der Besatzung in den hatte. Jetzt ließ der
4 Pasen und Moscheen eingeschlossen zeneral⸗Adjutant, Baron Geismar, den Obersten Leman, mit dem 2ten Bataillon des Infante⸗ rie⸗Regimentes Tobolsk, die am linken Ufer nachgebliebenen, so wie die wieder zuruͤckgekommenen Fahrzeuge besteigen, und befahl ihm, oberhalb der am Ufer befindlichen Redoute zu lan⸗ den, diese mit Sturm zu nehmen, und sich zum Angriff des Feindes mit dem Obersten Grabbe zu vereinigen. Diese, von den Tuͤrken mit dem Muth der Verzweiflung vertheidigte Re⸗ doute wurde mit Blitzesschnelle und mit seltener Unerschrockenheit angegriffen und, trotz des Kartaͤtschen⸗ und Flinten⸗Feuers des Feindes, der sich hartnaͤckig weigerte, sich zu ergeben, ge⸗ nommen. Nachdem der Pascha sich noch einige Zeit in der Citadelle vertheidigt hatte, ruͤckte er heraus, und ergab sich dem Obersten Grabbe, mit seiner ganzen, aus 400 Mann bestehenden Besatzung, auf Discretion. Nun ertheilte der Baron Geismar den Befehl, die Kanonier⸗Schaluppen an⸗ zugreifen, und eine derselben fiel uns befindlichen Kanone, in die Haͤnde. Der Verlust des Fein⸗ des bei dieser Gelegenheit war sehr bedeutend. Nur seiner us 500 Mann bestehenden Reiterei, die sich unter den Be⸗ ehlen eines andern Pascha befand, gelang es, sich durch die lucht zu retten; alle uͤbrigen Tuͤrkischen Truppen, die an iesem Gefecht Theil genommen hatten, waren als Opfer ih⸗ 8 er Hartnaͤckigkeit gefallen. Unter den Todten fand man den Aja von Rachova, Selim⸗Efendi. 5 Kanonen, 6 Fah⸗ — nen und 465 Gefangene, worunter Hussein⸗Ali, von Vrana, Pascha von 2 Roßschweifen, und eine große Anzahl von Of⸗ sccieren, waren der Preis dieses Sieges. Unsererseits haben wir an Todten 3 Officiere und 47 Gemeine verloren; ver⸗ pundet wurden: 11 Officiere, worunter der Oberst Grabbe, der Oberst Graf Tolstoi, der Capitain zweiten Ranges des Generalstabes, Baron von Korff, der Adjutant des Baron Geismar, Lieutenant Engelhardt von den Garde⸗Uhlanen, und der Feldprediger des Tobolskischen Infanterie⸗Regiments; unter den Gemeinen zaͤhlte man 175 Verwundete.“
Dem Dr. und Collegienrath Friedeburg und einem Hrn. Hellermann, einem Auslaͤnder, ist es von Seiten der Regie⸗ rung erlaubt worden, sich in Rußland mit der Heilung des Stammelns zu beschaäͤftigen; zur Belohnung füͤr die Ersin⸗ dung der Heilart dieses Fehlers soll einem Jeden von ih⸗ nen eine Summe von 10,000 Rubeln aus der allgemeinen medicinischen Kasse ausgezahlt, und dem Herrn Hellermann, fuͤr Verfertigung der von ihm zum Behuf der Heilung der Stammler erfundenen Maschine, ein Privilegium auf 6 Jahre, Abgaben frei, ertheilt werden.
Odessa, 1. Juti. Vor einigen Tagen reisten der Ge⸗ neral⸗Gouverneur von Neu⸗Rußland und Bessarabien, Wworontzoff, der Graf Langeron und der Graf Pahlen von hier nach Tultschin ab.
Der Collegien⸗Rath Lewschin hat der hier zu errichten⸗ den oͤffentlichen
Bibliothek eine sehr interessante Sammlung aiter, auf die hiesigen Gegenden sich beziehenden geographi⸗ sschen Werke geschenkt. Unter andern befindet sich in dersel⸗ ben Ptolomzus Erdbeschreibung, Griechisch und Lateinisch mit Karten, gedruckt 1605; Dion Chrysostomus, Griechisch; Stra⸗ bo's Geographie, ddes Pontus Euxinus von Atrian, ggeacitus Annalen, u. s. w.
In Ismail ward im Laufe des letzten Mai⸗Monats die dort neulich errichtete Kreisschule feierlich eroͤffnet.
Frankreich. Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 8.
Griechisch und Lateinisch;
vnn
ZZuli wurden die Berathungen uͤber das Budget des Fi⸗ 3 nan
* z⸗Ministeriums, und zwar zunaͤchst uͤber die Lotterie⸗ 228 Verwaltung, bei welcher die vorige Sitzung abgebrochen wor⸗ den war, fortgesetzt. Hr. B. Constant trug nach einigen Betrachtungen uͤber den verderblichen moralischen Einfluß der gLgoctterie auf die gaͤnzliche Unterdruͤckung derselben an, und stimmte gegen jede Geldbewilligung zu der Verwaltung der⸗ felben. Herr von Laboulaye ergriff nach ihm das Wort, woeniger, wie er sagte, um uͤber die Lotterie zu sprechen, als 88 um auf einen Vorwurf zu antworten, den der vorige Red⸗ ner am Schlusse der letzten Sitzung der Kammer gemacht habe, daß dieselbe naͤmlich die großen Geldsummen, welche sschwer auf den Steuerpflichtigen lasteten, zu schnell bewillige; woahrscheinlich habe er dabei nicht bedacht, daß die Versamm⸗ lung bereits 589 Vortrage uͤber das Budget vernommen heaͤtte, woraus hinlaͤnglich hervorgehe, daß die Interessen s‚des Landes nicht vernachlaͤssigt worden seyen. (Hier wurde 1“ der Redner unterbrochen, und einige Deputirten riefen ihm u, er habe wohl sagen wollen, daß in der ganzen Sitzung berhaupt 589 Reden gehalten worden seyen; 2
11“ 1“ EW]
8*
85
8 22
*
undere mein⸗
8 * 8 8 .. 8 *
auch, mit der darauf
Griechisch und Lateinisch; die Beschreibung
Graf druͤckung der Gehalts⸗Anhaͤufungen 1 Mill. haͤtte erspart werden
ten, er rechne wahrscheinlich jede Unterbrechung als eine Rede.) In Bezug auf die Lotterie räumte er ein, daß sie unmora⸗ sisch sey, daß die Abschaffung derselben aber die Sitten nicht bessern werde, welche einer gaͤnzlichen Reform beduͤrften. Nachdem Herr von Tracy einige Worte des Tadels üͤber das Lotterie⸗Wesen ausgesprochen hatte, nahm der Finanz⸗ Minister das Wort. Es handle sich, sagte er, eigentlich nicht darum, zu eroͤrtern, ob die Lotterie unmorali ch sey; Jedermann wuͤnsche die Unterdruͤckung derselben, sie sey aber als ein nothwendiges Uebel zu betrachten, da sich, sobald man sie abschaffen wollte, heimliche und auswaͤrtige Lotterieen haͤu⸗ fen wuͤrden, deren Unterdruͤckung selbst jetzt, wo eine Staats⸗ Lotterie in Frankreich bestehe, nicht moͤglich sey. Es koͤnne sich also nur um eine Verbesserung des Lotteriewesens handeln, und diese habe seit einem Jahre auch wirklich statt gefunden; in 38 Departements sey die Lotterie abgeschafft, und der geringste Einsatz von 10 Sous auf 2 Fr. erhoͤht worden, wodurch außer manchen andern Vortheilen in den Verwaltungs⸗Kosten eine jaͤhrliche Ersparniß von wenigstens einer Million erzielt werde. Nachdem noch Herr Eusebe
Salverte den Antrag des Hrn. B. Constant unterstuͤtzt 1
hatte, wurden die fuͤr die Lotterie ausgesetzten 3,203,895 Fr., so wie mehrere andere zum Budget des Finanz⸗Ministeriums gehoͤrige Rubriken, im Betrage von 17,474,000 Fr., ohne weitere Debatten bewilligt. Die Kammer nahm hierauf auch den 2ten Artikel des Finanz⸗Budgets an, welcher fuͤr die sämmtlichen Ausgaben dieses Ministeriums fuͤr das Jahr 1830 die Summe von 727,296,814 Fr. bewilligt. Die Ver⸗ sammlung beschaͤftigte sich nun mit neun, von verschiedenen Mit⸗ gliedern in Antrag gebrachten Zusatz⸗Artikeln. Der Graf Sosthene von la Rochefaucauld hatte deren allein vier vorgeschlagen, von denen er jedoch den ersten, welcher sich auf eine Verringerung der Kosten bei der Steuer⸗ Erhebung bezog, nach einigen widerlegenden Bemerkungen des Finanz⸗ Ministers zuruͤcknahm. Die drei andern wurden ohne wei⸗ tere Debatten nach der Reihe verworfen; ein gleiches Schick⸗ sal traf ein Amendement des General Mathieu Dumas.
Herr v. Cormenin entwickelte hierauf einen von ihm vor⸗
geschlagenen Zusatz⸗Artikel, durch welchen jede Anhaͤufung von Gehaͤltern, in welchem Zweige des Staatsdienstes und unter welchem Vorwande es auch seyn moͤge, aufgehoben werden soll. Der Redner verwahrte sich zunaͤchst gegen den Vor⸗ wurf, daß sein Amendement nicht zu den Berathungen uͤber das Budget gehoͤre; es sey vielmehr eine wesentlich finan⸗ cielle Frage, da sie eine Verminderung der Auflagen zum Zwecke
habe. Er suchte hierauf zu beweisen, daß dieser Zweck durch sei⸗
nen Vorschlag erreicht werden koͤnne. Aus den amtlichen Listen des Rechnungshofes gehe hervor, daß im Jahre 1827 durch die Unter⸗
koͤnnen; seirdem seyen zwar mehrere dieser Anhaͤufungen weg⸗ gefallen, und das Kriegs⸗Ministerium habe die Anordnung getroffen, daß ein Militair⸗Beamter nicht zugleich ein Gehalt fuͤr ein Civil⸗Amt beziehen koͤnne; dennoch ergebe sich aus den sehr unvollstaändigen Listen des Rechnungshofes, daß durch die gänzliche Vermeidung der Gehalts⸗Anhaͤufung im Budget fuͤr 1830 wenigstens 450,000 Fr. haͤtten gespart werden koͤnnen. Gehalts⸗Anhaͤufung abgeschafft wuͤrde, diejenigen, welche diese Maaßregel betreffe, dasjenige ihrer Aemter, fuͤr welches man ihnen das 82 naͤhme, abgeben würden, woraus fuͤr den Staat der Uebelstand erwuͤchse, den Posten entweder ganz unbesetzt zu lassen halte anzustellen, zogen habe. Allein man voraus zu setzen; das Ehrgefuͤhl werde die meisten der Beam⸗ ten abhalten, einen Posten darum aufzugeben, weil man ih⸗ nen das Gehalt bafuͤr entziehe. Der Redner fuͤhrte hierauf mehrere Beispiele von Staats⸗Dienern an, welche bei ein⸗ facher Besoldung doppelte Staats⸗Aemter bekleideten, und schloß mit dem Antrage auf unbedingte Abschaffung jeder Ge / halts⸗Anhaͤufung, von der er selbst die Gelehrten nicht aus⸗ genommen wissen wollte. Die Herren von Tracy, B. Constant und von Laborde haͤufung der Gehäͤlter in allen Zweigen der Staats⸗Verwal⸗ tung abgeschafft zu sehen, nahmen jedoch die Gelehrten und Küͤnstler von dieser Maaßregel aus; der Erstere schlug üͤber diesen Punkt ein Unter⸗Amendement zu dem Artikel des Hrn. von Cormenin vor. Der Minister des Innern, wel⸗ cher hierauf die Rednerbuͤhne bestieg, bekaäͤmpfte das Amen⸗ dement, welches nach seiner Ansicht in dem gegenwär⸗ tigen Zustande der Gesetzgebung nur die groͤßte Verwirrung hervordringen koͤnne; die Anhaͤufung der Aemter sey bis jeht efetzlich erlaubt, und zwar in der Art, daß der mehrere tellen bekleidende Beamte fuͤr die erste derselben das ganze
während der vorige nur das halbe be⸗
1
ö111“
.
sey nicht berechtigt, diesen Fall
wuͤnschten zwar auch die An⸗
Man habe eingewendet, daß, im Falle die
, oder einen Beamten mit vollem Ge⸗