1827 / 230 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 03 Oct 1827 18:00:01 GMT) scan diff

8 6 ”“

ministers bestimmt haben, daß bei Veranlagung der un⸗ tersten Steuerstafe nicht nur wie disher die Steuer fuͤr einen und denselben Haushalt auf hoͤchstens 3 Personen beschraͤnkt bleibe, sondern außerdem noch uͤberall oir⸗jeni⸗ gen Personen dieser Srufe, welche am 1. Januar des Jahres, fuͤr welches die Veranlagung geschieht, ihr 60. Lebensjahr zuruͤckgelegt haben, nicht mitgezählt werden sollen. Auf die beantragte allgemeine Ermaͤßigung der Klassensteuer hat aber nicht eingegangen werden koͤnnen, da das jetzige Aufkommen von dieser Abgabe zur Dek kung der Beduͤrfunisse des Staatshaushalts einer Ver. minderung nicht unterliegen kann. Der weitere Antrag aber, bei den Familten der Tageloͤhner und ganz gerin gen Grundbesitzer eine Erhoͤhung der gesetzlichen Steuer in dem Falle eintreten zu lassen, wenn sie mehr als ein erwachsenes Kind im Hause behalten, wuͤ de gerade fuͤc diese geringste und berüͤeftigste Klasse eine Erschwerung der bisherigen Laͤst herbeifuͤhren. Ferner sind die bei der Kiassensteuner stattfindenden Befreiungen einzelner im Gesetze bezeichneten Personen schon vor Emanation des Gesetzes auf das sorgfaͤltigste erwogen und auf eine moͤglichst geringe Zaͤhl von Faͤllen beschraͤnkt worden; und läßt sich darnach der Antrag, die bisher bestandene Exemtion der Preoöiger und Schullehrer ganz aufzuhe ben, um so weniger erfuͤllen, als gerade in dortiger Pro vinz besonders das Einkommen des Lehrstandes gröoͤßten theils nur sehr sparsam abgemessen ist. 16) Das Ge⸗ such um Unterstuͤtzung der Overschlesischen Gutsbesitzer, Behufs der in Kultur zu setzenden Landereien, welche ihnen als Aequivalent fuͤr abgeloͤsete Rustikal, Praͤstas tionen zu Theil werden, koͤnnen Se. Maj. nicht gewaͤh ren, und muß es den Oberschlesischen Gutsbesitzern da her uͤberlassen bleiben, wie in den uͤbrigen Provinzen auch ihrer Seits sich der in Edikle vom 14. Septem ber 1811 §. 29, 55 und 56 bezeichneten Mittel zu be⸗ dienen, um die erforderlichen Kapitalien Behufs der durch die baͤuerlichen Regulirungen bedinaten neuen Wirthschafts Einrichtungen zu beschaffen. 17) Auf die Antraͤge wegen Abaͤnderung einiger Bestimmungen der Gemeinheitstheilungs Orenung vom 7. Junt 1821, ge

ben Se. Maj. den Staͤnden zuvoͤcderst zu erwaͤgen, daß

was den ersten Punkt ihrer Vorstellung betrifft, dem Interesse der Scheͤferei Besitzer durch eirne richtige An wenduag der Bestimmung des §. 61 jenes Gesetzes, als wofuͤr der Minister des Innern ernstlich Sorge tragen wird, wirksam vorgesehen werden kann. Was den 2ten Punkt der Vorstellung betrifft, so soll bei der jetzt be⸗ vorstehenden Revision der Adloͤsungs⸗Ordnung auf Ab huͤlfe des daselbst dargestellten Uebelstandes Bedacht ge⸗ nommen werden. 18) Auf den Antrag, daß dem naͤch sten ProvinzialLandtage Vorschlaͤge zu den in dem Schlesischen Wegebau⸗Reglement erforderlichen Abände rungen vorgelegt werden moͤchten, wird den Ständen eroͤffnet, daß bereits ein Entwurf einer neuen allgemei⸗ nen Wegeordnung, die ihrem Zwecke nach, unter Vor behalt der besonderen lokalen Bestimmungen fuͤr die Provinzial⸗ oder Local-⸗Reglements, nur die allgemeinen Regeln und Vorschriften fuͤr diese Materie enthalten und also das Allgemeine Landrecht Theil II. Titel 15. Abschnitt 1. emendiren, ergaͤnzen und theilweise abaͤn⸗ dern wird, zur Pruͤfung vorliegt, und deeselbe, je nach⸗ dem eins oder das andere zweckmaͤßiger und schneller zum Ziele fuͤhren wird, entweder bei Reviston des All⸗ gemeinen Landrechts oder schon vorher besonders, zur Sanktion befoͤrdert werden soll. Sobald dieses voran⸗ gegangen, sollen die vorhandenen Provinzial⸗ und Lokal⸗ wegeordnungen in jeder Provinz besonders einer Revi⸗ sien und Pruͤfung unterworsfen und zu dem Ende die Angelegenheiten mitttelst eines besondern Proponendi auch an den schlesischen Provinzial⸗Landtag Aüraah

19) Die von den Staͤnden eingereichte Peti⸗

* 8

8 2 h g 2 2 8 85 2n Ih 8 * Sbe 1 S8

2 8

Gedruckt bei Feister und

tion, um Abstellung vaügeren 2 don ber amtli 5 haͤltnissen hervortretenden Uebelstaͤnde 1 e ng

pruͤfen und uͤder die Resultate der desfall si igen rungen von dem Staatsministerio Bericht 8en.

Hiernach werden die Staͤnde in Beziehung auf dcn

enl; Gewmg

entze

sten Gegenstand der Beschwerde, wegen des den ken angeblich durch die bergamtlichen Behoͤrden nen Rechts zur Anstellung der Schichtmeister, auf daruͤber im Allgem. Landrecht enthaltenen Vorschri zuruͤck verwiesen; in Ansehung des zweiten Gegeni des, das Rechnungswesen anlangend, wird den Sth den eroͤffnet, daß derselbe nicht zur Entscheidung Landtags⸗ Abschiede geeignet ist, sondern die Gengg deshalb ihre Antraͤge bei dem Ober Bergamte und Minister des Innern zu machen haben werden. den 7ten Punkt der Beschwerde betrifft: „daß nicht volle Theil der Einnahme von den zur Erhaltung Kirchen und Schulen da, wo der Bergbau betti wiro, gesetzlich bestimmten Frei Kuxen zu diesem 31 verwendet wird“ so behalten Se. Maj. Sich die nitive Bescheidung auf diesen Theil der Beschme noch vor, weil uͤber diesen Gegenstand Verhandlan zwischen den Ministern der Geistlichen- und 1l- ichts-Angelegenheiten, des Innern und der Justi schweben, deren Resultat Seiner Majestaͤt zu hoͤchstihrer weiteren Entschließung entgegen sehen. Bezug auf den 8ten Antrag der Saͤnde: „dajf Lollisionsfaͤllen des Geundbesitzers mit einem F den, er jei Muther oder Schurfer, mehr zum Vort des Ersteren als des Letzteren entschieden werden mndg wird denselben eroͤffnet, daß selbiger in seiner all ge nen Faͤssung zu unbestimmt ist und deshalb keine eͤcksichtigung sinden kann. Die Landesgesetze bestim füͤr den Grundbesitzer die Entschädigung fuͤr die Oberflt ferner die Freikuxe und das Recht des Mitbaues auf Haͤlfte. Hierdurch ist derselbe in Schlesien bereits 1 als in allen andern Provinzen beguͤnstiget. Der 9te Am die Belehnungen zu suspendiren, im Fall eines dag erhobenen Widerspruchs, ist als uͤberfluͤssig erschis Was endlich fernerweit die Beschwerden und Ant der Staͤnde zu 3, 4, 5, 6 und 10 betrifft: so ha Se. Maj. nach daruͤber vernommenem Vortrage, den . alster des Innern beauftragt, die darin zur Spre gebrachten Gegenstäͤnde in einer von der Oberderg⸗Han mannschaft verfaßten besondern Schrift zusammense und mit den Sr. Maj. vorgetragenen Eeinwen dun und Eroͤrterungen dieser Behoͤrde anf jene Antraͤgt Beschwerden versehen zu lassen. Auf diese (dem tags Abschied beigefuͤgten) Schrift werden die 6 verwiesen und denselben uͤberlassen, Falls Sie zur N fertigung Ihrer Augaben auf die denselben darin in gengestellten Einwendungen etwas anzufuͤhren h; solches auf dem naͤchsten Provinzial⸗Lanodtage naͤhn grndet vorzutragen. 20) Auf die Antraͤge wegen disication der Gesinde Ordnung vom 8. November wollen Se. Maj. genehmigen, daß, da man in 6 sien auch nach Publication dieses Gesetzes der B0 mung §. 43. desselben ungeachtet allgemein bei dem berl uͤblichen Abzugstermin fuͤr das laͤndliche G naͤmlich den 2. Januar, verblieben ist, es daselbst ferner, sobald ein Anderes in Mieths Contract nicht abredet worden, sein Bewenden haͤben soll. 21) En eroͤffnen Se. Maj. den Staͤnden, daß die erbetene orduung wegen Benutzung der Gewaͤsser zur Be rung vorbereitet ist und binnen kurzem erfolgen m.

Keoͤnigliche Schauspiele. n Dienstag, 2. Oetober. Im Opernhause: Freischuͤtz,“ Oper in 3 Abtheil., von F. Kind. N. von C. M. v. Weber. (Mlle. Henriette Sontag, nigliche Kammersaͤngerin: Agathe, als Gastrolle.)

B

E111

5 5 E 5— 9 8

16

Veeeeennmess

IrGIs16818 11“ IEEEETEE“ 18 b 1M“X“ 4 b 2352 nh Fnsersenit 8 8. rc, eeensn

E1““

.

Füri

n F

IWI1“] s

E1116““

a ps I herraet

2 III ½, % ½ V1 Z

4 EE 14198 912& ½ 61 8 & Erinz⸗ sFan I E1A14A“*“; 8

1 1arna hchebeshsh ee n u 4 8

8 TIn

17. 9 2 FaXe hiem hA. lelas *% uszs1 s ut. 8 1“ n * 5

8 EI112 W 8

9 [EI8II—“

Ar

ats

ee. S

2 ½

„Zeitung. 0⁴

ühemnthzt 689 San 3 IS. 8 Ereh ED zHng

ö“ 811“ u6 5 *3 ih, re nz ras dahe serehn

116“* iit his Sn.es 8 * S 2ℳ * 1“ 1 18½ 8 EEEEbEE— ““

S K

1— 1 1 1

n Gregüebh, don

scwbfiniz urnh EEEEE11I1“

¹ 1 322 11s HgIbIEwanarhe-h is 1 aau, 111“ 8 8 8.

heganR

„. * FEZ111 1 Berlin,

mmen

111““

Amtliche Nachrichten. 5*

Kronik des Tages.

. 1I 2289

Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben den bisherigen

berlandesgerichts Rath Spons zum Geheimen Ober⸗ idunals⸗Rath zu ernennen geruhet. 8—* E““ 8 Sh gcash. Ks1. 40

EE“

111121“ 5

Am 22. September endigten die diesjaͤhrigen großen Herbstübungen der in der Gegend von Berlin versam⸗ elten Truppen. Es waren zu diesem Endzweck schon n ben letzten Tagen des vorigen Monats die saͤmmt⸗ chen Linien Truppen und Landwehren des 3ten Armee⸗ orps, unter den Befehlen Sr. K. H. des Prinzen Uhelm von Preußen, in einem Lager auf beiden Sei n des Teltower See’'s zusammengezogen und in groͤße⸗ u Abtheilungen in den vorgeschriebenen taktischen Evo⸗ tionen und Bewegungen geuͤbt worden. Am 7. Sept. tte sich das Garde⸗Korps in Betrlin vereinigt ud der Herzog Carl von Mecklenburg uͤbernahm, als er aͤlteste General, das Kommando über saͤmmtliche ersammelte Truppen.

Am 9. September begannen die Uebungen mit einer toßen Parade auf den Feldern von Tempelhoff, nach helcher sich die Truppen zu einem feierlichen Gottes⸗ jenste in drei große Vierecke formirten. Vom schoͤnsten guter beguͤnstigt, in Gegenwart einer unuͤbersehbaren huage von Zuschauern aus allen Staäͤnden, gewaͤhrte seser Akt einen uͤberaus imposanten Anblick.

Die ganze vereinigte Truppenmasse bestand aus 43 ½ hataillonen Infanterie, 56 Schwadronen Kavallerie nd 60 Geschuͤtzen.

An den folgenden Tagen, den 10. und 11., traten as erste und zweite Armee⸗Manoͤver nach den dazu egebenen Dispositionen ein.

Nach einem Ruhetage begann am 13. das erste rmee, Manoͤver im ausgedehnten Sinne, wobei der eind durch einige Bataillone, Eskadronen und Geschuͤtze nter dem Generalmajor von Thile II. markirt wurde. der Disposition gemaͤß, war dies Manoͤver in 5 Zeit. bschnitre abgetheilt. Es begann mit einem Angriff vom chten Fluͤgel auf das Dorf Steglitz, dem ein concen⸗ rischer Angriff folgte, und endigte auf den Anhoͤhen inter Steglitz.

Zu der Anordnung des zweiten Armee⸗ Manoͤvers n ausgedehnten Sinne, den 14. Septbr., hatte die Schlacht von Belle⸗Alliance die Grundidee geliefert. Dazu war ein passendes Terrain zwischen Steglitz und zehlendorf ausgesucht worden. Die combinirten Ar⸗ een standen unter dem Kommando Sr. K. H. des Drinzen Wilhelm von Preußen und der General⸗Lieu⸗ enant Krauseneck stellte mit 32 kleinen Bataillonen, 20

Mittwoch, den 3ten October 1827.

1 111 aührmags nan himm

9

—üx —rnmeewree Rr Süenhanderei, reeen

Schwadronen und 24 Geschuͤtzen den Feind dar. demselden Tage wurde das Lager bei Teltow abgebrochen und saͤmmtliche Truppen marschirten in Cantonnirungs, quaetiere. Am 17. Sept. begann das erste Feldmanoͤver, wozu drei Tage bestimmt waren, und welchem folgende Idee: zum Grunde lag: „Ein Spreekorps kantonnirt zwischen Spandau, Pots⸗ „dam und Nauen. Die Staͤdte Berlin und Bran⸗ „denburg enthalten bedeutende Kriegsdepots und Ma⸗ „gazine, sind aber nur schwach besetzt, und wenn gleich „gegen Kavallerie Angriffe gesichert, doch gegen einen „ernsten Infanterie Angriff nur auf 6 Stunden ver⸗ „theidigungsfaͤhig. Im Walle zu Spandau ist eine „Bresche vorhanden, die nur eine 12stundize Verthei⸗ „digung zulaͤßt. Die Havel wird von Spandau bis „Oranienburg beobachtet, alle Uebergaͤnge sind zerstoͤrt, „Kaͤhne und Schiffe in Sicherheit gebracht. In die⸗ „ser Lage erhaͤlt das Sprerkorps die Nachricht, daß „sein Gegner ein Nordkorps von ungefaͤhr gleicher „Staͤrke, welches am 15. in zwei Kolonnen bei Fehr⸗ „bellin und Kremmen angekommen ist, sich den 16. „in Marsch gesetzt und Abends mit der Avantgarde „Nauen besetzt hat. Der Lagerplatz des Nordkorps „ist nicht zu ermitteln gewesen.”“

In Folge dieser Idee debouchirte der Herzog Carl v. Mecklenburg, welcher das Nordkorps befehligte, uͤber Nauen und Berge und griff das Spreekorps, welches unter dem Befehle des Prinzen Wilhelm K. H. hinter Markau stand, am 17. an, worauf sich dasselbe mit der Hauptmasse hinter das Defilee von Dyrotz zuruͤckzog. Am 18. fanden Morgens blos Rekognoscirungen Statt: gegen Abend besetzte das Nordkorps, nach einem kurzen Gefecht, die Doͤrfer Ceestow und Wernitz. Am 19. in indeß griff das Nordkorps die Stellung hinter dem obenerwaͤhnten Desilee an und das Manoͤver endete nach mehreren nicht gelungenen Versuchen, diese starke Stellung zu uͤberwaͤltigen. Hierauf ruͤckten die Trup⸗ pen in Kantonirungen und hatten den 20. Ruhetag.

Am 21. begann das zweite Feldmanoöver nach der Generalidee:

„daß ein schwaches Ostkorps, von einem aus Westen „kommenden staͤrkeren Feinde gedraͤngt, sich auf der „Straße von Magdeburg gegen Berlin zuruͤckzieht „und diese Hauptstadt sowohl als Potsdam zu decken „bemuͤht ist.“

Das Kommando des ersteren fuͤhrte der General⸗ Lieutenant Krauseneck und das des letzteren der Gene⸗ ral Lieutenant von Brause.

Das Ostkorps hatte sich auf den vor BuchowKarp⸗ zow gelegenen vortheilhaften Anhoͤhen des Stellberges aufgestellt, gegen welche das Westkorps seine Kraͤfte di⸗

eub .

8. 2 1. 2.

128 A82