mehr
Theil nicht allein auf saͤmmt⸗
innerhalb bestimmter Frist, zut noch auf 10, 15 und
liche Zinsen⸗Ruͤckstaͤnde, sondern auch ne⸗ 84 des Kapitals (im Kreise Eupen sogar auf Kapitals) Verzicht geleistet. Dadurch sind in
den Kreisen Geilenkirchen . . . 126,166 Rthlr. 5 Gr. 6 Pf. 10,195 — 17 — 4 —
— 8— 366 — 1½ — 6
40 Procent des
E. 6— in welchem letzten Kreise schon 1 111“ in den vorhergehenden öe1111¹”¹n] ähnliche Vergleiche abgeschlossen EIA“
waren
25,755 — 13 — 6 —
uͤberhaupt „. erstgen. Kreise im
auf die fluͤßigen Schulden, und zwar in 1 Durchschnitte auf Kapital und Zinsen 22 ½, auf das Kapital allein 2 ⅛, im Kreise Juͤlich auf Kapital und Zinsen 24, und auf das Kapital allein 13 ⅞ pCt. nachgelassen, wogegen die Ge⸗ meinden bis mit 1825 auf Kapital und Zinsen im Kreise Geilenkirchen 33,673 Rthlr. 16 Gr. 6 Pf. Juͤlich . 29,/7830 — 5 — — Montjoie. 8,181 22 4 — 9 — so daß
uͤberhaupt 71,635 20
theils schon gezahlt haben, theils noch zahlen muͤssen, von den fluͤßigen Schulden, und zwar Zinsen⸗Ruͤckstaͤnden von dem festgestell⸗
nach dem Jahre 1825, sowol an Kapital, als ten Gesammtbetrage von 103,991 Rthlr. 14 Gr. auf den Ge⸗ 1 Gr. 11 Pf. 212 — 9 —
meinden der Kreise Geilenkirchen. . 22,182 Rthlr. 2,833 mnes 1
Montjoie . . . 27339 nnur noch 32,355
lhaften bleiben
e- hinsichtlich
In den meisten uͤbrigen Kreisen ergiebt sich 1 er von der Kreditoren bewilligten Nachlaͤße ein aͤhnliches, zum Theil noch guͤnstigeres Resultat. Diie hienach von den Gemeinden zu zahlenden Summen werden theils durch Verkauf entbehrlicher Kommunal⸗Grund⸗ stuͤcke, theils durch besondere Umlagen beigebracht, theils aber endlich auch durch die den Gemeinden von Frankreich in Folge der Friedens⸗Traktaten gezahlten Verguͤtungen gedeckt, deren letzter Betrag sich fuͤr den ganzen Reg. Bez. in den bis Ende des verfloßenen Jahres geleisteten Baar⸗Zahlungen auf 129,417 Rthlr. 1 Gr. 4 Pf. belief. 1b Die Gemeinden bezeigen im Allgemeinen sehr guten Wil⸗ len, sich ihrer Schulden— Last zu entledigen, und erfuͤllen des⸗ halb die in den Vergleichen gegen die Kreditoren eingegange⸗ nnen Verbindlichkeiten — wenn es ihnen mitunter auch hart faͤllt — mit großer Puͤnktlichkeit, weshalb schon jetzt mehre Kreditoren, die fruͤher keinen Vergleich eingehen wollten, solche nachtraͤglich unter denselben Bedingungen anbieten, als die
fruͤheren enthielten. s 6 iche Zinsen vom 1sten Jan. 1618 ab, bis zum Saͤmmtliche Zinse 8*9e e.
Schlusse dieses Jahres sind entweder schon, oder 1 im ag. Ee bezahlt, und sind die Fonds dazu uͤberall disponibel gestellt. 1 218 8 haben bis jetzt die Tilge⸗Plaͤne sich nur uͤber diejenigen Schuldbetraͤge erstrecken koͤnnen, woruͤber gzuͤtliche Vergleiche abgeschlossen sind, da hinsichtlich der uͤbrigen erst die gesetzliche Bestimmung abgewartet werden muß, ob und was auf die Zinsen⸗Ruͤckkkaͤnd⸗ S. 59 Zeitraume vor dem isten .1915 wird gezahlt werden koͤnnen. bs 2uu- 8 Lauße bedes Jahres sowol auf das Kapital, als auf die ruͤckstaͤndigen und laufenden Zinsen geleisteten Zahlun⸗ en, muͤssen bei Begutachtung der jaͤhrlichen Rechnungen vor em versammelten emeinde⸗Rathe in die Schulden⸗Register oder speciellen Konto's der Kreditoren eingetragen, und diese Re⸗ gister der Koͤnigl. Regierung zur Verifikation auf den Grund der Rechnung⸗Belege mit den Rechnungen vorgelegt werden, er daß es also nicht moͤglich wird, daß das Schulden⸗Wesen in so einer Gemeinde wieder in Verwirrung gerathe. Der Einfuͤhrung der neuen Kommunal⸗Ordnung und den dadurch etwa eintretenden Veraͤnderungen in den bis⸗ erigen Kommunal⸗Verwalt⸗Grundsaͤtzen, ist von Seiten der Fejchen Koͤniglichen Regierung durch thaͤtige Reacina⸗ des Gemeinde⸗Haushaltes moͤglichst vorgearbeitet. Es hat sich diese, ausser dem Gemeinde⸗Schulden⸗Wesen, besonders auch auf das Rechnungs und Kassen⸗Wesen erstreckt. Ungeachtet schon in den vorhergehenden Jahren eine nicht unbetraͤchtliche Anzahl lterer Gemeinde⸗Rechnungen abgenommen war, so ergab sich doch bei einer den Herrn Landraͤthen aufgetragenen Untersuchung der in den Gemeinde⸗Archipen ruhenden abgeschlossenen Rech⸗ ungen daß eine große Anvahl derselben — 1074 — und dar⸗ unter in einigen Buͤrgermeistereien sogar einigs seit dem Jahre 1795 ruͤckstaͤndig waren. Durch kraͤftige Maßregeln ist es moͤg⸗ lich geworden, daß von jenen 1074 bis jetzt uͤberhaupt 931 Rechnungen definitiv abgeschlossen, und von den uͤbrigen 145 auch schon 66 vorgelegt, gnd daher jetzt bis 1819 puberhaupt nur ruͤckstaͤndig sind. “ 1 8 Uater 2 zind aus den Jahren 1814 bis mit 1619 Sie⸗ ben und zwanzig begriffen, welche besonderer Umstaͤnde wegen bis jetzt noch nicht abgeschlossen werden konnten. Man hat sich indessen nicht blos darauf beschraͤnkt, die noch ruͤckstaͤndigen Rechnungen abzunehmen, sondern auch un⸗ 9 ob aus fruͤheren Zeiten die Resultate des einen Jah⸗ die folgende Rechnung uͤbernommen seyen. Dieses
11111611ö1“ 88 8 * 8 8
,mn., —
8 —
erae
“ “ .
1“
anen e. nssmaii. 88
war in mehren Gemeinden nicht der Fall, vielmehr waren deutende Bestände gar nicht verrechnet. Es ist 2 eine genaue Aufstellung saͤmmtlicher Rechnungs⸗Resulta der Buͤrgermeisterei bis in die fruͤheren Jahre zuruͤck, auch unter das Interesse der Gemeinden vor jedem Nachtheil schar und da das Resultat dieser Zusammenstellungen echnungen fuͤr das Jahr 1619 aufgenommen wird, so ßen diese fuͤr die ganze Vergangenheit definitiv ab.
Von den 182 Buͤrgermeistereien, aus welchen der hiesig, gierungs⸗Bezirk im Jahre 1316 bestand, ist das Rechn Wesen von 1435 bis zum Jahre 1819 einschließlich vollstz regulirt und bleibt es nunmehr nur noch fuͤr 39 Buͤrgerm relen zu reguliren. Die ruͤckstaͤndigen aͤlteren Rechnunga groͤßtentheils solche, die unter Franzoͤsischer Regierungg une vor dem definitiven Abschlusse bei den hoͤheren Bei⸗ verloren gegangen sind.
Von den fuͤr das verflossene Jahr zu legenden 1 meinde⸗Rechnungen, sind 68 bereits bei der Koͤnigl. Reg eingegangen und groͤßtentheils festgestellt. —
Fuͤr die Stadt Aachen sind bis mit 1820 die Nag gen gelegt, und befindet sich ihr Kassen⸗Haushalt jetzen
ner guten Ordnung. Gemeinde⸗Empfaͤngern ist ihre,
Den saͤmmtlichen 1 fruͤheren Zeit ganz unbeachtet gebliebene Verpflichtung uͤber Einnahme und Al
uͤhrung vollstaͤndiger Journale B Erinnerung gebracht, und wird durch haͤufige⸗ sen⸗Revision auf deren puͤnktlichste Befolgung gewirkt. Eben so ist ihnen zu den Rechnungen ein einfaches, zweckmaͤßiges und uͤbersichtliches Formular vorgeschrieben Fuͤr Einziehung der aͤlteren Einnahme ist gesorgt, dieselbe so weit als moͤglich bewirkt. In den laufenden nungen duͤrfen dergleichen nicht vorkommen, widrigenfa den Empfaͤngern zur Last gestellt und in Einnahme werden, da die Erfahrung aus fruͤheren Jahren zu d bewiesen hat, wle hoͤchst nachtheilig es fuͤr die Gemeint wenn dergleichen Reste aus einer Rechnung in die anden nommen werden. 5 Durch alle diese Maßregeln ist der Eifer der Gen Verwaltungen zur Aufrechthaltung der Ordnung in ihm meinde⸗Haushalte geweckt, und ist im allgemeinen zu . ten, daß derselbe sich jetzt in einem guten Zustande besit Danzig, 1. Okt. Am 27. v. M. kam die Schwe Korverte Swalen, unter dem Lieutenant Stahlhammen mannt mit 8 Officieren und 56 Mann, auf der Rhede selbst an und lief den folgenden Tag in den Hafen ein. Bord der Korvette befindet sich der Major Baron von tengranat, Expeditions⸗Chef eines Geschwaders, das zur U der Officiere und der Mannschaft in der Ostsee kreuzt. Schiff nimmt hier frische Lebensmittel ein, und die Mami soll einige Tage hier Ruhe halten. — Der Umstand, wß Getraide in England schon bis auf 104 Schillinge fuf Englischen Waitzen pro Quarter, und von 32 bis auf 608 fuͤr den unter Koͤnigl. Schloße, liegenden Waitzen (der zur inneren Konsumtion bestimmt ist) gestiegen ist, den Spekulations⸗Geist und erregt die Hoffnung, daß di lischen Haͤfen, fuͤr die Importation des fremden Getraidee 15. Nov. werden geoͤffnet werden, wenn gleich erste r kt. ab, der Durchschnitt⸗Preis waͤhrend der naͤchst den 6 Wochen angenommen wird, und dieser sich auf 80 belaufen muß. Diese zum Theil durch Estafette hier troffenen Nachrichten haben mehre Ankaͤufe zur Folge und derjenige Waitzen, der noch vor einem Monate bis 120 Rthle. pro Last bezahlt wurde, wird jetzt mi Rthlr. gekauft, und man will fernerhin unter 200 Rthlr. ih verkaufen. Eben so sind die Preise des Roggens geh zu Anfange des v. Mts. galt die Last 35 bis 40 Rthl 86 ⅔ Rthlr. — Aus dem Inneren von Polen ist fuͤ Jahr keine bedeutende Getraide⸗Zufuhr mehr zu erwarte Sufuhr vom Lande und den kleinen Staͤdten an der W hat dagegen zugenommen. — Auf dem am 5. v. M. b ten Dominik⸗Markte hieselbst, fehlte es an Absatz. D dischen Kaufleute haben sich, mit Ausnahme weniger C Waaren⸗Haͤndler, auf die Laͤden in ihren Wohnhaͤus schraäͤnkt. Leinwand, mit deren Verkaufe sich 191 †. beschaͤfrigten, wurde viel abgesetzt. b Fraustadt (im Posener Reg. Bez.) Nach dem G der diesmaligen Herbstuͤbungen des 5ten Armee⸗Korps, der kommandirende General, Hr. v. Roͤder, in der Posenn tung, unter Dankbezeigung fuͤr die wohlwollende und schaftliche Aufnahme der Truppen, als sprechendsten des uͤberall vorhandenen und nirgends gestoͤrten guten mens zwischen den Quartier⸗Gebenden und Einquartirt Versicherung, daß waͤhrend der ganzen vierwoͤchentlichem der Uebungen, auch nicht eine Klage zu seiner Kenn
langt sey.
Goldberg. Hier soll eine Maschinen⸗ legt werden. Bereits ist Hr. John Cockerill in 2. Reise 87 8b veranlaßt, um sich uͤber die Maschinen mit ihm zu einigen. — b
b Die Gecraide⸗Preise scheinen sich zu wollen; von England aus soll nach Waitzen und Nachfrage seyn. —
Koͤslin. Von Nuͤgenwaldermuͤnde gingen im Sey Tonnen Aepfel nach St. Petersburg. Eingefuͤhrt wurde
Spinnere Berlin, Lieferul
mims. hmmamn.
effen Waitzen aus Kopenhagen. AFr tee Inatce ess,
*½ 8 2₰ „ 8 4 8 .
Der Wunsch, den forstlichen Unterricht
4 2 4
11“; 27 2 247 —.
4
. b 83 1 829 — 8 .
8 38 . 2 ⸗ 8 5 . 8.
8
ar vedüsm 881,88. sh..
2
EE6 12 8 8 8 8 8 8 F 48 ½ 2 11 “
v111“q“
1nm“] om 16ten
EI““ c
sse von Brot oder einer Art Kuchen (Platz in Schlesien ge⸗ t) deren Mehl 8— mit Mutterkorn versetzt Fne, tankheit (Reephania) in vier Doͤrfern, von so nachtheiliger ung gezeigt, daß von 18 bekannt gewordenen Faͤllen, 6 Per⸗ von 2 bis 30 Jahren mit Tode abgegangen sind; sie n in den heftigsten Kraͤmpfen. In einem Theile des nten Kreises hat sich ein Ziehen in den Gliedern bei Menschen gezeigt, welches man einer geringeren Versez⸗ des Brotes mit Mutterkorn zuschreibt. In einem Dorfe hunzlauer Kreises sind allein in 3 Gehoͤften, angeblich 10 hnen in Folge des im Brote genossenen Mutterkornes er⸗ t, wovon ein Kind an Konvulsionen gestorben ist. Die sorgfaͤltigste Reinigung des Brotgetraides ist von Sei⸗ er Koͤnigl. Regierung den Insassendriagens empfohlen. We⸗ er sehr nassen diesjaͤhrigen Ernte ⸗Zeit, ist das Getraide d da auf dem Felde oder in den Scheunen schadhaft den, und mancher Nachtheil, der dem Mutterkorne zu⸗ leben wird, kann auch wol auf einem anderen Grunde beruhen. Fuͤr den Linnen Handel scheinen auf den außer⸗Europaͤi⸗ Marktplaͤtzen, unguͤnstige Konjunkturen eingetreten zu denn die hiesigen Großhaͤndler beginnen mit dem Ein⸗ nder rohen Waare einzuhalten, und gewaͤhren uͤberall ehr geringe Preise. Auch der Breslauer Markt ist fuͤr nnen⸗Waaren unguͤnstig ausgefallen. Gleichmäͤßig hat der Tuchhandel, durch unguͤnstigen Aus⸗ er letzten Messe zu Nischney⸗Nowogorod, einen harten
g erlitten, und der Absatz faͤngt wieder an zu sinken, be⸗
s in Gruͤnberg. Dppeln. Die neue Cemental⸗Stahlfabrik (Gr. Strehlitzer Kr.) scheint zu gedeihen. —
u Stuben⸗ er Betrieb
Glashuͤtten hebt sich, so wie der Debit des Zinkes; zu
na bei Myslowitz (Beuthner Kr.) wird vom Fuͤrsten vwsky eine Zinkhuͤtte errichtet. — Die zur laͤndlichen Feuer⸗ taͤt verbuͤndeten Insassen des Leobschuͤtzer Kr., haben llig der, durch einen Orkan heimgesuchten Gemeinde Do⸗ orff, dieselbe Societäͤts⸗Hilfe gewahrt, welche ihr zustehen , wenn Brandschaden ihre Gebaͤude zerstoͤrt haͤtte. 23. Sept. starb zu Himmelwitz bei Groß⸗Strehlitz, in Alter von 78 Jahren, der bei der Saͤkularisation des n Stiftes, mit einer Pension von 1200 Rthlrn., und bei Amtsjubilaͤäum mit dem Rothen Adler⸗Orden dritter e, begnadigte ehemalige Praͤlat Eugenius Stanietzka. chilleningken (Kr. Pillkallen). Ein hiesiger Knabe, dessen ,vor etlichen Jahren an der Wasserscheu gestorben, ward ein Opfer derselben Krankheit. Er war vor erwa 42 Jah⸗ einem tollen Wolfe gebissen worden, hatte sich aber wohl befunden. 1 Zinten, (im Koͤnigsberger Reg. Bez., Kr. Heiligenbeil) . Durch einen, auf unbekannte Art, in der Nacht vom 2. d. M., hier entstandenen Brand, sind saͤmmtliche nen und Stallgebaͤude, bis auf 18, mit dem vollen dies⸗ n Eiuschnitte, und 60 Stuͤck Vieh ꝛc. nebst 6 Wohnhaͤu⸗ ein Raub der Flammen geworden.
C11“ ue“
forstwissenschaftlichen Bildungs⸗Anstalten des
ßischen Staates, zunaäͤchst in Bezug auf die Forst⸗Akademie zu Berlin.
Die beträͤchtlichen Waldflaͤchen, welche der Preußische
t enthaͤlt, haben in demselben das L.ne,n a;
aftlichen Ausbildung der Verwalter derselben, fruͤher als
dern Laäͤndern fuͤhlbar gemacht.
2 „ 4 2 2 riedrich der Große, der waͤhrend seiner ganzen glorreichen
rung, die Verbesserung der Forstwirthschaft nie aus den nverlor, und dafuͤr mit bewunderungswuͤrdigem Eifer „ ließ bereits Vorlesungen uͤber die Forstwissenschaft I, welche dem verdienten Professor Gleditsch, dem eigent⸗ Schoͤpfer einer systematischen Forstwissenschaft, dessen amkeit fuͤr dieselbe noch gar nicht genug gewuͤrdigt ist, agen wurden. Ihm folgten Mayer, Wildenow, Burgs⸗ Oppen ꝛc. und in den neuesten Zeiten der Herr Ober⸗
orstmeister Hartig, der sich durch seine Vorlesungen uͤber
orst⸗ und Jagdwissenschaft, um die Ausbildung kuͤnftiger amten große Verdienste erworben hat. selbststaͤndiger zu
n, ihn durch Verbindung der eigentlichen Forstkunde mit
duͤlfswissenschaften derselben zu vervollstaͤndigen, und ihm
aupt einen allgemeineren Umfang zu geben, fuͤhrte zu von des Koͤnigs Mazestaͤt huldreichst genehmigten Plane,
8 1 1 “ 8 1
ö Sg4a 84 11
eunas itnr n
zar be
8
7 83
I6 1
.
“ 8 4
*.
1ö1111“n eigene akademische Forst⸗Lehranstalten bei den Universitaͤten zu Berlin, Koͤnigsberg und Bonn zu errichten, der n an 8 uͤbrigen, im Verfolg der neuen Organisation der gesammten ö“ F. Frereeseen. der kuͤnftigen
„m niglicher Ger 8 in⸗ densen 9Gn glich nehmigung getroffenen Ein Es ist naͤmlich festgesetzt, daß Alle, welche auf Anstellung in dem Forstfache, es sey in welchem Verhaͤltniß es wolle, Anspruch machen wollen, von einem verwaltenden Forstbedien⸗ ten, aus der Zahl derjenigen, welche von dem Ober⸗Forstmeister dazu fuͤr tuͤchtig erklaͤrt worden, die jedem Forstmanne und Jaͤger unentbehrlichen praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten erlernt haben muͤssen.
Hierzu ist ein zweijaͤhriger Zeitraum bestimmt, und kann von demselben ein halbes Jahr nur in dem Falle erlassen werden, wenn der Forstlehrling noch eine akademische Forst⸗Lehranstalt besuchen will, oder besucht hat.
Diejenigen jungen Leute, welche in diesen Unterricht tre⸗ ten wollen, muͤssen die ersten Schulkenntnisse besitzen, mithin fertig schreiben, lesen, und, mit Einschluß der Regel de tri, vhns e ,
ie Forstbedienten, bei welchen sich junge Leute deshalb melden, muͤssen dieß dem ihnen 8een anzeigen und ihm dieselben vorstellen. Die Forst⸗Inspektoren haben darauf zu sehen, daß den Forstlehrlingen die vorgedach⸗
1070 † N8 8
we. sag,
ten Vorkenntnisse, und die sonst fuͤr die a persoͤnlichen Eigenschaften nicht 91.8. 8 Fach arx . Ueber die waͤhrend der Lehrzeit erlangten Kenntnisse, zu welchen besonders die zu regelmaͤßiger und weidmaͤnnischer Aus⸗ uͤbung der Jagd nothwendigen Fertigkeiten, und deutliche auf oͤrtliche Unterweisung gegruͤndete Begriffe von den Forstkultur⸗ Arbeiten und der Zugutemachung der Hoͤlzer gehoͤren, muß der Forstbediente, bei welchem der Lehrling in Unterweisung ge⸗ standen hat, ein Zeugniß ausstellen, welches sich auf eine in Gegenwart des Forst⸗Inspektors und zweier verwaltenden Forst⸗ Bedienten als Zeugen, gehaltene Pruͤfung gruͤnden, und von diesen Anwesenden mit unterzeichnet, auch von dem Ober⸗ Forstbeamten der Regierung beglaubigt seyn muß.
Dieses Zeugniß (Lehr⸗Attest) genuͤgt, so viel die noͤthigen Forst⸗ und Jagdkenntnisse betrifft, zu der Erlangung eines Unter⸗Foͤrster⸗Postens, und es werden bei den Koͤniglichen Jaͤ⸗ vö aus “ Posten besetzt werden, nur
e Individuen, welche mit dergleich eugni s sac, Sdaenomma⸗ 9 gleichen Zeugnissen versehen 3 iejenigen, welche auf einen verwaltenden oder Ober⸗ Foͤrster-Posten Anspruch machen, muͤssen ein besonderes forst⸗ wissenschaftliches Examen bestehen, und es muß nach einer, schon unterm 15ten Sept. 1798 getroffenen ausdruͤcklichen Koͤ⸗ niglichen Bestimmung, bei Wiederbesetzung vakanter Forstbedie⸗ nungen der gedachten Kategorie, mehr auf die bei diesen Pruͤ⸗ fungen dargethane Faͤhigkeit der Subjekte, als auf Anciennitaͤt und — gesehen werden. .
Die Pruͤfungen werden in jeder Provinz riftlich und muͤndlich, zum Theil in Forstrevieren Den von g. be⸗ stimmten Kommission gehalten, welche aus drei Ober⸗Forstmei⸗ srern oder deren Stelle bei den Regierungen vertretenden Ober⸗ Forstbeamten, von welchen einer Praͤses der Kommission ist, Ie. Bau⸗Rathe, und einem Rechnungs Beam en besteht.
Den Forst⸗Examinations⸗Kommissionen ist zur Pflicht ge⸗ macht, bei den von ihnen zu e. Pruͤfungen uͤberall, und besonders in Ansehung der sogenannten Huͤlfswissenschaf⸗ ten davon auszugehen, daß alle rein wissenschaftliche Eroͤrte⸗ rungen, welche in dem Wirkungskreise des verwaltenden Forst Beamten nicht zur Anwendung kommen, vermieden, dagegen aber auch bei den Kenntnissen des sogenannten praktischen Forst⸗ mannes, wofuͤr sich mancher nur deshalb haͤlt, weil ihm alle Theo⸗ rie oder alles Wissenschaftliche des Faches fremd ist, nicht ste⸗ hen geblieben, sondern darauf gesehen werde, daß die zu Pruͤ⸗ fenden sowol praktisch, d. h. durch eigene Uebung, auf den Grund gepruͤfter aͤlterer und neuerer Erfahrungen, und durch anschauli⸗ che und lebendige Erkenntnis, (nicht durch Auswendiglernen) sowohl, als theoretisch, das wissen, was zu einer rationelle und selbstständigen Verwaltung eines Forst⸗Reviers gehoͤrt. Da uͤbrigens diese Pruͤfungen nur in Beziehung auf den Koͤniglichen Forstdienst erfolgen, so werden zu denselben nur solche Individuen zugelassen, welche auf Anstellung in solchem ge⸗ gruͤndete Anspruͤche haben, und die Gepruͤften bei dem Koͤnigl. Finanz⸗Ministerium fuͤr diese, nach Maaßgabe der ihnen ertheil⸗ ten Atteste notirt.