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1“.“ len anderen Beweisen vaͤterlicher Sorgfalt fuͤr die Sicher⸗ bkkeöheit und das Wohl der Stadt, durch eigene großmuͤthige hnterzeichnung, eine Sammlung zur Unterstuͤtzung der Be⸗ schaͤdigten, die sehr reich ausfiel. “ Es ist bekannt, daß durch den schrecklichen Brand in öh2Pbbo, am 4. und 5. Sept. 1827, beinahe 10,000 Personen 6.88 Haus und Gut, so wie 17 Menschen ihr Leben einbuͤßten; feerner: daß Se. Majestaͤt der Kaiser nicht nur augen⸗ blicklich eine Summe von 100,000 Rubel zur Unterstuͤtzung s(sdeer Bedraͤngtesten zu uͤbersenden, sondern auch eine Verab⸗ qfolgung von 2000 Tschetwert Roggenmehl und 500 Tschet⸗ vwert Graupen aus den Militair⸗Magazinen des Ortes an⸗ äaubefehlen geruhten; daß sowohl die Landes⸗Regierung als aauch der Herr General⸗Gouverneur, durch zweckmaͤßige Maaß⸗ rxreeegein, der Vertheilung der eingeflossenen Uuterstuͤtzungen keceeine weise Richtung gaben und daß nicht nur die Bewoh⸗ ner Finnlands, sondern auch die des weiten Rußlandes, Deutsche, Englaͤnder, Schweden und Portugiesen bedeutende Beitraͤge geliefert haben. Nur sechszehn Monate (schreibt man aus Abo) sind verflossen, und schon koͤnnen wir mit . froher Zuversicht der Wiedererstehung unserer Stadt entge⸗ gen sehen. Wiewohl es noch viel zu fruͤh ist, von jeder da⸗ hiin zielenden Verfuͤgung Rechenschaft zu geben, duͤrften doch keeeeinige summarische Angaben uͤber diesen Gegenstand nicht 1 unwillkommen seyn.
geesetzt, um fuͤr den Unterhalt der Armen und die Vercthei⸗ elest, um sur 2 9b 3
lung der einfließenden Gaben Sorge zu tragen. 1232 Per⸗ sonen, die durch den Brand gelitten, haben Rechnungen
Abzug dessen, was die Hauseigenthuͤmer fuͤr assecurirte Haͤu⸗ ser selbst abgerechnet, 8,000,113 Rub. 45 Kop. B. N. aus⸗ machte. Davon hat das Comité gutgeheißen: e11114*4*“ 2,834,909 Rub. 98 Kop. — bewegliches Eigenthum. 4,022,652 — 15 8 oder zusammen 6,857,562 Rub. 13 Kop. wogegen die zu hoch angegebenen 1,142,551 Rub. 32 Kop. eaae worden. Außer den obenerwaͤhnten von Seiner —₰
Kaiserlichen Majestaͤt Allergnaͤdigst geschenkten 100,000 Rub.
sind von den Allerhoͤchsten Gliedern des Kaiserlichen Hauses 8 und von Privatpersonen eingegangen: An baarem Gelde:
2363,302 R. 52 K. 41,669 Rthlr. Bco. 11 Sh. 8 Rodst. An verschiedenen, spaͤterhin verkauften Sachen: 828 R. 7 K.
59 K. 48,330 Rthlr. Bco. 27 Sh. 11 Rdst. Aus diesen 1n Mititeln sind zwei Vertheilungen geschehen, die zusammen S 882,225 Rubel 74. Kop. ausmachten.
—*
1 Nach dem neuen Plane der Stadt werden die Bau⸗
stellen und Marktplaͤtze weit groͤßer und die Straßen viel brreiter werden. Aus dieser Ursache nehmen die, bis zum Schluß des vorigen Jahres verkauften Plaͤtze schon den groͤß⸗ ten Theil der alten Stadt ein. Fuͤr die neuen Bauplaͤtze heat die Stadtkasse 532,605 Rub. erhalten, und zur Deckung des dedeutenden Defectes, der noch entsteht, haben Se. Kai⸗ serliche Majestaͤt der Stadt als zinsfreies Darlehn, mit
ͤhrlicher Zuruͤckzahlung von 25, 600,000 Rub. verllehen,
b. —27 „ — von welcher Summe 200,000 Rub. eingegangen sind. So⸗
verkauften Baupläͤtzen sich eingefunden, kann die Stadtkasse 1. sicher jedem Hauseigenthuͤmer seine ruͤckständige Forderung “ 1.“ Nachrichten aus Dorpat zufolge hat Professor Parrot bereits mit seinen Gefaͤhrten die wissenschaftliche Reise zum Ararat angetreten. Ein Kaiserlicher Feldjager begleitet ste. „₰ Am 10ten d. Abends begann der Etsang aus dem La⸗ dogasee, und die Isaaks⸗Bruͤcke wurde abgenommen. Die r. Bootfahrt zwischen beiden Newa ⸗Ufern ging nur mit Muͤhe „swor sich bis Dienstag gegen Abend, wo der Strom fast ganz 8 vom Eise befreit war.
Der Handelszeitung zufolge beltef sich im Jahre 1812 die Anzahl der im Russischen Reiche befindlichen Fa⸗ briken auf 2322, mit 119,093 Arbeitern; im Jahr 1826 Hhaztte sich die Zahl der Fabriken bis auf 5128 mit 206,408 Arbeitern vermehrt; im Jahre 1827 zählte man 5122 Fa⸗ briken mit 209,547 Arbeitern. Im Moscowischen Gouver⸗ nnement befinden sich 734 Fabriken mit 41,313 Arbeitern; von diesen Fabriken waren im Jahre 1827 — Tuchfabriken 45, Seidenfabriken 195 und Baumwollenfabriken 200. Nach v Moscvwischen Gouvernement nimmt in Hinsicht von Fabrik⸗Industrie das Wladimirsche den ersten Rang ein; 11 man zaͤhlte dort im Jahre 1827 350 Fabriken mit 36,564 Arbeitern. 323 Tuchfabriken lieferten im J. 1825, 1,519,261
& 88.
Den Tag nach dem Brande wurde ein Comité nieder⸗
üͤber ihre Verluste eingereicht, deren totaler Belauf, nach
6661 Rthlr. Bro. 16 Sh. 3 Rdst. Zusammen: 294,130 R.
beald der Ruͤckstand eingeflossen und Kaͤufer zu den noch un⸗
Arschien feines, und 5,573,342 Arschien mittel und ordi⸗ naires Tuch; im Jahre 1826, 1,929,861 Arschien feines, und 6,562,875 Arschien mittel und ordinaires; und im J. 1827, 1,563,417 Arschien feines und 6,564,878 Arschien mittel und ordinaires Tuch. 1 Vor einiger Zeit hatten zwei Schiffe an der Tschirka sischen Kuͤste, im Suͤden der Wohnsitze des Stammes der Natuchaitsen bei den Abzechs, Schiffbruch gelitten und wa⸗ ren auf den Strand geworfen. Die Abzechs bemaͤchtigten sich derselben, nahmen sie auseinander und vertheilten unter sich das Holz und Eisenwerk davon. Die Besatzung ward nach der Gewohnheit der Kaukasischen Voͤlker, zu Sklar gemacht. Jetzt hat man erfahren, daß es dem H. Tausch einem Manne, der seit vielen Jahren unter den Tschirkas⸗ siern lebt, und sich bei ihnen so beliebt zu machen gewußt hat, daß er von ihnen als Landsmann angesehen wird, ge⸗ lungen, die Befreiung dieser Besatzungen ohne Loͤsegeld zu⸗ bewirken, und daß dieselben bereits in Anapa angekom:;
men sind * 1 Seanteenao..
Pairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 13. 2 wurden zuvoͤrderst 3 besondere Commissionen ernannt, welch sich mit der Pruͤfung dreier, der Kammer am 9ten d. M. vorgelegten Gesetz⸗Entwuͤrfe beschaͤftigen sollen. Hier wurde die Berathung uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen haftung der Schuldner wieder aufgenommen, und der Artikel desselben nebst zweien, von dem Grafen Simeon dem Herzoge von Broglie in Vorschlag gebrachten Ame ments, nach einer Discussion, woran außer dem Großsiege bewahrer 10 Redner Theil nahmen, nochmals an die Cor misston verwiesen.
Paris, 15. Mai. Vorgestern nahm die Herzogin t Berry in dem Koͤnigl. Museum das Gemäͤlde des Hrn. rard in Augenschein.
Die mit der Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfes uͤber d Getraͤnk⸗Steuer beauftragte Commission soll groͤßtenthel der Meinung seyn, dieses Gesetz zu verwerfen. — J. Schooße der Budgets⸗Commission soll es zu so lebhaften Er terungen zwischen den verschiedenen Mitgliedern derselb und dem Finanz⸗Minister gekommen seyn, daß einer der b den Berichterstatter erklärt hat, das ihm uͤübertrag schaͤft abzulehnen, wenn anders nicht der Minister in ein Punkten nachgiebt. h
Herr Benj. Constant hat im Courrier frang die Frage: ob die Minister fuͤr die von beiden Kammern genommenen Gesetze verantwortlich bleiben, zur Sprache racht, und dieselbe bejahend geloͤst, wobei er von dem 6. ichtspunkte ausgeht, daß die Minister die Kammern eben gut taͤuschen koͤnnten, als den Koͤnig, und daß, da allein die Thatsachen genau kennten, es auch in ih Macht stände, dieselben zu verheimlichen, und mithin d — und Deputirten die zu ihrer Belehrung erforderlichen
ocumente vorzuenthalten. Der Messager des Cham⸗ bres theilt diese Ansicht nicht. „Wenn“, außert derselbe, „Herr B. Constant sich damit begnuüͤgt haͤtte, als Grund anzunehmen, daß ein Ministerium eine Art von movalt⸗ scher Verantwortlichkeit fuͤr das ganze von ihm beobachtete Verwaltungs⸗System uͤbernimmt, so daß z. B. hinsichtlich des Gesetzes wegen der siebenjaͤhrigen Zusammenstellung der Kammer Lob oder Tadel zum Theil auch den damaligen nistern gebuͤhrt — so waͤre der ehrenwerthe Deputirte den Graͤnzen des Rechten und Wahren geblieben; denn lerdings lastet die Verantwortlichkeit eines solchen Syster gleichmäßig auf allen Theilen des gesellschaftlichen Koöͤr die daran Theil genommen haben; jedoch kann hier im nur von einer moralischen Verantwortlichkeit die R seyn; es handelt sich lediglich um ein lobendes oder tadeln Urtheil des Landes uͤber den ganzen Gang der Regieru Hiermit ist aber Hr. B. Constant nicht zufrieden; er langt statt der moralischen eine gesetzliche Verantw lichkeit, d. h. eine solche, um derenwillen ein Minister r der Deputirten⸗Kammer angeschuldigt und von der Pai Kammer gerichtet werden kann. Diese kann aber, unse Meinung mach, nur bei solchen Maaßregeln und Handl gen in Anspruch genommen werden, die den bestehenden setzen zuwiderlaufen. Wenn ein Minister einen Buͤrger w kuͤhrlich festnehmen laͤßt, so wird er dafuͤr gesetzlich vera wortlich, denn er hat das Gesetz uͤbertreten und die von der Cha geleistete Buͤrgschaft verkannt; er hat den Verhafts⸗Be widerrechtlich unterzeichnet. Mithin ist eine Indemnitaͤts⸗ gegen ihn zulaͤssig. Aber ein Minister macht den Kamm im Namen des Koͤnigs einen Gesetzes Vorschlag; diese er tern, verwerfen oder billigen ihn nach Gefallen; r Ih
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