und mit einem zweimal so starken Tilgungs⸗Fonds
chraͤnkten, Inscriptionen noch fast volle 5 pCt. Zin⸗
dotirten Russischen sen tragen.
Die Berliner Boͤrse ist in diesem Augenblicke der Mit⸗ telpunkt eines hoͤchst beweglichen Treibens in mehreren aus⸗ ländischen Staats⸗Essecten, deren Course sich hier mit dem der Preußischen Staats⸗Schuldscheine, welche in dem Pari (wovon sie nur noch um 1 ⅔ pCt. entfernt sind) einstweilen einen fixen Punkt erreicht haben, in Gleichgewicht zu setzen streben. In einer tabellarischen Uebersicht der wichti Fonds⸗Course, (die am Schlusse dieses Aufsatzes mitgetheilt wird) läͤßt sich daher der Zins⸗Ertrag von 4 poEt. als maaßgebende Norm annehmen, nach welcher die Stufenfolge der Course zu destimmen ist, wobei aber die 5 proc. kuͤnd ba⸗ ren Effecten eine besondere Klasse bilden, indem ihr höͤherer Cours uüͤber dem Pari gerade einen niedrigeren Standpunkt des Staats⸗Kredits andeuten kann, weil er die Folge einer entfernteren Aussicht auf die Kuͤndigung ist, wie dies na⸗ mentlich die Oesterreichischen 5 proc. Metalliques, verglichen mit dem Course der Englisch⸗Preußischen Odligationen, jetzt
igen. — Es ist ferner zu erwaͤgen, daß, wenn die Preußi⸗ saen Staats⸗Schuldscheine im Verhältniß des Zins⸗Ertrages gegen Franzoͤsische und Englische 3proc. Rente zuruͤckstehen, dies zum Theil dem groͤßern Kapital⸗Neunwerth der letzteren zu⸗ geschrieben werden muß.
Außerdem bilden noch eine ganz fuͤr sich stehende Klasse die in bestimmten Terminen mit Praͤmien ruͤckzahlbaren Staatspapiere, welchen der Reiz hoher Gewinne einen eigenthuͤmlichen Werth verleiht. Da diese Gewinne aber nur auf Kosten der Gesammtheit der Interessenten den Einzelnen zufallen, und solche Effecten sich daher fuͤr eine solide Kapitals⸗Anlage wenig eignen, so erhebt sich ihr Cours um so mehr uͤber das Pari, je geringer das Kapital ist, das zu jedem Loose erfordert wird, und je mehr sich dieselben bereits im Publikum vertheilt haben; 8 daß z. B. die zuletzt in diese Reihe getretenen Polnischen Partial Obli⸗ 2 wegen ihrer Neuheit noch nicht die ihnen angemes⸗
eene Coursstellung gegen andere Anleihen dieser Art genom⸗
men haben koͤnnen. — Bei der Emtsston dieser Effecten wurde groͤßtentheils der Zinsfuß von 5 pCt. zum Grunde gelegt; die Substitution von 4 pCt. jährlichen Zinsen aber, die bei der jetzigen Berechnung des Pari angemessen erscheint, bringt einen desto größern Unterschied hervor, je langsamer die plan⸗ mäßige Tilgung vor sich gedt.
Wie weit selbst die Fonds großer Staaten uͤber einen dem Zinsfuß von 4 pCt. entsp Standpunkt hinaus⸗ gehen können, zeigt füͤr jetzt in höchster Stufe der Cours der Zproc. Englischen Consols, die nur noch einen Zins⸗Ertrag von 3 ½ pCt. gewaͤhren, ohne daß ein irgend deträchtlicher Tilgungs⸗Fonds auf sie wirkt und dem Kapital⸗Nennwerth cine Bedeutung giebt. Wenn dies seinen Grund darin hat, daß in England der Ertrag der Guͤter, im Verhäͤltniß zu ihrem Preise, und der allgemeine Zinssatz niedriger ist, als in den übrigen Ländern Europa's, so können auch umgekehrt die einmal vorhandenen Sraatspapiere durch ihren gesteiger⸗ ten Cours eine Erhöhung der Guͤterpreise, so wie eine Herab⸗ setzung des allgemeinen Zinssatzes bewirken, und so ein maͤchtiger Hebel dienen, die Gewerdthättgkeit in noch größe⸗ ren Schwung 2. bringen. Denn in dem Zinssatz tst wesent⸗ lich das Verhältniß der Arbeit zum ruhlgen Böt ausge⸗ drückt. Je geringer derselbe ist, um so mehr hat ein Jeder zu erarbeiten, um endlich unthaͤtigen Genuß zu gelangen, desto mäöchtiger ist die heit der Kräfte, die mit ein⸗
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Staatspapiere von Manchem als nachtheilig fuͤr den Staat angesehen worden ist, weil sie der Tilgungs⸗Fonds um so viel theurer aufkaufen muß, so ist sowohl der eben erwaͤhnte Einfluß als auch der Nutzen, welcher den Staats⸗Finanzen unmittelbar durch eine Zins⸗Reduction erwaͤchst, hiebei uͤber⸗ sehen worden. Das Verdienst des Staatspapier⸗Handels ist es nun — wie sehr auch mit allzu einseitigem Hervorhe⸗ ben einzelner Mißdräͤuche und widerwärtiger Erscheinungen ge⸗ gen denselben geeifert worden ist, — den Staats⸗Kredit nach und nach zu seinem wahren Werthe gebracht zu haben, so daß er mit dem Privat⸗Kredit in die Schranken treten und diesen noch hinter sich zuruͤcklassen kann. — Es kommt nun nichts mehr auf den Unterschied an, daß die dem ersteren zugewandten Kapitalien von dem Darleiher aicht gekuͤndigt werden koͤnnen; diese Bedingung ist vielmehr eine an dem Privat⸗Kredit haftende Unvollkommenheit, der Staat hinge⸗ gen hat eine so viel hoͤhere und allgemeinere Existenz, daß es niemals an einer Concurrenz von Kapitalien fehlt, wodurch die Realisirung unendlich prompter und bequemer erfolgt. — Selbst die temporairen Cours⸗Schwankungen sind hierbei kein bedeutendes Hinderniß, da, zumal auf inlandische Staats⸗ papiere, jederzeit mit Leichtigkeit Geld geborgt werden kann. Der Cours der Staatspapiere ist übrigens im Wesent⸗ lichen nur die Mantfestation der bestaͤndigen Werthveraͤnde⸗ rung, welcher alle Gegenstaͤnde des Besitzes und des Verkehrs unterliegen. Der Inhaber von Staatspapieren ist in sofern nicht blos Darleiher eines unveränderlich bleibenden Kapitals, sondern theilt auch gewissermaaßen das Verhältniß des Be⸗ sihers, ader in einer Sphäre, wo besonders der Gang der Weltereignisse, der alle Verhältnisse bedingt, seinen Einfluß I1 sogleich Unmittelhar manifestirt. Ueberhaupt liegt eine wahr⸗ haft weltgeschichtliche Beziehung in dem großen Umfange, welchen das Staatspapierwesen in neuerer 12 erhalten hat. Es ist das entschiedene und unaushaltbare Streben der Zeit zur Allgemeinheit, welches auch in dieser Richtung sich kund gieht. Der erste Trieb, den Privat⸗Kredit selbst durch Verall⸗ emeinerung in seinem Werthe und seiner Beweglichkeit zu den, hatte im Preußischen Staate schon längst das vor⸗ treffliche Pfandbrief System hervorgebracht, welches bis jetzt im Auslande noch gar nicht Rolkagiach gewüͤrdigt worden ist. Das neuere Staats⸗Schuldenwesen ist eine Potenzirung dieses Verhältnisses, womit gleichsam der gesammte Privat⸗ Kredit des Landes in die allgemeine Sphäre des Staats ge⸗ hoben ist. Wie aber die Betraͤchtlichkeit der in einem Lande existirenden Privatschulden nicht nothwendig ein Zeichen der Armuth und des stockenden Verkehrs ist, so kann auch die Größe der Staatsschuld an und für sich nicht als ein Uebel erscheinen; vielmeht ist anzunchmen, daß die Beduürfnisse, aus
einem andern Wege haͤtten befriedigt werden können.
Recht wird daher der öffentliche Kredit als eine der bedeu⸗ tendsten Kraͤfte angeschen, welche der Staat auf sede Weise, und namentlich dürch die Garantie der Oeffentlichkeit mit Schonung zu bewahren hat. Und was den Handel mit Staatspapieren betrifft, so darf er nur, wie die Ersahrung gezeigt hat, seiner eignen freien Bewegung ůͤberlassen wer⸗ den, um die mit ihm verbundenen rßnaare in sich seldst auszugleichen. Freilich darf ihm von Seiten der Staaten nicht durch Erschaffung imaginairer Werthe, und durch An⸗ wendung ungesunder Reizmittel, wie es die Lortericen sind, üͤberfluͤssige Nahrung gegeben werden, um in verderbliche Agiotage auszuarten.
*) Rach Arhig der in dem Course begricsenen Ziasen. ₰
welchen sie etwachsen ist, nur zum Nachtheil des Ganzen auf Mit
ander in Wetteifer kommen. Wenn daher das Steigen dect.
b r 88283 Uebersicht der seit Januar 1828 in mehreren Fonds⸗Coursen erfolgten Veranderung. 3 t E 8 Datum. Cours. Datum. Cours. — S Pee. —— von 1818 2 5 Bertin. 3. Jan. 1828. 99 26. Oct. 1829 104½ 4,598 Englische Cons 9SS⸗ London 4. „ 1 8 20. 8 9z* 8,72 4n Batrische Selehatnen. 84- Angsdurng 4. 2„ 2 94½ 20. * 38½2 * 2 — — e. —. 4 T. 42 39 2 8 „e⸗ 108 en. Sebb. ee““ 5 ½ Oesterreichtsche Metaütgucs ..WBan 2 1 „ 88 1¼ 21. 4 „112 16,, 525 Russische Inscripelonen in Hamdurger 1 Cerxtisscaten. .. . HBerlin 8 43 Polnische Pfandbriese . . . . Berltu 1 53 —— . . .. Parts 2X1 2 3 ½ Französi entae.üS Paris⸗ — 38 Fenlsch Dämusche Oöligsttonen . . hambarg ¹S .
8.