tair im Departement der Justiz an die Stelle des Hrn. Bour⸗ deau ernannt, dessen Abdankung angenommen ist. Art. 2. Der Pair von Frankreich und General Unserer Armeen, Graf von Bourmont, ist zum Minister⸗Staats⸗Secretair im Departement des Kriegs an die Stelle des Vicomte von Caux ernannt, dessen Entlassung angenommen ist. Die Ar⸗ tikel 2. und 3. Unserer Verordnung vom 17. Jan. 1828 werden auch fernerhin vollzogen werden. Art. 3. Der Vice⸗ Admiral Graf von Rigny ist zum Minister der Marine und der Colonieen an Stelle des Baron Hyde de Neuville ernannt, dessen Abdankung angenommen ist. Art. 4. Der Graf von la Vourdonnaye, Mitglied der Deputirten⸗ Kammer (Dept. Maine und Loire) ist zum Minister des Innern an Stelle des Vicomte von Martignac ernannt, dessen Entlassung angenommen worden ist. Fr. IE Baron von Montbel, Mitglied der Deputirten⸗Kammer, ist zum Minister der geistlichen Angelegenheiten und des oͤf⸗ fentlichen Unterrichts, so wie zum Großmeister der Universi⸗ tät von Frankreich ernaunt. Die wuͤrdigsten Individuen fuͤr die Befoͤrderung zu den Erzbisthuͤmern, Bisthuͤmern und anderen geistlichen Wuͤrden Unseres Koͤnigreichs sollen Uns durch einen, fuͤr diesen Zweck zu ernennenden Bischof vorge⸗ schlagen werden, und zwar soll dieser Vorschlag in der vor der Koͤniglichen Verordnung vom 26. August 1824 befolgten Form geschehen. Die Demissionen des Grafen Feutrier, Bischofs von Beauvais, und des Hrn. von Vatis⸗ ménil sind genehmigt. Art. 6. Das Ministerium des Han⸗ dels und der Mohnusacturen ist und bleibt aufgehoben. Art. .7. Unser Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung gegenwaͤrtiger Verordnungen, welche in das
Seessetz⸗Bulletin eingetragen werden soll, beauftragt.
Gegengezeichnet: Fuͤrst von Polignac,
Minister der auswärtigen Angelegenheiten. III. „Art. 1. Der Graf Chabrol de Crousol, Pair von Frankreich, ist an die Stelle des Grafen Roy zum Fi⸗ nanz⸗Minister ernannt.“
IV. „Wir Karl zc. Mit Hinsicht auf Unsere Verord⸗ nung vom heutigen Dato, durch welche das Ministerium des Handels und der Manufacturen aufgehoben ist, und auf den Bericht Unsers Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, haben Wir befohlen und befehlen, wie folgt: Art. 1. Die durch Unsre Verordnungen vom 4ten und 20sten Ja⸗ nuar 1828 dem Handels⸗Ministerium uͤbertragenen Funce⸗ tionen werden, was den innern Handel und die Ma⸗
nufacturen betrifft, mit denen des Departements des — Lr2 Art. 2.
onseils und Buͤreaux des Handels und der Colonicen sind so wieder hergestellt, wie sie vor den genannten Verordnun⸗ gen vom 4. und 20. Januar v. J. bestanden. Der Präͤsi⸗ dent des Buͤreaux des Handels und der Colonieen wird un⸗ ter die Autoritaͤt Unsers Finanz⸗Ministers gestellt. Art. 3. Unsere Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, des In⸗ nern und der Finanzen sind, jeder in so weit es ihn betrifft, mit der Vollziehung der gegenwaͤrtigen Verordnung, welche in das Gesetz⸗Buͤlletin einzuruͤcken ist, beauftragt.“
Durch eine fuͤnfte Verordnung werden die Portefeuilles der Justiz, der Marine und der geistlichen Angelegenheiten in Abwesenheit der dafuͤr neu ernannten drei Minister Cour⸗ voisier, Graf Rigny und Baron von Montbel interimistisch, das erste dem Grafen Chabrol, das zweite dem Fuͤrsten von Prlignac, und das dritte dem Grafen von la Bourdonnaye bertragen. — Die sechste Verordnung ernennt den Grafen 2 den Vicomte von Caux und den Baron Hyde de
euville 2 Staats⸗Ministern und Mitgliedern des Gehei⸗ men Raths.
Durch die siebente Verordnung wird der General⸗Lieute⸗ nant Vicomte von Caux zum Großkreuz des St. Ludwig⸗ Ordens, und der Vicomte von Martignac zum Großkreuz des Ordens der Ehren⸗Legion ernannt.
Die achte und letzte Verordnung ernennt den Grafen Pees zum ersten Präͤsidenten des Cassationshofes an die
telle des verstorbenen Baron Henrion de Pansey.
Nachdem der Koͤnig gestern noch mit den 5— — inistern der auswaͤrtigen Angelegenheiten und des Innern gearbeitet hatte, leistete der Flest von Polignac den Amts⸗ id in die Haͤnde Seiner Majestät.
Mehreren Bläͤttern zufolge hat der fruͤhere Privat⸗Se⸗ cretair des Grafen von Villele, Herr von Raineville, den bisherigen Polizei⸗Praͤfekten, Hrn. von Belleyme, 1 .
Das Journal des Doöbats meldet von Siméon, Director der Abtheilungen —
Kuüͤnste im Ministerium des Innern, habe seine Abdankung eingereicht.
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Die Befugnisse des obern
Dasselbe Blatt will wissen, die Personalien des ka⸗ tholischen Cultus seyen vom geistlichen Ministerium getrennt, und dem Bischof v. Hermopolis, Herrn v. Frayssinous, uͤber⸗ tragen; Herr Ravez habe das ihm angetragene Justiz⸗Ministe⸗ rium ausgeschlagen und der Admiral von Rigny werde wahr⸗ scheinlich das Portefeuille der Marine nicht annehmen. Ge⸗ gen die bisherige Sitte sey keiner der entlassenen Minister zum Pair ernannt worden.
Der Moniteur, der Messager des TChambres und das Journal des Débats enthalten sich aller Rai⸗ sonnements uͤber den Ministerwechsel. Nur das zweite die⸗ ser Journale enthaͤlt in der 2ten Ausgabe seines Blattes vom Sten, also am Vorabende dieses bedeutenden Ereignisses, fol⸗ genden Artikel: „Es scheint gewiß, daß das Cabinet ganz er⸗ neuert wird; man versichert, daß der morgende Moniteur das neue Ministerium bekannt machen wird. Wir, die wir vor Allem dem Koͤnige und unserm Lande ergeben sind, wuͤn⸗ schen aufrichtig, daß die neuen Rathgeber der Krone das schwierige Werk, welches ihnen aufgetragen werden wird, mit Erfolg ausfuͤhren moͤgen.“ — Die Gazette de France sagt: „Es war in der That Zeit, daß das System der Be⸗ willigungen ein Ende nahm. Das bisherige Ministerium hat unberechenbaren Schaden gethan, indem es die Begriffe der Ordnung und Unordnung, die Principien der Revolu⸗ tion und der Monarchie mit einander vermischte. Indem es die Gewalt den Maͤnnern verlieh, deren Meinung in der Mitte stand, setzte es die willkuͤhrliche Gewalt des Men⸗ schen an die Stelle der unveraͤnderlichen Kraft der Principien, und nahm ein System voll Täuschung fuͤr die Vernunft und fuͤr die Geschäfte an, denn die Vernunft, so wie die Geschaͤfte, verlangen ganze Ideen und vollkommene Menschen. Nur die monarchische Meinung hat in sich selbst hinreichende Kraft, um dem Einflusse der Ideen des Tages zu widerstehen, während der Liberalismus zum Dank fär verderbliche Bewilligungen der Staatsgewalt nur Schwaͤche verleiht. Daß doch die Royalisten sich vereinigen moͤchten; die revolutionaire Parthei wird dann bald besiegt seyn! Sie hat nie etwas gegen die vereinigten Royalisten vermocht und ihre Siege waren nur eine Folge unsers Zwiespalts. Wir —— 30 Jahre der Revolution gehabt, nicht weil die gesell⸗ chaftliche Ordnung angegriffen, sondern weil sie nicht ver⸗ theidigt wurde; nicht weil das Princip der Rebellion das stärkere war, sondern weil die Rohyalisten sich trennten. Ue⸗ brigens pflegen Franzosen in den Tagen des Kampf s nicht bei ihren Fahnen zu fehlen und alle Royalisten wer⸗
den sich vereinigen, wenn es sich darum handeln wighe die Eroberungen einer allen rechtlichen Leuten verhaßten
Faction zu zerstoͤren.“ — Der Constitutionnel aͤußert:
„In welcher eße wird sich ein Ministerium von der rechten
Seite der Wahl⸗Kammer befinden? Es wird keine Stuütze bei der Majorität der Kammer finden, welche einiger Mei⸗
nungs⸗Verschiedenheiten 1—— sest entschlossen ist, die
oͤffentlichen Freiheiten und d zu vertheidi⸗ en. Will man die Kammern abschaffen, wer soll dann das udget von einer Milliarde bewilligen? Will man sie loͤsen, so muͤssen neue Wahlen statt finden, und es gehs eine große Verblendung dazu, um zu glauben, daß die he ien Wahl⸗Collegien eine Kammer von 1815 wählen werden on welcher Seite man die Sache betrachten mag, uͤbera bieten sich nur Schwierigkeiten dar.“ — Der Courrie frangais: „Das schwache und schwankende Mini
rium, welches seit 2 Jahren bestand, macht ei Ministerium von der rechten Seite Platz. Welches E eigniß rechtfertigt diesen ploͤtzlichen Wechsel? Ist irg
ein Aufstand, eine Verschwöͤrung ausgebrochen? Kei weges; Alles ist ruhig; die Gesetze werden geachtet, selbst d leidenden Unterthanen ergeben sich in ihr Schicksal. wollen die Männer des neuen Ministeriums näher betra ten. Der Fuͤrst v. Polignac ist Minister der auswaͤrti Angelegenheiten; der Kammern wegen hat man seinen tritt ins Ministerium aufgeschoben; aber jetzt, wo das Bur get bewilligt ist, hat man keinen Grund mehr, die öͤffentli Meinung zu schonen. Als ein Liebling des Hofes und Schu⸗ ler des Herzogs von Wellington hat sich der Fürst Polignach indem er der Staatsmaschine Englands nahe stand, eingebil det, er sey auch ein Staatsmann und habe die noͤthige Kraftz um einige aristokratische Formen Großbritantens mit dest Grundsätzen der alten Monarchie, und mit der Politik der Congregation vereinigt, zu uns zu verpflanzen. De Graf von la Bourdonnaye ist Minister des Innern un des Handels, welcher aufhoͤrt, ein besonderes Ministe⸗ rium zu haben. Man hat durch diese Ernennung ohne Zweifel den Departements und Gemeinden, denen m. die versprochenen organischen Gesetze vorenthalten hat †
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