1829 / 305 p. 5 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

t beklagen, weil von den Zeiten des Embargo’s her ste nichts wünschen als freien Handel. Die Westlichen Staaten würden keine Einwendungen machen, weil die Zu⸗ rücknahme des Tarifs, insofern solche uͤberhaupt auf ste ein⸗ zuwirken vermöchte, ihnen nur vortheilhaft seyn koͤnnte; indem sie dann idre Bedaͤrfnisse wohlfeiler, einkaufen und ihre Erzeugutsse besser verkaufen wuͤrden. Die Staaten von Neu England wuͤrden nur fuͤr den Vertrag seyn, wetl sie es eingestehen, daß der Tarif ihnen nur zum Schaden und has zum Vortheil gereicht. Was einzelcle Klassen von Int lvi⸗ duen betrifft, so wuͤrden Kaufleute nichts gegen einen Sas delsvertrag haben, weil sie von jeher Lobredner und Unter⸗

stützer der Freiheit sind; Gewerdsleute und Handwer⸗

1 inden, die nicht ker nicht, weil diejenigen sich am Besten befinden, beschützt werden; Schiffs⸗ Capstskne und S.ln Baumeister und Matrosen nicht, weil sie Ane dches finden wärden; Fabrikanten von Wollenwaaren 9 weil der Tarif nicht hoch genug gestellt ist, um sie zu sch „⸗ zen, und wenn er hoͤder gestellt waͤre, zur Schmuggelei Ver⸗ gang en würde; uns endlich Fabrikanten von Baumweollenwaaren nicht, weil ihnen, wie sie sagen, der Tarif nichts Gutes thut, und sie uͤberdem bald sogar im Stande zu seyn glauben, ihre Fabrikate nach England aus⸗ zufuͤhren. Es kann michin nur eine Opposirion von bezahl⸗ ten Zeitungs Redactoren, oder von solchen Mitgliedern des Conzresses statt siaden, die dadurch die Gelegenheit zu schoͤ⸗

in würden.“ de. Sen Nachbarschaft angesessener wohlhabender Gutsdesther prorestantischer Confession hat in einem seiner Doͤrser den katholischen Bewohnern desselden ein Grundstuͤck zur Erbauung einer katholischen Kirche geschenkt.

Meriko.

Die Hamburger Börsenhalle bringt Auszuͤge aus älteren Mexikanischen Zeitungen (vom 7. und 8. Aug.), die im Wesentlichen wenig Neues enthalten. Im Espiritu publico hefindet sich das Schreiben des Vice⸗Präsidenten der Repuhlik, Don Anastasio Bustamente, worin derselde dem Prastdenten Guerrero seinen Arm zur Vertheidigung des Varterlandes anbtetet. Zugleich wicd die Antwort von Francisco Montezuma im Mamen des Praͤsidenten mitge⸗ rheilt. Der Mensfagero federal enthaͤlt folgende eben⸗ falls äͤltere „außerordenkliche Regterungs Auzeige“: „Durch den, diesen Abend eingetroffenen Courier aus Mexiko haben Se. Exc. der Statthalter die amtliche Nachricht erhalten, daß am 23. Jult von Nuzco aus 9 Schiffe und am Lästen wieder eines gesetzen worden, die alle auf Acaputco steuerten, we die Vaterlandsliehe und bekaunte Tapferkeit der Mexi⸗ kaner des südlichen Theiles (lel Jar) sich anschickt, diesen neuen Spantschen Einfall zu züchtigen. Auch wird mitge⸗ theilt, das der erlauchte Stadtrath von Tampico de Tamau⸗ lchas, den verruchten Gelandeten deim Cabo Roso die Spitze bietend, beschlossen hat, zu sterden und den Ort zu vabrennen, ehe er zugäbe, daß berselde einen Spanter aufnäͤhme, daß seldst die Weiber und Kinder dort soviet mög⸗ lt waffnet und entschlossen waren, umzukommen; daß in Felge dessen der hochherzige Militait,Commandant auf jenem

ankte, ungeachtet seiner geringen Macht, angefangen hat, die vermessenen Iderier zu dekaͤmpfen und mit Furcht zu er⸗ fuͤllen; daß die Generale Santa Ana, Valdivieso und Garza tdnen schon ziemlich nabe seyn muüssen, um sie gaͤnzlich zu vernichten; daß die besagten Spanter ihre Parapete und einstweiligen Befestizungen von Erde auf zwei verschiedenen vr en ausgeworfen 2* und mit eintgem grohen und d Geschüͤt decken; daß ihre Zahl sich auf 4000 Abentheu⸗ rer belust; daß sie, um bas Haletel des Fanattsmus apzu⸗ wenden, den Pater Dringas mit sich führen, der fuͤr seinen König declamfrt, welchen er den wahren Hirten, mit Ent⸗ deiligen Namens Gortes, nennt; daß der Bri⸗ gadier Barradas, Befehlshaber des Vordertreffens, die Me⸗ rikaner zu betruͤgen gesucht hat, indem er ihnen Verzeihung und baare Bezahlung für dle Hühner, Pferde und Maul⸗ thlere, die sie ihm bringen, anbletet; endlich vernimmt man auch, haß, beim Entbrennen der vaterländischen Flamme, auf alen Seiten die Partheien Spaltung aufzuhören anfaͤngt, und deß jeder Mann und seder Mexikaner insdesondere sich bereit nü, sein Vermögen, seine Kinder, ja sein Leben fuͤr die Unabhängigkeit und örecheit zum Opfer zu bringen. Die 2 2

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2000 Pesos gezahlt wurden, welche der Zoll in Mexiko ihm

setne

Soͤhne Spaniens versprechen. 1

St. Luis v. Potost, und no

Staaten Guanaxuato, derer, haben sich

ch ein an. erboten, waͤhrend des Krieges 20,000 WMen⸗ 1 zu unterhalten; die Regierungen stellen wetteiferno ihre Bei⸗

traͤge; alle Truppen verlangen die ersten zu seyn, um sich zu schlagen; und selbst einige Privatleute haben bder Ober⸗Regte⸗ rung Beitraͤge von unglaublichem Belaufe geschenkt. So hat die Ex⸗Graͤfin v. Cortina versprochen, so viel Pferde zu geben, als fuͤr das Heer noͤthig seyn werden; und was am bewundernswuͤrdigsten ist, ein Söbrhees he dem gestern

schuldig war, giebt sie heute fuͤr den Krieg hin, und bietet Maulthiere an, um schleunig Munitlon fortzuschaffen. Indem ich meinen Mitbuͤrgern diese auziehenden Mit⸗ theilungen auf Befehl Sr. Excellenz des Statthalters mache, gereicht es mir zur suͤßen Freude, ihnen diese so schoͤnen Zuͤge der Varerlandsliebe und Tugend bekannt zu machen, die dem freien Menschen Thraͤnen der Ruͤhrung entlocken, und dem Vaterlande bewundernswürdige Erfolge des Muthes und Sieges der Mexikaner, die Niederlage und Schande der

José Joaquin Rico.“

Inland.

„Berlin, 2. Nov. Nach dem Art. 13. des mit dem Großherzogthum Hessen am 14. Febr. 1828 abgeschlossenen Zollvereinigungs⸗Vertrages sollen Fabrikanten und Haͤndler, welche blos zum Ankauf von Waaren oder Handlungsreirl— sende, welche nicht Waaren selbst, sondern nur Muster der⸗ selben bei sich zu fuͤhren und Bestellungen zu suchen, berech⸗ tigt sind, auch sich als Inländer diese Berechtigung in dem einen Staate durch Entrichtung der gesetzlichen Abgaben er⸗ 2 worben haben, in dem andern Staate deshalb keine weiterrn Abgaben entrichte Zur Ausfuyrung dieser Bestimmungen, und um die Formen zu regeln, welche zu beobachten sind‧, um dieser wechseiseirigen Begünstigung cheubeft zu werden, ist mir Ruͤcksicht auf die verschiedenartige, in beiden Staaa ten uͤber den Betrieb und die Besteuerung der Gewerhe be⸗ stehende Gesetzgebung weiter vereinbart und festgesetzt wor⸗ den, wie folgt; 1. Die Fabrikanten und Haändler aus den Koͤntgl. Preuß. Sraaten, oder die Handlungsreisenden der⸗ selben, welche durch einen, von einer Köntgl. Regterung nach dem diesfoͤlltgen Formular ausgestellten Gewerbeschein dar⸗ üͤber legirimirt sind, daß sie in den gesammten Köͤnigl. Preuß. Landen Waarenauftaͤufe zu machen, oder auf Waaren, von welchen ste nur Muster bei sich fahren, Bestellungen zu su⸗ chen, defugt sind, auch das sie fuͤr ihre Person das Indigenat in dem Preußischen Staate desitzen, haden sich, wenn sie der im Art. 13. des Zollvereintgangs⸗Vertrags stipulirten Be⸗ guͤnstigungen innerhalb des Großherzogthums Hessen theilh werden wollen, mit jenem Gewerbescheine an eine der G herzoglichen Provinzial-⸗Regierungen zu wenden, welche ihnen sodann unentgeldlich ein Patent aus eertigen wird, das ihnen die vorerwähnten Befugnisse fuͤr die Dauer der Zeit, auf welche der beigebrachte Gewerdeschein lautet, auch in denr ganzen Umfange des Großherzogthums ohne weitere Abgaben⸗ Entrichtung auszuüben gestattet. 2. Die Fabrikanten und Händter aus dem Großherzogthum Hessen, und die Haud⸗ lungsreisenden derselden, welche der im Art. 13 des Zellver⸗ einigungs⸗Vertragetz stipulirten Begünstigung innerhald der Koͤnigl. Preuß. Staaten theilhaft werden wollen, haben sich zuförderst, vermittelst der erforderlichen Nachweisungen, bei der Großherzoglichen Prorinztal⸗Regierung ihres Wohnorts ein von derselben, mach dem diesfälligen Formular unentgeld⸗ lich auszufertigendes Gewerbezeugniß daruͤber auszuwir⸗ ken: daß sie seldst oder ihre Mandanten durch lösung des gesetzlichen Gewerbepatents und Zahlun Gewerhesteuer, die Befugniß erworhen haben es halb des ganzen Gerßherzegthums Waade 2, inner⸗ machen, oder auf Waaren, von welchen sie naufkäͤnfe zu sich fuͤhren, Bestellungen zu suchen, auch das ge fa⸗ Muster bei das Indigenat des Großherzogthums efür ihre Person

ihnen sodann, nachdem sie sich mit 818 G, 225 *

efugnisse fuür die Dauer den Zeit, auf weiche das lautet, auch in allen Provinzen des Preußichen