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theien zu nehmen, und man hat eneuerdings in der oben erwaͤhnten Erklaͤrung der Pforte wiederholt: „daß sich Frank⸗ reich, Großbritanien und Rußland zu Unterzeichnung des Tractats vom 6ten Juli und zur Anerdietung ihrer Vermitte⸗
lung an die hohe Pforte erst dann entschlossen haͤtten, als sie die Ueberzeugung gewonnen, daß diese Macht sich in der Un⸗ moͤglichkeit befaͤnde, Griechenland wieder unter ihre Herr⸗
schaft zuruͤckzufuͤhren u. s. w“ Der von dem Botschafter Frank⸗ reichs gemachte Vorschlag, die Operationen der Truppen Sr. Allerchristlichsten Majestaͤt nach Attika auszudchnen, und die Ga⸗
rantie, von welcher die Rede ist, wuͤrden zu dem Einfalle in ein Land fuͤhren, in dessen Besitz die Tuͤrken nicht gestoͤrt sind, wo die Insurrection durch die Tuͤrkischen Behoͤrden unterdruͤckt ward, wo sie nicht mehr vorhanden ist, und seit sehr langer Zeit nicht mehr vorhanden war. Von ciner andern Seite wuͤrde der Vor⸗ schlag, der die Insel Negroponte in den Graͤnzen der provisorischen Besetzung begriffe, den Einfall in ein Land herbei rufen, in wel⸗ chem die Antoritat der Tuͤrken immer ohne Unterbrochung bestanden hat, und wo sogar niemals Insurgenten erschienen sind. Der Bri⸗ tische Bevollmaͤchtigte kann demnach nicht zu einem Einfalle in diese Tuͤrkischen Gebiete durch die Truppen der unterzeichnenden Maͤchte des Tractats vom 6. Julius einwilligen; er kann dies um so weniger, da aus den von dem Botschafter Sr. Britischen Matestaͤt im Mittellaͤndischen Meere eingesandten Berichten echellt, daß die Griechische Regierung, weit entfernt, die Mittel zu haben, auf ei⸗ gene Rechnung die Eroberung dieser Laͤnder zu unternehmen, nicht im Stande seyhn wuͤrde, deren Besitz zu behanpten, wenn sie erohect worden waͤren, und daß sie selbst nicht im Stande seyn moͤchte, ihre Autoritaͤt in irgend einem dieser Laͤnder, ohne Unter⸗ stuͤtzung in Geld und Milttairmacht von Seite eines oder aller contrahirenden Theile aufrecht zu erhalten. Es scheint demnach, daß wenn die Truppen Sr. Allerchristlichsten Mazestaͤt sich außer Moreg ausdehnen sollten, eine solche Maaßregel dem Zwege des Tractats zuwider seyn, und das Ungluͤck dieses Kampfs, durch Auf⸗ munterung der Insurrection an einem Orte, wo sie noch nicht ist, verbreiten wuͤrde. Sie wuͤrde uͤberdies im Widerspruche mit den gegenseitigen Verpflichtungen der hohen contrahirenden Theile, und mit der neuerlich der Pforte gemachten Erklaͤrung siechen. Der Bri⸗ tische Bevollmaͤchtigte hat noch hinzugesetzt: daß in Folge dieser Ruͤcksichten, und als eine nothwendige Bedingung der Garantie, deren Ertheilung der Allianz vorgeschlagen waͤre, die provisorische Regierung Griechenlands aufgefordert werden sollte, die Truppen, welche die Feindseligkeiten im Norden des Isthmus von Korint h fortsetzten, zuruüͤckzurufen. Den letzten Theil des von dem Borschaf⸗ ter von Frankreich gemachten Vorschlags betreffend, hat der Bri⸗ tische Bevollmaͤchtigte erklaͤct, daß er anrorisirt sey, das Bedaucen seiner Regierung daruͤber auszudruͤcken, daß die Botschaftee der Allianz im Mittellaͤndischen Meere geglaubt haͤtten, daß ihre In⸗ structionen ihnen nicht gestatteten, sich auf die Conferenz von Lon⸗ don, in Bezug auf die durch den Reis⸗Efendi auf ihre Mitthei
lung aus Korfu vom 11. August erfolgte Antwort zu bezichen, che sie ihr Schreiben vom 20, Febr. an Hrn. v. Zuylen erließen. In der Antwort des Reis⸗Efendi sagt dieser Minister: „Daß eine der beiden Bedingungen (d. h. der verlangte Waffnstillstand) gegen⸗ wärtig durch die Gewalt der Dinge seldst bestehe; und däß die andere (d. h. die Einwilligung der Pforte zu der Vermittelung) ebenfalls auf indirecte Art stillschweigend erreicht sey.“ Man kann nicht laͤugnen, daß der Waffenstillstand factisch besteht, und seit der Schlacht bei Navarin ohne Unterbrechung bestanden hat, mit Aus⸗ nahme der Angriffe von Sciten der Griechischen Truppen gegen die
Tuͤrken in Laͤndern, die nicht im Insurrections⸗Zustande gegen die Au⸗
toritaͤt der Pforte sind. Die Erklaͤrung der Bevollmaͤchtigten der hohen contrahirenden Theile vom 11. August sagt: „Daß das Haupthindeeniß dieser Pacifikation die Gegenwart Ibrahim Pa⸗ schas und der Tuͤrkisch⸗Aegyptischen Truppen in Moreca sey.. Die verbuͤndeten Hoͤfe haͤtten sich demnach entschlossen, ein Trup⸗ pen⸗Corys nach Moreg abzusenden u. s. w.“ und bezeichnet so⸗ mit Morea als den Gegenstand und den Ort der Pacißtation, welche die 55 contrahirenden Theile zu Stande zu bringen die Absicht hatten. Statt sich der Vollziehung dieses Plans zu widersetzen, statt Gegenvorstellungen zu „ hat Ibrahim Pascha das Land geraͤumt, so wie er d die Admirale der verbuͤndeten Escadern in Gemaͤßheit der ion von Alexan⸗ drien, und durch den Commandanten pen Sr. Aller⸗ christlichsten Majestaͤt dazu aufgefordert „ und er hat sich
f beschraͤnkt, in den Festungen Tüͤr⸗ Besatzungen zu⸗
darau t/⸗ . nackzulassen. Diese Besatzungen haben die —, eine — der andern, ohne einen Schuß zu thun, gerdumt, und dadu czeigt, daß sie zu diesem Ende Befehle von ihrer Regierung er⸗ 38 haben mußten. Diese Verfahrungs⸗Art, in Verbindung mit der Erklaͤrung des Reis⸗Efendi: „daß die andere Bedingung (näͤmlich die Einwilligung zu der Vermittelung) ebenfalls auf in⸗ directe Art stillschweigend erreicht seyt, scheint so sehr zu bewei⸗ sen, daß die Pforte seneigt ist, die durch den Tractat vom 6. Juli vorgeschlagene Ausgleichung, wenigstens in Bezug auf Moreg und einige Inseln, anzunchmen, daß die Regierung Sr. Mahestaͤt sich veranlaßt fuͤhlt, zu der Ruͤckehr des Britischen Botschafters nach Konstantinopel 2 rathen, wofern diese Maaß von den ande⸗ ren contrahtrenden Theilen genchmigt werden sollte. Die Regie⸗ rung Sr. Beitischen Majestaͤt meint, es moͤchte zu wuͤnschen seyn, man die versoͤhnenden Gesinnungen der Pforte „ um
daß d C . 8 1 diese Angelegenheit zu einem Abschlusse zu bringen, damit zwei n , ihren
der hohen contrahicenden Theile in der Lage sey te.
ö“ 11nn.“];
Einfluß zu Konstant
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64.
inopel zu Gunsten der Wiederherstellung des Friedens geltend zu machen. (Unterzeichnet.) Aberdeen. Fuͤrst von Polignac. Lieven.
C. Verbal⸗Note des Bevollmaͤchtigten Rußlands. Der Bevollmaͤchtigte Rußlands erkennt mit der groͤßten Bereit⸗ willigkeit an, daß der Zweck, den die drei unterzeichnenden Maͤchte des Londoner Tractats sich durch die Besetzung von Moreca vor⸗ gesetzt hatten, gegenwaͤrtig erreicht ist, und daß dieses große und gluͤckliche Resultat den Anstrengungen zu verdanken ist, welche die Franzoͤsische Regierung mit eben so viel Großmuth als Uneigen⸗ nuͤtzigkeit im Interesse der gemeinschaftlichen Sache gemacht hat Da inzwischen die Verbuͤndeten Sr. alleechristlichsten Maj. nicht wohl von Ihr veclangen koͤnnen, daß Sie allein noch ferner die Last der Opfer bis zu dem Augenblicke trage, wo die Pforte den Bedingungen des Tractats vom 6. Julius beitreten wird, und daß andererseits Ihre Ehre erfordert, zu vermeiden, daß der Ruͤckzug der Expeditions⸗Armee ihnen nicht den Verlust der Frucht dieser Unternehmung herbeifuͤhre, so nimmt der Bevollmaͤchtigte Ruß⸗ lands, so erwünscht es auch gewesen seyn moͤchte, uͤber diesen Ge
enstand zuvor die Befehle seines Hofes einzuholen, doch keinen Fnand, die Nothwendigkeit einzuraͤumen, in der sich die Conferenz befand, unverzuglich in dieser Hinsicht einen Entschluß zu fassen. Der erste von dem Cabinette der Tuilerien vorgeschlagene Plan schien ihm in Erwaͤgung der Unwahrscheinlichkeit, daß die Pforte den Grundsatz eines Waffenstillstandes zugestehen wuͤrde, nicht sehr ausfuͤhrbar; und da uͤbeedies sich der Bevollmäaͤchtigte Englands fuͤr den zweiten Plan entschieden hat, so will der Bevollmäaͤch⸗ tigte Rußlands bei diesem letzten Entwurfe gleichfalls stehen bleiben; d. h. bei dem einer neuen Erklaͤrung, durch welche die Maͤchte der Ottomanischen Pforte ankuͤndigten, daß das ge⸗ genwaͤrtig besetzte Gediet, so wie die unter dem Namen der Cycladen bekannten Inseln, unter die provisorische Garantie der Allianz bis zu dem Augenblick gestellt werden sollen, wo eine desinitive Organisation das Schicksal derselben geordnet haben wird. Diese Garantie wuͤrde gleichwohl nichts in Bezug auf die am Ende fuͤr Griechenland aufzustellende Begraͤnzung praͤ judiziren, und in der Absicht, diesem einen hoͤhberen Grad von Stäeke in den Augen der Tuͤrken zu ertheilen, glaubt der Be⸗ vollmäaͤchtige Rußlands, so wie der Bevollmäaͤchtigte Frankreichs, es duͤrfte nuͤtzlich seyn, daß nach dem Ruͤckzuge des Armee⸗Corps des Generals Maison einige Bataillone in Morca zuruͤckbleihen. Der Bevollmaͤchtigte Rußlands ist gleichfalls volltommen damit einig, die neue, der Pforte zu machende Erklaͤrung dahin zu be⸗ nutzen, sie betreffendermaaßen einzuladen, in Unterhandlung mit den verbuͤnderen Maͤchten zu treten. Was die Concessionen be⸗ trifft, die das Cabinet der Tuilcrien bei Entwickelung des ersten,
von ihm aufgefuͤhrten Planes als solche irt, die der Otto⸗ manischen Pforte zur der der betreffenden Unterhandlung gemacht werden koͤnnen, so muß der Bevollmäaäch⸗
tigte Rußlands der Conferenz erklaͤren, daß er sich nicht fuͤr au⸗ torisirt haͤlt, diesen Theil der Vorschlaͤge der Regierung Sr. Al lerchristlichsten Majestaͤt zu erortern, da derselde sich ihm von dem Geiste und dem Buchstaben des Londoner Tractats im Gan zen und insbesondere von dem Wort⸗Inhalte des dritten Artikels dieser Acte zu entfeenen scheint.
(Unterz.) Aberdeen. Fuͤrst v. Polignac. Lieven.
Der Nuͤrnberger Friedegs⸗ und Kriegs⸗Kurier enthaͤlt folgende Correspondenz⸗Mittheilungen von der Graͤnze der Wallachei vom 22sten und 25sten v. M: „Am 18ten d. M. traf zu Bucharest der Kaiserlich Russische Staatsrath Bosniakow ein, um die Vice⸗Praͤsidentenstelle in den Fuͤr⸗ stenthuͤmern zu uͤbernehmen; Praͤsident Seltuchin dagegen verfuͤgte sich in Begleitung des Obersten Ruche vom General⸗ Quartiermeister,Stab nach Kallarasch. Es ging vor einiger Zeit stark das Geruͤcht, Graf Seltuchin werde zum Katserl. Russischen Bevollmaͤchtigten am Persischen Hofe an die Stelle des unlͤngst daselbst ermordeten Gesandten ernannt werden, indessen scheinen nunmehr die Umstande seine Gegenwart bei der Armee zu dringend zu fordern, als daß dieses Gerüͤcht gegenwärtig noch Wahrscheinlichkeit haben dürfte. Unter den vielen zweckmaͤßigen Anordnungen, welche die Wallachei der Anwesenheit desselben verdankt, verdient besonders die Ueber setzung und der Druck des Wallachischen Gesetzbuches ins Russische angemerkt zu werden, wodurch viele unter der frü⸗ heren Verwaltung stattgefundene Mizverstaͤndnisse und Miß⸗ deutungen beseitiget wurden.
Aus der kleinen Wallachei haben wir keine weiteren Nachrichten uͤder Kriegsvorfälle — dagegen wird versichert, daß in Krajowa der Vulezaer Ispravnick Baschesku wegen der vielen in seinem Distrikte ausgeuübten Bedruͤckungen durch eine niedergesetzte Militair⸗Commission zum Tode ver⸗ uttheilt worden sey; auch zu 72, sollen zwei wegen ähnli⸗ cher Vergehen in strenger Haft sich befundene Bojaren mit Tode abgegangen seyn.
In Giurgewo und Rustschuck haben die Tuͤrken bedeu⸗ tende Verstaͤrkung erlangt, so daß ihre gegenwaͤrtig daselbst versammelte Macht auf 50,000 Mann angegeben wird.“
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