1827 / 215 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 15 Sep 1827 18:00:01 GMT) scan diff

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hm sehr genau bekannt war, glaubte er

Interessen so vertheidigen zu muͤssen, wie

8 ö sich noch lange haͤtte halten koͤnnen. Nach langen Verhandlungen gelang es ihm, den Pascha zu uͤberreden und solgenee Bebingungen von ihm zu erlangen, die unverzuͤglich abgefaßt und nach der Citadelle gebracht gspfurden. Art. 1. Die Capitains und die Maunschaft der Be⸗ lsatzung, die nicht Atyener sind, ziehen mit Waffen und (SGepaͤck ab; Art. 2. Die Athener nebst ihren Familien ziehen oyne Waͤffen aber mit ihrem Gepaͤcke aus der Akekropolis und degeben sich in ihre Haͤuser oder nach ihren Doͤrfern, wo der Pasche sich anheischig macht,

ihnen ihr Vermoͤgen zuruͤckgeben zu lassen und ihnen lihr Leben und Eigenthum verbuͤrgt. Fuüͤr den Fall, daß s‚;deie Chefs der Akropolis nicht uͤber die Annahme des er⸗ v“ sten Artikels einverstanden sein sollten, willigt der Pa⸗ ssha ein, statt dessen den folgenden Artikel, nach der Wahl der Besatzung, zu setzen: Art. 3. Die Chefs der Akcopolis, welche das Schreiben unterzeichnet haben, 9 an der Zahl, ziehen mit Woffen und Gepaͤck ab; die üͤbrige Mannschaft zieht ohne Waffen und alle Indivi⸗ duen, wes Alters oder Geschlechts sie seien, Athenienser oder andere, ziehen mit ihrem Gepaͤck frei ab, um sich einzuschiffen; Art. 4. Die in der Citadelle befindlichen Mauaselmͤnner, wes Alters und Geschlechts sie seien, werden dem Pascha uͤberliefert. Art. 5. Der Raum zwischen der Citadelle und dem Vorgebirge Colias soll ganz von tuͤrkischen Truͤppen geraͤumt werden; Philo papus ausgenommen, welches besetzt bleibt. Artikel 6. Drei franzoͤsische Offiziere, eben so viel sterreichische und 3 Offiziere des Pascha, naͤmlich Bostay⸗ Agassi, Tscho⸗ fodar Aga und Warwoda⸗Salyk⸗Bey begleiten die Co lonne bis zum Einschiffungeplatz. Art. 7. Der Pascha wird die Pferde zur Fortbringung der Kranken und Verwundeten schaffen. Art. 8. Die Festung wird in ihrem dermaligen Zustand mit dem daseldst befindlichen Geschuͤtz, Kriegs, und Mundvorrath uͤbergeben. Art. 9. Da der Pascha in Erfahrung gebracht, daß gefuͤllte Mißven vorhanden seien, so wird er drei zuverlaͤssige Personen abschicken, welche, sobald die gegenwaͤrtige Ka⸗ pitulation angenommen worden, in der Citadelle einge⸗ läassen werden sollen. Art. 10. Da diese drei Personen als Geißeln in den Haͤnden der Griechen betrachtet wer⸗ den koͤnnen, so werden diese bagegen drei ausgezeichnete Personen uͤbergeben, welche, sodald die Uebergabe der Citadelle erfolgt ist, wieder in Freiheit gesetzt werden. Alrt. 11. Sollten die von dem Pascha abgeschickten Ver⸗ trauten nach ihrer Aufnahme in der Citadelle finden, daß an den Quellen oder an dem Thurme durch Minen eine Beschaͤdigung erfolgt waͤre, so soll die Kapitulation, wenn sie auch schon ratificirt worden, nichtig sein. Art. 12. Sobald die Kapitulation angenommen worden, wird

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mman uͤber die Stunde der Raͤumung der Citadelle uͤber⸗ eeinkommen. Am folgenden Tage, den 3. Juni, ertheilten die cChefs der Akropolis dem Contreadmiral v. Rigny fol⸗ gende Antwort: 88 Die Besatzung des Schlosses erkennt mit Ihnen, daß die dermaligen Bedingungen der Kapitulation guͤn⸗ stiger sind, als die von Hrn. Leblanc vorgeschlagenen, oobwohl die Umstaͤnde schwieriger geworden. Sie erkennt darin das lebhafte Interesse, daß Sie fuͤr sie hegen und druͤckt Ihnen ihre ganze Dankbarkeit dafuͤr aus. Eine einzige Bedingung, Hr. Contreadmiral, bietet jedoch ein

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des Generalissimus *) uns genoͤthigt hat, den Platz

Lustspiel in 2 Abtheilungen, von Kotzebue.

bei Feister und Eisersdorf.

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unuͤbersteigliches Hinderniß dar. Wir koͤnnen unser Loos nicht von dem der Athener trennen, dies waͤre ein Ver, gehen gegen die Menschlichkeit und gegen die Ehre Wollen die Athener freiwillig die Vortheile, welche ih⸗ nen geboten werden, genießen, so steht es bei ihnen und der Endzweck dieses Artikels der Kapitulation with um so besser erreicht; aber daß wir, wir sie wider ihren Willen fahren lassen sollten, das ist unmoͤglich. Wat die Waffen anlangt, die man uns wegnehmen wil, s koͤnnen wir uns nicht davon trennen. Capitains un

Gemeine, Besatzung und Athener, wir wollen alle das

selbe Loos theilen. Zur Vermeidung jedes Vorfalls ze der Ehre des Seraskiers nachtheilig sein koͤnnte, ist 6 vielleicht zutraͤglicher, daß die Besatzung bewaffnet se Sie wissen, Herr Contreadmiral, daß nur der Be 6

uͤbergeben. Wollte man schimpfliche Bedingungen vmg uns fordern, so haben wir die Mittel unsere Vertheiti aung zu verlaͤngern vielleicht auf laͤngere Zeit als da Seraskier solches meint. Wir wuͤnschen, daß bei des drei ottomannischen Offizieren sich auch Velico. Namein Suli Aga, Theia Purri⸗Mustapha Aga und Chiga⸗Sing herghi sich besinden moͤgen. Wir verlangen auch, daß die Posten nicht mit ottomannischen Truppen beset werden. Wir haben die Ehre ꝛc. b

(unterz.)

aus der griechischen Bim,

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*) Wir werden diesen Befehl, morgen mittheilen.

1.

Keznigliche Schauspiele.

Freitag, 14. Septbr. Im Opernhause: Auf vielee Begehren: „Die Schweizerfamilie,“ Singspiel in! Abtheilungen, Musik von Weigl. (Mlle. Schechner, Ko nigl. Baierische Hofsaäͤngerin: Emmeline, als letzte Gast rolle. Hr⸗ Heckscher vom Fuͤrstl. Hoftheater zu Schwarz burg⸗Sondershausen: Richard Boll, als Gastrolle.)

DSonnabend, 15. September. Im Schauspielhaust „Pagenstreiche,“ Lustspiel in 5 Abtheil., von Kotzebug

Sonntag, 16. September. Im Opernhause. Zun Benefiz fuͤr die Koͤnigl. Baierische Hofsaäͤngerin Demaj selle Schechner: „Die Vestalin,“ große Oper in 3 P. theilungen, mit Ballete. Musik von Spontini. (M

Schechner wird hierin als Julia zum Letztenmale

Zu dieser Vorstellung sind die Billets des ersta zweiten und dritten Ranges, der Parquetlogen und de Parquets, in der Wohnung der Demoiselle Schechme Krausenstraße Nr. 10., 2 Treppen hoch; die des Panf terre und Amphitheaters aber im Bill reau zu haben. ““ .

Abonnements und freie Entreen zur Oper: Vestalin, sind ohne Ausnahme nicht guͤltig.

Im Schauspielhause: „Zwei Nichten fuͤr Ein Hier al⸗ „Komm her!“ dramatische Aufgabe in 1 Akt, vons Elsholtz. Und: „Die beiden Grenadiere,“ Lustspiel! 3 Abtheilungen.

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Amtliche Nachrich Kronik des Tages.

Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben den bisherigen mmergerichts⸗Assessor Jost zum Justizrath bei dem igen Stadtgerichte zu ernennen geruhet⸗

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Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius rl Hagemeister ist zum Justiz⸗Commissarius bei Land, und Stadtgerichte zu Stadt Worbis bestellt rden.

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Das 15te Stuͤck der Gesetzsamm sgegeben wird, enthaͤlt: unter 21 Nr. 1083. die Verordnung, betreffend die polizeilichen

Verhaͤlinisse des Leinengewerbes in Schle⸗ sien und der Grasschaft Glatz. Vom 2. Zuni d. J. und 1084. die Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 13. Juli co. J., die Erweiterung der Kompetenz der Gerichtsäͤmter bei den nach der Instruktion isirten Gerichten

vom 4. Mai 1820 organ n Berlin, den 15. September 18227.‚. 8 ebits⸗Komtoir.

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Angekommen. Se. Exec. der eneral⸗Lieutenant, General⸗Adjutant, außerordentliche esandte und bevollmaͤchtigte Minister am hiesigen Hofe, hn Watzdorff, von Dresden. .

Der Kammerherr, Geheime Legations Rath, dies⸗ tige außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Mi

er am Koͤnigl. Großbrittannischen Hofe, von Buͤ⸗

von Herrnstadt. Se. 9

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ngs⸗Nachrichten. Der Koͤnig ist den 5. in Va Der Empfang Sr. Maj. war he feierlich; Sie wurden bei dem am Eingange der Stadt errichteten Triumphbogen von 2000 festlich ge⸗ hhmuͤckten Bergleuten aus den Kohlenbergwerken von Anzin und von saͤmmtlichen Bogen⸗ und Armbrustschuͤz⸗ en aus der Umgegend erwartet und in die Stadt be⸗ leitet, wo ein großes Mittagsmahl und ein Ball, wo⸗ hin sich der Koͤnig zu Fuß begab, vorbereitet worden c 111n“

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Paris, 8. Sept.

den 15ten September 1827.

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11““] II11121212141“ ie Gazette de France sagt, in Beziehung auf die von englischen Blaäͤttern gegebene Nachricht, daß der Kaiser Don Pedro den Infanten Don Miguel zum Regenten Portugals ernannt habe, folgendes: „Das Ereigniß hat unsere Hoffaungen uͤberstiegen. Don Pedro hat das europaͤische Interesse verstanden. Ver⸗ mittelst eines Akts hat er ein verwickeltes Verhaͤlt⸗ niß vereinfacht; er hat die Ruhe der Halbinsel und Europens befestigt; er hat England mehr wiedergege⸗ ben, als er von diesem Lande erhalten hat. Unsrer Ansicht nach, mußte der allgemeine Friede auf die Ge⸗ langung Don Miguels zur Regentschaft Kraft des ihm durch die Charte und seine Geburt zustehenden Rechts, begruͤndet werden. Don Pedro hat diese doppelte Ba⸗ sis noch durch seine ausdruͤckliche Zustimmung befestigen wollen. Jetzt wird, Dank sei ihm, jeder Wiederstand selbst eines Vorwandes beraubt sein. Alle Schwierig⸗ keiten in Betreff Portugals sind durch die unmittelbare Ernennung Don Miguels nur noch eitle Spitzfindigkei⸗ ten. Eine schlagende Thatsache ist in die Stelle der bisherigen Probleme getreten; man kann nach Belieben diese Thatsache als eine Anerkennung der Legitimitaͤt, oder als ein Gebot der politischen Nothwendigkeiten, als die Erfuͤllung des Theilungsvertrages, der Entsa⸗ gungsakte oder des 92sten Artikels der Charte betrach⸗ ten; denn sie ist dies alles. Der Fuͤrst, welchen der Theilungsvertrag den Angelegenheiten Portugals ent⸗ fremdet zu haben schien, heiligt diesen Vertrag, indem er seinem Bruder die Gewalt anvertraut; der Fuͤrst, welchen, wegen Unvereinbarkeit beider Kronen, die Cor⸗ tes von Lamego zum Throne berufen haben wuͤrden, wird durch die Regentschaft gehend, spaͤter zum Throne gelangen. Er wird, was noch mehr ist, diesen Thron besteigen, ohne Don Pedro in seinem Besitze zu stoͤren, da er diesen selbst aufgiebt, und dessen Nachkommen⸗ schaft, welche den Thron mit Don Miguel theilen wird, bleibt ebenfalls im ungestoͤrten Besitz; so werden die

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Rechte beider Zweige in den Kindern Don Miguels sich vermischen, wie vor drei und einem halben Jahrhundert die Rechte beider Rosen in Heinrich VII. sich vermisch⸗ ten. Aufrichtig wuͤnschen wir England Gluͤck zu diesem Resultat, wozu seine weisen Rathschlaͤge wohl beigetra⸗ gen haben moͤgen; denn es fuͤhrt ganz natuͤrlich zu der von seinen Staatsmaͤnnern so sehr gewuͤnschten Raͤu⸗ mung Portugals. In der That, was sollten die engli⸗ schen Truppen noch in Lissabon thun? Es kann sich nicht mehr darum handeln, die Regierung gegen die Unzufriedenen zu schuͤtzen; sie wird sich schon selbst zu schuͤtzen wissen. Uebrigens erklaͤrte sich England immer und erhaͤlt sich noch immer gegen jede Schutzherrlichkeit (patronage) dieser Art. Eben so wenig handelt!] sich darum, Portugal gegen die wahren oder eingebildeten Unzufriedenen Spaniens zu schuͤtzen. Don Miguels

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