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Schweiz.
Lausanne, 25. Sept. Ihre Majestaͤt die Großher⸗
zogin von Parma hat am 19ten d. M. Genf verlassen, um in Ihre Staaten zuruͤckzukehren.
Das anhaltende Regenwetter, welches in den gebirgichten Gegenden Graubuͤndtens noch mehr geherrscht zu haben scheint, als auf dem platten Lande der noͤrdlichen und west⸗
lichen Schweiz, hat ein bedeutendes Anschwellen des Rheins zur Folge gehabt, der in mehreren Bezirken um Sargans und Rheinthal aus seinen Ufern getreten ist, und die Felder uͤber⸗ schwemmt hat. Am bedeutendsten ist der Wasserschaden in Saletz, Monstein, Au, St. Margarethen und Rheineck, wo die Felder und die Landstraßen viel gelitten haben. Der Postenlauf von Coire ist unterbrochen, und in Au ist ein Mann in den Wellen umgekommen. In Schaffhausen uͤber⸗ traf die dermalige Rheinhoͤhe den hoͤchsten Punkt, welchen der Strom im Sommer erreicht hat, um anderthalb Fuß.
— — Aus der Schweiz, vom 20. Sept. Es erscheinen seit einiger Zeit in den Franzoͤsischen Oppositions⸗Blaͤttern Berichte uͤber die Schweiz und die Schweizer, deren feind⸗ selige Tendenz nicht zu verkennen ist. Sie beruhen aber mei⸗ stens auf so unrichtigen V eetzungen, daß Jeder, der die⸗ ses Land auch nur oberflaͤ kennt, das Gift leidenschaft⸗ lichen Mißvergnuͤgens sogleich entdeckt.
So ist von den, in dem Constitutionnel vom 5. Sept. dieses Jahres, unter der Rubrik Schweiz, Bern, 29. August, dem Puhliko gegebenen Nachrichten keine einzige wahr. Man fuͤhlt sich verpflichtet, wenigstens einmal gegen diese heftigen Ausfaͤlle aufzutreten und ihren Ungrund zu beleuchten.
„Unsere Aristokraten“, so heißt es in dem angefuͤhrten Artikel, „freuen sich uͤber die letzte Ministerial⸗Veraͤnderung (révolution ministérielle) in Frankreich.“
Da der Bericht aus Bern datirt ist, so versteht der Verfasser unter „unsere Aristokraten“ vermuthlich nicht die Regierungs⸗Beamten der aristokratischen Cantone uͤberhaupt, sondern insbesondere nur die aus Bern. In diesem, wie in den anderen aristokratischen Cantonen kann aber jeder Buͤr⸗ ger einer Stadt oder eines Dorfes unter gewissen Bedin⸗ gungen zu den hoͤchsten Regierungs⸗Stellen gelangen. Ob nun diese gemeint seyen, oder diejenigen, welche im Venhaͤlrnis zu anderen Familien gewöhnlich in der Mehrzahl angestellt sind (Patrizier), wollen wir dahin gestellt seyn lassen; denn als gegenwaͤrtige Regenten des Landes haben diese Aristokra⸗ ten beider Klassen ein und dasselbe Interesse. Dieses besteht darin: die von allen Europaͤischen Maͤchten garantirte Ver⸗ fassung und Unabhaͤngigkeit der Schweiz za erhalten; denn in dieser liegt die Legitimitaͤt ihrer Stellen und Wuͤrden,
also: die Sicherheit fuͤr ihre eigene Existenz, und fuͤr die ih⸗ rer Familie und Nachkommen. Zur Erhaltung dieses legi⸗ timen Zustandes und zu gegenseitiger Unterstuͤtzung sind die 22 Cantone in einen engern Bund vereint, Einer fuüͤr den Andern und Alle fuͤr Einen stehend. Ministerial⸗Verände⸗ rungen in Nachbarländern koͤnnen also auf diese kleinen Staa⸗ ten eben so wenig Einfluß haben, als auf die groͤßten und mäaͤchtigsten, so lange in der Welt Vertraͤge gelten. Nament⸗ lich wird eben so wenig eine Ministerial⸗Veränderung in Frankreich (wo sie keine seltene Erscheinung sind) auf das höͤchste Interesse der Schweizer⸗Aristokraten Einfluß haben. Die Berner Aristokraten hatten in den letzten 30 Jahren das ganz eigene Schicksal, von verschiedenen Personen auf direct entgegengesetzte Weise beurtheilt zu werden, welches wohl am sichersten beweist, daß sie (wenigstens die bedeuten⸗ den in der Mehrzahl) nicht in Extreme gefallen sind. Bald wurden sie als Oligarchen und oligarchische Despoten, bald als Demokraten, ja die gleichen Individuen von den Einen als jene, von den Andern als Diese geschildert und be⸗ zeichnet, je nachdem es den unreinen Absichten dieser unberufenen Richter angemessen war; während Jene unaus⸗ sesese, auch in sehr stuͤrmischen Zeiten, in dem gleichen väter⸗ schen und ächt vaterländischen Sinne das Ruder des Staats efüͤhrt haben, und noch jetzt von jedem achten Schweizer ochverehrt werden. Diese Maͤnner, so wie alle Schweizer⸗ Regterungen, unter jeder Form, haden immer treu an allen Verträgen gehalten, rechnen aber auch eben so zuverlaͤssig auf Wort und Schrift Derer, welche solche mit ihnen eingegan⸗
Fn sind. Unterschrift eines Monarchen oder des von
hm Bevollmäaͤchti ist i 8 1 8d Henlig, daß chtigten ist in den Augen eines Schweizers
es diesem nie einfallen wuͤrde, an ihrer Soli⸗
ditoͤt zu zweifeln. Wesches auch de kraten uͤber die Polititk 2.en s An — —.,— den nie glauben, daß durch einen eh. Sicherheit eines Vertrags gewinnen oder ; IX
Wenn also der Verfasser des angefüͤhrten Artikeig ale ersten Grund der Freude unserer Arisiokraten üͤber die me⸗
nahmen dagegen anzuwenden, und treu zulammenzuhalten. “)
2ud da Angemeinen Preußischen Staats Zeicung.
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nisterial⸗Veraͤnd rung in Frankreich angiebt: „daß Jene in bie⸗ ser eine Garantie fuͤr die Militair⸗Capitulationen sehen“, so ist er durchaus unbekannt mit den Ansichten der groͤßeren Mehrzahl dieser Maͤnner und uͤbel unterrichtet. Die Mili⸗ tair⸗Capitulationen mit Frankreich sind im Jahr 1816 auf 25 Jahr abgeschlossen worden, und sollen also bis 1841 dauern. Fuͤr diese ganze Zeit rechnen wir auf das Koͤnig⸗ liche Wort so sicher, als wir das unsrige halten werden! Der Verfasser fuͤgt zu Verstärkung des angegebenen Motivs hinzu: „Diese Capitulation waͤre wahrscheinlich aufgehoben worden, wenn Frankreich fortgefahren haͤtte, auf dem consti⸗ tutionnellen Wege fortzugehen.“ Ob dies eine Lobrede auf das constitutionnelle Frankreich sey, moͤgen die Leser beur⸗ theilen! — Als zweiten Grund der Freude unserer Aristokraten uͤber die Ministerial⸗Veräͤnderung in Frankreich giebt der Verfasser jenes Artikels an: „Daß dieser Minister⸗Wechsel
ihre (der Aristokraten) noͤthige Schonung gegen Frankreich
mit gewissen, mit Oesterreich eingegangenen Verbindlichkeiten engagemens tacites) vertraͤglicher mache, indem man den 8 vorsehen koͤnne, wo diese letztere Macht die Schweiz zwingen koͤnnte, mit ihr gegen die liberalen Ideen in Frank⸗ reich zu Felde zu ziehen.“ — Es waͤre fuͤrwahr schwer, zu entscheiden, ob man hierbei mehr die Unkenntniß und Ueber⸗ gehung aller politischen Verhaͤltnisse und Verträͤge ruͤgen, oder dem offenbaren Widerspruch, der in diesen wenigen Wor⸗ ten enthalten ist, in das Licht setzen sollte. Der Letztere ist so grell, daß er schon durch sich allein die Behauptung des Verfassers widerlegt. Wenn unsere Aristokraten so großen Werth auf ihre Militair⸗Capitulation mit Frankreich legen, werden sie dann einen stillschweigenden Bund gegen diese Macht mit Oesterreich schließen? Waͤren sie dessen ungeachtet Verbindlichkeiten der Art mit Oesterreich eingegangen, wie koͤnnte es dann noͤthig seyn, daß der Souverain dieses Lan⸗ des sie noch zwinge, gegen Frankreich Krieg zu fuͤhren? Und angenommen, daß all’ dies Unwahrscheinliche und Widerspre⸗ chende dennoch möglich waͤre, besteht die Schweiz nicht aus 22 Cantonen, deren Interesse erheischt, von fremdem Streite unangetastet, jegliches Opfer zu Erhaltung der eigenen Un⸗ abhaͤngigkeit zu bringen, oder: ist diese nicht durch andere Maͤchte des ersten x les garantirt, deren Interesse eben so sehr erheischen, die Schweiz zwischen zwei großen Nachbar⸗ Staaten unabhaͤngig zu erhalten, als die edlen Gesinnungen ihrer Souperains ihr auch ohnedies in Fällen von Gefahr nachdruͤckliche Huͤlfe versprechen? — „Unsere Aristokraten freuen sich auch“, so heißt es ferner in dem angefuͤhrten Artikel, „uͤber den Franzoͤsischen Ministerwechsel, weil (ohne diesen) das dem Bewußtseyn seiner Kraft wiedergegebene Frankreich haͤtte Lust bekommen koͤnnen, seine Graͤnzen, auf Kosten der Schweiz, bis auf den Jura und die Alpen auszudehnen.“ — Dies soll also der dritte Grund der Freude unserer Aristo⸗ craten seyn und ist wieder eine Lobrede eigener Art auf das konstitutionnelle Frankreich, dessen Souverain die gegenwär⸗ tigen Gränzen der Schweiz anerkannt und mit den anderen Maͤchten garantirt hat! Das constitutionnelle Frank⸗ reich wird also, zum Voraus, angeklagt, nicht nur seine Ver⸗ träge mit der Schweiz zu brechen, sondern auch die Graͤuel zu wiederholen, welche das revolutionaire Frankreich in diesem Lande veruͤbt hat! Der so feindlich gegen die Schweiz eesinnte Verf. vergißt aber: wie viel Blut die ungerechte Seeee in unser Land im Jahr 1798 Frankreich gekostet hat. Er vergißt, daß ihre bitteren Fruͤchte bei uns noch im lebhaften Andenken sind. Er vergißt, daß die Schweizer häͤufig als Freunde, aber auch als Feinde —2n Muth und Kraft gezeigt haben, und so wenig heute als ehemals
Drohungen und Uebermuth fuͤrchten. Er vergißt, daß viele unserer Aristokraten fuͤr Frankreichs Monarchen gefallen sind!
— Man müͤßte bei dem Alphabet anfangen, um den Verf. jenes Artikels daruͤber aufzukläͤren, wie unpassend der vierte Grund sey, der unsere Aristokraten zu ihrer vermeintlichen Freude üͤber die Ministerial⸗Veränderung bewogen haben soll, da derselbe angiebt: „das constitutionnelle Frankreich waͤre ein gefährliches Beispiel fuͤr unseren kleinen Staat.“ Daher 5 uns nur noch die Bemerkung erlaubt, wie der angefuͤhrte Aufsatz ein neuer Beleg zu dem
sey, welchen Se. Excellenz Herr von Wattenwyl, Pr sident der Schweizerischen Tagsatzung in seiner rede*) angefuüͤhrt hat; „daß feindselige Personen die Schweiz als eine getrennte unzusammenhaͤngende Masse darz sich bemühen, und es daher nothwendig sey, kraäͤftige Maa
luß⸗ 2 zstellen