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Fdictal-Citationen verschollener und ausgetretener Personen etc.
Name des Name des Citaten.
Landes. “ Mecklenburg. Koͤnigr. Sachs
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Die Glaͤubiger der Handelsleute Mo⸗ ses u. Israͤel Samuel zu Teterow.
Die zur Succession in das Ditters⸗ bacher, von Kiesenwettersche, auch Marschall von Biebersteinsche Lehns⸗ quantum Berechtigten.
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1 Haern i ch. Die Einfuhr der chemischen Kupferzuͤndhuͤtchen zum Gebrauche bei den Percussionsgewehren ist durch Verfuͤgung vom 9. Dec. 1828 gaͤnzlich verboten worden. 1“ 1“ Die den Wagen mit breiten Radfelgen zugestandene Mauth⸗ beguͤnstigung darf, einer Verordnung vom 13. December 1828 zu⸗
folge, auf Privat⸗Bruͤcken⸗Mauth nicht ausgedehnt werden.
*“ Die Constitution vom 31. Maͤrz 1812 wegen Abwendung der Concurse besteht, einer Großherzoglichen Bestimmung zufolge, der
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Der seit dem J. 1808 bis 1813 in dem fruͤheren Großherzogl. Bergischen Lancier⸗Regiment, spaͤter aber, und zwar bis zum De⸗ cember 1816, im Koͤnigl. Preuß. 11ten Husaren⸗Regiment als Ge⸗ meiner gestandene Johann Soest aus Jell, im Kreise Muͤhlheim a. R., des Regierungs⸗Bezirks Coͤln, katholischer Religion und von Profession ein Schreiner, wird hiermit aufgefordert, sich sobald als moͤglich, entweder schriftlich oder muͤndlich bei unterzeichnetem Re⸗
giment, zum Empfang des Erbberechtigung;⸗Scheins, zum Kaiserl.
Russisch. St. Georgen⸗Orden 5ter Klasse, zu melden. Muͤnster, den 9. Februar 1829. .“ —Kod;Dnigl. Preuß. 11tes Husaren⸗Regiment.
Verpachtung von Gastwirthschaften. 82
Da in dem am 22sten d. M. abgehaltenen Termine zur ander⸗ weitigen 6 jaͤhrigen Verpachtung der mit dem 15. Mai d. J. pacht⸗ los werdenden drei herrschaftlichen Gastwirthschaften am Bade Nenndorf keine annehmliche Gebote geschehen sind; so wird weite⸗ rer Termin auf Donnerstag den 26. Februar d. J. nach Nenndorf angesetzt, und dieses mit Beziehung auf das in oͤffentl. Blaͤttern auf⸗ genommene Inserat vom 11. December vor. Jahres hierdurch be⸗ kannt gemacht, daß in jenem Termene die Buden und Kauflaͤden ebenwohl nochmals ausgeboten werden sollen.
Cassel, den 28. Januar 182209. Kurfuͤrstlich Hessische Brunnen⸗Dircetion.
ö u“ 8 8 8 Auf den Antrag des Erbmuͤllers Draeger zu Toddiz und des Erb⸗Bruͤckenzollpaͤchters Fock zu Quassel als Vormuͤnder der minorennen Kinder und Beneficial⸗Erben des verstorbenen Muͤhlenpaͤchters Reichentrog zu Garlitz bei Luͤbthen, und in Folge letztwilliger Bestimmung desselben, soll die dortige Muͤhlen⸗ pachtung auf die noch uͤbrigen 6 letzten Contracts⸗Jahre von Johannis 1829 bis dahin 1835 unter Voraussetzung der Geneh⸗ migung der Großherzoglichen hohen Kammer oͤffentlich meist⸗ bietend abgestanden werden, und ist dazu ein Termin auf den „ 12. Maͤrz 1829 Morgens 10 Uhr 1
auf der hiesigen Amts⸗Stube anberaumt worden. Der Zuschlag erfolgt, wenn annehmlich geboten worden, sogleich; jedoch muß vorher, eine auf das Abstands⸗Geld anzu⸗ rechnende Conventional⸗Pön von Fuͤnfhundert Rthlr. N. ztel
Letzter bekannter Aufenthalt desselben.
CLE11616 der Gesetzgebung fremder Staa
ntliche Bekanntmachungen.
Perempt. Blatt wo das Weitz
Sistir.⸗ b 1 “ zu ersehen.
6. Apr. u.
4. Mai 29.
Just.⸗AmtHohenstein S. Apr. 29. mit Lohmen. 1“
Name des Gerichts.
Stdtger. Teterow. Berl. Int⸗Bl. p. 530
P. 55
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inzwischen verfuͤgten Au Indu einstweilen noch fort.
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Das Umherreisen auslaͤndischer Buchhaͤndler im Fuͤrstenth zum Zwecke des Sammelns von Subseriptionen auf litera Werke und Kunstsachen, ist mittelst Verordnung vom 10. J. d. J., bei 20 Thlr. Strafe, verboten worden.
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entweder baar oder durch liquid sichere und annehm bare Papt bezablt werden, und bleibt bis dahin jeder an seinem Both unden.
Die Ablieferung erfolgt zu Johannis 1829 gegen Ausz lung des uͤbrigen ganzen Abstands⸗Geldes.
Die uͤbrigen Bedingungen sind sowohl bei den Vormuͤnde und dem Amts⸗Gerichte einzusehen, als auch bei dem letztere
abschriftlich gegen die Copial⸗Gebuͤhr zu erhalten; die zur Hacherscheinung des letzten Buͤlletins hat sie tung gehoͤrenden Gebaͤude und Laͤndereien nebst den mit zu uͤbesPichtigkeit zugetragen. 1 ““
lassenden Inventarien⸗Stuͤcken an Ort und Stelle nach vorh
riger Meldung bei den Vormuͤndern in Augenschein zu nehme
Amt Hagenow, den 8. December 1828. Großherzoglich Mecklenburg
Amts⸗Gericht.
Edictal⸗Vorladung.
Der seit den letzten dreißig Jahren allhier wohnhaft g sene Herr Graf Wilhelm Heinrich Florus von Schwerin ist 18. November v. J. ledigen Standes und ohne Hinterlasst einer lebtwilligen Disposttion mit Tode abgegangen. De Verwandtschafts⸗Verhaͤltnisse und Intestat⸗Erben sind hiero unbekannt, und es werden daher Alle diejenigen, welchen 41 irgend einem rechtlichen Grunde Erb⸗Anspruͤche an den geda ten Nachlaß des Herrn Grafen zustehen, andurch aufgeford und vorgeladen, diese ihre Anspruͤche innerhalb der peremto schen, von heute an laufenden Frist von drei Monaten bei unterzeichneten Stelle anzumelden und gehoͤrig zu begruͤnde widrigenfalls dieselben nach Ablauf dieser Frist als auf ihre E rechte verzichtend angesehen, und ohne Erlassung eines Praͤclus Erkenntnisses bei Regulirung und Verabfolgung des Nachla nicht beachtet werden solen. 1A““
Zugleich werden Alle diejenigen, welche sonstige Forder gen an die gedachte Verlassenschaft zu haben vermeinen, vor laden, dieselben
Freitag, den 13. Maͤrz d. J. Morgens 9 Uhr unter dem Praͤjudiz des Ausschlusses von der Masse, dahier
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vig. com. 1 Fuͤrstl. Wied. Justiz⸗Amt.
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8 Kronik des Tages.
eine Koͤnigliche Majestaͤt haben Allergnaͤdigst geruhet, therigen Kammergerichts⸗Assessor Grafen von Itzen⸗ um Regierungs⸗Rath bei dem Regierungs⸗Collegio zu
zu ernennen. W“ 8 88 “
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Zeitungs⸗Nachricht v 11I1“
Nachrichten vom Kriegs⸗Schauplatze. 8
us St. Petersburg vom 26. Jan. (7. Febr.) wird
et: „Ein heute Vormittag hier eingetroffener Courier r. Majestaͤt dem Kaiser die Nachricht gebracht, daß ¹(25.) Jan. ein vom General Malinowsky angefuͤhrtes, äter dem Ober⸗Befehl des Barons von Geismar ste⸗ Detaschement den Bruͤckenkopf von Nicopoli und die Vorstaͤdte von Turna mit Sturm genommen hat; 32 en, 5 Fahnen und 400 Gefangene waren die Fruͤchte
ages. Unter den Gefangenen befindet sich Ibrahim⸗ „ derselbe, der in Silistria waͤhrend der letzten Bela⸗ ben Ober⸗Befehl hatte. Auf dem rechten Donau⸗ hehaupten wir immer die naͤmlichen Stellungen, und J ch dort nichts as Journal d'Odessa (vom 31. Jan.) enthaͤlt n Bericht vom Kriegsschauplatz bis zum 15. Jan.: General⸗Adjutant Graf Suchtelen hat, an der Spitze arken Abtheilung der Avantgarde, Tschernowody ge⸗ a und befestigt, und von dort aus Truppen nach allen
khhin bis zum Beylyk⸗See und weiter hinaus gesandt.
ruppen heben die Tuͤrken auf, die es wagen, von
aus zu fouragiren. Fortdauernd verlassen die christ⸗ inwohner von Silistria diese Stadt und fluͤchten sich rn Vorposten; sie versichern einstimmig, daß unter der Garnison haͤufige Desertionen statt finden; daß in estung nur wenig an regulairen Truppen vorhanden, e Reiterei auf 5 bis 600 Mann zusammengeschmolzen nur vom Fouragiren, oder mit andern Worten, vom rn der Umgegend leben. Man beschaͤftigt sich in der mit Ausbesserung der durch unser Geschuͤtz beschaͤdig⸗ baͤude und Festungswerke. Der Garnison mangelt es hl, und sich dieses zu verschaffen, wird jetzt um so ger, da das ploͤtzliche Austreten der Donau in diesen ast alle Wassermuͤhlen mit sich fortgerissen hat. Eine Kuͤhlen ist bei Tschernowody an's Ufer getrieben wor⸗ kit dem General⸗Lieutenant Ruͤdiger, der sich in Ba⸗ k befindet, so wie mit der Festung Varna haben wir Communicationen. Nach zuverlaͤssigen Berichten aus y, Dewno und Ghebedsche steht dort Alles so gut, als nur wuͤnschen kann. Alle diese Stellungen sind ihrer wegen wichtig, und von zahlreichen Truppen besetzt. zt hat der bei Ardos und Schumla hinter dem Ruͤcken lkan aufgestellte Feind nichts zu unternehmen gewagt. esatzung von Schumla besteht nur aus 8 bis 10,000
Im Allgemeinen fehlt es unseren, auf dem rechten Ufer aufgestellten Truppen an nichts; die Kaͤlte traͤgt i, sie gesund zu erhalten. In den Verbindungen mit en Ufer sinden nur augenblickliche Unterbrechungen statt, t Lebensmit ver orgen uns regelmaͤßig ankommende
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haben geruhet, dem General⸗Major von Fricken, als Beloh⸗ nung seiner Sorgfalt, mit welcher er eine bedeutende Anzahl
von Soldaten des colonisirten Grenadier⸗Regimentes, Graf
Araktschejeff, dahin gebracht hat, ihren Unterhalt aus den ihnen angewiesenen Laͤndereien zu beziehen, den Annen⸗Orden erster Klasse zu verleihen.
Der Civil⸗Gouverneur von Esthland, Geheime Rath und Wirkliche Kammerherr, Baron von Budberg, hat das Großkreuz des St. Wladimir⸗Ordens 2ter Klasse erhalten.
Se. Majestaͤt haben geruhet, wegen Kraͤnklichkeit des
Befehlshabers des 2ten Infanterie⸗Corps, General⸗Adjutan⸗
ten, Fuͤrsten Tscherbatoff, dem General⸗-Adjutanten Grafen Pahlen I., welcher bisher das 1ste Infanterie⸗Corps befeh⸗ ligte, den Ober⸗Befehl uͤber das obenerwaͤhnte 2te Corps zu uͤbertragen.
Se. Kaiserl. Hoheit der Großfuͤrst Michael haben ge⸗ stern die hiesige Residenz verlassen.
Der Koͤniglich Wuͤrtembergische Gesandte, Fuͤrst von Hohenlohe⸗Kirchberg, ist am 3ten d. M. hier eingetroffen.
Odessa, 31. Jan. Zu Anfang dieses Monats sah man 5 Werste vom hiesigen Hafen eine Sardinische, von Konstantinopel kommende Brigg, die, von Eis umschlossen, weder vor⸗ noch ruͤckwaͤrts konnte. Einem Matrosen gelang es, uͤber das Eis die Quarantaine zu erreichen, und Briesfe und Schiffsdocumente zu uͤbergeben. Nach einigen Tagen befreite ein suͤdlicher Wind das Schiff, das jedoch durch eine große Eisscholle in's Meer hinein, und aus dem Angesicht der Kuͤste getrieben ward. Seitdem hat die Obrigkeit Nach⸗ richt erhalten, daß das Schiff so ungluͤcklich gewesen ist, sein Steuerruder zu verlieren. Der Capitain und 13 Mann der Besatzung retteten sich mit vieler Muͤhe, indem sie mit Huͤlfe von Tauen, und theils schwimmend, theils von einer Eis⸗ scholle zur andern springend, hoͤchst erschoͤpft und durchnaͤßt das Land erreichten, wo sie, ohne den thaͤtigen menschenfreund⸗ lichen Beistand eines benachbarten Gutsbesitzers, Herrn Ma⸗ zarowitsch, hoͤchst wahrscheinlichumgekommen waͤren; Letzterem gelang es, Allen das Leben zu fristen. Drei Matrosen, die nicht den Muth gehabt hatten, sich in's Meer zu stuͤrzen, waren an Bord geblieben. Auf Zureden des Herrn Maza⸗ rowitsch, der sich selbst dahin begeben hatte, wo das Schiff lag, entschloß sich einer derselben, ins Meer zu springen; man zog ihn aber bewußtlos heraus, wodurch die beiden An⸗ dern veranlaßt wurden, an Bord zu bleiben, und sich dann auf eine kleine Schaluppe zu setzen, die sie gluͤcklich an's Land brachte. Einige Tage darauf verschwand das Schiff gaͤnzlich. Man hatte uͤbrigens zur moͤglichen Rettung der Guͤter alle Anstalten getroffen.
Das Eis, das beinahe den ganzen Bosporus bedeckt, ist so stark, daß es nicht nur Fußgaͤnger traͤgt, sondern daß man es sogar von Taman aus bis nach Kertsch mit Schlitten befaͤhrt; beide Orte sind beinahe 30 Werst (ungrfaͤhr 4 ½ Deutsche Meilen) von einander entfernt. G
Polen. ““ Warschau, 12. Februar. gestern Abend hier eingetroffen. Se. Kaiserl. H. werden Sich, nach einem kurzen Aufenthalte, nach Tulczin, dem Haupt⸗ quartier der Garden, begeben. ““ 11““ Paris, 9. Febr. Vorgestern Abend gegen 8 Uhr wur⸗
den die großen Deputationen der Pairs⸗ und der Deputir⸗
ten⸗Kammer nach einander mit dem uͤblichen Ceremoniell bai Sr. Maj. dem Koͤnige eingefuͤhrt, um dem Monarchen die von einer jeden dieser Kammern votirte Adresse als Antwor
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St. Petersbu rg, 7. Febr. Se. Majestaͤt der Kaiser 8
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Der Großfuͤrst Michael ist