1829 / 141 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

3 mithin durchaus von keinem Zwange die Rede. Wird der 1 Antrag verworfen, so ist er als nicht geschehen zu betrachten; wird er angenommen, so veraͤndert er seine Natur, und wird zum Staats⸗Gesetze, und von diesem Augenblick an bleibt von seinem urspruͤnglichen Charakter keine Spur mehr uͤbrig, ja selbst der Name dessen, der ihn gemacht hatte, verschwin⸗ det. Dies sind die Principien uͤber die gesetzliche Verant⸗ wortlichkeit; was die moralische betrifft, so verwerfen wir sie nicht; sie besteht und lastet mit ihrem ganzen Gewichte auf der gesammten Staats⸗Verwaltung. Das jetzige Mini⸗ sterium weiß dieses, und es bedarf fuͤr dasselbe keines Winkes, um es daran zu erinnern, daß es fuͤr alles von ihm bewirkte Gute oder Boͤse einzustehen habe. Die Minister werden aber gern ihre Namen zu einem Systeme der Maͤßigung und Weisheit hergeben, welches von dem Partheigeiste allein ver⸗ kannt werden konnte.“

„Man zerbricht sich den Kopf“, aͤußert der Constitu⸗ tionnel, „um einen Minister der auswaͤrtigen Angelegen⸗ heiten zu finden; die Sache ist nicht leicht; er muß

3 2 dem Hofe gefallen, er muß der rechten Seite, die man liebt, und der linken, die man fuͤrchtet, in gleichem Maaße willkommen seyn; er muß sich in das System der verbuͤndeten Hoͤfe fuͤgen; er muß Alles in der Lage las⸗ sen, worin er es vorfindet. Zu Etwas witd weni 86 Lehre gut seyn, welche die Minister durch den * Laval erhalten haben; wenn naͤmlich ihre Wahl anh genen von der Hauptstadt entfernten. Mann fäͤllt, so d nicht eher bekannt machen, als bis sie da eha⸗ 1 8 Wahl auch angenommen worden ist. Was

in der Absendung eines n. Couriers 9 euen Couriers nach

Wien gesprochen hat bestätigt sich ni

man zu Nachfolqoai gt sich nicht. Dagegen nennt

igern des Grafen von la Ferronnays den

Herzog von Brissac, den V 5ppriest

Pasquier und de 6 2 icomte von St. Priest, Herrn

beiden Letzteren jst kafen von Saint⸗Aulaire. Von den

nicht weiter st der Erstere der Meinung, daß man sich

Andere, daß in der rechten Seite halten buͤrfe, und der

Beide möcht man sich offen zu der linken schlagen muͤsse.

doch ein Ween sonach schwerlich gefallen. Mittlerweile muß

üͤöbrig blerd dinister gefunden werden; es wird zuletzt nichts einen sol en, als Diogenes Leuchte anzuzuͤnden, um endlich 88 chen ausfindig zu machen.“

d. 1e a Zuchtpolizei⸗ Gericht zu Chaͤteauroux hat am 7ten

rodpreise ndividuen, welche an den, auf Anlaß der hohen

Theil genomme’er, Stadt unlängst vorgefallenen Unruhen

thes des e hatten, zur Entrichtung der Haͤlfte des Wer⸗

keine Caution zeschlag genommenen Getreides, und, da sie stellen koͤnnen, zu 6monatlicher Haft verurtheilt.

auch Herr Tergegenwaͤrtigen Theurung des Getreides läßt ben innaux der Aeltere seine Silos (Getreide⸗Gru⸗

0, zu Saint⸗O

Grube Ne. uen oͤffnen. Vorgestern wurde mit der messer hat, 8 welche 23 Fuß Tiefe und 21 Fuß im Durch⸗ ner Weizen 8 Anfan gemacht; dieselbe enthaͤlt 1404 Cent⸗ demselben 2*8 der Aerndte von 1821, welcher sich noch in befand n Zustande, als ob er eben erst eingelegt waͤre, angenommen namentlich nicht den mindesten Neben⸗Geruch allmaͤhli 8 hatte. Die Eroͤffnung der uͤbrigen Silos wird

8 onomnischiachfolgen, und mit der Grube Nr. 7., welche am hoͤlt, der 18 eingerichtet ist und neunjaͤhriges Getreide ent⸗

eschluß gemacht werden. 8 g

Großbritanten und FSissoeee

e. erwaͤ eehaments⸗Verhandlungen. In der gestern er erzog Sitzung des Oberhauses vom 12. Mai wurde die Wel⸗ehon Richmond, da er eine Bittschrift wider sucht, seinen fuhr uͤberreichte, von Lord Ellenborough er⸗

zug auf n naͤchsten Donnerstag festgestellten Antrag,

zu werschieben den ee. 9 au 5 Zet zekte, daß bi Herzog zeigte sich dazu willfährig, un sichtige, sehr die Re aczogen. [* er Eeee; beab⸗

zu keinem acLemaäͤßigte . „„ guͤn r Art seyen. Sollte er damit indeß febeichen, sie sden Eeags kommaen, so wolle er wenigstens das

s der Lern, Journalen des Haufes verzeichnet zu Erleichterum und B.⸗Kanzler die zweite Lesung der Bill, zur nozlei Gerichtshof kreinfachung des Geschäftsganges beim genden Worten⸗ in Antrag brachte, leitete er dieselbe mit fol⸗ Pflicht jeder Regieru⸗,es wird Niemand laͤugnen, daß es die und prompte sey, fuͤr eine moͤglichst vollkommene dies aber die fli Lltung der Gerechtigkeit zu sorgen. Ist ders die der egier jeder Regierung, so muß es ganz beson⸗ in, welchem alles Eiung dieses großen Handels⸗Reiches seyn, ich Ew. Herrli eigenthum so complicirter Natur ist. Wenn anderen Parlamentgen daran erinnere, wie aus einem, dem ns Hause vorgelegten Nachweise hervorgeht, gen, welches sich, Prozesse und anderer

8 4 8—

En 5 * b gerichtlicher Ang⸗ egenheiten halber, unter der V des Kanzlei⸗Gerichtshofes befindet, auf den ungeheuren 89 trag von 40 Millionen Pfd. Sterl. belaͤuft, so werden Ew Herrlichkeiten, eben so sehr als ich, von dem großen Interesse berzeugt werden, welches die Bewohner dieses Landes daran nehmen muüssen, daß die Verwaltung der Gerechtigkeit an jenem Gerichtshofe so viel als moͤglich 1.Se g. werde.“ Der Redner, indem er nun zunäͤchst begreiflich zu machen suchte, daß, wo von Beschleunigung gesprochen werde, ein Unter⸗ schied zwischen einem einfachen und einem verwickelten Pro⸗ zeßgange zu machen sey, erwaͤhnte darauf der von fruͤheren Fommisstonen iin dieser Hinsicht bereits gemachten Vorschlage, ieß sich in eine genaue Untersuchung der in der bisherigen Verwaltung bestandenen Maͤngel ein und schlug die Mittel zur Abhuͤlfe vor. Diese bestehen hauptsächlich darin, die hoͤ⸗ here Gerichtsbarkeit, die der verwickelten Rechtsfaͤlle, von der niederen, der der einfachen Prozesse, ganz zu trennen; bei dem hoͤhern Gerichtshofe soll zugleich noch ein neuer Richter ernannt werden, der den Lord⸗ anzler und den Vice⸗ Kanzler, besonders beim Vernehmen der Klage, assistiren soll. Ferner soll der sogenannte Rolls⸗Court mehr Zeit, als es bisher uͤblich war, dazu verwenden, die Partheien selber an⸗ zuhoͤren. Als der Kanzler im Verlaufe seiner Rede auf seinen Vorgaͤnger (Graf von Eldon) kam, sagte er: „Ich kann dieses edlen und gelehrten Lords unmoͤglich gedenken, ohne hinzuzufuüͤgen, daß wohl Niemand mehr, als ich, von den großen Verdiensten desselben durchdrungen ist und daß meine Bewunderung seiner ausgebreiteten Gelehrsamkeit so wie seiner großen Geistesgaben von Tag zu Tage noch zu⸗ nimmt. Unter den Juristen heißt es allgemein, daß Niemand in die Unfehlbarkeit seiner Erkenntnisse mehr Zweifel setzte, als der edle und gelehrte Lord selbst. Ich aber bin uͤber⸗ zeugt, daß noch kein Anderer auf der Bank des Kanzlei⸗ Gerichtshofes saß, der seines Gegenstandes so sehr Meister war, als der edle Lord, da er die Stelle eines Lord⸗Groß⸗ Kanzlers inne hatte. Was man auch immer üͤber die Ursa⸗ chen der beim Kanzlei⸗Gerichtshofe statt gefundenen Verzöͤ⸗ gerungen gesagt haben mag, ich,

der ich Gelegenheit hatte, 8 die Materie in allen ihren Beziehungen kennen zu 8

ich halte mich zu der Erklaͤrung verpflichtet, daß ich diese Verzoͤg rungen nicht Ihm zuschreiben kann; sie sind vielmehr Theile de 8 bisher bestandenen Systems gewesen.“ Graf von Eldon er⸗ klarte, daß er zwar Manches wider die vom Lord⸗Kanzler gemachten Vorschlaͤge einzuwenden habe, doch sey er weit davon entfernt, eine entschiedene Opposttion dagegen machen zu wollen; inzwischen muͤsse er es sich noch vorbehalten, seine vollstaͤndige Meinung daruͤber abzugeben, da es heute, nach⸗ dem der edle und gelehrte Lord auf dem Wollsack einen so ausfuͤhrlichen Vortrag gehalten, unmoͤglich sey, ganz darauf einzugehen. Wenn derselbe jedoch im Verlaufe seiner Rede eines Mannes gedacht, mit welchem er, wie er sagte, in ei⸗ nen kleinen politischen Zwiespalt gerathen, so sey dieser Mann, wie viele Ursache er auch habe, boͤse zu seyn, doch nicht ab⸗ heneigt, sich wieder auszusoͤhnen, wenn man, wie es gesche⸗ hen sey, mehr noch als Gerechtigkeit ihm widerfahren lasse. (Hoͤrt, hoͤrt!) „Als ich“, fuhr der Lord fort, „das groß Siegel fuͤhrte, habe ich Alles, was in meiner Macht stand gethan, um die mit dem Kanzlei⸗Systeme verbundenen Maͤn gel zu verbessern mehr aber, als in meiner Macht stand, konnte ich nicht thun.“ Auch er war, eben so wie der Mi,; nister, der Meinung, es sey von wesentlicher Wichtigkeit, daß der Lord⸗Kanzler, wo es nur immer angeht, persönlich entscheide und so wenig als moͤglich Anderen uͤberlasse Viel habe zwar der Lord⸗Kanzler im Oberhause zu thun, doch entziehe er dadurch seinem eigenen Gerichtshofe nu 8 allzuviele Zeit. Der Redner schloß damit, indem er sagte . daß, wie schwierig es auch immer seyn moͤge, das rechte Mit, 8 tel zu treffen, doch Niemand laͤugnen koͤnne, daß ein solches 1— zur Abhuͤlfe der bestehenden Uebelstaͤnde, nothwendig sey. 2* Die Bill wurde darauf zum zweitenmale verlesen, mit der 2 Ss am naͤchsten Montage durch den Ausschuß zu gehen. Im Unterhause wurden sehr viele Bittschriften wider das Monopol der Ostindischen Compagnie eingereicht. Namentlich fuͤhrten die Toͤpfer und die Eisenkraͤmer von 1 Staffordshire große Beschwerde. Als eine nicht uninteressante Thatsache wurde es angefuͤhrt, daß selbst in der gegenwaͤrti gen Zeit der Handels⸗Flauheit die Toͤpferwaaren sener Graf⸗ schaft ihren Weg nach China faͤnden; so wie, daß an Eisen waaren 17,127 Tonnen, und zwar von Privat⸗Geschaͤftsleu ten, nach Ostindien ausgefuͤhrt werden, waͤhrend doch die vor der Compagnie selbst besorgte Ausfuhr nicht mehr als 197 83³ Tonnen betrage. Es sey dies, wurde gesagt, ein Beweis, wie sehr der Handel ausgedehnt und das commerzielle In⸗