1829 / 362 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

. in beiden Budgets aufgefuͤhrten Ausgaben ist um 600,000 2 in dem Koͤnigl. Beschlusse vom 10ten 8 1 2 5 enthaltene vorlaͤufige Abschaͤtzung. Die Regierung hat ehe mehr gehalten, als sie versprochen hat. Ich gebe zu, aͤlso die Pensionen sehr hoch sind. Diese bedeutende Aus⸗ b8 24 hat ihren Grund zum Theil in dem Herzen des Mo⸗ ga chen, zum Theil in dem von Ew. Edelmoͤgenden ausge⸗ 8. 2 lebhaften Verlangen nach Ersparnissen; man -n Opfer, entließ Beamte, aber diejenigen, welche dies Geschick traf, mußten pensionirt werden, wenn sie dar⸗ Anspruͤche hatten. Mau hat oft von dem Dunkel ge⸗

welches die Operationen des Tilgungs⸗Syndikats 8 d. umhüͤllt. Aber weder Se. Maj. noch ich wissen 2 was sich auf dieses Syndikat bezieht, mehr als Sie; halbe liefert es uns den Etat seiner Opera⸗ nur n nd ich re Sie, daß es in den letzten 6 Mo⸗ —,——⸗ üͤber 1000 Fl. in Anweisungen auf die oͤffentliche G Schuld negoctirt hat. Man sucht bisweilen Dunkelheiten,

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1 t. In diesen Irrthum ist der Verfasser I“ Kammer gewidmeten Werkes verfal⸗ 85 ien; er hat damit nur seine Unwissenheit bewiesen. Was den

G Fonds zur Aufmunterung des Gewerbfleißes geaen 22 . daß hier das Kind die Brust, F 9 g t, zerfleischt. Durch diesen Fonds bluͤ⸗ ö,e 7 fuͤblichen Provinzen und na⸗ hen ., r gesen in Ostflandern, und ich kann den Versicherung geben, daß kein rK ei tvi die etwa in dem uüblichen Sinne stehen, aus diesem unter dem Einfluß der Regierung dir Mini erwas bezieht. Man verlangt, daß die inister b den Kammerverhandlungen beiwohnen moͤchten. Ist Iber dieser Vorwurf wohl begruͤndet? Ich fuͤr mein Theil habe es für nuͤtzlich gehalten, 2* dieser Versammlung in persoͤn⸗ liche Bezichung zu treten. Im vorigen Jahre wohnte ich auch den Verhandlungen der Sectionen bei, es war aber ganz unnütz; man hat nicht den mindesten Aufschluß von 2 mir verlangt. Man wuͤnscht die Aufhebung des Staats⸗ Scecretariats, an dessen Stelle die Contrasignatur der Mini⸗ ster treten soll. Ueber diesen Punkt kann ich Ew. Edelmoö⸗ genden keinen Aufschluß geben, weil derselbe gaͤnzlich von dem Beschlusse Sr. Maj. abhaͤngt. Die Kosten fuͤr das Znustiz⸗Departement gehen aus den bestehenden Gesetzen her⸗ vor, die ich stets ehre. Der Köͤnig wird ob die⸗ ses Departement nach der Beendigung der Hrganisation des Gerichtswesens noch fortbestehen soll.“ Nachdem der Mini⸗ ter noch mehrere angebliche Beschwerden widerlegt hatte, er in folgender Art: „Man hat ein transitorisches Gesetz vorgeschlagen; ich will nicht untersuchen, ob ein solches unter den ge⸗ 8 geuwärtigen Umstaͤnden dem Grundgesetze zuwider seyn wuͤrde; 2 aber es scheint mir, daß man sich nicht auf das berufen darf, was im Jahre 1820 statt fand. Damals war eine ganz neue Organisation im Werke und es fehlte an der noͤthigen Zeit. Fuͤr die gegenwaͤrtigen Gesetze dagegen hat man laͤngere Zeit t; es sind Zugestaͤndnisse und Veraͤnderungen gemacht worden, und das Budget hat im verwichenen Sommer eine

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voͤllige schmelzung erfahren. Ein transitorisches Geselz wuͤrde rscheinlich keine weiteren Verbesserungen herbeifuͤh⸗ ren. ee auf diese Bemerkungen noch keine Uebereinstim⸗

mung in Betreff des Budgets zwischen den Generalstaaten und der Regierung, deren Willfährigkeit man nicht verken⸗ nen kann, zu Stande kommen, so muß ich erklaͤren, daß Se. Maj. sich rlich dazu versteyen werde, ein transitorisches Gesetz vorzulegen. Zum Schlusse habe ich Ihnen, Edelmo⸗ ten, noch einige Worte der Versoͤhnung zu sagen. „zu welchem Glauben wir uns auch bekennen mögen, sind Buͤrger eines und desselben Landes; ich bitte Sie, an die ingenden Folgen des Religionshasses zu denken. Unserr Meinungen können von einander abweichen, aber unser 8 muß ein und derselbe seyn, nämlich das Wohl des Lan⸗ ddes, welches aufs Innigste mit dem des Koͤnigs zusammen⸗ hläͤngt, dessen Fuͤrsorge bestaͤndig dahin geht, daß alle seine Unterthanen gleiche Rechte und gleiche Vortheile genießen.“ 4 In der Eenns vom 21sten d. M., in welcher der Fi⸗ 2 . nanz⸗Minister der zweiten Kammer die beiden neuen Ein⸗ nahme⸗ Budgets voriegte, versicherte derselbe im Namen des Komigs, daß das 10 ührige Einnahme⸗Budget nur provisorisch und daß die Regierung im naͤchsten Jahre auf diesen 8 Gegenstand mmen werde. Der Minister raͤumte ein, 8q daß auch dieser neue Entwurf noch Unvollkommenheiten ent⸗ halte rte aber, daß man in dem Augenblicke kein bes⸗ sres Budget habe entwerfen koͤnnen. Sein kurzer Vortrag, en er mit einem Aufrufe an die Vaterlandsliebe der Abge⸗ 1. schloß, wurde mit großem Beifalle aufgenommen.

Aeußerung gegen

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Bruͤssel, 25. Dec. Der Staatsrath und Gouveruneut von Ostflandern, Hr. van Doorn, hat an saͤmmtliche Buͤr⸗ ermeister der Staͤdte und Gemeinden der Provinz ein Runsssheriben erlassen, worin er sie auffordert, ihren Admi⸗ nistrirten mit dem guten Beispiele des Gehorsams gegen die Gesetze und der genauen Ausuͤbung ihrer Pflichten voranzu⸗ gehen. Diesem Rundschreiben ist die Koͤnigl. Borschaft vom 11ten d. M. beigefuͤgt, und der Gouverneur erklärt schließ⸗ lich, daß diejenigen Beamten, welche die ihnen vorgezeichneten Pflichten nicht erfuͤllen moͤchten, des Vertrauens, das ihnen die Regierung durch ihre Anstellung gegeben habe, verlustig gehen wuͤrden. 1 2

Aus Java sind Zeitungen bis zum 8. August eingegan⸗ gen, welche außer Berichten uͤber einige vortheil afte Gefechte gegen den Rebellen⸗Chef Diepo⸗Negoro nichts von Wichtig⸗ keit enthalten. 2 . 4

Die Portugiesischen Fluͤchtlinge welche seit dem Mai d. J. in Bruͤgge gelebt haben, verlassen allmaͤhlig diese Stadt. Am 20. d. M. sind alle Unter⸗Officiere mit Frauen und Kindern nach Ostende abgegangen, um sich mit den be⸗ reits dort befindlichen, wie man sagt, nach Rio⸗Janeiro ein⸗ zuschiffen. Die Officiere und Civilisten sind in Bruͤgge zu⸗ ruͤckgeblieben.

Deutschland.

Darmstadt, 25. Dec. Das gestrige Regierungsblatt enthaͤlt eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Staats⸗ schulden⸗Tilgungskasse Rechnungen von den Jahren 1826 und 1827. Nach Inhalt derselben sind im Laufe der beiden Jahre baar abgetragen worden 4,000,242 Fl. 38 Pr., näm⸗ lich 3,731,166 Fl. 19 Nr. an Activ⸗Kapitalien und der Rest an zuruͤckbezahlten Depositen und Kautionen. Der Zugang der Staatsschuld betrug dagegen 3,658,531 Fl. 37 Xr. und es ergiebt sich sonach, daß die Staatsschuld durch baare Ab⸗ zahlung um 341,711 Fl. 1 Pr. vermindert worden. Ende des Jahres 1828 blieben uͤberhaupt an definitiv uͤberwiesenen Staatsschulden: 12,926,552 Fl. 40 Nr., von denen 14,992 Fl. 25 Nr. in unverzinslichen, die uͤbrigen 12,911,5 1. 15 Fr. aber in Kapitalien zu 3, 3 ½¼, 4, und zu 5 pCt. Zinsen bestehen.

Regensburg, 21. Dec. Am 21. Dec. wurde hier der Landrach des Regenkreises durch den Koͤniglichen General⸗ Commissair und Regierungs⸗Praͤsidenten Hrn. von Linf mit einer kurzen Anrede geschlossen, in welcher dem Präͤsidenten der Versammlung, Hrn. Staats⸗Minister Grafen von Mont⸗ gelas, so wie den sämmtlichen Mitgliedern derselben, der leba.. hafte Dank der Regierung fuͤr das bewiesene ununterbrochene thaͤtige Wirken zum Wohl des Kreises erstattet worden ist.

iese Rede wurde durch den Hrn. Grafen von Montgelas erwiedert, der die Vortheile des Landraths⸗Institus mit leb⸗ haften Farben schilderte, worauf die ganze Versammlung in das Sr. Majestaͤt dem Köͤnige von ihm gebrachte Lebehoch 1 freudig einstimmte. Unter mehreren segensreichen Fruͤchten der Berathungen nennt man die ein immige Annahme des Antrags der Staats⸗ Regierung auf Errichtung eines, den Forderungen der Humanitaͤt und den Fortschritten der Heil⸗ kunde entsprechenden allgemeinen Irrenhauses fuͤr den Kreis, so wie den Beschluß, die vorzuͤglichsten Vizinal⸗Wege, welche auf den innern Verkehr und auf die zußern Handels⸗Verhaͤlt⸗ nisse einen wesentlichen Einfluß haben, zu foͤrmlichen Kunst⸗ und Kreisstraßen zu erheben. 8

54 Schwerz. 85. Zuͤrch, 23. Dec. Im Kanton Aargau ist die Censur. durch folgenden Regierungsbeschluß vom 7, Dec. aufgehoben worden: „Wir Buͤrgermeister und kleiner Rach des Cantons Aargau thun kund hiermit: Nachdem die eidgenoͤssische Tag⸗ satzung ihren Beschluß vom 14. Heumonat 1823 zu Verhü⸗ tung des Mißbrauchs der Druckerpresse als aufgehoben erklärt hat, so haben Wir uns bewogen gefunden, die zu Vollziehung dieses Beschlusses unterm 10, Mai 1824 erlassene Ceischver ordnung aufzuheben und die fruͤherhin bestandene Reg verordnung vom 18. Brachmonat 1816 in ihrem ganzen halt wieder in Kraft treten zu lassen. Wir Pren demna verordnet: 1) Die in Folge Tagsatzungsbeschlusses vom Jahre 1823 und ollziehungsverordnung vom 10. Mai 1824 fuͤr die oͤffentlichen Blaͤtter und Druckschriften aufgestellte Censur ist aufgehoben. 2) Jedem oͤffentlichen Blatte so wie jeder andern Druckschrift soll der 8 des Verfassers, oder de Herausgebers, oder des Verlegers, oder des Druckers beige setzt werden. 3) Fuͤr jede in einer Druckschrift enthalten die Religion, die Sittlichkeit, die oͤffentlich

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