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HBHilll dahin,
gend einen Flecken oder eine Grafschaft ins Parlament zu senden; denn das Gesetz erklärt ja ausdruͤcklich, daß derjenige, der sich weigert, den Eid zu leisten, sogleich das Recht auf seinen Sitz verliert. Bis zur Union mit Irland wurde auch jenes Gesetz nicht allein aufrecht erhalten, sondern auch durch spaͤtere Statuten noch strenger gemacht. Als aber jene Union statt fand, da traten, meiner bescheidenen Meinun zufolge, bedeutende Veraͤnderungen ein; denn, wiewohl au von der Unions⸗Acte die Eidesleistung vorgeschrieben wird, so ist doch von den fruͤher bestimmten Strafen, wegen der Verweigerung der Eide, darin nicht mehr die Rede. Ein Statut Karl II. kann aber auf das gegenwärtige Par⸗ lament keinen Einfluß mehr uͤben, denn damals war es ein blos Englisches; nur die Unions⸗Statuten, und die nach der Union erlassenen, koͤnnen dem Parlamente, so wie es jetzt zusammengesetzt ist, zur Richtschnur dienen. Kein Rechts⸗ gelehrter, kein Richter kann diese meine Meinung durch gute Gruͤnde widerlegen. Ich verlange daher erstlich Sitz und Stimme ohne die Eide zu leisten, und zwar in Gemäßheit der Unions⸗Acte; zweitens verlange ich, in — der katholischen Concessions⸗Bill, Sitz und Stimme, ohne die Erklaärung von der Transsubstantiation zu unterschreiben; drittens, in Gemäͤßheit derselben Bill, Sitz und Stimme, ohne den Suprematie⸗Eid zu leisten; viertens endlich ver⸗ lange ich, nach den positiven Bestimmungen jener Bill, Sitz und Stimme ohne einen andern Eid, als denjenigen zu lei⸗ sten, den diese Bill ausdruͤcklich vorschreibt. Diese vier Bense. will ich nun, einen nach dem andern, durchgehen”. — eer Redner gab nun zunäaͤchst zu bedenken, ob wohl das Haus, da die Unions⸗Acte nichts uͤber die Strafen eines itgliedes, das den Eid nicht leisten will, bestimme, diesel⸗ ben aus eigener Macht⸗Vollkommenheit auferlegen koͤnne; besonders da nur Diejenigen darunter leiden wuͤrden, die ihrem Gewissen Folge leisteten, wogegen Andere, die gewissenlos uͤber einen Eid, den sie eigentlich nicht schwöͤ⸗ ren duͤrften, sich wegsetzen, zugelassen und dadurch sogar dem Volke fuͤr seine We len empfohlen wuͤrden. Den Geist eines so unmoralischen Gesetzes sollte man jedoch durchaus nicht aufrecht erhalten, und vielmehr die Thuͤren recht weit oͤffnen, damit Jeder eintrete, der lautern und reinen Her⸗ ens ist. — Als der Redner darauf zu der Concessions⸗Bill berging und daraus sein Recht geltend zu machen suchte, sagte er unter Anderm: „Diese Bill bezieht sich sowohl auf die vor, als die nach dem Statute Karls II. existirenden Pairs, und zwar auch mit auf diejenigen, die (ich darf es jetzt so nennen, da ein Act der Legislatur es wieder redres⸗ sirt hat) eine ungerechte Zumuthung ihres guten Rechts be⸗ raubte: ich meine den Lord Kenmarn und den Lord Ba⸗ ron French. Beide wurden in einer spaͤtern Zeit zu Pairs ernannt, doch beide konnten weder Sitz noch Stimme im Parla⸗ ment erhalten, und erst die kuͤrzlich erlassene Bill hat ihnen zu ih⸗ rem Rechte verholfen. Wenn nun dadurch die Prärogative der 8 ücee zum vollen Rechte gelangt sind, so, sollte ich meinen, 9 auch die Vertretung des Volkes dazu gekommen seyn. 6 lautet zwar eine Stelle im zweiten Paragraphen der daß Derjenige, der nach dem Zeitheginn der Acte zum Mitgliede des Unterhaufes er⸗
gegenwaͤrtigen Sitz und Stimme darin erhalten soll;
waͤhlt wird, da jedoch durch die Acte uͤberhaupt Jedermann dieses Rech⸗
8 theilhaft wird, ich nun freilich kein solches Individuum oöin, daß in jenem zweiten Paragraphen mit eingeschlossen ͤͤ8
st, so bin ich doch auch nicht dadurch ausgeschlossen; wird 81* Recht darin auch nicht auf eine so positive Weise fest⸗ gestellt, daß jener Paragraph allein hinreichend wäre, meine Zulassung darzuthun, so steht doch eben auch nichts darin, was mein, durch die ganze Acte erlangtes Recht umstoßen kann. Alle Beschraͤnkungen und Entfähigungen sollen, der Däll zufolge, aufhören. Was verlange ich nun? — Nichts weiter auch, als daß sie aufhoͤren sollen.“ — Als Herr O Tonn ell seinen ausfuͤhrlichen Vortrag beendigt hatte, machte er eine Verbeugung gegen das Haus, und zog sich unter lautem und anhaltendem Beifalle zuruͤck. Einige Zeit verging, ehe die Ordnung wieder hergestellt wurde; alsdann
ccchob sich der General⸗Fiseal, und ließ zuvörderst dem Vortrage des Herrn O Tonnell die ihm gebüͤhrende Gerechtig⸗
seit widerfahren. „Das ehrenwerthe Mitglied fuͤr Clare“, sagte r, „hat seine Sache ganz mit der Geschicklichkeit vertheidigt, wie man sie nur von einem so ausgezeichneten Advokaten erwarten urfte; das Haus erlaube mir, noch hinzuzufuͤgen, daß er dabei auch die Mäͤßigung beobachtet hat, wie sie einem Manne und einem Gentleman ziemt. (Lauter Beifall.) Es ist nun meine † partheilos auf das, was der sehr ehrenwerthe Herr fuͤr sich angefuͤhrt, einzugehen, und hoffe ich, daß auch
alle andern Mitglie
der eben so ruhig und parcheilos ver⸗
fahren werden.“ — Folgendes ist nun die Stelle sei⸗ ner Rede, worin der General⸗Fiscal die gesetzliche Ausschlie⸗ ßung des Herrn O' Connell darzuthun suchte: „Nicht mehr als gerecht scheint es mir, daß diejenigen Mitglieder, die vor dem Durchgehen der Concessions⸗Bill zewadlt worden, — Beguͤnsti 2 noch nicht 22 werden koͤnnen. tenn da die (Irländische) Wahlrecht⸗Entziehungs⸗Bill als ein Preis angesehen wird, der fuͤr die durch die Concessions⸗ Bill erhaltene neue Gerechtsame gezahlt worden, so scheint tes mir nur folgerecht, daß einzig und allein Diejenigen, die unter dem neuen Stande der Dinge in das Parlament ge⸗ schickt worden, die Gerechtsame, fuͤr die jener Preis —7 wurde, genießen koͤnnen.“ (Hoͤrt, hoͤrt!) — Am Schlusse seiner (wie der Courier sagt) klaren, argumentativen und von einer genauen Kenntniß des Gesetzes zeugenden Rede machte der General⸗Fiskal den Antrag: 849 Herr O Connell, da er vor dem Durchgehen der katholischen Concessions⸗Bill zum Mitgliede des Unterhauses erwaͤhlt worden, nicht be⸗ rechtigt sey, in diesem Hause zu sitzen oder zu stim⸗ men, wenn er nicht vorher den Suprematie⸗Eid geleistet. An diesen Antrag knuͤpften sich nun die Bemerkungen der Herren Lamb, Fergusson, M. Fitzgerald, Sugden, Sir J. Scarlett, Doherty — und Peel. Die meisten Redner, namentlich die beruͤhmten Rechtsge⸗ lehrten Sugden, Scarlett und Doherty erkläͤrten sich fuͤr den Antrag. Letzterer (General⸗Fiskal fuͤr Irland) sprach sich mit vieler Warme uͤber Herrn O TConnell aus und gab die Hoffnung zu erkennen, daß seine gegenwaͤrtige Aus⸗ schließung nur eine einstweilige seyn wuͤrde. Hr. Brougham suchte es besonders —¼ daß die saͤmmtlichen eben tenannten Rechtsgelehrten zugegeben haͤtten, der vorsepende all lasse noch mancherlei Zweifel unerledigt; es woͤre daher r zu wuͤnschen, daß das Haus mit der Entscheidung der rage noch etwas zöͤgerte. Haͤtte man, fuͤgte er hinzu, alle weifel beseitigen wollen, so konnte man dies durch einige Worte in der Concessions⸗Bill thun; da dies aber nicht ge⸗ schehen sey, so muͤsse man die aus dem Zweifel entspringende rechtliche Beguͤnstigung dem Hrn. O Connell zu Theil wer⸗ den lassen. Wie stark aber dieser Zweifel selbst sey, gehe dar⸗ aus hervor, daß auch im Oberhause eine beruͤhmte Autorität (Lord Tenterden) sich desselben nicht habe er⸗ wehren koͤnnen. — Bei der Abstimmung uͤber den An⸗ trag des General⸗Fiskals (Sir Tindall) er⸗ gaben sich 190 Stimmen dafuüͤr, 116 dagegen, mithin eine Masoritaͤt von 74 Stimmen fuͤr die Ausschließung des Herrn O Connell, wenn er den Eid nicht leisten wolle. — Auf den weiteren Antrag des General⸗Fiskals, dem Hrn. O Tonnell die Frage vorzulegen, ob er jetzt gesonnen sey, den Suprematie⸗Eid zu leisten, entgegnete Herr Brougham, daß es zu spaͤt an der Zeit sey, den Eid jetzt abzulegen; man moöͤge daher die Frage an einem anderen Tage dem Herrn Tonnen insinuiren. Da Hr. Peel sich damit einverstan⸗ den zeigte, so wurde beschlossen, Hrn. O Tonnell fuͤr den naͤchsten Tag vor das Parlament zu laden. — Nachdem als⸗ dann noch die uͤbrigen, an der Tages ⸗Ordnung befindlichen Gegenstände beseitigt worden waren, vertagte sich das Haus . um 1 ⅞ Uhr Morgens. London, 20. Mai. Der enog von Orleans und der Herzog von Chartres wurden am letzten Sonnabend im Pallast von St. James bei Sr. Majestaͤt eingefuͤhrt und verweilten dort eine geraume Zeit. Ihre Köͤnigl Hoheiten 85 Blakes Hotel in Jermynstrert bewohnen, empfingen ie Besuche des Herzogs von Cumberland und des Prinzen
Leopold, so wie mehrerer fremd schaf vie er Botschafter und Gesandten.
J₰.J. K. K. H. H. bei dem Prinzen Leo⸗ — an. die Hohen Bseen he⸗ 09 hecnan Ehaanen 8 —2 ter
iy, worauf Sie, mit dem Herzoge von Cum erland, dem Pteußischen Gesandten — Büͤlow,
dem Fuͤrsten Esterhazy, Lord b ꝛc. bei Sr. M dem Föncge m Pellost .on Er. Jame das Nirazs Mehe einnahmen. Gestern fuhren 3 K. K. H. H. mit einem
Ihres Gefolges nach Tiaremont, dem Landsitz des —2 topold, um dort zu Mittag zu speisen. General
8* rand, der, von seiner Krankheit —g hier 4. hat sich Ihren Koͤnigl. Hoheiten angeschlossen.
Könt er Herzog von Cumberland stattete vorgestern dem In⸗ hesuch ab.
8 Der Franzoͤsische Votschafter, Fuͤrst Polignac, war von t. Majestaͤt zu dem Mittags⸗Mahle eingeladen worden, die Senege⸗ von Orleans und Chartres beiwohnten,
te die Einladung aber abgelehnt, um sich, seiner Gesund⸗
t wegen, nach Tundridge Wells zu begeben.