸗Raths dem Penesr von Montmoreuey angekuͤndigt worden sey, daß der poͤnig seine Weigerung nicht annehme.
Großbritanien und Irland.
London, 9. Mai. Es heißt, daß Se. Majestät noch einen zweiten großen Cerele im Laufe dieser Saison halten werden. Auch spricht man davon, daß, außer dem bereits angekuͤndigten Kinder⸗Ball, auch noch ein Bal paré hei Hofe stattfinden werde. 1 „Von der (letzthin erwaͤhnten) am 6ten d. in der London Tavern statt gehabten Versammlung, zur Berathschlagung üͤber die dem Herzog von Wellington 9 errichtende Statue, ist nachträͤglich noch Folgendes mitzutheilen. Nachdem die zupoͤrderst in Vorschlag gebrachten Dank⸗Adressen an den Koͤnig, den nenes von Wellington, Herrn Peel und die uͤbrigen Minister beschlossen worden waren, leitete Hr. Hunt die zufmerksamkeit der Versammlung auf die Verdienste des Marquis von Anglesea um Irland, Herr Lawleß *90b sich sogleich, um Herrn Hunt zu unterstuͤtzen, und schlug eine ank⸗Adresse an den Marquis von Anglesea vor, was einige Verlegenheit und eine Pause in den Verhandlungen veran⸗ laßte. Da erhob sich der Präͤsident Graf Fitzwilliam mit der Aeußerung, daß, seiner Ansicht nach, sich gegen diesen An⸗ trag durchaus nichts einwenden ließe; ihm gesellten sich die Grafen Darnley und Bective bei und gaben ihre herzliche Beistimmung. Endlich trat Herr O'Connell auf und sprach mit der groͤßten Wärme zum Lobe des Marquis. Unter A.