Gewehr gebrauchen, und sind, wenn sie in einem dieser Faͤlle Jemand toͤdten oder verwunden, von jeder Strafe frei; die Widersetzlichen aber, oder Angreifenden, werden nach aller Strenge der Gesetze bestraft. 3) Wenn die Beamten der Graͤnzzoll⸗Wache in den, in den obigen Artikeln bestimmten . der Nothwendigkeit Jemanden verwunden oder toͤdten, o sind sie verpflichtet, unverzuͤglich daruͤber Bericht abzu⸗ statten, die Gemeinen dem Aufseher ihrer Distanz, und die⸗ ser durchaus nicht später als im Verlauf von 24 Stunden dem Compagnie⸗Chef, welcher gleichfalls ohne den mindesten Aufschub das Landgericht davon in Kenntniß setzt; und dem zufolge ist sowohl der Compagnie⸗Chef gehalten, sogleich in Beglei⸗ tung eines Arztes sich auf den Platz zur Besichtigung des Vor⸗ v zu begeben, als auch das Landgericht, unverzüg⸗ ich die Untersuchung anzustellen, woruͤber sie sodann der Ober⸗ Behoͤrde Bericht erstatten. . — Nach dem weiteren Inhalt des eene⸗ ist fest⸗ gesetzt, daß gegen diejenigen Beamten der Gränzzoll⸗Wache, welche bei der dies faͤlligen Untersuchung eines unnöͤthigen Ge⸗ brauchs ihrer Waffen Fberwiesen wuͤrden, nach aller Strenge der Gesetze verfahren werden soll.
Nach Art. 7. bleibt in den wo sich Quaran⸗ tainen befinden, und die Graͤnzzoll⸗-Wache am Cordon Theil nimmt, der §. 234. des Quarantaine⸗Reglements in seiner Kraft, wodurch es erlaubt ist, Diejenigen, die sich der Auf⸗ sicht der Quarantaine⸗Behoͤrde zu entziehen versuchen, zu wenn es unmöͤglich ist, sie auf andere Art an⸗ zuhalten.
Aus Tiflis vom 28. Maͤrz wird gemeldet: Achmed Pascha hat sich, wie aus den Berichten uͤber dessen Flucht erhellt, mit den Ueberresten seines — Heeres bis zum 10. Maͤrz diesseits der Adshar⸗Gebirge aufgehalten; an die⸗ sem Tage jedoch sich uͤber jene Berge zuruͤckgezogen. Die Huͤlfstruppen, die zu ihm stoßen sollten, sind in Ardanudsh stehen geblieben. — Die Ruͤstungen der Tuͤrken dauern noch immer fort, und aus Allem ist zu ersehen, daß sie gesonnen sind, uns in dem bevorstehenden Feldzuge bedeutende Streit⸗ kräfte entgegen zu stellen. Der vom General⸗Major Hesse in Ghurien, am Liman, erfochtene Sieg hat den allerguͤn⸗ stigsten Eindruck auf die Ghurier gemacht. Die jetzige Hal⸗ tung dieses Volkes ist alles Lobes werth; vor Kurzem brach⸗ ten einige ihrer 5 der Russischen Behoͤrde versiegelte Aufruhr⸗Briefe, die sie von der, jetzt in der Tuͤrkei sich auf⸗ haltenden vorigen Regentin von Ghurien, Fuͤrstin Sophia, erhalten, aber nicht eroͤffnet hatten. Auf der Linie haben die Natugajer, ihres geleisteten Eides eingedenk, die Oberbe⸗ hoͤrde von der Absicht einiger Raͤuberhorden, unser Gebiet zu uͤberfallen, benachrichtigt. Diese zeitige Warnung setzte die Unsrigen in den Stand, den Feind mit Erfolg zuruͤck⸗
zuschlagen. Die St. Petersbur rnen giebt statistische Bemerkungen uͤber das Paschaltt ars, woraus wir Nach⸗
lehendes mittheilen: Kars, eines der an die Astatisch⸗Russi⸗ seshe Gebiete gränzenden Tuͤrkischen Paschaliks, erstreckt sich suͤdlich von Achalzich, beruͤhrt die Distanz Schuraghel und das Armenische Gebiet, und hat hier (nach Osten) die Fluͤsse Arpatschai und Inshu⸗ßu zur — m Norden und Nordwesten stoͤßt es an das Paschalik Achalzich: die Graͤnz⸗ Linie geht durch den See Arpa⸗ghel, üͤber den Bergruͤcken Ach⸗baba, dann durch den Tschaldyr, uͤber die Gebirge Ka⸗ bach⸗tapa und Kißjir⸗dagh, eine vom Buga⸗Tapaßy, Sa⸗ mowat, Kisil⸗ghebjich und Tichma gebildete Gebirgskette. Gegen Westen wird es vom Paschalik Erzerum durch die Berge Saghanlu und Ala⸗ dagh getrennt. Im Süden lie⸗ en die Berge Ach buloch zwischen Kars und dem Paschallt
ajazet. — Im Alterthume machte diese Provinz einen Theil von Armenien aus und gehoͤrte zum Gebiete von Ararat; die Herrschaft der Tuͤrken, die hier eine andere Ordnung der Dinge einfüͤhrte, gab sich auch sogleich durch die Benennung — zu erkennen. Der jetzigen geographischen Einthei⸗ ung nach gehoͤrt das Paschalik Kars zu Tuͤrkisch⸗Armenien, und umfaßt folgende fuͤnf Sandshake Hr Kreise): Tachtin, Ghetschewan, Kaghisman, Schuraghel und Sarischad. — Das Paschalik Kars hat nach der letzten im vorigen Jahre vom Generalstab des Kaukasischen Corps — Auf⸗ nahme, einen Flaͤchenraum von 9495 Quadratwerst.
Frankreich.
St. Tloud, 10. Mai. Heute ertheilte der König so⸗ wohl den hiesigen als den Militair⸗ und TCivil⸗Behoͤrden von Versailles Auttenz,. Auch der Bischof von Bersailles hatte Ehre, Sr Wa aufzuwarten. — Um 1 Uhr präsidirten Hichsidieselben im Meinsster⸗Rathe, nach dessen Aufhebung der Praßdene. v] an der Spitze des
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Buͤreaus, Sr. Maj. den von dieser Kammer angenommenen
Gesetz⸗Entwurf wegen der Nachschuͤsse zu dem Budget von
1828 vorlegte. — vep. zuvor hatte auch der Kanzler der dem Koͤnige das Militair⸗Straf⸗Gesetzbuch erreicht.
Paris, 12. Mai. Der Moniteur und der Messager des Chambres schweigen fortwaͤhrend uͤber die Weigerung des Herzogs von Laval⸗Montmorency, das Portefeuille des auswaͤrtigen Departements zu uͤbernehmen. Das Journal des Débats bemerkt in dieser Beziehung: „Eine Thatsache von solcher Wichtigkeit gehoͤrte von Rechtswegen zu dem Ge⸗ biete der Oeffentlichkeit. Fehntreich will wissen, ob es einen Mi⸗ nister der auswaͤrtigen Angelegenheiten hat oder nicht. Es kann kein Grund vorhanden seyn, ihm solches zu verhehlen; und ein Stillschweigen, wohinter sich kein Geheimniß verbirgt, hat seine großen Nachtheile, da es zu tausend Vermuthungen Anlaß
iebt. Jetzt, wo Jedermann weiß, daß der Graf von La
erronnays noch keinen Nachfolger hat, fragt man sich, ob das Provisorium bis zum Schlusse der Sitzung fortdauern, oder ob aus den beiden letzten Cabinets⸗Conseils endlich eine Wahl hervorgehen werde, die fuͤr das Land beruhigend ist und der .e die Kraft giebt, die Schwierigkeiten der Gegenwart zu besiegen, und den Gefahren der Zukunft Trotz zu bieten. Die Frage wird hoffentlich noch im Laufe dieser Woche entschieden werden; Frankreich sieht dieser Ent⸗ scheidung nicht ohne eine lebhafte Besorgniß entgegen. Moͤge diese durch die zu treffende Wahl nicht gerechtfertigt wer⸗ den!“ — Das Journal du Commerce außert, durch die Weigerung des Herzogs von Montmorency erhalte das Ministerium den Gnadenstoß und die Wahl⸗Kammer werde dadurch endlich ihrer bisherigen falschen und zweideutigen Stellung entrissen werden. — Der Constitutionnel meint, das Ministerium beobachte blos deshalb ein so tiefes Stillschweigen, weil es sich schaͤme einzugestehen, daß Nie⸗ mand sich ihm zugesellen wolle. — Die Auotidienne giebt zu verstehen, daß der Graf von La Ferronnays den Herzo von Blacas als 12 in Neapel ersetzen, und da dieser dagegen, der auf der Reise hierher begriffen ist, leicht II des auswaͤrtigen Departements erhalten moͤchte.
Die Einbringung des neuen Zollgesetz⸗Entwurfes in die Deputirten⸗Kammer, die gestern statt finden sollte, wird erst gegen Ende dieser Woche erfolgen.
Wäͤhrend das Journal des Déebats das neue Gemaͤlde des Herrn Gérard, die Kroͤnung des Koͤnigs vorstellend, bis in die Wolken erhebt, hat das Journal du Commerce Mancherlei daran auszusetzen. Zuerst findet es, daß die Far⸗ ben zu grell 755 2829 und daß auf dem ganzen Bilde
ein so starkes Licht herrsche, daß es foͤrmlich die Augen blende; dann tadelt es, daß dem Gemäͤlde die noͤthige Ruhe einer religioͤsen Feier fehle, und daß man Niemand vom Volke er⸗
blicke; Herr Gérard habe nämlich nur solchen Personen, welche Zutritt bei Hofe haͤtten, die Ehre erzeigt, auf seiner Leinwand zu paradiren. „Ueberall“, fuͤgt das gedachte Blatt hinzu, „steht man nichts als gestickte Kleider, Ordensbänder, Sterne und Federbuͤsche, nicht einen Deputirten⸗Frack, nicht einen Gerichts⸗Rock, mit Ausnahme dessen des Kanzlers. Die dune Geistlichkeit besteht aus dem das Hochamt halten⸗ den Erzbischof und zweien Cardinaͤlen; kein Biacon, kein Chorknabe, — waͤre es auch ver. ben⸗ um ein wenig Natur und Jugend unter so viele alte Perruͤcken zu bringen. Warum Herr Gérard die damaligen Minister uͤbergangen hat, wissen wir gleichfalls nicht; als sein Gemaͤlde bestellt wurde, waren sie mäaͤchtig; und waͤren sie am Ruder geblie⸗ ben, so wuͤrden sie dem Maler eine solche Geringschlhang nicht verziehen haben.“
Aus Roville, bekannt durch die daselbst bestehende Muster⸗Wirthschaft, meldet man, C. man in der dortigen Umgegend eine große Anzahl todter Schwalben findet, die, nachdem sie sich wie gewoöͤhnlich in den grsten Tagen des Aprils eingefunden, wegen Mangels an Nahrung, da die seitdem eingetretene kalte Witteruͤng alle Insecten vertilgt verhungert sind. Der Landmann kann sich eines ähn⸗ ichen Beispiels nicht erinnern.
Großbritanien und Irland.
London, 9. Mai. Der Stanbard enthaͤlt die Nach richt, daß der Herzog von Wellington, sobald das Parla ment prorogirt seyn wird, sich an elnen der ersten Hoͤfe En⸗ ropa's begeben will. „Eine neue Erscheinung““, fügt das gedachte Blatt hinzu, „dufte es seyn, einen ersten Ministetk. zu gleicher Zeit in der Function eines Borschafters anfereteitz.
n se bertige Ceuritr Fisst berußigende öaheh—