1827 / 127 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 05 Jun 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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CECrisis herbeifuͤhren wuͤrde.

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wirkl. Geh. Staats⸗ und Finanz⸗Mi⸗ Kolno im Großherzogthum Posen.

Exc. der nister v. Motz, nach 3 Der General⸗Major und Kommandeur der 7ten Landwehr⸗Brigade, von Pfuel, nach Magdedurg. Der General⸗Major und Kommandeur der ersten Garde⸗Landwehr⸗Brigade, von Block, nach Ems. Der Kammerherr, diesseitige außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmaͤchtige Minister am Kaiserl. Oester⸗ reichischen Hofe, Frhr. v. Maltzahn, nach Dresden.

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Zeitungs⸗Nachri Auslund.

Paris, 29. Mai. In der Sitzung der Deputir⸗ ecenkammer vom 25. d. M. ward zuerst uͤber das Ausga⸗

ben⸗Budjet des Marine⸗Ministeriums fuͤr 1828 debat⸗ tirt. Nach einigen Bemerkungen des Hrn. Labbey de Pompieres, welcher sich besonders daruͤber beschwerte,

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deaß neuerlich unter 15 Stellen von Fregatten⸗Capitains nur 5 nach dem Dienstalter vergeben worden seien, eine

Zuruͤcksetzung, wodurch das Offizierkorps sich angeblich hart betroffen gefuͤhlt habe, und nachdem Hr. Strafo⸗ rello den Wunsch geaͤußert hatte, daß den Seeraͤubereien in der Levante energisch entgegen gewirkt werden moͤchte, wurde das Budjet mit einzelnen Reductionen angenom⸗

men. Hierauf ging man zu dem Ausgaben⸗Budjet des

Finanz⸗Ministeriums uͤber. Hr. Casimir Perrier trat gagegen auf; er sprach von den Abweichungen der Com⸗ mission in ihren verschiedenen Berichten. Er durchging das Verfahren des Ministers seit den Jahren 1823 bis auf die gegenwaͤrtige Zeit. Er bemerkte, daß in dem laufenden Jahre die Einnahmen das Desicit nicht deckten, daß die Verlegenheit wachse, und im Jahre 1828 eine Aus der Zusage der Mini⸗ ster, daß sie kuͤnftig den Credit durch Ordonnanzen wuͤr⸗ den gewaͤhten lassen, ehe die Ausgaben statt faͤnden, folgerte er das Bekenntniß, wie bisher die letztern ohne Wissen der Kammern und selbst des Koͤnigs gemacht worden. Der Unfug habe sechs Jahre hindurch gedau.⸗ ert, und der Hr. Praͤsident des Ministerraths saͤhe ru⸗ hig zu. Gegen diese und andere aͤhnliche Beschuldigun⸗ gen trat der Finanzminister auf und zeigte, wie durch eine unrichtige Nebeneinanderstellung der Vergangenheit und der Zukunft und durch die Vergleichung von Zei⸗ ten, die keine Aehnlichkeit haͤtten, man Besorgnisse zu

erregen suchte, von deren Ungrund man sich leicht uͤber⸗

zeugen koͤnne. Nach einer Erwiederung des Hrn. Ca⸗ simir Perrier wurden die sechs ersten Capitel angenom⸗ men. Ueber das 7te in Betreff der Dotation der Patrs⸗ kammer sprach Hr. v. Beaumont: Er beschwerte sich,

daß dieser Gegenstand nicht durch ein Gesetz ein fuͤr allemal abgemacht sei, da so lange, wie bisher geschehen, die Sache nur durch Koͤnigl. Verfuͤgungen regulirt wuͤrde, dieselbe jedes Jahr Gelegenheit zu Debatten in der Kammer gebe, die es angemessener waͤre, zu vermei⸗ den. Auch seien in diesem Capitel Ausgaben aufgenom⸗ men, die auf keine Weise die Pairskammer betraͤfen,

so die Pensionen ehemaltger Senatoren, deren Wittwen ꝛc.

Die Sitzung vom 26. begann mit einem Vortrag der Petitions⸗Commission. Auf die Vorstellung mehre⸗ rer Kaufleute aus Marseille, welche den Schutz der Re⸗ gierung gegen die Seeraͤubeeeien der Griechen in An,⸗ spruch nehmen, bemerkten die Hrn. Lainé de Villevesque und Sebastiani, daß die Schuld jener Seeraͤubereien nicht der griechischen Regierung aufgelegt werden koͤnnte, welche vielmehr alles thue, um denselden ein Ende zu machen. Die Petition ward den Ministern uͤberwiesen.

Die in der vorigen Sitzung unterbrochenen Verhand⸗

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AE11 85 82 8 3 “; 8 8 . * lungen uͤber das Budjet des Finanzministeriums wu wieder aufgenommen.

des Hren. von Beaumont uͤber die Dotation der Pe

welches von den Ministern fruͤyer vorgeschlagen woe war, von der Kammer nicht sei angenommen won und daher nichts anders uͤbrig geblieben, als, nach vor, durch Koͤnigliche Verfuͤgungen das Erforderlich, der Sache anzuordnen. Das Capitel VII. ward auf angenommen, so wie dann auch nach einanden folgenden Capitel, bis zum Capitel XIX., welches Ausgaben fuͤr die Post enthaͤlt; bei demselben war Sitzung aufgehoben und auf Montag vertagt.

Man glaubt, JJ. KK. HH. die Frau Her von Verry und von Orleans werden sich in Ma nach Neapel auf einen 6 Monat langen Besuch Samilie einschiffen.

Nachrichten aus Toulouse vom 22. Mai zuf sind im suͤdlichen Frankreich durch die Gewitter un Hagel große Verheerungen aͤngerichtet worden. Stadt Toulouse selbst hat dabet bedeutend gelt Durch die mehrere Tage hindurch unablaͤ sig stuͤrzenden Regenguͤsse schwoll am 20. die Garonn einem furchtbaren Strome auf, und uͤberschwe die niedrigeren Theile der Stadt, die Insel N. ein großer Theil der Vorstadt St. Cyprian um Hafen Gerau waren uͤberschwemmt, mehrere he. stuͤxzten ein und ein Theil der Bewohner wurde dem Schutte begraben. Die Groͤße des Ungluͤckt sich noch nicht uͤbersehen. Es sind oͤffentliche 6. um Aufhoͤren des Regens angeerdnet worden. Deer franz. Generalconsul in Hoyti, Hr. v. M. ist nach einer sehr kurzen Ueberfahrt zu Brest am der Fregatte Medea angelangt. Die Ruͤckkehr Beamten giebt unter den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden der Courier frangais anmerkt) zu verschiedenen Voe thungen Anlaß, die fuͤr die Verhaͤltnisse zwischen 8. reich und der Republik Hapti nichts gutes hoffen le Zu Brest werden in diesem Augenblick zwei Linien und fuͤnf Fregatten bewaffnet.

„Zu Toulon werden dermalen zwei Linienschiffe drei Fregatten bewaffnet, die dem Vernehmen nag sere Schiffsstation in der Levante verstaͤrken sollen

Gestern ist Herr Eynard nach London abgezn um dort wo moͤglich die Sache wegen den griacht Dampfschiffen abzumachen, die so viel gekoster he und so wenig taugen.

Man schreibt aus Bayonne unterm 19. d., Tage vorher, drei Wagen mit Effekten fuͤr den daß noch anwesenden Marquis von Chaves angelangt Man schaͤtzt die Ladung dieser Wagen auf eine Summe, und glaubt, daß der Transport allein den neral 12,000 Realen gekostet habe.

Fuͤnfprocentige Rente 100 Fr. 65 C. Dre 70 Fr. 60 65 C.

London, 26. Mai. Im Oberhause trug 9 Viscount Goderich darauf an, daß das Haus sich nem Ausschuß zur Verhandlung uͤber die Bill zu besserung der Korngesetze bilden solle. Nachdem 1 der Wichtigkeit des zu erwäägenden Gegenstandet den uͤbertriebenen Hoffnungen und Besorgnissen derselbe erregt habe, geredet, gedachte er des edlen von dem die Bill ausgegangen, und der, wenn ihr der Schlag getroffen, sie selbst in diesem Hause! tragen haben wuͤrde. Er erwartete, fuhr Lord Gel fort, große Vortheile von derselben, und namentlit die Classe, in welcher Sie, Mylords, sich zaͤhlen; diese Ueberzeugung bestaͤrkt mich in dem Vertrauen, alle unguͤnstigen Eindruͤcke schwinden und die vorliet

schloss en

Maßregel durchgehen werde. Sie ist eine nothwet Folge der Kornbill von 1815. Nachdem die Häfeg serfolg einer der ungluͤcklichsten 8

In einer Antwort auf die h

kammer bemerkte der Finanzminister, daß das Ge

hstem hingegen, das unter Umstaͤnden die Einfuhr ent⸗ der durchaus untersagte oder gestattete

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wieder geöffnet wurden, trat am 15. Nov. 1816 Bill in Kraft, deren Wirkung bis zum 15. Fedr. waͤhete. Da sanken die Durchschnittspreise unter bh. und die Haͤfen wurden wiederum auf 3 Monate ossen. Dies veranlaßte eine neue Steigerung, in Folge sie wieder bis zum 15. Febdr. 1819 offen n. Die Erndte von 1818 war in ganz Europa gat und es wurde daher in dem gedachten Zeit⸗ Menge Getreide eingefuͤhrt, so interessirt war, sich und gegen die Bill Es bildete sich

hen, eine ungeheure Alles, was bei dem Ackerbau rroͤßten Besorgaissen hingab, 1815 feindselig gestimmt wurde. ssociation, eine nt, welches sich aufs Heftigste gegen eben die Maß⸗ aussprach, deren Fortbestehen man jetzt fuͤr das al⸗ e Heil des Agricultur⸗Interesses ansteht. Zu An⸗ der Sitzung von 1819 wurde ich befragt: ob die rung den Gegenstand in Erwaͤgung gezogen habe⸗ fFich erklärte, man gehe mit keiner Veraͤnderung estehenden Gesetze um. In den Jahren 1819 und liefen jedoch mehr als 1200 Bittschriften gegen die von 1815 ein. Im J. 1820 wurde daher im Un⸗ use auf ein deslallsiges Untersuchungs⸗Committee ragen, was auch, ungeachtet des Widerspruchs der ster, durchging. Sie gaben den Wuͤnschen des Lan⸗ ach; und das Committe von 1821 verwarf die cipien der Bill von 1815, obgleich es noch immer beibehaltung der bestehenden Gesetze anrieth. Im 622 schlug das Cemmittee eine zweckmaͤßige Modifica⸗ des Gesetzes von 1815 vor, und nie hat man weder Gesetz von 1815, noch dessen spaͤtere Umgestaltung in dauerndes System gehalten. Das Gesetz von ist nie zur Vollziehung gekommen, weil es die Be⸗ ung enthielt, die Haͤfen sollten nicht fruͤher eroͤff verden, bevor die Preise auf 70 Sh. steigen wuͤr⸗ Mit welchem Rechte duͤrfen wir dem Lande einen ngehenern Preis aufzwingen? Man vergesse nicht, im J. 1815 die Acte wegen Beschraͤnkung der baa⸗ Bankzahlung noch in Kraft war. Jeder wird ein⸗ , welchen Einfluß der baare Geldumlauf auf die egende Frage hat. Was fuͤr Noth immer aus dem nwaͤrtigen System entsprungen sein mag, so ist diese mit den ungluͤcklichen Folgen des vorigen nicht zu leicen. Man darf um keiner augenblicklichen Er⸗ terung willen ein fortwaͤhrend verderbliches System ühren. Jenes trieb die Erzeugnisse des Bodens zu r kuͤnstlichen Hoͤhe, von welcher sie zuletzt herabsinken sten: Man hat die hohe Besteurung zur Entrichtung Naͤtionalschuld als Grund fuͤr die Fortdauer jenes ems angegeben. Freitich muß dieselde auf den Preis Boden⸗Erzeugnisse Einfluß haben. Welch ein Unter⸗ d aber zwischen unserer jetzigen Lage und im Jahre 5! dmals beliefen sich die Lasten der fundirten und ndirten Schuld auf 47 Mill. Pfo. St.; diese Summe ügt jetzt nur 34 Mill., also 30 pCt. weniger, und Steuern sind um 28 Mill. verringert worden; die nthumstoxe hat ganz aufgehoͤrt. Die Herabsetzung

WSteuern muß aber eine guüͤnstige Wirkung fuͤr den Land⸗

n haben, weil er doch nun seine Erzeugnisse zu Markte gen kann, ohne Gefahr zu laufen, ruinirt zu werden. n hat die Absichten der Minister mißverstanden. Es delt sich nicht von der Entgegensteluung einer neuen orie und eines erprobten Systems, nicht von der Be⸗ itzung eines Interesses vor dem andern, sondern von Vorzug einer Art und Weise der Beschuͤtzung vor andren. Man bedenke, daß die Bill von 1815 bis in die groͤßte Neuerung war, und daß die neue, in ge der gemachten Erfahrungen, mit gewissen Modi⸗

stionen nur zu dem alten System zuruͤckkehrt, unter

chem Großbrittannien so lange gebluͤht hat. Ein

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Art von landwirhschaftlichem Par⸗

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einheimischen Landbauer in die peinlichste Lage. Freilich diente die Höͤhe des Preises, welcher die Einfuhr ge⸗ stattete, ihnen zur Aufmunterung, eben sowohl aber auch denen, die bei Eroͤffnung der Haͤfen ihre Rechnung fanden. Ganz Europa suchte England in solchen Faͤllen mit Korn zu uͤberschwemmen. Das beweist der Umstand, daß der kleine Bruch von 2 P. uͤber 80 Sh. die aͤfen dis zum 15. Februar 1819 offen erhielt. Dos Gesetz von 1822 hatte weiter kein Verdienst, Preis von 80 auf 70 Sh. herabsetzte. Nehmen wir den Darchschnittspreis des auswaͤrtigen Korns nur zu 30 Sh. an, und fuͤgen die damalige Abgabe von 17 Sb. binzu, so wuͤrde der Preis sich mit Einschluß aller Kosten auf 57 Sh. belaufen, waͤhrend der einheimische Preis auf 70 Sh. festgesetzt war. Nun koͤnnte man freilich der uͤbermaßigen Einfuhr durch eine stehende, hohe Abgabe von 30 oder 40 Sh. vorbeugen; wie aber, wenn die inlaͤndischen Preise sehr hoch staͤnden? Sell man die naͤhere Bestimmung dann den Ministern uͤberlassen? Eine solche Macht darf ihnen nicht uͤbertragen werden, und es bleibt daher nichts, als eine Modification der Gesetze, mittelst einer Zoll⸗Seala, uͤbrig, da jede bestimmte Abgabe zu hoch oder zu niedrig werden kann. Im J. 1815 hade ich an der Abschaffung der damaligen Gesetze selbst Antheil gehabt; seitdem aber meinen Irrthum ein⸗

gesehen, indem den Gutsbesitzern zwar ein ertraͤglicher

Preis gesichert werden muß, jedoch auch die nothwendig⸗ Weise eine Bee-

Der Redner verbreitete

sten Beduͤrfnisse des Volks auf keine schraͤnkung unterliegen buͤrfen. tete sich hierauf uͤber einige ganz ungegruͤudete Besorgnisse, namentlich wegen des Korneinfuhr aus Odessa. Der Ueberfluß des dortigen Getreides, behauptete er, wird nie nach Großbrittanvien gelangen; indem die Hin⸗ und Herfahrt acht Monate woͤhrt, und uͤberdies die

des Mittelmeers von dorther versorgt werden. etzt aber auch, ein Brittischer Kaufmann speculirte dorthin, so wuͤrde dies natuͤrlich ein Steigen des dortigen Prei⸗ ses zur Folge haben, und also einen 1 erfordern. Dagegen liegt setzt im Unterhause eine Bill wegen der Korneinfuhr aus den Nord⸗Americanischen Colonieen zur Erwaͤgung vor, die in jeder Hinsicht Be⸗ achtung verdient. Diese Colonieen, die Sprache und Sitte mit uns gemein haben, duͤrfen nicht als fremd betrachtet, und durchaus nur mit Irland gleichgestellt werden. Besonders empfehle ich noch die Bestimmung

der Bill, wonach die Abgabe fuͤr das in unserm Lande

aufzuspeichernde Getreide wegfaͤllt, indem England da⸗ durch ein Stapelplatz des Welthandels werden kann; wogegen, wenn die Lords dieselde verwerfen solten, die Franzosen und Hollaͤnder jene Vortheile an sich reißen wuͤrden. Mylords, schloß er, die Constitution hat die Aristokratie zu natuͤrlichen Repraͤsentanten der Landei⸗ genthuͤmer uͤberhaupt bestellt; aber es waͤre eine Belei⸗ digung fuͤr Sie, deshalb anzunehmen, daß sie fuͤr da Interesse der uͤbrigen Classen gleichguͤltig sein sollten, Fie alle bei der gegenwaͤrtigen Maaßregel interessirt sind. Der Graf v. Malmesbury sprach gegen die Bill. War⸗ um, sagte er, hat man die gegenwaͤrtigen Modifikatio⸗ nen nicht im Jahre 1822 vorgeschlagen? Damals war der Durchschnitrtspreis 56 Sh., nie uͤber 65 bis 66 Sh. und nie unter 59 Sh. 9 Pence. Von der Canada⸗ Kornbill bemerkte er: Canada habe im vorigen Jahre nicht mehr als 26,000 bis 30 000 Quarters eingefuͤhrt. Man bedenke aber die Zunahme der Irlaͤndischen Ein⸗ fuhr seit 15 oder 20 Jahren! 1807: 45,000; 1808, 43,000; 1809, 60,000 und 1821 560,000 Quarters. Soll nun Canada, dessen Bevoͤlkerung wahrlich der Ir⸗ laͤndischen nicht gleich komm, zur Concurrenz mit Ir⸗ land aufgefordert werden? Hat es nicht an Westin⸗ dien einen genuͤgenden und natuͤrlichen Markt? Bei aller Liebe fuͤr die Colonicen darf man ihnen keinen Vor⸗ zug vor dem Mutterlande einraͤumen, das mit so schwe⸗

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