1829 / 144 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Rede stehenden Schmaͤhschriften keine Persoͤnlichkeiten enthiel⸗ ten; 8* Behauptung ist aber falsch, ich habe deren ganz schaͤnd⸗ liche gelesen. Ich mag gar nicht sagen, wie weit man die Gemeinheit gegen mich getrieben hat; indessen ist es wenig⸗ stens gut, daß Frankreich erfahre, daß die Verfertiger jener Machwerke noch jetzt die großen Pensionen beziehen, womit ihre Luͤgen und Verlaͤumdungen bezahlt worden sind. Nicht so darf eine Regierung, die sich selbst achtet, ihren Einfluß auf das Wesgefaft uͤben; es giebt eine ehrenvollere, wirk⸗ samere, zugleich aber auch schwierigere Art, dieses Geschaͤft zu leiten, wenn man sich naͤmlich einer guten Verwaltung und einer weisen Sparsamkeit befleißigt, wenn man die Ge⸗ rechtigkeit uͤbt, die Wuͤrde des Landes aufrecht erhaͤlt und in allen seinen Handlungen frei und offen zu Werke geht. Bei einem solchen Verfahren wird der⸗Regierung die Majoritaͤt nie fehlen. Man sagt uns, daß die Ausgaben fuͤr den Druck jener Libelle aus den Fonds der geheimen Polizei bestritten worden seyen, und daß mithin der Minister, welcher diesel⸗ ben verfuͤgt, nur dem Koͤnige Rechenschaft daruͤber schuldig sey. Ich bin dieser Meinung nicht; wohl weiß ich, daß uns uͤber die gedachten Fonds im Allgemeinen keine Controlle zusteht; wenn wir aber zufaͤllig entdecken, daß dieselben ihrem eigentlichen Zwecke entfremdet worden sind, so koͤnnen wir dazu um so weniger schweigen, als die Polizei dazu dienen soll, die Verlaͤumdung zu bestrafen, nicht sie selbst zu ver⸗ breiten. Hr. v. Villéle hatte indeß blos sein persoͤnliches Interesse im Auge, und die Erhaltung des hoͤchsten Amtes im Staate schien ihm wohl des Opfers von 20,000 Fraunken werth.“ Am Schlusse seiner Rede bemuͤhte Herr Viennet sich noch, zu beweisen, daß die Kammer das Recht habe, die von ihm vorgeschlagene Maaßregel zu verfuͤgen, wie sie be⸗ reits ein aͤhnliches Verfahren auch gegen den Grafen von Peyronnet eingeleitet habe. Herr von Maussion widersetzte sich dem Antrage des Herrn Viennet, in⸗ dem dadurch der Kammer ein Recht zuerkannt wuͤrde, welches dieselbe, seiner Meinung nach, nicht haͤtte. Hr. B. Constant dagegen trat zur Vertheidigung desselben auf. Nach ihm bestieg der Minister des Innern die Redner⸗ buͤhne. „In der Frage, die uns beschaͤftigt,“ aͤußerte der⸗ selbe, „ist es vorzuͤglich nothwendig, daß wir das, was ge⸗ braͤuchlich, von dem, was mißbraͤuchlich ist, wohl unter⸗ Ich mag als absoluten Grundsatz nicht annehmen, daß die Regierung das Recht nicht habe, bei einer allgemei⸗ nen neuen Deputirten⸗Wahl sich in den Tagesblaͤttern und

Dru ckers erschienen; man wandte sich alsdann an das liche Ministerium; auch in dem vorliegenden Falle haͤtte geschehen sollen. Der General⸗Procurator wuͤrde 8 treffende Druckerei ausfindig zu machen gesucht haben wenn sich aus der Untersuchung irgend ein Ver gegen eine Privatperson ergeben haͤtte, so h letztern die Anstellung einer gerichtlichen Klage zugeste haben."“ Der Redner behauptete hierauf, daß 70

verausgabten 20,000 Fr. betreffe, dieser Gegenstand die 9 mern durchaus nichts angehe, da die Ausgabe aus dem zi

der geheimen Polizei, uͤber dessen Verwendung die Min dem Koͤnige allein Rechenschaft schuldig waͤren, bestt worden sey; eben so bemuͤhte er sich, die Unzuläͤssigkeitt Antrags des Hrn. Viennet zu beweisen. Der Man v. Chauvelin glaubte, daß der Kammer allerdinge Recht zustehe, sich uͤber eine schlecht verwendete Summe here Aufschluͤsse geben zu lassen; der Staat koͤnne die bef fende Ausgabe in keinem Falle tragen, und sie muͤsse ze dem Minister zur Last fallen, der sie verfuͤgt habe. Mauguin stuͤtzte sich darauf, daß es noch gar nicht ccg erwiesen sey, daß man jene Ausgabe wirklich aus dem Fo der geheimen Polizei bestritten habe; er stimmte sonach, Antrage des Hrn. Viennet bei. Nach ihm bestieg der 6e siegelbewahrer die Rednerbuͤhne; er war der Mem daß, selbst wenn von einer Verschleuderung der oͤffentig Gelder die Rede waͤre, der Kammer immer nur uͤbtig ben wuͤrde, den schuldigen Minister vor die Schranke Pairs⸗Kammer zu laden; der vorliegende Fall bewess; Neue, wie nothwendig ein Gesetz uͤber die Vernheee lichkeit der Minister sey; er habe als Deputirter Wuͤnsche in dieser Beziehung oftmals zu erkennen ze ben und wiederhole sie jetzt mit dem Bemerken,

das Ministerium alle ihm deshalb zu machenden Vorfsche mit Vergnuͤgen annehmen werde. Nach dieser Erllach war Herr Viennet unschluͤssig, ob er sein Amendemen ruͤcknehmen solle oder nicht. dem Marquis von Chauvelin; mittlerweile ließ abert Präͤsident daruͤber abstimmen, worauf der Antrag faäst! dem ganzen linken Centrum, so wie von der rechten

und dem rechten Centrum verworsen wurde. Deß Artikel, welcher die Gesammt⸗Einnahne fuͤr 187 957,431,769 Fr. feststellt, so wie die beiden folgenden, den ohne Weiteres angenommen. Ein Gleiches gescheoht sichtlich des (in Nr. 139. der Staats⸗Zeitung er öig

wuͤrde di

deben, sie 1 8 1g, habt, diesen Credit nur unter dringenden und au⸗

ontlichen Un es zen bezeichnenden Namen

Er besprach sich dieserhalb

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muß in der naͤchsten Sitzung der Kamm

mnitaͤts⸗Bill nachsuchen; gestatten Sie ihm aber im aus einen außerordentlichen Tredit, so ist er nicht wei⸗ verantwortlich dafuͤrx. Im vorigen Jahre z. B. bewil⸗ n Sie fuͤr die Ausgaben, welche die Ereignisse im ent veranlassen moͤchten, einen⸗ Credit von 80 Millio⸗ erdie Regierung war also befugt, 80 Millionen hat dabei aber stets die Bedingung zu er⸗

Umstaͤnden zu benutzen. Das Ministérium, des beklagenswer⸗ netraͤgt, wußte bestaͤndig die Vorlegung eines Gesetzes die Verantwortlichkeit der Minister zu hintertreiben. um haben Sie das jetzige Ministerium bei seinem Amts⸗ itt nicht dringend aufgefordert, diese Luͤcke in unserer zgebung auszufuͤllen? Die ministerielle Verantwortlich⸗ stjeßt nur ein leerer Schall, man kann davon nicht cen, ohne auf der Ministerbank selbst ein Laͤcheln zu er⸗ denn jeder fuͤhlt, daß hinter diesem großen Worte nichts Man sagt uns: Macht ein Gesetz; aber koͤnnen wir es denn? anen energischen Wunsch koͤnnen wir aussprechen. Die ster fahren fort, die Credite zu uͤberschreiten, sie erhoͤhen hhen zu einer ungeheuern Summe und wir koͤnnen dazu sufzen und erklaͤren, daß wir ohnmaäͤchtig sind. Seit ihn Jahren macht sich dieser gesetzliche Mangel fuͤhlbar, aunfzehn Jahren zwingt man die Kammer, Alles, was von ihr verlangt, zu bewilligen, indem man ihr sagt: Summen sind ausgegeben, Ihr werdet den Staat bankerott machen wollen.“ Man hat ein loͤbliches, seltenes Beispiel von einem gut angewendeten außeror⸗ ichen Eredit angefuͤhrt.. Waͤre aber die Ausgabe eine nswerthe gewesen und haͤtte die Kammer den Credit⸗ hschuß verweigert, die Ausgabe wuͤrde doch immer ge⸗ t gewesen seyn. Man wendet uns ein, die Minister einer moralischen Verantwortlichkeit unterworfen; solche ist aber fuͤr manche Leute von geringem Wer⸗ und wir, die wir auch unsere moralische Ver⸗ vortlichkeit und zwar nur diese haben, wir koͤn⸗ unseren Committenten, wenn sie uns wegen der glosigkeit unserer Bemuͤhungen zur Rechenschaft ziehen, sagen: wir haben uns beklagt, aber unsere Stimmen ver⸗ en in der Wuͤste. Ich weiß nicht, wohin dies zuletzt fuͤhren soll, aber mittlerweile verschlechtern sich unsere zen, waͤhrend 8 Minister sich mit den Worten aus „Wir

v ““ Kammern um eine

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Paris, 21. Mai. Vorgestern bewilligte der Koͤnig dem Kaiserl. Russischen Botschafter Grafen Penr⸗ di Borgo in St. Cloud eine vesze etgh. Gegen Mittag kam der Dauphin nach der Hauptstadt, um in dem obersten Kriegs⸗

Rathe den Vorsitz zu fuͤhren.

Der neue Zoll⸗Gesetz⸗Entwurf soll bereits von Sr. Majestaͤt unterzeichnet seyn; man glaubt, daß derselbe heut in die Deputirten⸗Kammer kommen werde.

Auf der Rhede von Marseille befindet sich gegenwaͤrtig eine fuͤr NePonb des Vice⸗Koͤnigs von Aegypten neu er⸗

baute sehr schoͤne Fregatte; sie kostet uͤber 1,600,000 Fr.

96 Großbritanien und Irlaud.

Parlaments⸗Verhandlungen. In der Sitzung des Unterhauses vom 18. Mai, worin (wie bereits gemeldet) uͤber das Recht des Herrn O' Connell, seinen Parlaments⸗ Sitz einzunehmen, verhandelt wurde, hatten sich bei der De⸗ batte nahe an 400 Mitglieder versammelt. Aber auch von Seiten des Publikums war die Theilnahme so groß, daß die Gallerie bereits um 12 Uhr Mittags gedraͤngt voll war. Erst um 4 Uhr erschien der Sprecher; bald darauf kam auch Herr O'Connell und nahm einen Platz außerhalb der Barre ein. Zunaͤchst warf nun Herr Sugden die Frage auf, was es fuͤr Eide seyen, von denen das Mitglied fuͤr Winchelsea (Herr Brougham) neulich gesagt, daß Herr O Connell sie bereits geleistet habe? So viele Erkundigungen er auch dar⸗ uͤber eingezogen, habe er doch nur in Erfahrung gebracht, daß Herr O' C. nicht mehr als einen einzigen Eid geleistet. Eine Antwort wurde jedoch auf diese Frage nicht ertheilt, da Herr Wynn die Bemerkung machte, daß keinem Mit⸗ gliede das Recht zustehe, einem Andern eine Frage vorzule⸗ gen, die nicht aus einem vom Hause genehmisten Antrage hervorgehe. Als der Sprecher die Tages⸗Ordnung verlesen hatte, machte Herr Peel zu dem Antrage, daß das Mit⸗ glied fuͤr Clare an der Tafel gehoͤrt werden soll, das Amen⸗ dement, daß er (Herr O'Connell) oder sein Anwald und Agent, an der Barre, zur Vertheidigung seines Anspruches, den Sitz im Hause einnehmen zu duͤrfen, ohne den Supre⸗ matie⸗Eid geleistet zu haben, vernommen werde. Das Amen⸗ dement ging durch und unter allgemeinem Beifall wurde die Frage, ob das Mitglied fuͤr Clare jetzt zum Sprechen aufge⸗

fordert werde, bejahend beantwortet. Herr O' Connell erschien

darauf und ließ sich zunaͤchst folgendermaaßen vernehmen: „Nicht ohne Furcht muß ich bekennen, daß ich mit den For⸗ men dieses Hauses durchaus nicht bekannt bin, und daß ich

Zusatz⸗Artikels der Commission wegen der Anfertigu

Flugschriften gegen die Tagesblaͤtter und Flugschriften zu Inventarien von dem Mobiliare der Minister⸗Hoß,

vertheidigen. Man behauptet, die Zusammenberufung der Wahl⸗Collegien sey eine Appellation an die oͤffentliche Mei⸗

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ffaire ziehen: sind verantwortlich, wir nehmen auf uns.“ Als der Finanz⸗Minister mit Waͤrme „Das ist zu stark, ich verlange zu antworten!“ er⸗

vFees 1 - „2o Snaeah der Aenderung, daß die darin erwaͤhnten Duplicatetehatzef:

daher die Nachsicht desselben in hohem Grade fuͤr mich in Anspruch nehmen muß, besonders wenn ich in meiner Rede

nung. Ich will diese Definition gelten lassen, so mangelhaft

sie mir auch scheint. Wenn nun aber das Land Richter uͤber die Verwaltung seyn soll, so ist es nicht mehr als billig, daß es die Vertheidigung derer hoͤre, die sich vor ihm zu rechtferti⸗ gen haben, da die Feinde des Ministeriums dasselbe mit al⸗ len ihnen zu Gebote stehenden Mitteln, worunter die perio⸗ dische Presse obenan steht, angreifen. Da nun einerseits die Regierung verpflichtet ist, die oͤffentlichen Blaͤtter, worin sie angegriffen wird, nach allen Punkten des Reiches gelan⸗

gen zu lassen, so wuͤrde es hoͤchst ungerecht seyn, wenn man

ihr andererseits die Ausuͤbung eines aͤhnlichen Einflusses in dem Interesse ihrer eigenen Erhaltung versagen wollte. Ich gebe zu, daß dieser Einfluß in den gesetzlichen Graͤnzen statt finden, und daß er nicht gegen das Zartgefuͤhl und die Grund⸗ sätze der Ehre verstoßen muß. Hieruͤber bin ich voͤllig mit Ih⸗ nen einverstanden, und ich glaube, daß wir solches bereits be⸗ wiesen haben. Die Ausuͤbung jenes Einflusses an sich ist aber weder ein Betrug noch ein Mißbrauch, denn die Re⸗ gierung bedient sich dabei nur ihres Rechtes. Jetzt sagt man aber, daß die Graͤnzen dieses Rechtes in dem vorlie⸗

genden Falle weit uͤberschritten worden seyen, daß das vorige

Ministerium sich der Verlaͤumdung und der Beschimpfung achtbarer Buͤrger schuldis gemacht habe. Dies waͤre gegen den Gebrauch; es waͤre ein Mißbrauch, der, wenn er ge⸗ gruͤndet ist, Genugthuung erheischte. Noch nie hat es in Frankreich ein Privilegium gegeben, welches den Verlaͤum⸗

der oder argen Laͤsterer schuͤtzte. (Bravo!) Das Gesetz zeich⸗

net in solchen Füsn den zu befolgenden Weg vor; eine gerichtliche Klage ist Jedermann erlaubt.“ Bei diesen Wor⸗ ten wurde der Minister lebhaft unterbrochen. Man be⸗ hauptete einerseits, die Schmaͤhschriften seyen nicht unter⸗ zeichnet gewesen, auch der Name des Druckers habe nicht darunter gestanden; andererseits, der Director der Koͤnigl. Druckerei muͤsse gerichtlich belangt werden. Herr Enouf er⸗ klaͤrte, er wuͤrde einen foͤrmlichen Antrag dazu machen. Der Minister des Innern fuhr hierauf fort: „Es sind schon mehr als einmal Schmaͤhschriften ohne den Namen des Hr n hb *hli808 v6 fs cc⸗

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der Kanzlei des Rechnungshofes, sondern in der Regfiit des Finanz⸗Ministeriums niedergelegt werden sollen. 9

Amendement des Herrn Duvergier de Hauranne, um

waͤhrend die Kammern versammelt sind, ohne deren -- sation keine Ausgabe irgend einer Art sollte gemacht we koͤnnen, gab zu einer weitlaͤuftigen Discusston Anlaß. Finanz⸗Minister widersetzte sich demselben mit den merken, daß Faͤlle eintreten koͤnnten, wo eine Ausgabt deshalb ohne vorherige Ermaͤchtigung von Seiten der mer verfuͤgt werden muͤßte, weil es wichtig waͤte zu machende Ausgabe nicht gleich bekannt werhe lassen. Der See⸗Minister rief von seinem h. „Die Griechen waren dem Hungertode nahe; wir hetg nen Huͤlfe geschickt, aber Betrachtungen der hoͤheren 1 gestatteten uns nicht, diese menschenfreundliche Han dlun her ins Publikum zu bringen; wir haben die Verall lichkeit dieserhalb auf uns genommen, obgleich die Ku⸗ versammelt waren.“ Hr. Dupin der Aeltere aͤuße in folgender Art: „Wenn es Mißbraͤuche giebt, so diß dieselben nur unseren fehlerhaften Finanz⸗Gesetzen beins Wir Alle erkennen das Uebel und moͤchten ihm gern e fen; das Mittel zur Abstellung desselben ist aber so sth zu finden, daß wir unentschieden sind, ob dies unseremn, reuwerthen Collegen gelungen sey oder nicht. Ich furt Theil erklaͤre daß ich, obgleich meine politischen Grunqe sich mit den seinigen beruͤhren, mich nicht davon uͤbere kann, daß sein Amendement nothwendig sey und dem e das wir Alle beklagen, Abhuͤlfe gewaͤhren werde.

ist eine Credit Bewilligung? Sie ist keine 9. tie gegen unuͤberlegte Ausgaben, sondern vielmeht Mittel, solche herbeizufuͤhren. Weit entfernt, den Minih eine mißlichere Stellung zu geben, als diejenige ist, we

das Gesetz von 1817 anweist, lassen sie ihnen allen von

Gesetze verstatteten Spielraum und stellen noch andrnigf g F

nitt Ausgaben mag

tel zu deren Verfuͤgung. Dem Gesetze von 181 ein Minister nur unter dringenden Umstaͤnden und nehmigung des Koͤnigs außerordentliche

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te Hr. Dupin, der Minister habe ihn mißverstanden; seine Verwaltung habe er angreifen wollen; er schil⸗ ur die allgemeine Lage der Dinge, ohne persoͤnliche An⸗

er schreibe die Schuld nicht den jetzigen Ministern zu, re aber dabei, daß die Verantwortlichkeit der Minister, ein besonderes Gesetz daruͤber, ein Unding sey, und ie Kammer nichts Gutes wirken koͤnne, so lange ein s Gesetz nicht existire. Beide Sectionen der linken zollten diesem Vortrage lebhaften Beifall. Der Fi⸗ „Minister trat nun zur Vertheidigung seiner Ver⸗ ung auf: „Dem vorigen Redner zufolge“, aͤußerte er, e moralische Verantwortlichkeit illusorisch. Kann es bbei der Verwaltung einer Milliarde eine andere geben? her Minister koͤnnte mit seinem eigenen Vermoͤgen 0 oder gar fuͤr 100 Millionen buͤrgen? Der Vor⸗ der Verschleuderung der Finanzen, der uns zu gel⸗ chien, hat uns tief bewegt. Wir, meine Herren, verden stets die ersten seyn, welche Ersparnisse einzu⸗ nh und unsere Huͤlfsquellen zu schonen suchen. Nur man uns nicht der Verschleuderung an, deren wir nie seyn werden. Die Ursachen des Ausfalles der 71 Mill.

Ihnen bekannt, und auch uͤber das Beduͤrfniß der 52

haben wir uns vorlaͤufig ausgewiesen. Trotz allem Ge⸗ sind wir daher uͤberzeugt, daß wir unsre Pflicht gethan ha⸗ wir werden sie auch ferner zu erfuͤllen bemuͤht seyn.“ einigen erwiedernden Bemerkungen des Hrn. Dupin

machdem Herr Mauguin vergebens das Wort zu neh⸗

versucht hatte, wurde das Amendement des Herrn ergier de Hauragge mit einer aus beiden Abtheilungen ichten Seite un enem Theile des linken Centrums be⸗ sden Stimmen⸗Mehrheit verworfen. Die Berathun⸗ er die beiden Amendements der Herren von Schonen und if, welche die Debatten uͤber den Rechnungs⸗Abschluß be⸗ ben werden, wurden auf den folgenden Tag verlegt. Der dent zeigte, indem er die Sitzung aufhob, der Kammer kaß er ihr in der naͤchsten Versammlung eine Mitthei⸗ von Seiten des Kriegs⸗Ministers machen werde.

durch irgend Etwas einen Anstoß geben duͤrfte. Ich fordere mein Recht, in diesem Hause zu sitzen und zu stimmen, als der Repraͤsentant der Grafschaft Clare, und zwar ohne den Suprematie⸗Eid geleistet zu haben. Ich bin bereit, den Eid des Gehorsams zu leisten, welchen das Statut, das kuͤrzlich zu Gunsten der katholischen Unterthanen Sr. Majestaͤt durch⸗ gegangen ist, vorschreibt. Ich bin als Mitglied fuͤr Clare gesetzlich und unter den gehoͤrigen Formen gewaͤhlt worden; die große Majoritaͤt der Waͤhler in jener Grafschaft stimmte fuͤr mich; ein Ausschuß dieses Hauses hat es ferner und zwar einstimmig bestaͤtigt, daß die Wahl ganz in der Ord⸗

nung sey. Nach den Grundsaͤtzen unserer Verfassung habe ich daher ein eben so gutes Recht, in diesem Hause zu sitzen und zu stimmen, als irgend eines der ehrenwerthen und sehr ehrenwerthen Mitglieder, in deren Mitte ich mich jetzt be⸗ finde. Die Stimme des Volks hat mich berufen, sein Ver⸗ treter in der Grafschaft Clare zu seyn; hier stehe ich nun auf constitutionneller Basis, und begehre mein Recht. Wenn von dem Statute verfuͤgt wird, daß Christen jeder Benennung den Eid des Gehorsams leisten sollen, so kann wohl Niemand mehr bereit seyn, es zu thun, als ich es bin. Bis zur Regierung Karls des Zwei⸗ ten wurde durchaus kein Eid in diesem Hause geleistet; erst damals wurde das Gesetz gegeben, wonach die beiden Eide, so wie die Erklaͤrung von der Transsubstantiation ab⸗ gegeben werden sollen; es wurden verschiedene Strafen und zwar auch eine Geldbuße von 500 Pfd. fuͤr diejenigen Mit⸗ glieder festgesetzt, die sich weigern, jene Eide zu leisten und die Erklaͤrungen zu unterschreiben; ich muß diese Strafen nicht allein allzusehr ausgedehnt, sondern auch ganz ungesetz⸗ lich nennen. Der Zweck jenes Gesetzes war, die „„Papi⸗ sten von beiden Parlaments⸗Haͤusern auszuschließen. Ich bin nun wie sich die erwähnte Acte ziemlich unfein aus⸗ druͤckt ein Papist; ich kann den vorgeschriebenen Eid nicht leisten und muß mich auch weigern, die Erklaͤrung zu unter⸗ schreiben. Kraft bleibt, ein vergebnes Bestreben gewesen, mich fuͤr ir⸗

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Unbezweifelt waͤre es also, so lange jene Aete in