25,679,200 Fr. zu verwenden,
mit verschiedenen Figuren und Griechischen Inschriften ein⸗ gesandt, die jedoch bis jetzt noch nicht ausgeladen sind.
Der Werth der auf dem Don, theils auf Flöͤssen, theils in Barken transportirten Waaren belief sich im Jahre 1825 auf 13,968,009 Rubel und im Jahre 1826 auf 14,280,000 Rubel, wovon auf Rechnung der Krone im ersteren Jahre 1,434,000, und im letzteren nur 861,000 Rubel kamen; die uͤbrigen Guͤter waren Privat⸗Eigenthum.
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35 Fgerse Frankreic. Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 11. Mai wurden 6 neue Gesetz⸗Entwuͤrfe in die Kammer ge⸗ bracht. Zuerst legte der Kriegs⸗Minister den von der Pairs⸗Kammer bereits angenommenen Gesetz⸗Entwurf wegen der Auslegung mehrerer Artikel des Militair⸗Straf⸗Gesetz⸗ buches vom Jahre 1793 vor; es sollen dadurch vorlaͤufig und bis das neue Straf⸗Gesetzbuch, womit die Pairs⸗Kam⸗ mer gegenwaͤrtig beschäͤftigt ist, erscheint, vorzuͤglich diejeni⸗ gen Strafen ermäaͤßigt werden, welche sich auf den Diebstahl unter Militairs, so wie auf den Verkauf und die Verpfän⸗ dung militairischer Effecten beziehen. — Nach dem Grafen von Caux legte der Finanz⸗Minister drei Gesetz⸗Entwuͤrfe vor, wovon der erste von oͤrtlichem Interesse ist und der zweite die Loerr⸗hondem wischen Frankreich und Amerika (namentlich mit Buenos⸗Ayres und Rio⸗ Janeiro) mittelst Königl. Packetboote, so wie die Einfuͤhrung einer Staffetten⸗ Post zwischen Paris und Calais, Behufs der Beschleunigung der Correspondenz mit England, betrifft. Zur Bestreitung der e- fuͤr diese neue Einrichtung soll in dem Budget fuͤr 18 die benöthigte Summe aufgefuͤhrt und, um die Kosten einigermaaßen zu decken, fuͤr jeden einfachen Privat⸗ Brief nach den beiden Continenten von Amerika eine außer⸗ ordentliche Taxe von 30 Sous erhoben werden, welche Taxe auch diejenigen Privat⸗Briefe entrichten sollen, fuͤr deren Befoͤrderung die Absender einen andern Weg waͤhlen. Die Correspondenz mit England, Irland und Schottland mittelst der neuen Staffetten⸗Post betreffend, soll jeder einfache Privat⸗Brief von Paris bis Calais ein außerordentliches Porto von 6 Sous bezahlen. Der dritte Gesetz⸗Entwurf, welchen der Fi⸗ nanz⸗Minister einbrachte, betrifft die in dem laufenden Jahre zu erwartenden außerordentlichen Ausgaben. „Ais wir die Chre vee so druͤckte der Minister sich aus, „Ihnen, m. H., das udget vorzulegen, machten wir Ihnen zugleich einen Ueber⸗ schlag der außerordentlichen Ausgaben, deren Fortsetzung uns im Laufe dieses Jahres unumgaͤnglich noͤthig scheint. Wir koͤnnen diese Ausgaben in diesem Augenblicke noch nicht ge⸗ nau bestimmen, doch glauben wir, daß wir uns in unsern da⸗ maligen Berechnungen nicht geirrt haben. Wir duüͤrfen da⸗ her nicht laͤnger säꝛumen, von der Kammer die zur Bestrei⸗ tung jener Ausgaden erforderlichen Credite zu verlangen. Die Fortsetzung der Blokade von Algier, so wie die der Maaß⸗ regeln zur Vollziehung des Vertrages vom 6. Juli, ferner die Nothwendigkeit, die Ausgaben füͤr die Vermehrung der Armee, die Besetzung von Morea und die Ausrüstungen un⸗ serer Marine zu sichern und das Ministerium der auswär⸗ tigen Angelegenheiten in den Stand zu setzen, diejenigen zu bestreiten, welche uns die Dazwischenkunft Frankreichs in die Angelegenheiten des Orients auflegt, gestatten uns nicht, die außerordentlichen Ausgaben für 1829 niedriger als auf 52 Millionen Fr. anzuschlagen. Wir ersuchen Sie daher, den betreffenden Ministerien die benöͤthigten TCredite zu er⸗ oͤffnen; Jeder von uns wird sich beeifern, — Ihnen, m. H., als der von Ihnen zu ernennenden Commission die⸗ jenigen Aufschluͤsse zu geben, die Sie nur immer von uns verlangen koͤnnen. Wir schmeicheln uns immer noch, daß es nicht noͤthig seyn wird eine neue Anleihe zur Deckung jener Ausgaben zu eroͤffnen; wir schlagen Ihnen vor, dazu die von der Anleihe der 4 Millionen Renten noch — bleibenden und den Rest aus den leberschuͤssen der Etatszahre 1828 und 1829 zu bestreiten. Sollten diese dazu nicht hinreichen, so bitten wir Sie um die Erlaubniß, das Deficit durch Vons, die jedoch nur mittelst Koͤniglicher, in der naͤchsten Session in G zu verwandelnder Ver⸗ ordnungen ausgegeben werden zu decken. Im näch⸗ ten Jahre wuͤrden wir Ihnen alsdann eine detalllicte Ueber⸗ scht der aus jenen Summen bestrittenen ordentlichen usgaben vorlegen. Die Rücksichten für die Aufrechthaltung der Wuͤrde und der Sicherheit Frankreichs, welche uns die gegenwärtige Forderung zur Pflicht machen, lassen uns nicht weifeln, daß Sie, m. H., in dieselbe willigen werden.“ — Raadem der Graf den Gesetz⸗Entwurf selbst vorgetra⸗ een hatte, bestieg der inister des Innern die Redner⸗ bäͤbne⸗ um der Versammlung noch zwei Gesetz⸗Entwuͤrfe von
oͤrtlichem Interesse 1—— Der eine betrifft die Ausle⸗ Ln der bestehenden brafzeseg⸗ gegen die Ueberladung der
iligencen; der andere die Eroͤffnung einer Anleihe von 2,800,000 Fr. zu dem Ausbau des Hafens von Hapre de Graͤce. — Hierauf stattete Hr. v. Saunac den ——3 Bericht uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen des definitiven Rech⸗ nungs⸗Abschlusses fuͤr 1827 ab. Er stellte zuvöͤrderst einige allgemeine Betrachtungen uͤber die Nothwendigkeit an, das Rechnungswesen zu verbessern, damit das Votum der Kam⸗ mern hinfuͤhro nicht ganz illusorisch werde; am gere⸗ geltsten fand er dasselbe noch bei dem Justiz⸗Ministerium, wo 267,000 Fr. erspart worden sind. Die Zahl der Beam⸗ ten, àußerte er, sey hier nicht betraͤchtlich, das Gehalt der⸗ selben maͤßig, und das Gesetz gegen die Gehalts⸗Anhaͤufung sey genau beobachtet worden. Die Commission habe daher auch geglaubt, daß sie diesem Theile des Rechnungs⸗Abschlusses nur Lob zu spenden haben wuͤrde, als ihr ploͤtzlich eine Bitt⸗ schrift zugekommen sey, worin dem vorigen Grobßsiegelbe rer mehrere Mißbraͤuche, unter Anderm der Ausbau und Moͤblirung seines Hötels auf Kosten des Staates, zur Last gelegt wuͤrden; aus den Jahren 1825, 1820 und 1827 ver⸗ lange auch noch ein newishe Bénard nachtraͤglich fuͤr eine Holz⸗ und Steinkohlen⸗Lieferung die Summe von 17,000 8 die Commission habe sich dieserhalb an den jetzigen
ustiz⸗Minister gewandt, welcher mit ihr der Meinung ge⸗ wesen sey, daß, da dergleichen Forderungen gesetzlich binnen 9 Monaten bei der Behoͤrde angemeldet werden mußten, die ge⸗ dachte Summe jetzt in keinem Falle mehr auf das Staats⸗
Budget gebracht werden koͤnne; die Commission habe sich in⸗
actum ausfuͤhrlichere Erkundigungen eingezogen, woruͤber e sich eine noͤhere Mittheilung vorbehalte. In Betreff der Koͤniglichen Druckerei, bemerkte der Berichterstatter, daß die⸗ selbe im Jahre 1827 15,000 Fr. mehr abgeworfen habe, als man solches Anfangs geglaubt, und daß dieses auch im Zahre 1828 der Fall gewesen seyn wuͤrde, wenn nicht bei egenheit der letztern Wahlen der Minister des Innern mehrere Druckschriften bestellt gehabt haͤtte, wovon eine zahl, reiche Menge von Exemplaren abgezogen, und wodurch eine Ausgabe von mehr als 20,000 Fr. verursacht worden waͤre. Bei diesen Worten wurde Herr von Saunac von mehreren Seiten lebhaft unterbrochen. „Dies sind“⸗, rief man ihm R „die untergeschobenen Supplemente S— Journal
g hen mit dieser Antwort nicht begnuͤgt, sondern uͤber das
sbats und ale jene schaͤndlichen Schriften, deren Dr im vorigen Jahre gelaͤugnet wurde; so kommt zuletzt All ans Tageslicht!“ Hr. Saunac fuhr fort: „Der Gebrauchg den man bei dieser Gelegenheit von der Koͤnigl. Druckerch gemacht hat, verdient strengen Tadel. Die Regierung darf sich zwar keinesweges ihres Einflusses auf die Wahlen bege⸗ ben; aber Alles, was sie in dieser Beziehung thut, muß auf eine rechtliche Weise und frei und offen geschehen. Die
eimlichkeit, und noch vielmehr jede Persoͤnlichkeit, muͤssen G fremd bleiben.“ In Betreff des Ministeriums der aus⸗ waͤrtigen An — — tadelte der Berichterstatter die 8 große 2 —. eamten und die zu hohen Gehaͤlter, so wie auch die ungeheuren Courier⸗Kosten. Ministerium, ehen Ausgaben sich im Jahre 1827 auf 210
Millionen Fr. belaufen haben, gab er den Wunsch zu erken⸗ nen, daß — in n,e0 eine Kriegs⸗Reserve einfuͤh⸗
u n Uebrigen stimmte er fuͤr die Bestaͤtl⸗ II“ Rechnungs⸗Abschlusses. Um indessen den Nachtheilen vorzubeugen, welche daraus entstehen, daß von dem, dem Staate zugehoͤrigen Mobiliare der verschiede⸗ nen Ministerial⸗Hotels keine Inventarien angefertigt wor⸗ den sind, trug er am Schlusse seines Vortrages noch aug folgenden Ser an: „Vor dem 1. Januar 1830, s0 wie am Schlusse jedes folgenden Jahres sollen die Domaß⸗ nen⸗Vorgesetzten, unter der Verantwortlichkeit des Finang⸗ Ministers, von den, sowohl vom Staate als von den Pro⸗ vinzen den oͤffentlichen Beamten gelieferten Mobilien, Im⸗ ventarien anlegen, und Duplicate davon in der Kanzlei Rechnungshoses niederlegen.“ Nachdem die Versammluns beschlossen hatte, sich am näͤchsten Sonnabende mit diesen Gesetz⸗Entwurfe zu beschaͤftigen, und dagegen diesmal di
reitags,Sitzung den Bittschriften zu widmen, stattete 2₰
r. v. Metz Bericht uͤber einen Gesetz⸗Entwurf wegen 2
zustausches von sieben Kronguüͤtern gegen Besitzungen — Privat⸗Personen ab, und stimmte füͤr diese Austauschunger mit Ausnahme einer einzigen. Die Berathungen bieragin werden am naͤchsten Donnerstag (14.) beginnen, bis 1099, keine öffentliche Sitzung statt finder. An demfelben — wollte auch Herr Mauguin seine Proposition wegen *. 97 der Kammer zu befolgenden seenan⸗ in dem Falle, wo Minister in Anklagestand versetzt wird, entwickeln.
Bei dem Kriegs’
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