1829 / 181 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

-.. ““ * * 8 8 Columbische Armee, waͤhrend sie Peru in seinem Unabhaͤn⸗ gigkeits⸗Kriege unterstuͤtzte, erlitten hat, so soll Peru sich feierlich verbunden halten, den Inhalt des besagten Docu⸗ ments genau und nach den Bedingungen, welche die laut Art. 2. zu ernennende Commission bestimmen wird, zu erfuͤl⸗ len. Art. 5. Die Regierung von Peru soll der Columbi⸗ schen Regierung fuͤr die Entfernung ihres Agenten von Lima die⸗ jenige Genugthuung geben, welche in solchen Faͤllen gebraͤuchlich ist; Columbien dagegen soll sich gegen Peru auf eine genugthuende Weise uͤber die Zuruͤckweisung des Peruanischen Gesandten erklaͤ⸗ ren. Art. 6. Keine von beiden Republiken hat das mindeste Recht, sich in die Verwaltungsform oder in die innern An⸗ gelegenheiten der andern zu mischen, und beide machen sich verbindlich, die Unabhaͤngigkeit der Bolivischen Republik so⸗ wohl, als aller andern Continental⸗Staaten zu respectiren. Art. 7. Die genaue Beobachtung des vorstehenden Artikels,

sowohl in Beziehung auf die contrahirenden Partheien als

auf Bolivien, soll eben so, wie jeder andere streitige Punkt, im Definitiv⸗Tractat auf das deutlichste bestimmt werden. Art. 8. Da zwischen beiden Regierungen Mangel an Ver⸗ trauen geherrscht hat, so soll, gleich nach Abschließung des Friedens⸗Tractates, die Regierung der Vereinigten Staaten ersucht werden, die Erfuͤllung der gegenwaärtigen Stipulatio⸗ nen als Vermittler zu verbuͤrgen. Art. 9. Da Columbien nicht darein willigen wird, den Friedens⸗Tractat zu unterzeichnen, so lange sich noch feindliche Truppen auf seinem Gebiete befin⸗ den, so ist man dahin uͤbereingekommen, daß die Peruanische Armee sich sofort suͤdlich vom Macara zuruͤckziehen, und man zur definitiven Ausfuͤhrung des Tractates schreiten soll, wozu jede der contrahirenden Partheien Bevollmaͤchtigte zu erwaͤh⸗ len hat, die im Monat Mai in der Stadt Guayaquil zu⸗ sammenkommen werden; unterdessen sollen in den Provinzen nur kleine Garnisonen bleiben, und jede Parthei Commissaire ernennen, die uͤber die Vollziehung dieser Bestimmung zu wachen haben. Art. 10. Die Regierung von Peru macht sich verbindlich, an Columbien die Corvette „Pichincha“ so⸗ bald als moͤglich auszuliefern, und im Laufe eines Jahres 150,000 Dollars zu zahlen, um die Schulden zu decken, welche das Peruanfsche Geschwader in Asuaya und Guaya⸗ quil gemacht hat. Art. 11. Die Peruanische Armee soll ih⸗ ren Ruͤckzug nach Losa am 2. März antreten, und innerhalb 20 Tagen, vom heutigen Tage an gerechnet, das Columbi⸗ sche Gebiet gaͤnzlich geraͤumt haben. In derselben Zeit soll die Stadt Guayaquil mit ihren Schiffs⸗ und militairischen Vorraͤthen den respectiven Autoritaͤten unter denselben Bedingungen uͤbergeben werden, als sie dem Befehls⸗ haber des Peruanischen Geschwaders am 21. Januar uͤberliefert wurde. Art. 12. Den Columbiern in Peru, so wie den Peruanern in Columbien, sollen fuͤr ihre Personen und fuͤr ihr Eigenthum voͤllige Sicherheit gewährt werden, ihre politischen Meinungen moͤgen gewesen seyn, welche sie wollen. Art. 13. Die Commissaire von Columbien und Peru machen sich anheischig, von ihren respectiven Regierungen Amnestie⸗Deecrete fuͤr alle Personen zu erbitten, die sich im gegenwartigen Kriege compromittirt haben moͤchten. Art. 14. Mit diesem Praͤliminar⸗Tractat beginnt ein definitives Buͤnd⸗ niß, welches spaͤterhin von einer diplomatischen Commission derge⸗ stalt geordnet werden soll, daß dadurch eine immerwaͤhrende Freundschaft zwischen den Republiken Columbien und Peru gegen alle fremde Angriffe geschlossen werde. Art. 15. Die contra⸗ hirenden Partheien machen sich von diesem Augenblick an verbindlich, daß die gegenwaͤrtigen Punkte als Grundlage des definitiven Friedens⸗Tractates dienen sollen. Art. 16. Die gegen die Columbischen Haͤfen erklaͤrte Blokade soll von der Zeit an aufhoͤren, wo die Commissaire beider Armeen in Guaya⸗ quil angekommen seyn werden, um den Inhalt des 11ten Ar⸗ tikels in Erfuͤllung zubringen. Art. 17. Von diesem Tractat sollen vier Abschriften, wovon zwei fuͤr jede Parthei, genommen, und binnen 24 Stunden von dem Groß⸗Marschall von Aya⸗ cucho, Ober⸗Befehlshaber des suͤdlichen Columbiens, im Na⸗ men seiner Regierung, und von dem Praͤsidenten von Peru im Namen seiner Regierung, ratificirt werden. Gegeben und unterzeichnet im Lager von Jiron am 27sten Februar 1829. Juan Jose Flores. A. Gomarra. D. F. O'Leary. L. J. de Orbegoso. J. M. Saens, Secretair. J. M. de la Cuba, Secretair. 8

Hauptquartier gegenuͤber Jiron, den 1. Maͤrz. Zum Zeugniß und zum unwidersprechlichen Beweis, daß Colum⸗ bien gegen den Krieg ist, daß es die Peruanische Nation lieht, und nicht wuͤnscht, den erfochtenen Sieg zu mißbrau⸗ chen und Peru zu demuͤthigen, oder einen vhal seines Ge⸗ bietes in Besitz zu nehmen, billige, bestaͤtige und ratisicire ich diesen Tracteaut. IäI. J. Suere.

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erlin, 1. Juli. Auch in Glatz hat sich ein Verein zur Empfangnahme milder Beitraͤge fͤr die daselbst am 10. und 11. v. M. durch die Wasserfluthen verungluͤckten Ein⸗ wohner gebildet. Mit Vergnuͤgen machen wir den nachste⸗ henden Aufruf bekannt, den derselhe unterm 23. v. M. an die Wohlthaͤtigkeit des Publikums erlassen und uns, Behufs der Aufnahme in die Staats⸗Zeitung, zugefertigt hat:

„Mit Freude bemerken wir, wie man schon von allen Seiten sich beeilt, unseren armen durch die am 10ten und 11ten d. M. gewalteten Wasserfluthen verungluͤckten Mitbruͤdern in ihrer Noth huͤlfreich beizuspringen, und so bieten auch wir uns von Herzen an, milde Gaben fuͤr die am hiesigen Orte Verungluͤckten, unter der Adresse des Kauf⸗ manns Joseph Grolms in Glatz, anzunehmen und daruͤber oͤffentlich Rechenschaft abzulegen. Nur die in den Jahren 1598 und 1783 hierselbst statt gefundenen Wasserfluthen sind mit denen zu vergleichen, welche am 10ten und 11ten d. M. unverwindliches Ungluͤck uͤber einen betraͤchtlichen Theil der hiesigen Stadtgemeinde gebracht haben, und jedem Menschen⸗ freunde muß das Herz in der Brust erbeben, wenn er die Graͤuel der Verwuͤstung und Zerstoͤrung in den Vorstädten, und unter den Truͤmmern die Jammer⸗Gestalten erblickt, welche die Hand des Herrn so schwer getroffen hat. Moͤch⸗ ten sie doch recht bald getroͤstet und mit kraͤftiger Huͤlfe er⸗ freut werden. 3

Glatz, 23. Juni 1829. 2 Der Verein zu Foͤrderung milder Unterstuͤtzung der hierselbst am 10ten und 11ten d. M. durch Wasserfluthen verungluͤckten

S Einwohner.

v. Diericke, Oberst und Commandeur. Friedrich, Bau⸗ Inspector. Geyer, Justiz⸗Rath. Grolms, Kaufmann. opff, Divistons⸗Prediger. Huͤbner, Postmeister. Vater, Polizei⸗Direktor.“

Aus Stettin schreibt man unterm 29. v. M.: „Seit einigen Tagen ist das Wasser hier bedeutend im Steigen be⸗ Am beunruhigendsten ist der Wasserstand jedoch in den Oderbruͤchen und namentlich oberhalb unserer Stadt. Die Wiesen koͤnnen gar nicht gemäht werden, und duͤrften auch keine Nachmaht bringen, da das Wasser das Gras schon lo verfilzt hat, daß keine neue Pflanze wird durchdringen koͤnnen. Unterhalb Stettins ist die Gefahr nicht so groß wenn das jetzt mit Macht anstroͤmende Oberwasser nicht a dort Ueberschwemmungen verursacht.“ „Die Aussichten zur Aerndte sind nicht beunruhigend und namentlich berechtigt das Winterkorn zu guten Hoffnungen, aber der Raps hat⸗ durch den kalten, anhaltenden Winter sehr gelitten.“

Dlle. Garnerin, die beruͤhmte Luftschifferin, ist, wie in Hamburger Blaͤttern berichtet wird, nach Luͤbeck gereist, um sich, nach einer dort mit dem Fallschirm veranstalteten Luftfahrt, von da nach Berlin zu begeben.

Ueber Prohibitiv⸗Systeme und deren Folgen, besonders in Beziehung auf Frankreich und 8 Preußen.

Die Frage, ob Prohibitiv⸗ oder freie Handels⸗Systeme nuͤtzlicher sind, wird jetzt 8 als je ein Gegenstand der oͤf⸗ fentlichen Besprechungen. ie Discussion daruͤber ist in neuerer Zeit in den Kreis des praktischen Lebens uͤbergegan⸗ gen, und nicht mehr, wie fruͤher, darauf beschraͤnkt geblieben, blos von Schriftstellern oder Staatsmaͤnnern gefuͤhrt zu wer⸗ den, die sie, aus Liebe zur Wissenschaft, oder ihres Berufs wegen, zum Objecte ihres Nachdenkens und ihrer Forschun⸗ gen waͤhlen wollten oder mußten. Sehr Vieles träͤgt dazu bei, daß sie jetzt so oft in den Sitzungen der gesetzgebenden Kammern der Repraͤsentativ⸗Staaten oͤffentlich verhandelt, und das daruͤber Gesagte in den Zeitungen mitgetheilt wird, in diesen sich auch wohl haͤufig besondere Raisonnements und Bemerkungen daruͤber finden. Die Aufklarung dieser Sache, und die Verbreitung richtiger Ansichten daruͤber, ist in der That von Wichtigkeit, und sehr zu wuͤnschen, daß ein Jeder, der Anspruͤche auf Bildung macht, derselben Aufmerksamkeit und Beachtung schenke. Nicchts ist mehr dazu geeignet, die öffentliche Meinung daruͤber festzustellen und zur Ueber⸗ einstimmung zu bringen, als die Darlegung von Thatsachen und Erfahrungen, aus welchen die Folgen und Wirkungen der beiden erwaͤhnten Systeme sich unlaͤugbar ergeben und vergleichen lassen. Diese sind schlagender als alle Deduction, die auf unhaltbare Theorieen, oder als alle Behauptungen, die auf durch Gewohnheit und Dauer geheiligte Vorurtheile gegruͤndet werden; und nichts kann wohl ersprießlicher seyn, als diese Thatsachen und Erscheinungen herauszuheben, und dem unbefangenen Publikum vor Augen zu stellen. 2 BE1111“

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