Ppreußischen Staats⸗
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Spanien. 6
anzoͤsische Blaͤtter enthalten folgende Privat⸗ v.ren ISne vom 17. Sept.: „Der Unfal,, von welchem der Köͤnig am 12ten d. M. betroffen wurde, at zum Glͤck keine ernstlichen Folgen gehabt. Der ves 58 und die Anwendung von Blutegeln hinter den Ohren waren von dem besten Erfolge, und Se. Maj. g jetzt ganz wohl. Den dritten Tag nach dem Vorfall fuhr der — schon wieder aus und begann seine gewohnten Beschaͤftigungen. Am 14ten arbeitete er mit er Minister, Herrn Ballesteros und am 15ten mit dem 2 82 ₰ —2* Castello den laͤngern Aufenthalt in jener Residenz fuͤr nachtheilig erklaͤrt hat. In der General⸗ Steuer⸗Direktion soll eine große Reform vorgenommen wer⸗ den; von den 4 General⸗Direktoren sollen 3 entlassen wer⸗ den. — Etwa 100 nicht active Officiere haben, ungeachtet der Vorstellungen, welche der General⸗Capitain von Andalu⸗ sien, Auesado, zu ihren Gunsten bei dem 8en. hatte, Cadix verlassen und in das Innere des 3. egehen muͤssen. Zwischen den Köͤnigl. Residenzschloͤssern La und Escurial haust eine 30 Mann starke e e, welche die aus Andalusten kommende Diligence gep ndert und die Pferde mit fortgeführt hat. — Die Anfertigung von 12,000 fuür die Insel Cuba bestimmten Flinten wird in den Koͤnigl. Gewehrfabriken thäͤtig betrieben.“
Portugal. II
Pariser Blaͤttermelden aus Lissabon vom 12. Sept.: „Der ganze Rest des Expeditions Geschwaders ist von San Miguel kommend, in den Tajo eingelaufen; am Vord des⸗ selben befindet sich der noch uͤbrige Theil der Truppen. Das Schiff „Orest” hat einige Staatsgefangene am Bord. Durch die Ruͤckkehr dieser iffe ist die Regterung genoͤthigt gewesen, die Niederlage der Expedition dem Publikum in folgender Bekanntmachung mitzutheilen, in der sie den Verlust zu verkleinern sucht: „Wir haben uͤber die ge⸗ ten Terceira geschickte Expeditton — so lange wir Uber den von ihr erlittenen Verluj keine positiven Angaben hatten, Jetzt, wo wir mit Gewißheit sprechen koͤnnen, wol⸗ len wir sprechen. Der 11. August war der bestimmte Tag, an welchem die Landung bei Villa da Praya bewerkstelligt werden sollte. Das Geschwader nahm die easg nach diesem Hafen, und die Arttllerie der Festungswerke egann ihr Feuer gegen 11 Uhr Morgens, welches von den Kriegs⸗ schiffen erwiedert wurde. Die Kanonade wurde läͤngere Zeit hindurch thätig fortgesetzt. Gegen 4 Uhr Nachmittags hatte das Feuer der Forts und Batterien aufgehoͤrt, nur eine der letztern that von Zeit zu Zeit einige Schuͤsse. In diesem Zeitpunkte schiffte sich ein 8—— der Expeditions⸗Truppen auf den Booten ein, und versuchte zu landen; sie wurden von dem Schiffe „Triunfo da Inveja““ und von 3 Kauo⸗ nier, Schaluppen gedeckt. Aber kaum hatte diese erste Ab⸗ theilung östlich von dem Fort des heiligen Geistes den Fuß an'’s Land gesetzt, als sie auch von einem lebhaften Feuer aus den Verschanzungen und von einer neben dem Fort ge⸗ legenen Anhöͤhe herad empfangen und zum Ruͤckzuge genoͤthigt warde, weil das Terraln jeden Angriff unmoͤglich machte. Unser Verlust an Getödteten, Verwundeten und Zersprengten belaͤuft ch auf 473 Mann, von denen die meisten zersprengt sind. Wir en den Verlust von 26 tapferen und — Offieieren u beklagen. Den Verlust der Rebellen koͤnnen wir nicht berechnen, er muß ader bedeutend gewesen seyn, da das Ge⸗ schwader sein Feuer gut gerichtet hatte und uͤber 4000 Schüsse that. Die Schiffe unz namentlich das Linienschiff „„Joao VI. und die Fregatie „Diana“, haben einige Beschädigungen er⸗ litten, die aber bald wieder herzustellen sind. Dem zufolge hat man es fuͤr angemessen gefunden, keine neue Landung zu versuchen, damit das Geschwader sich verstaͤrken und etwas
spaͤter die unausbleibliche und vollständige Vernichtung der Zebeülen auf Terreira unternehmen 23 Der Res der Expedition ist
daher, nachdem er die andern Azorischen In⸗ sein in gutem Vertheidigungszustande und die Jofer Terceira nrüͤckgelassen hat, nach Lissabon zuruͤckgekehrt.
blokirt z b Dh⸗ ie Wahrheit üͤber jenes unangenehmne Ereigniß, a l 2un guten Portugiesen nur Unwillen und den
Wunsch erregen kann, die ihren ehrenwerthen Landsleuten widerfahrene Beleidigung zu raͤchen.“ Diese officielle Be⸗ kanntmachung hat die Anhaͤnger Dom Miguels in Bestuͤr⸗ zung versetzt und den Constitutionellen neue Hoffnung gege⸗ ben. — Dom Miguel hat folgendes Decret erlassen: „Aus den mir bekannten Gruͤnden gefaͤllt es mir, alle von den Gerichtsbehoͤrden, welche unter der im Mai 1828 in Oporto errichteten Regierung die Jurisdiction ausuͤbten, gefaͤllten Urtheile und Beschlüsse zu cassiren. Gegeben im Pallaste das Necessidades, am 28. August 1820. — Oberst Lemos welcher die auf Terceira gelandeten Truppen anfuͤhrte, ist auf der Uebersahrt von San Miguel nach London gestor⸗ ben. — Mehrere Linien⸗Regimenter sind aufgeloͤst worden. An ihre Stelle sollen neue Milizen treten.
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Griechsnland. 8
welche vom 23. Juli bis 18. August statt fand, hat in Allem, mit Inbegriff der Eroͤffnungs⸗ und der Schluß⸗Sitzung, zwei und zwanzig Sitzungen gehalten und dreizehn Decrete er⸗ lassen, von denen, dem Oesterreichischen Beobachter zufolge, Nachstehendes der summarische Inhalt ist:
1)0⸗ʒDie National⸗Versammlung billigt die von dem Praͤ⸗ sidenten von Griechenland an den Englischen Residenten, Hrn Dagwkins, in Folge der Mittheilung des Protokolls vom 22. Maͤrz gegebnen Antworten *) nach ihrem ganzen Inhalte, und bekleidet den Praͤsidenten mit Vollmacht, an den Ver⸗ handlungen uͤber das endliche Schicksal Griechenlands, im Falle er hiezu eingeladen werden sollte, Theil zu nehmen, jedoch unter der Bedingung, daß er sich hierin an die Stipu⸗ lationen des Londoner Tractats und an die am 14. (26.) April 1826 zu Epidaurus festgesetzten Grundlagen halte. Die National⸗Versammlung behaͤlt sich das Recht der Rati⸗ ficirung vor.
2) Die National⸗Versammlung billigt alle, das Innere betreffenden von dem Praͤsidenten gemachten Einrichtungen, sanctionirt die Ersetzung des Panhellenions durch einen Se⸗ nat (Irgeuolw) von 27 Mitgliedern, bestimmt die Wahl und den Geschaͤftskreis dieses Senats, ordnet Vorarbeiten fuͤr
die kuͤnftige Verfassung an, und bedenkt den Fall des Tobes des Praͤsidenten.
3) Regelt die Finanzen und was hierauf Bezu . 4 einer Anleihe von 60 Mihenauf 38 es He er⸗
4) Ueberlaͤßt dem Praͤsidenten die Organisation der Land⸗ und Seemacht und erneuert das Conscriptions⸗Gesetz vom Jahre — ligt Entscht
5) Bewilligt Entschaͤdigungen an diejenigen we Nation außergewoͤhnliche Opfer gebracht — „ —g den Inseln Hydra, Spezzia und Ipsara, der Garnison von Missolunghi, den Truppen Karaiskaki's u. s. w.
6) Weiset die Regierung an, die vor dem Jahre 1821 semachten Gemeinde⸗Schulden, nach genauem Befunde ihrer Aacheheit, einstweilen zu uͤbernehmen und in kuͤrzester Frist zu bezahlen, den Betrag aber nach Gelegenheit von den Ge⸗ meinden herein zu bringen.
Geldmuͤnzen, deren Einheit, der Phoͤnix, zu sechs an Ge⸗ wicht im Werth auf einen Spanischen Thaler, aus Silber nach Franzoͤsischem Schrote ist; er wird in hundert Lepta ge⸗ theilt, weshalb als Scheide⸗Muͤnze Kupferstuͤcke 5 1, 5 und 10 Lepta in Curs gesetzt werden sollen. (Diese Muͤn⸗ zen haben auf der einen Seite einen Phoͤnix, uͤber dem ein Kreuz schwebt, und die Umschrift: „Griechischer Staat, 1821; auf der anderen zwischen einem Lorbeer⸗ und Oelzweige die Werth⸗Angabe, und als Umschrift: „J. A. Capodistrias, Kybernitis, 1828.)
8) Ermaͤchtigt den einen stiften, und die Decoration dieses Ordens an die Ab i Chefs und Officiere der verbuͤndeten Maͤchte, so wie — Philhellenen in und außerhalb Griechenland zu vertheilen.
dung der naͤchsten Natlonal⸗Versammlung nicht vertheilt wer⸗ den, wohl aber der Praͤfident es tragen duͤrfen. (Späͤter wurde in Betteff der Vertheilung an die Griechen noch die Clausel hinzugefuͤgt: „oder auch früher, wenn die Regierung
*) Sieche Nr. 213. der Preußischen Staats⸗Zeitung.
Die vierte Griechische National Versammlung zu Argos,
7) Billigt die von dem Praͤsidenten vorgelegten ersten
Unter den Griechen soll dieses Ehrenzeichen bis zur Entschei —