1829 / 179 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

No. 179.

Berlin, Dienstag den 30sten Juni

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u auch zur Aufnahme dee 1 machungen bestimmt ist, nach wie welche die Staats⸗Zeitung nicht halten, ist groschen viertelzaͤhrlich festgesetzt.

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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Seine Majestaͤt der Koͤnig haben dem Großherzoglich 1 Buazdenschen Oberst⸗Lieutenant von Fischer den Rothen Ad⸗ ier,Orden dritter Klasse zu verleihen geruhet. Angekommen: Der Kaiserlich Russische Feldjaͤger Si⸗ sah⸗ als Courier von Warschau. Feldsäg

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Paris, 23. Juni. Vorgestern, wo hieselbst das Frohnleich⸗ namsFest hier geseiert wurde, verfüͤgten Se. Maj. Sich, bald nach Ihrer Ankunft aus St. Cloud, in Begleitung des Dauphins, der Dauphine und der Herzogin von herry, nach der Pfarr⸗ kirche von St. Germain Auxrerrois, an deren Pforte Hoͤchst⸗ dieselben von dem Pfarrer, an der Spitze der Geistlichkeit, empfangen und mit dem üblichen Ceremoniell nach dem Chor geleitet wurden. Nach Beendigung der großen Messe setzte die Prozession sich uͤber den Louvre und den Caroussel⸗Platz nach den Tuilerien in Bewegung. Se. Majestaͤt, umgeden von den Groß⸗Officieren der Krone, schlossen sich dem Zuge an, Ihnen voraus der Dauphin und hinter Ihnen die bei⸗ den Prinzessinnen, in Begleitung Ihrer Cavalkere und Ehren⸗ damen. In der Schloß⸗Kapelle wurde die erste Station ge⸗ halten. Nach beendigrer Ausfuͤhrung einer Motette von Le Sueur, und nachdem mit dem Hochwuͤrdigen der Segen er⸗ theilt worden, setzte der Zug sich aufs Neue in Bewe⸗ gung und kehrte über den Auai des Louvre nach der Kirche zurüͤck, nachdem bei dem, dem Ponk des arts gegenuͤber errichteten praͤchtig geschmuͤckten Ruhe⸗Altare eine zweite Station gehalten worden war. Auch in den uͤbri⸗ gen Kirchspielen der Hauptstadt fanden die uͤblichen Prozes⸗ stonen statt. Einige der in den verschiedenen Stadrvierteln errichteten Ruhe⸗Altaͤre zeichneten sich ganz besonders durch glänzende und geschmackvolle Verzierungen aus; namentlich die —e⸗ Hösen des Finanz⸗Ministeriums und des Miut⸗ der geistlichen Angelegenheiten. Bei dem Umzuge, P rie irche zu U. L. F. ausging, trug der Erzbischof Volke in as Hochmwuͤrdige. In allen Kirchen hatte sich esche ne Menge eingefunden und den Prozessio⸗

Um 2 ¾ Uhr fuͤhrte der Köͤnig den Vorsitz im Minister⸗ Rathe, und um 5 Uhr ebeas n reüen Begleitung des Dauphins, nach St. Cloud zuruͤck.

Der Melsager des Chambres enthält nunmehr in der Angelegenheit des Neapolitaners Galotti einen Aufsetz, welcher zugleich als eine Rechtfertigung des Verfahrens des Französischen Ministeriums und als eine Anklage gegen die Neapolitanische Regierung zu betrachten ist. Zuerst legt das gedachte Blatt, wie es sagt, sein eigenes Glaubens /Be⸗

Beim Ablaufe des Quartals wird hiermit in Erinnerung gebracht, daß die Bestellungen au meration, hier am Orte bei der Redaction Hausvoigtei⸗Platz Nr. 1., in den Provinzen aber b zu machen sind, und daß der Preis fuͤr den ganzen Umfang der Monarchie auf 1⁄ Rthle Preuß. ist, wofuͤr den hiesigen Abonnenten das Blatt am Vorabdend seines Datums durch die Stadt⸗Post f⸗ 4 Wir fuͤgen die Bemerkung hinzu, daß der seit Anfang dieses Jahres mit der Staats⸗Zeitung verbund er fuͤr die Preußischen Staaten, welcher die nachstehend bezeichneten Gegenstaͤnde: als Concurse, hastationen, Nufgebote verlorener Staats⸗Papiere, Edictal⸗Citationen u. s. w im Auszuge zur Kenntniß der von Seiten der oͤffentlichen Behoͤrden des In⸗ und Auslandes ergehen vor den Abonnenten der Staats⸗Zeitung unentgeltlich der Preis des gedachten Blattes auf 1 ½

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kenntniß uͤber den ganzen Vorfall in folgenden Worten ab:

if diese Zeitung, nebst Praͤnu⸗ ei den Koͤniglichen Post⸗Aemter Conrant vierteljahrlich festgesetzt

rei ins Haus gesandt wirrd. ene Allgemeine An⸗ Liauidarions⸗Prozesse, des Publikums bringt, geliefert wird 81. NdIeS geliefert wird. Fuͤr diejenigen, Rthlr. Preuß. Cour. jaͤhrlich oder zehn Silber⸗

Iümbo.

„Eine hochwichtige staatsrechtliche Frage ist bei Gelegenheit eines traurigen Ereignisses, das wir mit allen Wohlgesinnten beweinen, aufgeworfen worden. Mehr als irgend Jemand bejammern wir das ungerechte und brutale gerichtliche Ver⸗ fahren, das noch die Gesetzbuͤcher einiger civilisirten Natio⸗ nen entehrt, und aus diesem Gefuͤhle schoͤpfen wir eine nur um so lebhaftere Liebe zu unseren Institutionen, den Be⸗ schuͤtzerinnen unserer Guͤter, wie unserer Freiheit und unse⸗ res Lebens.“ Hierauf in die Sache selbst eingehend, fuͤhrt der Messager die bekannten Grundsaͤtze uͤber die Ausliefe., rung der Hbhltces und die Vorenthaltung der politi⸗ schen Verbrecher an, und faͤhrt alsdann fort: „Je⸗ des Land hat seine eigenen Rechtsformen; diese aus dem Gesichtspunkte der Volks⸗Freiheiten naͤher zu eroͤrtern, 8 gehoͤrt nicht hierher. Die Gesetzgebung unserer Nachbaren 1 geht uns nichts an. Hat ein Geschwornen⸗Gericht in Frank⸗ reich entschieden, daß von irgend einem Individuum ein Mord veruͤbt worden ist, und hat dieses Individuum sich der Strafe der Gesetze durch die Flucht entzogen, so koͤnnte die Franza sische Regierung dasselbe reclamiren, ohne daß die freinde be⸗ fagt waͤre, die Auslieferung unter dem Vorwande zu ver⸗ weigern, daß das Geschwornen⸗Gericht schlecht erkannt habe. Aus demselben Grunde hat, wenn umgekehrt ein im Aus⸗ lande ergangenes richterliches Erkenntniß der Franzoͤsischen 2 Behoͤrde vorgehalten wird, diese nur noch zu untersuchen, ob

das begangene Verbrechen von dem fremden Tribunale al ein politisches oder nur als ein gewoͤhnliches bezeichnet wor-⸗ den ist. Wenden wir jetzt dieses Raisonnement auf die be⸗ 5 klagenswerthe Angelegenheit Galotti's an. Es handelt sich hier gar nicht darum, ob die Neapolitanische Regierung grausam und barbarisch zu Werke gegangen ist, sondern ob die Franzoͤsische Alles gethan hat, was sie in der Sache thun konnte. Die Auslieferung Galotti's wurde wegen eines Privat⸗Verbrechens, nicht wegen eines politischen verlangt;,.“ der Charakter dieses Verbrechens war in gerichtlicher banh 8

nachgewiesen worden. Haͤtten wir nun noch weitere Auf⸗ schluͤsse verlangen sollen? Dies ist in dergleichen Angelegen⸗ heiten, wo die Regierungen den ggfaͤllten Urtheilen und bei⸗ gebrachten Actenstuͤcken Glauben schenken, noch nie eschehen. Die Abfertigung eines Couriers nach Neapel hat bewiesen, wie sehr es der Franzoͤsischen Regierung, bei der ersten Pro⸗ testation, darum zu thun „in den Graͤnzen desjenigen zu bleiben, was die Gerecheiaheit und das Schubzrecht von ihr erheischten.“ vn 8

Der Constitutiongel verkangt, daß die saͤmmtlichen offieiellen Actenstuͤcke, wodurch die Verhaftung und n 4

ferung Galotri's veranlaßt worden ist, den Kammern vorge⸗ legt werden.

Der Graf von Ofalia wird in wa igen Tagen auf sei⸗ nem hiesigen Posten zurück erwartet.

Großbritanlien und Irland.

Parlaments⸗Verhandlungen. Im Unterhause— wurde (wie bereits erwaͤhnt) eine Bill, wodurch Sir T. M. Wilson ermaͤchtigt werden sollte, die sogenannte Hampsteada Heide bei London mit Haͤusern bebauen zu duͤrsen, zurückee,. nommen, nachdem sie bereits im Oberhause durchgegangen war. Hr, Gordon, der auch eine Bittschrift dagegen zu uͤberreichen hatte, sagte, daß die Bill, sowohl der Form,

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