1827 / 177 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 02 Aug 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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als die Leistung einer fuͤr die Uebernahme dieser allge⸗ meinen Verpflichtung zu gewaͤhrenden Entschaͤdigung,

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Gesuch einzugehen, „da die Wiederherstellung dieser Steu⸗

erfreiheit selbst eben so wenig im Rechte begruͤndet ist,

indem von jeder einzelnen Provinz sowohl als von dem Ganzen des Staatskoͤrpers ein Mehreres an Steuern und Abgaben, als zur Befriedigung des wirklichen Staatsbeduͤrfnisses noͤthig ist, nicht gefordert wird.“ Das in der 7. Petition dargelegte Gesuch: Die Straßenbau⸗ beitraͤge der Lohnfuhrleute, Pferdeverleiher ꝛc. fuͤr auf⸗ gehoben zu erklaͤren, ist bewilligt worden; in Bezug auf das gleichzeitige Gesuch: die außerdem entrichteten Sur⸗ rogatgelder und die noch zu leistenden Naturaldienste nicht mehr zur Erhaltung der Chausseen, sondern nur zur Herstellung und Unterhaltung der nicht chaussirten Landstraßen zu verwenden, wird den Staͤnden im Land⸗ tagsabschied eroͤffnet, daß jene Gelder und Dienste bis⸗ her keineswegs auch nur theilweise zur Unterhaltung der Chausseen bestimmt sind, solche vielmehr lediglich aus den dazu ausgesetzten Staatsfonds bestritten wird. Der Antrag, die Straßenbaubeitraͤge und Naturaldienste auf die Kommunikations⸗ und Nachbars⸗Wege zu verwen⸗ den, wenn an den Landstraßen nichts mehr zu thun sein wird, findet darin seine Erledigung, daß mehrere Kom⸗ munen zu der ihnen allein obliegenden Unterhaltung von Straßen und Kommunicationswegen bisher schon nicht unbetraͤchtliche Unterstuͤtzungen empfangen haben, ungeachtet die mehrerwaͤhnten Beitraͤge und Dienste zu ihrem Zweck keineswegs ausgereicht haben, vielmehr aus den Staatsfonds sehr bedeutende Zuschuͤsse bewilligt worden sind. Es wird dabei bemerkt, daß neben den bedeutenden etatsmaͤßigen, aus Staatskassen fließenden jaͤhrlichen Zu⸗ schuͤssen zur gewoͤhnlichen Straßenunterhaltung im Her— zogthum Sachsen, allein in den letzten sechs Jahren zu demselben Zweck in den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt eine außerordentliche Bewilligung von 87,840 Thlr. aus Staatsfonds statt gefunden hat, und daß au⸗ ße dem seit dem Jahre 1816 zur Chaussirung der Haupt⸗ stroßen in beiden Bezirken die Summe von 1,188,385 Thlr. aus denselben Fonds hergegeben worden ist, woraus sich von selbst ergiebt, daß dasjenige, was die Provinz zu diesem Zwecke aufbringt, mit den Verwendungen aus der allgemeinen Staatskasse nicht in Vergleich zu brin⸗ gen ist. Das 7te Gesuch betraf die baldige Reguli⸗ rung der Centralschuld des ehemaligen Koͤnigreichs West⸗ phalen; durch die gesetzlich publieirten Kabinets Hrdres vom 31. Jan. d. J. ist diesem Gesuche, so weit als die preußische Monarchie bei der Sache betheiligt ist, be⸗ reits entsprochen.

Die Petitionen in Bezug auf Gegenstaͤnde der Ju⸗ stiz und Gerichtsverfassung enthalten folgende Bitten, 1) eine neue Redaction des allgemeinen Landrechts und der Gerichtsordnung mit Beruͤcksichtigung der seit deren letztem Erscheinen wieder ergangenen Bestimmungen zu veranlassen, 2) einen Entwurf zu einer allgemeinen Ge⸗ richtsverfassung abfassen und zur Berathung dem Pro⸗ vinzial Landtage vorlegen zu lassen; 3) bis dahin die fuͤr das Institut der Landgerichte und Gerichtsaͤmter beson⸗ ders gewuͤnschte Erweiterung der Competenz der Letztern zu genehmigen, und durch Vermehrung der Gerichts⸗ Deputationen bei den in den ehemaligen Westphaͤlischen

Landestheilen statt findenden Land⸗ und Stadtgerichten

den geruͤgten Maͤngeln vorlaͤufig abhelfen zu lassen; 4) die

Untergerichte in Ansehung der Gebuͤhrentaxe einander

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gleich zu stellen und uͤberhaupt die bisherigen Sportel taxen herabsetzen zu lassen; 5) denjenigen Staͤdten, welche fruͤher die Gerichtsbarkeit titulo oneroso vom Staate erlangt haben, und denen dieselbe bei der Ge⸗

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[richts⸗Eingesessenen sich

richts⸗Organisation und Justiz⸗Verfassung im 8

des Ober⸗Landesgerichts zu Naumburg entzogen woh

die Restitution

der vormals dafuͤr bezahlte aus Staatskassen zu gewaͤhren; 8 18078b9 ,8; bot, nach welchem Justiz⸗Commiffarien und Notz nur unter Verzicht auf ihre Praxis, die Verwal von Patrimonial⸗Gerichten uͤbernehmen duͤrfen, aust ben, und 7) die Privatpersonen zugestandene und ebenfalls bei der Justiz Organisation entzogene - monial⸗Gerichtsbarkeit uͤber Staͤdte oder Theile ben wieder einzuraͤumen, so wie 8) das Institut der telligenzblaͤtter gaͤnzlich aufzuheben, die Amtsblaͤtt, deren Stelle treten zu lassen, und die Gerichtsbehg danach anzuweisen. Im Landtags⸗Abschied wit Staͤnden barauf eroͤffnet, daß die Revision der gebung, insonderheit des allgemeinen Landrechte der Gerichtsordnung, bereits angeordnet und wirkll Werke ist, und daß nach den hieraus sich ergehn Resultaten weiter beschlossen werden soll, (zu 2 bis! chen Modificationen die Gerichtsverfassung zu unt sen und was in Hinsicht der Sporteltaxe zu besti sein wird. Immittelst wird der Justiz⸗Ministz wo die Sprengel der Land⸗ und Stadtgerichte zu sind, und das Beduͤrfniß sich zeigt, durch Verme der Gerichts⸗Deputationen Abhuͤlfe zu schaffen h sein. Ueber die Frage: (zu b) ob und mit w. Maaßgaben den Justiz⸗Kommissarien und einzeln den Richtern die Verwaltung von Patrimontal, dictionen zu gestatten, sind besondere Eroͤrter unge Je. von 1 Revision der Gesetzge anbefohien worden, und behalten Se. jͤ. Entschließung vor. Die Zuruͤckgabe der Patrimonial Gerichtsbart den Mediatstaͤdten an die Gutsherren (zu 7) 1 Se. Maj. in den Faͤllen genehmigen, in welchen de maligen Inhaber selbst darauf antragen und die d damit einverstanden trksl Was (zu 5) die Entschaͤdigung der Staͤdte sar deehg roso erworbene Gerichtsbarkeit anlangt, so haden Maj. angeordnet, daß denjenigen Staͤdten, welche verlangen, die Verwaltung der Gerichtsbarkeit seld der angeboten werden soll, unter der Bedingung j alle diejenigen Einrichtungen zu treffen, welche in ziehung auf Civil, und Kriminal⸗Gerichtsverwe bet Unsern Gerichten zum Besten der Gerichts sessenen fuͤr noͤthig erachtet worden sind. Es wit her denjenigen Staͤdten, welche dieser Bedingung nuͤge leisten wollen, uͤberlassen, sich wegen Zu ruͤckge Gerichtsverwaltung bei dem Koͤnigl. Justiz⸗M zu melden. Wegen Abschaffung der Intelligent haben Se. Maj. besondere Eroͤrterungen anbeso werden nach Beendigung derselben Entschliehung „Wie nun Cheißt es am Schlusse des L. Abschieds) Unsere getreuen Staͤnde bereits auclbl

Entschließungen die Ueberzeugung schoͤpfen werded

Wir auf ihre Antraͤge, in so weit allgemeine Ruͤcksichten es gestatten, einzugehen Landesvaͤterlt neigt sind, also soll ihnen auch bei ihrer 8 Versammlung von Unserm Staats⸗Ministerio i bersicht desjenigen vorgelegt werden, was in F. serer erwaͤhnten Resolutionen weiter verfuͤgt wordel

bseon.1 1h,, Kh.he. ittwoch, 1. August. Im Schauspielhaust⸗ Jaͤger, laͤndliches Sittengemaͤlde in 5 vBa

von A. W. Iffland. r. 1 als Gastren If Roche: den Ober

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Berlin, Donnerstag,

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Kironik des Tages.

Der Justiz⸗Kommissarius Wunsch zu Glogau ist otarius im Bezirk des dortigen Oberlandesgerichts ut worden.

Der Justiz⸗Kommissarius Laurenz Friedrich Lan⸗ ist zugleich zum Notarius im Bezirk des Ober⸗

sgerichts zu Hamm bestellt worden. 1“

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i 11““ Morgen am 3. August, Nachmittags um 4 Uhr, die Köͤnigl. Akademie der Wissenschaften zur Feier Geburtstages Sr. Majestaͤt des Koͤnigs eine oͤffent⸗ 8““ AIR hsmne. . 1I1I ““ r Kursus auf der Koͤniglichen akademischen zUnterrichts⸗Anstalt des Landbaues zu 6 Moͤglin, unt mit dem 1. Oktober, und dauert ununterbrochen bis zum letzten Julius. Der Unrerzeichnete traͤgt den ganzen Umfang andwirthschaftslehre zwar nach ihren Hauptabthei⸗ en von der Wirthschafts⸗Organisation und Lei⸗ vom Land⸗ und Fruchtbau, und von der Vieh⸗ aber in genauester Verbindung, groͤßtentheils Diktalen, und nur den Fruchtbau nach dem Aten de seiner rationellen Landwirthschaft vor. Herr A. P. Thaer der Juͤngere wird diesen Vor⸗ durch die Erfahrungen, welche er unter sehr ver⸗ denen Verhaͤltnissen, Bodenarten und Klimaten zu en Gelegenheit hatte, praktisch erlaͤutern, und so⸗ hwin Moͤglin, als auf seinen fast daran graͤnzenden vern Luͤdersdorf und Biesdorf dies anschaulich dar⸗ gülen, jede Veranlassung wahrnehmen. err Professor Koerte traͤgt zuerst reine Mathe⸗ vor, und geht dann zu der besonders auf Meß⸗ und Mechanik angewandten, uͤber.

Desgleichen traͤgt er die Grundprinzipien der Che⸗

und in der Folge ihre Anwendung auf Landbau

ohl, als auf die mit der Landwirthschaft zu verbin⸗ en technischen Gewerbe vor.

In diesen beiden Lehren werden die Grundsaͤtze der shematischen und Experimental⸗Physik verwebt.

Im Sommer lehrt er die systematische Pflanzen⸗ de und die Pflanzen⸗Physiologie mit Beruͤcksichti⸗ g ihrer Anwendung auf den Land⸗ und Fruchtbau. Alles wird nicht nur durch Experimente, die ein zu em Behuf vollstaͤndiger, und mit den neuesten all⸗ rig vermehrten Apparat gestattet, erlaͤutert; sondern wird auch den fleißigen Zuhoͤrern gern Gelegenheit II & reg20: 2189 82exE geis Hein ns h den) .n.

den 2ten August 1827.

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gegeben, bei den chemischen Analysen selbst Hand anzu⸗ legen, und sich die noͤthige Fertigkeit in Handhabung der Instrumente und Reagenzien zu erwerben.

Das dem Landwirthe wichtige aus der Geognosie, Mineralogie und Insektenkenntniß, wird von ihm gele⸗ gentlich discursive, besonders auf naturhistorischen und technischen Exeursionen, mitgetheilt.

Herr Kuers, bisher Kreis⸗Thierarzt zu Zuͤllichau, jetzt hier angestellt, wird die Thierheilkunde, mit Ruͤck,⸗ sicht auf das Beduͤrfniß des rationellen und praktischen Landwirths, besonders auch das chirurgische in Behand⸗

lung der Thierkrankheiten, dann vorzuͤglich die Kenntniß

des Aeußern des Pferdes, und seine Behandlung im gesunden und kranken Zustande, theoretisch und praktisch lehren; da Unterzeichneter sich die Lehre von den bedeu⸗

tenderen Krankheiten des Rindviehes und der Schaafe .

im Vortrage uͤber die Viehzucht, noch vorbehaͤlt.

Wer die hiesige akademische Lehr⸗Anstalt zu bezie⸗ hen, die Einrichtungen und Bedingungen zu wissen wuͤnscht, wendet sich unter der Adresse: an die Koͤnig⸗ liche Akademie zu Moͤglin hieher, und wird vom Herrn Professor Koerte, der dem Oekonomischen unter speziellen Aufsicht des Ganzen vorsteht, Antwort erhalten.

DOeer Geheime Ober⸗Regierungsrath (gez.) Th r.

Angekommen.

Braun, Inspekteur der ersten Artillerie⸗Inspektion, von Stettin.

Abgereist. Der Kaiserl. Russische Feldjäger Be⸗ lousow, als Kourier nach St. Petersburg.

Durchgereist. Der Kaiserlich Russische Staats⸗ 88 Caticas, als Kourier von St. Petersburg nach ondon.

Der Kaiserl. Russ. Feldjaͤger, Faͤhnrich Joußow II., als Kourier von St. Petersburg nach Paris.

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Zeitungs ⸗Nachrichten. Ausland.

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1““ min. FHMlsmn I1“ . Paris, 26. Juli. Cloud Ministerrath gehalten; der Dauphin wohnte der Sitzung bei. Der Praͤsident des Ministerraths hat bem⸗ naͤchst mit Sr. Maj. gearbeitet.

Fuͤr kommenden Dienstag den 31. d. wird ein Fest neuer Art angekuͤndigt, das zu Vilette, nahe bei Paris statt finden soll, dasselbe wird durch einen musikalischen Wettstreit zwischen den verschiedenen Musikchoͤren der Koͤnigl. Garde und der Garnison eroͤffnet werden. Die Preisertheilung erfolgt nach dem Ausspruche einer aus

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Der Koͤnig hat gestern in St.