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, daß bereits dieserhalb von mir, auf Befehl des Lords
rdeen, bei dem Spanischen Gouvernement die noͤthi⸗ — 2 gemacht worden sind. Ich habe nun zwar die Antwort der Spanischen Minister noch nicht erhalten, kann aber kaum daran zweifeln, daß sie fuͤr die Kläͤger guͤn⸗ stig ausfallen werde, und werde ich in diesem Falle verlan⸗ gen, daß die Ladung dem Consul Sr. Brit. Maj. zu Co⸗ ruha ausgeliefert werde. Die Eigner werden dann dafuͤr sorgen, dort einen Agenten anzustellen, der die Wiederein⸗ schiffung derselben uͤbernehmen mag. Ich verbleibe u. s. w. Bosanquet.“ — „Von der Klage“ (fährt die genannte Zeitung fort), „insoweit sie nicht blos die Ladung, bcben auch das Schiff selbst betrifft, glaubt man, daß dieser Thei b derselben verworfen werden wird, da die „Union“ die Flagge von Buenos⸗Ayres aufgezogen hatte; doch sind alle mit de⸗ ser Wegnahme verbundenen Umstaͤnde im hoͤchsten Grade ver⸗ atherischer, wenn nicht gar seeräͤuberischer Art zu 9 Die Brigg „Fernando VII.“ war urspruͤnglich ein —2 sscches Schiff, das „Alexander the Great“ benannt war, * mwurde hier auf der Themse ausgeruͤstet und benesae gweß rend sie ganz dicht bei dem Schiffe „Union lag; * se 22 segelten in Geselschaft den Fluß hinab, und dort, 8 8₰ CEanal erreicht hatten, zog ganz plötzlich der Sn 88 4 nische Flagge auf, und nahm das 1 dig gwoeck seines Auslaufens gewesen war. Alle wvnfen en 8 Harcheien sind jedoch hoͤchlich zufrieden daruͤber, daß Lord FIFberdeen in dieser Angelegenheit mit aller der Eile und Ener⸗ ie verfahren hat, die man nur immer hat wuͤnschen koͤnnen.˙— 3809 Die mit dem „North Star“ von Rio Janciro angekom⸗ mmenen Briefe sind endlich gestern ausgegeben worden, und es scheint, daß die Nachlaͤssigkeit des Capitains Schuld daran gZeivesen sey, daß sie 48 Stunden in Portsmouth zuruͤckgehal⸗ en worden. Sie sind vom 4. Mai datirt, und die einzige MNachricht von Wichtigkeit, die sie außer dem, was gestern be⸗ reits hier allgemein bekannt geworden, enthalten, ist, daß Lord Ponsonby sein Ultimatum, in Bezug auf die Klagen Großbritaniens wegen der an Englischen Schiffen veruͤbten Gewaltthaͤtigkeiten und deren Zuruͤckhaltung waͤhrend der Blokade von Buenos⸗Ayres, eingereicht hatte, in welchem er erklaͤrt hat, daß, falls die von ihm aufgestellten Bedin⸗ gungen nicht imerhalb dreier Tage angenommen wuͤrden, er in die Nothwendigkeit versetzt seyn werde, zu befehlen, gegen Brastlianische Schiffe Repressalien zu gebrauchen. Niiederlaͤndische Blärter melden Foigendes unter dder Rubrik „London“: „Die junge Koͤnigin von Portugal 4 hat einen, ausdruͤcklich von ihr zu diesem Ende bevollmaͤch⸗ * 8
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etigten Befehlshaber nach Terceira gesendet. Es ist dies der bekannte Graf Villaflor, der e. . Bord 2* Kauffahrtei⸗Schiffes durch das Miguelitische Blokade⸗ 8 GBeschmabes nach seinem Bestimmungsorte gelangt ist. Er “ hat am 2. Junt einen Tagsbefehl an die Truppen, so wie Aine Proclamation an die Einwohner erlassen, worin er sich und General⸗Capitain der Azorischen Inseln, . , Allergetreuesten Majestät Donna Maria II., PE1nm.“ in welcher er die Garnison zur Aufrechthaltung der Kriegszucht ermahnt, die Einwohner aber zu Vertraulen und Gehorsam gegen die Koͤnigin und Charte, und zu Einigkeit 8 8* — — 8 darin, den Zustand der Dinge so II8 ind zu machen, als die Um n wuͤrden, und eröffnet die — —
8 Aussicht auf ei der 8 ss ten zufolge war das letzte, vom Geschwader aufgehaltene En aes Schi⸗ nach⸗ beim Erschane dege vor St. Michaels sestgebalten worden, 1uq,“] — er Fregatte „Undaunted“ freigegeben wor⸗ men, die man auf sener Insel damals 1400 Mann susam⸗ 1 Das 2 einer Landung auf Terceira bestimmt glaubte. Man höͤrt 8 „Waterloo“ ist von Honduras zuruͤckgekehrt. * 8 G sich am Bord desselben der dortige Gouver⸗ eneral Cads, befunden, der seiner geschwaͤch⸗ attier der zurückkehre. mmente, dessen Ser⸗ zemals Officier im 10ten Husaren⸗Regi⸗ vpor einigen Jahre eit und Duell mit dem Lord Londonderry entlassen worden 88 viel Aufsehen machte, und der seitdem nachdem er durch —— einem Schreiben aus Paris zufolge, moͤgen verloren, — Spekulationen sein ganzes Ver⸗ rsbren Elend leben. it seiner Frau und zwei Kindern im 8. in Ostindien 8 durchdampfieh —2
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zu lassen, * jetzt den Gebrauch, Schiffe
i NMe von Wuü nsecten, na⸗ Mentlich aber von der, den Fahrzeugen 2 aaodale, weißen
Ameise zu reinigen. Es 1 bböoot, welches — Sce ag 4
eeingerichtet, und ein eigener Apparat 5 ge S sich der Dampf aus dem ersteren meh⸗
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rere Stunden lang in das letztere hineinzieht. aus diesem Verfahren auch noch der andere Vortheil, daß jede in dem Schiff befindliche, lecke Stelle, die man sonst nicht entdecken kann, dadurch zum Vorschein kommt; denn wiewohl der Dampf selbst am Tage nicht sichtbar ist, so macht sich doch das Wasser, das aus demselben sich bildet, bemerklich. Jede andere Methode, wozu auch die des Durch⸗ raͤucherns gehoͤrt, hat sich bisher zu beiden genannten Zwek⸗ ken weniger anwendbar erwiesen.
Es erwoͤchst
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Bruͤssel, 7. Juli. Die Commission fuͤr die Abfassung neuer Reglements uͤber deu hoͤheren und mittleren Unter⸗ richt und eines Gesetzes uͤber den Elementar⸗Unterricht soll bereits ernannt seyn und aus lauter Staats⸗Raͤthen bestehen. Die Commission fuͤr die Redaction der Gesetzbuͤcher wird sich in der Mitte d. M. hier versammeln, um sich nach den Bemerkungen der Sectionen der zweiten Kammer mit einer neuen Abfassung des Gesetzbuches uͤber das richtsverfahren in Criminal⸗Sachen Der Herzog von Liancourt und foucauld sind von Paris hier einzetroffen. Privat⸗Nachrichten aus Djocjokarta, auf der Insel Java, vom 1. Februar zufolge, hat der Niederlaͤndische Ge⸗ neral⸗Commissarius die Gefangennahme des Priesters Kiaja⸗ Modjo, mit seinen Soͤhnen, Bruͤdern und einer Anzahl an⸗ derer Priester, benutzt, um durch denselben Friedens⸗Unter⸗ handlungen mit den Rebellen einzuleiten. Kiaja⸗Modjo schrieb auf seine Veranlassung als Priester und geistlicher Rath des Haͤuptlings Diepo Negoro einen Brief an diesen, worin er ihm den Abschluß des Zriedens dringend rieth. Zwei Prie⸗ ster reisten mit dem Obersten Nahuys ab, um diesen Brief zu uͤberbringen. Diepo Negoro stellte sich zum Frieden ge⸗ neigt, und wuͤnschte den Obersten selbst zu sprechen; als die⸗ ser aber bei den feindlichen Vorposten ankam, wollte man ihn gefangen nehmen, und nur mit Muͤhe entkam er. Als Diepo Negoro auf diese Weise seine Plaͤne vereitelt sah, schrieb er wirklich eine Antwort an Kiaja⸗Modjo, mit wel⸗ cher sich die beiden Priester sogleich auf den Weg nach Ba⸗ tavia begeben haben. 1
Deutschland.
Hanover, 7. Juli. Se. Majestäͤt haben sich bew gen gefunden, die Errichtung Hannoverscher Consulate zu Mar⸗ seille, Duͤnkirchen und New⸗York zu genehmigen und als Consuln zu bestellen: zu Marseille den Kaufmann Charles Peyron, zu Duͤnkirchen den Kaufmann Pierre Bonvarlet und zu New⸗York den Kaufmann Theodor Meyer.
B. Hoheit der Herzog von Mecklenburg⸗Schwe⸗
ind gestern hier eingetroffen.
8 ss 9. Juli. Es heißt, Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Friedrich wuͤrden noch im Laufe dieses Sommers das Saͤchsische Erzgebirge bereisen.
e. 7. Juli. (Aus dem Hamburger Cor⸗ respondenten.) Gegen die Reclamationen der Staäͤnde im Herzogthume Braunschweig sind von Seiten der Herzogl. Braunschweigschen Regierung dem Bundestage drei Erkläͤ⸗ rungen uͤbergeben worden, in welchen im Wesentlichen nach⸗ folgende Grundsaͤtze geltend gemacht sind: „Um dem 13ten Artikel der Bundes⸗Acte, insbesondere aber auch dem 55sten Artikel der Wiener Schluß⸗Acte auf das Vollstaͤndigste zu entsprechen, haͤtten Se. Herzogl. Durchlaucht geruhet, die vor der Usurpation Hoͤchst Ihrer Lande in derselben bestan⸗ dene Landschafts⸗„Ordnung, namentlich die saͤmmtlichen Pri⸗ vilegien vom Jahre 1770, anzuerkeanen. Die Wiener Schluß⸗ Acte sanctiondre im 51sten und 63sten Artikel ganz im Al⸗ gemeinen den Grundsatz, daß ruͤcksichtlich der Verfassung und Verwaltung der einzelnen Bundesstagten im Innern die Ein⸗ wirkung des Bundes ausgeschlossen sey, namentlich auch bei Streitigkeiten zwischen den Landesherren und ihren Stän⸗ den. Drei Faͤlle waͤren inzwischen vorhanden, in welchen das Einschreiten des Bundes zuläͤssig, und zwar, wenn im Widerspruche mit dem 13ten Artikel der Wiener Bun⸗ des⸗Acte uͤberall keine landstaͤndische Verfassung vorhan⸗ den, wenn eine Verfassung unter die Garantie des Bun⸗ des gestellt worden, und uͤber die Anwendung derselben Ir⸗ rungen entstanden, und endlich, wenn eine in anerkannter Wirksamkeit bestehende landstaͤndische Verfassung, auf einem andern, als dem verfassungsmäßigen Wege, abgeändert wer⸗ den solle. Die Reclamation der Landstaͤnde biete keinen der erwaͤhnten Faͤlle dar, indem die seit Jahrhunderten in dem Herzogthume Braunschweig guͤltig gewesene Verfassung wieder als rechtsverbindlich ins Leben gerufen, die dem Herzogthume aufgedrungen gewesene Verfassung nicht unter die Garantie
zu beschaͤftigen. 8
der Graf von Laroche, 1
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