1829 / 155 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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bheiter aus den eroberten Haͤfen 24 von der Regierung gemie⸗

hhete Schiffe eingelaufen.

1 An Stelle des Wirklichen Staatsraths Narischkin,

ds‚deer seinen Abschied genommen hat, ist der Wirkliche Staats⸗ rath Kasnatschejeff zum Civil⸗Gouverneur von Taurien, und aan dessen Stelle der Wirkliche Staatsrath Rudamajeff zum

Gcouverneur von Theodosia ernannt worden.

.“ Tiflis, 11. April. Von dem General⸗Major Pan⸗ ekratjew sind folgende Berichte von unsern Truppen auf dem linken Fluͤgel eingegangen:

Nachdem am 2ten d. M. ein zahlreicher Haufe Kur⸗ 8. die Chanourischen Doͤrfer Chaproschik, Basir⸗Chan und

Grykale, uͤberfallen hatte, schickte, um ihnen ihren Raub wie⸗ der zu entreißen, der Oberst Schamschew, der bei dem Dorfe gegen sie 60 Mann Kosaken und eine Com⸗ pagnie vom Koslowschen Infanterie⸗Regimente, unter An⸗ fuͤhrung des Eßaul Karaßew.“

8 „Dieser erreichte die Kurden in einer Entfernung von 40 Werst von dem Dorfe Kumludshi auf der Straße nach 8 Paschnoßa; ihre aus Infanterie und Cavallerie bestehende ee ehacs⸗ welche den Haupt⸗Trupp deckte, suchte sogleich

Kumludshi steht,

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ddie geraubten Sachen in aller Eile in Sicherheit zu brin⸗ gen, und richtete auf die Kosaken ein heftiges Flintenfeuer, aober der Angriff des Eßaul Karaßow war so entscheidend, 8 88 sie, mit einem Verluste von 40 Todten, eine voͤllige Nie⸗ sddeerlage erlitten; 25 Mann, meist Verwundete, wurden zu Sefangenen gemacht, unter diesen ist auch ihr Anfuͤhrer Ach⸗ met⸗Aga, ein Verwandter von Hussein⸗Aga; die Uebrigen ret⸗ eteten sich durch die Flucht.“ 8 „Unsererseits wurden verwundet: ein Kosaken⸗Unteroffi⸗ -eier und 4 Kosaken; drei Kosaken⸗Pferde blieben auf dem Platze, vier wurden blessirt. Die Beute der Kosaken bestand in Pferden und Wessen. 4 *s 8 8“ Frankreich. . DPairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 27. Mai 8 berichtete der Graf Mollien uͤber den Gesetz⸗Entwurf we⸗ gen der Umschmelzung der alten Gold⸗ und Silber⸗Muͤnzen. 8 Die Kammer beschaͤftigte sich demnaͤchst mit dem Gesetze in Betreff der Ausgabe der fuͤr die Land⸗Bewohner bestiminten 8 Briefe; derselbe wurde nach einer Berathung, an welcher der Graf von Tocqueville, der Berichterstatter, der Finanz⸗Minister und der General⸗Post⸗Direk⸗ tor Theil nahmen, mit 67 gegen 59 Stimmen angenommen. Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 27. Mai eroͤffnete Herr Pavée de Vandoeuvre mit dem Berichte uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Getraͤnk⸗Steuer. „Die Drangsale der Weinbergs⸗Besitzer“, begann er, „sind auf’s Höͤchste gestiegen; sie sind der Kammer in zahlreichen Petitionen dargelegt worden. Die Regierung hatte die Kla⸗ gen der Bittsteller nicht abgewartet, um sich mit ihnen zu beschaͤftigen; sie hatte bereits nach den Ursachen derselben ge⸗ forscht, und sich namentlich gefragt, ob das Uebel durch die Hoͤhe der Steuern herbeigefuͤhrt worden, oder ob es eine na⸗ tuͤrliche Folge einer, durch die guͤnstige Witterung herbei⸗ gefuͤhrten allzu reichlichen Aerndte sey. Die TCommis⸗ sion hat sich nicht verhehlen koͤnnen, daß eine, auf einen einzigen Artikel erhobene Steuer von mehr als 100 Millionen, den Preis dieses Artikels nothwendig erhoͤhen, und den Verbrauch desselben vermindern muͤsse. Zie Regie⸗ rung selbst scheint dieses gefuͤhlt zu haben, denn sie hat uns einen Gesetz⸗Entwurf vorgelegt, wodurch jene Steuer einiger⸗ maaßen ermaͤßigt werden soll. Die mit der Pruͤfung dieses Entwurfes beauftragt gewesene Commisston hat einen vol⸗ len Monat zugebracht, um denselben zu studiren, und dessen Fdlgen zu berechnen; sie hat mehrere Conferenzen daruüͤber mit dem Finanz⸗Minister und dem General⸗Direktor der in⸗ directen Steuern gehadt, welche ihr bereitwillig alle von ihr e⸗ Aufschluͤsse gegeben haben; hiermit nicht zufrie⸗ den, hat sie sich aber auch noch mit mehreren Weinbergs⸗ Besitzern und Weinhaͤndlern berathen, von denen sie sich ein neues Licht uͤber diesen wichtigen Gegenstand versprechen durfte. Gleich bei Anbeginn ihrer Pruͤfung hat sie aber erkannt, daß das Gesetz das vorgesteckte Ziel bei wei⸗ tem nicht erreiche; spaͤterhin hat sie sich uͤberzeugt, daß eine Aenderung in dem vorgeschlagenen Systeme nothwendig sey, zu ihrem Bedauern muß ich aber erkläͤren, daß es ihr nicht gelungen ist, sich hieruͤber mit der Regierung zu verstaͤndi⸗ gen, und daß sie sich sonach genoͤthigt sieht, bei der Kammer auf die Verwerfung des Gesetz⸗Entwurfes anzutragen, wo⸗ bei ich zugleich 2 muß, daß dieser Antrag sich nicht blos auf die Ansichten der Majoritaͤt der Commission, son⸗

1“ 8583 ein deee Meinung gruͤndet.“ Der Red⸗

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ner beleuchtete hierauf die vier auf den Weinen lastenden Steuern, als: die Eingangs⸗Steuer an den Thoren, ferner die Licenz⸗, die Circulations⸗, und die Detail⸗Steuer,

wobei er es vorzuͤüglich tadelte, daß gerade die erstere als die minder laͤstige ermäͤßigt werden solle; eine Ermäaͤßigung, aͤußerte er, werde bei einer großen Anzahl von Staͤdten hinsichtlich der Thor⸗Accise (welche fuͤr Rech⸗ nung dieser Stäͤdte selbst erhoben wird) vorgeschlagen; da indeß die gesetzlich bestehende Thor⸗Accise (ꝛ½ des Betrages der oben erwaͤhnten Eingangs⸗Steuer) in 254 Staͤdten, auf den Grund Koͤniglicher Verordnungen, so uͤbermaͤßig erhoͤhet worden sey, daß sie in einigen derselben, namentlich im Nor⸗ den, einem foͤrmlichen Verbote gleiche, so sey es auch nicht Sache eines Gesetzes, sondern einer bloßen Verordnung, das verursachte Uebel wieder gut 2 machen; tadelnswuͤrdig sey ferner eine Bestimmung des Gesetzes vom 25. Maͤrz 1817, wodurch den Städten nachgegeben worden sey, die Personal⸗ und Mobiliar⸗Steuer durch eine Erhoͤhung der Thor⸗Gefäͤlle zu ersetzen; auch hier ließen sich wesentliche Berbesserungen her⸗ beifuͤhren. Nach einigen Bemerkungen uͤber die Circulations⸗ Abgabe und uͤber die Art der Erhebung der Getraͤnk⸗Steuern im Allgemeinen, die der Redner fuͤr eben so schwierig und kost⸗ spielig fuͤr die Regierung, als laͤstig fuͤr den Steuerpflichtigen hielt, schloß derselbe in Figender Art: „Als die Commission in ihrer letzten Conferenz mit dem Finanz⸗Minister diesen fragte, ob er, in dem Falle, daß das vorliegende Gesetz nicht durch⸗ gehen sollte, an dessen Stelle ein anderes vorlegen wuͤrde, antwortete er: er koͤnne in dieser Beziehung durchaus keine Verpflichtung uͤbernehmen, der Entwurf sey mit großer Sorg⸗ falt vorbereitet worden, nichts desto weniger werde er aher die nuͤtzlichen Bemerkungen, die im Laufe der Berathungen daruͤber etwa gemacht werden moͤchten, mit Vergnuüͤgen be⸗ nutzen. Wir koͤnnen der Regierung nur den Rath geben, sich von dem Gegenstande moͤglichst genau zu unterrichten. Mittlerweile fordern wir unsere Committenten auf, sich in die bestehenden Gesetze zu fuͤgen; wir koͤnnen 2. nicht oft genug wiederholen, daß, sich denselben zu entziehen, nichts anders heißen wuͤrde, als den ganzen gesellschaftlichen Koͤr⸗ per aufloͤsen. Die re elmaßiße eee.. der Steuern ist die Quelle des oͤffentlichen Einkommens und die einzige Grund⸗ lage des Staats⸗Credits. Von dem Tage an, wo ein Theil des

Volkes die Zahlung derselben verweigern wollte, wuͤrde Anar⸗ chie die Stelle des Gesetzes und der burgerlichen Ordnung

sagen, daß, um den ermuͤdeten Nationen wirksam zu Huͤlfe u kommen, es nur einen Weg giebt, naͤmlich den Weg der rsparnisse; diesen muͤssen sie einschlagen; er ist es, wel⸗ cher den Fuͤrsten die Liebe ihrer Unterthanen zuwendet, und den Nationen eine lange und gluͤckliche Zukunft verheißt.“ Als der Praͤsident, nach Beendigung dieses Berichtes, sen Schluß von der Versammlung mit großem Beifall auf⸗ genommen wurde, die hena stellte, wann die Kammer ihre Berathungen uͤber diesen Gegenstand eroͤffnen wolle, wa⸗ ren die Stimmen getheilt; Einige verlangten, daß man sich nach dem Budget, Andere, daß man sich zwischen dem Aus⸗ gabe, und dem Einnahme⸗ Budget damit beschaͤftige. Herr von Cassaignoles außerte unter Anderm, Jedermann wisse, daß die Fag⸗ der Weinbergs⸗Besitzer hoͤchst trauri⸗ sey, und daß derselben daher so schnell als möoͤglich abgehor fen werden muͤsse; nichts desto E- beschloß die Kammer, die Discussion bis nach dem EinnahmeBudget zu verlegen. Diese Entscheidung * große 9 zur linken Seite, da sich danach absehen laͤßt, daß der ntwurf in der diesjährigen Session uͤberhaupt nicht mehr zur Berathung kommen wird. Nachdem Herr Daunou ber drei Ge⸗ setz⸗Entwuͤrfe von öͤrtlichem Interesse Bericht erstattet hatte, entwickelte Herr B. Constant seinen (vor einigen Tagen erwähnten) Antrag, den Artikel 51. des Reglements der Kammer in folgender Art zu aͤndern: „Bevor die Discus⸗ sion geschlossen wird, befraͤgt der Präsident die Versamm⸗ lung, ob sie sich fuͤr hinlaͤnglich unterrichtet halte; die Kam⸗ mer kann aber nur also werden, nachdem die Dis⸗ cussion 82e.en hat.“ Hr. B. Constant bemerkte, er habe Anfangs seine Proposition gar nicht weiter vertheidigen, son⸗ dern sie lediglich der Vernunft und der Gerechtigkeit der Kammer anheimstellen wollen; wenn er sich gleichwohl ent⸗ schließe, einige Worte zu sagen, so geschehe es blos, weil man von ihm in glauben scheine, daß er die juͤngst stattgefundene Unregelmaͤßigkeit dem Praͤsidenten zur Last legen wolle; hier⸗ von sey er jedoch weit entfernt, da der Praͤsident nur den Wunsch der Majoritaͤt ausgedruͤckt habe, und der Fehler sonach gänzlich auf diese zuruͤckfalle. Der Redner bemühte sich hierauf, zu beweisen, wie nothwendig es sey, der

Disscussion freien Lauf zu lassen, damit auch die Minorität

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einnehmen. Andrerseits aber muͤssen wir auch den Ministeri .