der von Halil⸗Pascha befehligten Reiterei wurden jederzeit, mit großem Verlust der Feinde, zuruͤckgeschlagen. Zwei Schwa⸗ dronen des Kurlaͤndischen Regimentes, die mit Gewalt in die Stadt gedrungen waren, verbrannten das Lager. Am 20. Juli (1. August) traf der General⸗Masor Scheremetieff wieder in Karnabat ein, nachdem er 100 Kosaken zuruͤckge⸗ lassen hatte, um den Feind und die Stadt Jambol zu beob⸗ achten. Nach diesen entscheidenden Gefechten der Abtheilung des General⸗ Majors Scheremetieff zog sich der Feind, der selbige wahrscheinlich fuͤr die Avantgarde der Armee gehalten hatte, waͤhrend der Nacht vom 19ten zum 20sten (31. Juli zum 1. August) in groͤßter Eile in der Richtung von Adrianopel und Eski⸗Saar zuruͤck, und die zur Beobach⸗ tung der Stadt Jambol zuruͤckgelassenen Kosaken nah⸗ mmen in Folge dessen von derselben Besitz. — Das Corps des Generals der Infanterie Roth lagerte vor Aidos, das des General⸗Lieutenants Ruͤdiger in Karnabat, und das des General⸗Adjutanten Grafen Pahlen in Karabunar. — Das aupt⸗Quartier der Armee befand sich fortwaͤhrend in Aidos.“ * „Vom 22. Juli (3. August). Der General⸗Adjutant Kisseleff berichtet, daß der General⸗Major Gordejeff, der am 15ten (27sten) mit einem Regiment Kosaken, 6 Escadronen reitender Jaͤger und 4 Stuͤck vom Donschen Geschuͤtz, ge⸗ gen den drei Werst von der Festung Schurscha fouragiren⸗ den Feind geschickt worden war, hat ihn lebhaft angegriffen, geworfen und ihn gezwungen, sich in die Festung zuruͤckzu⸗ ziehen. Der Feind verlor bei dieser Gelegenheit 100 Todte, und unter ihnen den Bimbaschi, der das Tuͤrkische Detasche⸗ ment befehligt hatte; eine bedeutende Anzahl von Tuͤrken hatten ihr Leben verloren, indem sie sich in groͤßter Eile in den Fluß stuͤrzten, der die Festung Schurscha von der Insel 8 gleichen Namens trennt; wir nahmen dem Feinde 13 Ge⸗ fangene ab. — Der General⸗Masor Scheremetieff verließ mit der 2ten Brigade der 4ten Uhlanen⸗Division Karnabat, und marschirte auf Jambol und Sliwno zu. — Der General⸗ Adjutant Baron Geismar berichtet, daß ein von Beloslatin ausgesandtes Streif⸗Corps am 11ten (23sten) im Dorfe Ga⸗ bori 100 Mann Tuͤrkischer Reiterei vorgefunden, sie ange⸗ griffen und zerstreut habe. Man nahm dem Feinde eine Fahne ab; er hatte 40 Todte; unserer Seits wurden 2 Freiwillige getoͤdtet, 2 Soldaten des Tobolskischen Regi⸗ ments verwuͤndet, und 4 Mann erhielten Contusionen. — Das von der Avant⸗Garde des 2ten Infanterie⸗Corps von Faki aus auf der Straße nach Kirklissa ausgesandte Streif⸗ TCorps ruͤckte am 20. Juli (I. August) bis zum Dorfe Kai⸗ beliar vor, wo es Tuͤrkische Einwohner vorfand, die ihre Waffen uͤberlieferten, und um die Erlaubniß baten, in ihren Wohnungen zu bleiben. Die Bewohner der Doͤrfer Mal⸗ kotsch und Karabunar (zwischen Bujuk⸗Derbent und Kaw⸗ tschate) waren gleichfalls nach Faki — um sich die⸗ selbe Gunst zu erbitten. Soldaten bemerkte man nicht, ei⸗ nige Fluͤchtlinge ausgenommen, die sich in den Waͤldern ver⸗ bargen, und die zu den am 13ten (25sten) in Aidos geschla⸗ genen Truppen gehoͤrten; es wurden 4 Mann von den irre⸗ gulairen Truppen zu Gefangenen gemacht.“ 8 „Vom 23. Juli (4. August). Der General⸗Lieutenant Ruͤdiger berichtet, daß man bis zum 22. Juli (3. Aug.) in Jambol, nach dem Ruͤckzuge des Feindes, 350,000 Patronen, 399,050 Pud (uͤber 1 ½ Millionen Pfund) Zwieback, und ei⸗ naen großen Vorrath von Weizen, Mehl und Vieh vorgefun⸗ den habe. — Der General Rogowsky kam am 20 Juli (1. August) mit der 3ten Brigade der 19ten Junfanterie⸗Divi⸗ sion und der leichten Compagnie Nr. 3 der 19ten Artille⸗ rie⸗Brigade in Karnabat an, von wo er sich den folgenden FTag wieder in Marsch setzte. Am 22. Juli (3. Aug.) ruͤckte er in das Dorf Dobrol ein, welches von den bewaffneten TCuͤrken, die sich dort befanden, beim Anblick unserer Truppen sogleich verlassen wurde. Das zur Verfolgung des Feindes nach dem Dorfe Murader (5 Werst von Dobrol) abgesandte Bataillon des 38sten Infanterie⸗Regimentes hat ihn erreicht und zerstreut, und die Bulgarischen Bewohner befreit, die, mit der Bitte um Russischen Schutz, in ihre Wohnungen
4 . 1 „ unterz.: Der General⸗Auartiermeister der 2ten 52 Armee, General⸗Major Berg.“
„Laut Nachrichten von der Haupt⸗Armee vom 6ten d. M. neuen Stils stand dieselbe noch an jenem Tage bei Aidos. Ein Corps befand sich bei Karnabat, ein anderes bei Kara⸗ Man war im Begriff, weiter vorzugehen.“
wie sonst das Freitags⸗Gebet, den Hutbé, im
— Aus Warschau vom 24. August wird gemeldet:
Aus dem Haupt⸗Quartier zu Aidos ist folgende Pro⸗ clamation erlassen worden:
„Der Ober⸗Befehlshaber der Russischen Armee, welche der Sieg bis in die Ebene Rumeliens gefuͤhrt hat, kann es nur beklagen, daß die Ottomanische Regierung mit blinder Hartnaͤckigkeit die ihr im Namen Sr. Majestaͤt des Kaisers aller Reußen gemachten Vorschlaͤge, deren Annahme die Uebel des Krieges beseitigen, und den friedlichen Bewohnern die⸗ ser Gegenden Ruhe und Zufriedenheit wiedergeben wuͤrde, zuruͤckweist, und sieht sich dadurch in die dringende Noth⸗ wendigkeit versetzt, seine Siege zu verfolgen, das Land zu be⸗ setzen, und so weit vorzuruͤcken, alc es die Vorsehung will, um auf diese Weise den Sultan zu zwingen, der Stimme der Vernunft und der Menschlichkeit Gehoͤr zu geben.
In Erfuͤllung dieser peinlichen Pflicht hegt jedoch der Ober⸗Befehlshaber den lebhaftesten Wunsch, den friedlichen Einwohnern, Mahomedanern sowohl als Christen, die La⸗ sten einer militatrischen Besatzung zu ersparen, oder vielmehr ihrem Untergange vorzubengen, der unvermeidlich seyn wuͤrde, wenn sie, durch die Annaͤherung der Armee erschreckt, den ungluͤcklichen Entschluß fassen sollten, ihre Wohnungen, ihre Doͤrfer und ihre Staͤdte zu verlassen.“
„Demzufolge hat der Ober⸗Befehlshaber fuͤr gut befun⸗ den, folgende Bekauntmachung zu erlassen:“
„1) Alle Muselmaͤnnischen Bewohner der Staͤdte, Flek⸗ ken und Doͤrfer werden aufgefordert, mit ihren Weibern und Kindern ruhig in ihren Wohnungen und in ihrem Eigenthum zu bleiben, ohne zu befuͤrchten, von irgend Jemandem beunru⸗ higt zu werden. Sie sind nur verpflichtet, alle ihre Waffen abzullefern, die an einem sicheren Ort aufbewahrt werden sollen. Es wird daruͤber ein ausfuͤhrliches Verzeichniß gege⸗ ben, und werden dieselben beim Frieden genau wieder abge⸗ liefert werden.“
„2) Die Einwohner werden in Ausuͤbung der mahome⸗ danischen Religion einer voͤlligen Freiheit genießen. Sie werden ihre Moscheen und ihre Imams behalten, die fuͤnf Gebete in den dazu festgesetzten Stunden vollziehen, und so Namen des Sultans Mahmud, ihres Souverains und Kalifen, hersa⸗ gen, denn es versteht sich, daß die muselmännischen Bewoh⸗ ner, welche die von den Russischen Truppen besetzten Ge⸗ biete nicht verlassen, deswegen nicht gehalten sind, Russische Unterthanen zu werden, sondern, so wie fruͤher, Unterthanen des Sultans bleiben.“
„3) Alle Lokal⸗Behoͤörden von Staͤdten, wie Adrianopel und Andere, die Ayan's, die Cadi's, die Notabeln u. s. w. werden ebenfalls aufgefordert, ihre Wohnsitze nicht zu ver⸗ lassen und sich ferner mit der Administration zu beschaͤftigen, damit die Ruhe und das Wohlseyn der muselmaͤnnischen Bewohner geschuͤtzt und aufrecht erhalten werden. Keine Russische Behoͤrde wird in die Angelegenheiten, welche die Muselmäaͤnner unter sich haben, sich einmischen. Diese wer⸗ den vielmehr von den competenten muselmaäͤnnischen Behoͤr⸗ den des Orts untersucht und geordnet werden.“
„4) Die Einwohner werden die Aerndte ihrer Felder betreiben und das Getreide magaziniren, damit ihnen dieses zur eigenen Verproviantirung diene und der Ueberschuß ih⸗ rer Produkte, der zum eigenen Bedarf nicht mehr noͤthig ist, wird durch sie an die Russische Armee verkauft werden koͤn⸗ nen, die Alles, nach den festzufetzenden Preisen, baar bezah⸗ len wird.“ 898
„5) In allen Städten werden die muselmaͤnnischen Be⸗ höͤrden denen der Russischen Armee alle Gegenstäͤnde, welche der Turkischen Regierung gehören, als: Kanonen, Waffen, Munition und Proviant, genau uͤberliefern. — Ist diese Vorschrift einmal erfuͤllt, so wird es Niemanden, wer es auch immer sey, erlaubt seyn, etwas anzugreifen, was Pri⸗ vat⸗Eigenthum ist, und soll jeder Einwohner Alles, was er besitzt, behalten und daruͤber frei disponiren koͤnnen.“
„6) In den Staͤdten, Marktflecken und Doͤrfern wer⸗ den die Soldaten keines der von den Muselmäaͤnnerg be⸗ wohnten Haͤuser besetzen, und wird man die strengsten Maaß⸗ regeln nehmen, um es zu verhindern, daß die muselmaͤnni⸗ schen Bewohner, ihre Frauen und Kinder, irgend einer Be⸗ leidigung oder Bedruͤckung von Seiten der Truppen ausge⸗ setzt werden.“
„Alle hier oben specificirten Punkte sollen streng beob⸗ achtet werden, und haben die muselmännischen Behoöͤrden Sorge dafuͤr zu tragen, daß dem Ober⸗Befehlshaber Alles, was auf die pünktliche Vollziehung derselben Bezug hat, an⸗ gezeigt werde.“
9%* Haupt⸗Quartier von Aidos, am 19. (31.) Juli 1829. ,1“
2. ne 8
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