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8 11“ . 1“ 8 88 g. ⸗ 7 1 b I 8 “ 11“”“ 3 A““ 8— 8 78 1“ 2₰ . “ 11“] 1“ 8 7 legenheiten der hohen Ottomannischen Pforte auf ihrer waͤre der Seehandel nicht einigen lben sich hineinmischen wellte, alle uͤbri⸗ einem Raͤuberhaufen n? Es ist von ei⸗ 8ee. 88. beruhen, und daß alle ihre natio, setzt gewesen. Zu gleicher Zeit fin⸗ d3 ühne ersae⸗. des Voͤlkerrechts gemaͤß handeln ner Griechischen Regierung die Rede, welche, im Fal nellen und politischen Einrichtungen mit den Vorschrif⸗ Uebelwollenden bestaͤndig durch das ungeziemli 88 — Die Agenten einer der großen Maͤchte, „die die hohe Pforte in keine Uebereinkunft einwilligt, an ten der Religion in Verbindung stehen. Nun haben die fahren aufgemuntert worden, daß man ihnen S. 1 ee ihee Verhaͤltnisse der Freundschaft und des gu⸗ anerkannt werden soll; und es ist sogar vorgeschlagen Griechen, welche einen Theil der seit Jahrhunderten zung aller Art gewaͤhrte, was jederzeit in Gemneth verstaͤndnisses mit der hohen Pforte befestigt, worden, einen Vertrag mit den Rebellen zu schließen. durch die Ottomannischen Waffen bezwungenen Natio⸗] alles Voͤlkerrechts haͤtte gemißbilligt werden sollench Sehasten ebenfalls in ihren Unterredungen mit den Hat die hohe Pforte nicht vollen Geund, uͤber eine sol⸗ nen ausmachen, und von Geschlecht zu Geschlecht steuer berdies ist zu bemerken, daß die zwischen * Pernschin Agenten o V 1 2 8 pflichtige Unterthanen der hohen Pforte gewesen, wie Pforte und den mit ihr befreundeten Maͤchten b s „*† wischenkunft in dieser Hinsicht stattfinden solle. staunen betroffen zu sein, weil die Geschichte kein Bei⸗ die andern Voͤlker, die seit dem Entstehen des Islams den Verhaͤltnisse nur mit den Monarchen ne” döcse Erklaͤrung als Grundlage zu dem Resultate spiel eines den Grundsaͤtzen und Pflichten der Regie; in pflichtmaͤßiger Unterwerfung verharrt, bestaͤndig voll⸗stern jener Maͤchte angeknuͤpft sind; und in Er 1 nülrterredungen gedient, so kann jetzt kein Zweifel rung in allen Hinsichten so sehr entgegenstehenden Ver⸗, kommene Ruhe und Sicherheit unter dem Schutze un⸗ der Verbindlichkeit jeder unabhaͤngigen Macht“ se Angelegenheit mehr obwalten, welche die hohe fahrens aufzuweisen hat? Die hohe Pforte kann daher serer Gesetzgebung genossen. Es ist weltbekannt, daß Unterthanen seldst zu regieren, hat die hohe pe 8. vollkommen und von Grund aus fuͤr abgen niemals solchen Vorstellungen Gehoͤr geben, Vorschläge,
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ffiziell und ausdruͤcklich, daß ʒche Sprache von Seiten befreundeter Maͤchte von Er⸗
diese Griechen in jeder Hinsicht und in Betreff ihres nicht unterlassen, sich bei eini tigt ist. Nichtsdestoweniger haͤlt die sie weder anhoͤren noch eingehen wird, so lange das Eigenthums, der Erhaltung ihrer persoͤnlichen Sicherheit den Iafasrgenlen .böhee, eüethenzwe ceen 84 e noch folgende Bemerkun, von den Griechen bewohnte Land einen Theil der Otto“.“ und Beschuͤtzung ihrer Ehre, vollkommen wie Musel⸗ Die einzige Antwort auf diese Vorstellungen 800 4 eerstuͤtzung ihrer fruͤheren Behauptungen hin⸗ mannischen Besitzungen bildet, und Jene steuerpflichtige “ maͤnner behandelt worden sind; daß sie, besonders unter man Umtrieben, welche den Umsturz der Gesch⸗ e die Maaßregeln, die die hohe Pforte von Unterthanen der Pforte sind, welche ihren Rechten nie 8 8 der glorreichen Regierung des gegenwaͤrtigen Oberherrn, Vertraͤge bezwecken, den Namen der Freiheit 48 ls herein getroffen und noch jetzt gegen die Grie⸗ eutsagen wird. Wenn sich die hohe Pforte mit Hulfe mmit weit groͤßeren Wohlthaten, als ihren Vorfahren zu daß man ein den bestehenden Berbtegage 1n 8* Insurgenten fortsetzt, duͤrfen dem Kriege nicht des Allmaͤchtigen wieder in vollem Besitz des Landes Theil wurden, uͤberhaͤuft worden sind; aber eben dieser laufendes Verfahren mit dem Ausdruck Neun anseden eines Religionskrieges geben. Die Maaz⸗ setzt, so wird sie dann immer sowohl fuͤr den Augen: hohe Grad der Beguͤnstigung, diese ruhige und behag, belegte, und sich auf die Unzulaͤnglichkeit der 8 sich nicht auf das ganze Volk uͤberhaupt, blick als fuͤr die Zukunft in Gemaͤßheit der Verfuͤgunae.— liche Lage hat die Empoͤrung veranlaßt, die von boͤs⸗ zur Abhaltung des Volkes berief. Abgesehn 8, 2 889 den alleinigen Zweck, die Empoͤrung zu gen handeln, die ihr heiliges Gesetz ihr hinsichtlich ihrer wyilligen Menschen angezettelt wurde, welche den Werth Mangel an gegenseitiger Sicherhett, der 2s tin 1 s und biejenigen Unterthanen der Pforte zu Unterthanen vorschreibt. Da nun die hohe Pforte der — solcher Beweise des Wohlwollens nicht zu schaͤtzen wuß⸗ chen Zuͤstande der Dinge endlich entspringen mun 8 die, als wahre Rauberhauptleute, eben o Ansicht ist, daß sie in dieser Angelegenheit auf nichts ten. Von den Eingebungen einer erhißten Einbildungs⸗ dite hohe Pforte solche Vorfäͤlle nicht 8 8 . als empoͤrende Graͤuelthaten begangen haben. als die Vorschriften ihrer Religion und die Bestimmun⸗ rraft hingerissen, haben sie sich unterfangen, die Fahne hen lassen. Die Pforte hat demzufolge nie unterU - 8 pforte hat denen, die sich unterworfen, ihre gen ihrer Gesetze Ruͤcksicht nehmen kann, so haͤlt sie sich 88 des Aufstandes nicht allein gegen ihren Wohlthaͤter und auf die verschtedenen ihr gemachten Antraͤge durch . nie versagt. Die Thore der Gnade und zu der Erklaͤrang berechtigt, daß sie aus religioͤsen, po⸗-⸗ legitimen Oberherrn, sondern gegen das gesammte mu⸗ rufung auf die Gerechtigkeit und Billigkeit der zeln derzigkeit haben immer offen gestanden. Das hat litischen, administrativen und nationellen Gruͤnden den selmaͤnnische Volk aufzupflanzen, indem sie die furcht deten Maͤchte, durch Wiederholung ihrer Be sche he Psorte durch Thatsachen bewiesen, indem sie zuletzt entworfenen und ihr gemachten Vorschlaͤgen nicht barsten Graͤuel veruͤbten, und unbewehrte Weiber unod wegen der den Jnsurgenten gewaͤhrten Unrerste u ihrer Pflicht Zuruͤckkehrenden Schutz gewaͤhrte. die mindeste Genehmigung ertheilen kann. Stets bereit, unschuldige Kinder mit beispielloser Grausamkeit ihrer und durch Ertheilung der erforderlichen Antwo w⸗ Ursache der Fortoauec dieser Empoͤrung be die Pflichten zu erfuͤllen, die ihr die mit den befreun⸗ Rache ausopferten. Da jede Macht ihre eigenen Straf, Laufe der Mittheilungen an ihre Freunde zu den * den verschiedenen, der Pforte gemachten Antraͤ, deten Maͤchten abgeschlossenen Vertraͤge auferlegen, de⸗ geesetze und politischen Verordnungen hat, deren Inhalt Zuletzt ist eine Vermittelung in Vorschlag desrache Der Nachtheil des Krieges ist ebenfalls allein von nen sie gegenwaͤrtig diese kategor. Antwort zu ertheilen die Erundlage ihrer Oberherrlichkeit dildet, so bedient den. Es ist jedoch ausgemacht daß eine auf einen Pforte empfunden worden, da es weltbekannt ist, genothigt ist, erklaͤrt die hohe Pforte hierdurch zum letzz sich die hohe Pforte, in allen auf die Ausuͤbung ihrer zelnen Gegenstand beschraͤnft⸗ Antwort sich wedenhth die Europaͤische Schiffahrt durch diesen Zustand der ten Male, daß Alles, was oben angegeben worden, gänze— Oberherrlichkeit bezuͤglichen Dingen, ihrer heiligen Ge⸗ Fortgang der Zeit noch durch Neuerung in den llge nie unterbrochen wurde, der den Europaischen lich mit den Ansichten Sr. Hoheit, seiner Minister, und sjetzgebung, derzufolge die Rebellen bestraft werden sollen. druͤcken veraͤndern kann. Die Antwort Sei. die — keinesweges geschadet, sondern vielmehr be⸗ des gesammten Muselmaͤnnischen Volkes uͤbereinstimmt. In 89 bei Verhaͤngung der nothwendigen Strafen gegen Pforte gleich Anfangs ertheilte, wird immer die Ullenden Vortheil gewaͤhrt hat. Ueverdies bestehen die der Hoffnung, daß diese treue Darstellung hinreichen Einige, in der bloßen Absicht sie zu bessern, hat die liche bleiden, die sie im Angesicht der ganzen Welt ülluhen und die Empoͤrung nur in einem einzigen wird, um ihre wohlmeinenden Freunde von der Gerecha8 Pforte sich nie geweigert, denen zu verzeihen, die um derholt hat, und die das Ultimatum ihrer Gesiund e des Ottomannischen Reiches und unter den An, [tigkeit ihrer Sache zu uͤberzeugen, ergreift die hohe “
tihre Gnade flehen, und dieselben wie fruͤher unter die uͤber den Stand der Din 6 . g de b ; deun, Gott sei Dauk, die Pforte diese Gelegenheit zur Wiederholung der Berste
Aeglide ihres Schutzes zu stellen. Desgleichen hat die ständen der Ereiguisse nacer EE Reiches haben auf keine cherung ihrer hohen Achtung. — Gesundheit und Friede
8 hohe Pforte, stets entschlossen, den Verfuͤgungen ihres daß zu Anfange des Aufstandes einige Minister bef se gelitten, und genießen, nebst allen ihren Einwoh, mit dem, der auf dem Pfade der Rechtlichkeit wandelt. Heiligen Gesetzes gemäaͤß zu handeln, ungeachtet der ihren deter Maͤchte bei der hohen Pforte ihren wirksel, der tiefsten Ruhe. Es ist daher nicht leicht einzu⸗ Bruͤssel, 8. August. Das Befinden Ihrer Maj.
6 innern Angelegenheiten gewidmeten Sorgfalt, nie ver⸗ Beistand zur Zuͤchtigung der Rebellen angeboten he wie diese Unruhen sich andern Laͤndern mittheilen der Koͤnigin ist fortdauernd befriedigend; es werden 4. die Verhaͤltnisse des guten Verstaͤndnisses mit Da dieses Anerbieten jedoch eine Angelegenheit bahbht 84 Gesetzt jedoch, dies waͤre der Fall, so muͤßte jede kuͤnftig nur von 3 zu 3 Tagen Buͤlletins uͤber dasselbe
dden befreundeten Mächten zu unterhalten. Die hohe die einzig und allein der hohen Pforte zustand, 0 1, da sie in sich selbst undeschraͤnkt ist, die Unter⸗ erscheinen. f “ Pforte ist stets bereit gewesen, was die Vertraͤge und gnuͤgte sich die Pforte, in Folge wichtiger Erwaͤg n auf ihrem Gebiete, welche eine aufruͤhrerische Muͤuchen, 5. August. Gestern Nachmittag zwie
Pflichten der Freundschaft erheischen, zu erfuͤllen. Ihre sowohl fuͤr die Gegenwart als die Zakunft, zu! hmun verrathen, kennen, und in Gemäaͤßheit ihrer schen 2 und 3 Uhr trafen Ihe Maj. die verwittwete
8 aufrichtigsten Gebete steigen gen Himmel fuͤr den Frie, dern, daß, obgleich ein solches Anerbieten 8 7. 6 n G9,8. wie 8 der mit ihrer Oberherrlichkeit Koͤnigin, mit den Prinzessinnen Marie und Luise KK. den, und die allgemeine Ruhe, die mit Haͤlfe des Aller⸗ stuͤtzung der Ottomannischen Regierung bezwecktnlllhaäͤpften Pflichten bestrafen. Es duͤrfte üͤberstassig H ., auf der Reise von Bruchsal, von wo Allerhoͤchst⸗ hoͤchsten auf die naͤmliche Weise wiederhergestellt wer, dennoch keine fremde Einmischung gestatten wuͤrde. hinzuzufuͤgen daß die hohe Pforte sich in solche An⸗ dieselben am 2. August abgereist sind, nach Tegerusee 8 8- wird, wie die hobe Pforte zu jeder Zeit ihre Er⸗ noch mehr ist, als der Gesandte einer befreundeten Hulenheiten nie mischen wird. Erwaͤgt man die eben hier ein, nahmen bei J. K. H. der Frau Herzogin von oberungen ausgedehnt hot; naͤmlich durch Scheidung zur Zeit seiner Reise nach dem Congreß von 8 nander gesetzten Puakte mit Ruͤcksicht auf Gerechtig⸗ Leuchtenberg das Mittagsmahl, und setzten sodann die “ 8 tregen Unterthanen von den Widerspenstigen und sich in seinen Unterrebungen mit dem Ottomanne ud Billigkeit, so wird sich Jeder leicht uͤberzeugen, Reise nach Tegernsee fort. b I “ und durch Beendigung der obwaltenden Minister in Erklaͤrungen uͤber die in Vorschlaq gebrhhweiter kein Grund zur Verhandlung uͤber diesen Heute Vormittags ist der Grundstein zur nehen — Hesteoteece a es eignen Huͤlfsquellen, ohne zu Vermittelung einließ, so erklaͤrte die hohe Pforte Pltznstand vorhanden ist. So bllig es indessen waͤre, evangeltschen Kirche, mit angemessener Feierlichkeit St’e Seapes 1e2ns en. Maͤchten oder zu die unzweideutigste Weise, daß solch ein Vorschlag . ll fernere Dazwischenkunft aufhoͤrte, so ist doch legt worden. 8 K. Reg. Bl. Nr. 29. Peessumas des . Frs⸗ en Aulaß zu. geben. Alle beachtet werden solle; und jedesmal, wenn der G dings eine Vermittelungs⸗Anerbietung gemacht Das am 4. August erschienene eg. 8 Ber“ 8 Zic vcnaig 2 See sind nur auf diesen stand wieder vorkam, wiederholte sie die Versichernlhen. Nun versteht man in der politischen Sprache enthaͤlt die von Sr. M ]. om 26. Juli geh eb-ae2 Ruhe⸗ v.es 88 Wirderherstellung der allgemeinen daß politische, nationelle und religioͤse Ruͤcksichren lllr diesem Ausdruck, daß, wenn Zwistigkeiten oder ordnung wegen der algemeinen Lances⸗ hs 88 u Un. zur Betläͤn 8 1 8 fremde Dazwischenkunft nur Weigerung unumgaͤnglich nothwendig machten. uldseligkeiten sich zwischen zwei unabhaͤngigen Maͤch⸗ Am Schlusse derselben heißt es: „Auch wird e 1eer —— 8 er debellen eühren kann. Der ent- diesem Raisonnement uͤberzeugt, und nach mehrmalstulllerheben, eine Versoͤhnung durch die Dazwischenkunft serem allerhoͤchsten Wohlgefallen gereichen, 5.en ve4 8 vefen cham 9 hafte Enrschluß der Pforte, uͤber ihre Eingestaͤndniß, daß das Recht auf Seiten der Pull öritten befreundeten Macht zu Stande gebracht Landesadel und Uasere übrigen Untertsnen vj gege⸗ gen Gesetze enrs eressen zu wachen, die aus ihrem heili⸗ sei, erklaͤrte obgedachter Gesandte bei seiner Ruͤckllhen kann. Eben so verhält es sich mit Waffenstill meidung des uͤberfluͤssigen Trauerluxus die nrce is 8— eaane ses⸗ e eIA, . Achtung, von Verona nach Constantinopel abermals deutlich und Friedensvertraͤgen, die nur zwischen anerkann⸗ benen Vorschriften an Uaserem Hofe und .ee e8 Schimpf aus 8 8 8 5 azwischenkunft dem Tadel und offiziell in mehreren Unterredungen, auf Befehl sehall Maͤchten abgeschlossen werden koͤnnen. Da aber die nen Familienverhaͤltnissen zur Arhteheh⸗ 1X“ lich, daß ve,n. waͤre. Nun ist es klar und deut⸗ Hofes und im Namen der uͤbrigen Maͤchte, daß ulh Pforte im Begriff ist, auf ihrem eignen Gebiete den.a— Dieser §. V. lautet woͤrtlich: „Persone toͤnnen —2 28 denn bei einem solchen Grundsatze, Griechische Angelegenheit, als zu den inneren Verz in Gemaͤßheit ihres heiligen Gesetzes, ihre unruhi⸗ res Landadels und Unserer uͤbrigen Unterthanen b 31ebeeh ude gemacht haͤtte, waͤren nicht un⸗ nissen der hohen Pforte gehoͤrend, angesehen werde; llund aufruͤhrerischen Unterthanen zu bestrafen, wie nur unter folgenden Bestimmungen in ihrer 68 aufgestellt EEE“ wegen Religionsverwandtschaft ste als sosche einzig und allein von der hohen Pllp da jener Fall auf ihre Lage angewandt werden? trauer an Unserem Hofe oder bei Mitglisdern 18 3
Einfluß wiesleicht über veee der seinen verderblichen selbst zu Ende zu bringen sei; daß keine andre Mülllmuß nicht die Ortomauische Regieruag denen, die Koͤnigl. Hauses erscheinen;: ESe 88 die 88 e v 8 E“ verbreitet hat, und en der Folge sich hineinzumischen habe, und daß, wennihe Vorschlaͤge machen, Absichten zuschreiben, welche tern, desgleichen ne der “
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