1829 / 162 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Christoph Albers und Soͤhne bis zum Jahre 1813 fort 1 sei; daß seit dieser Zeit Johann Christoph Albers diese“h 1b lung fur seine alleinige Rechnung unter der veraͤnderten Fi

dachten Gemeinschuldners Vermoͤgen aus irgend einem rechtlichen Johann Christoph Albers, bis zu seinem am 3. Fanuae Grunde Forderungen und Anspruͤche zu haben vermeinen, aufgefor⸗ erfolgten Abpleben fortgesetzt habe; und daß sie, die Em dert, solche am 19. Juni, oder 17. Juli, oder 18 August d. J. vor cantin als uͤberlebende Ehegattin des Johann Christoph A” dem Koͤnigl. Hofgerichte hieselbst anzugeben, auch ihr etwaniges wenn gleich sie nicht glaube daß irgend ein rechtlicher Ansh im widrigen sie damit nicht weiter wer⸗ aus den Kaufmaͤnnischen und sonstigen Verhaͤltnissen ihres

Vorzugsrecht auszufuͤhren, i den gehoͤret, sondern durch das am 3 Septbr. d. J. zu erlassende storbenen Mannes an den Nachlaß desselben geltend ga werden koͤnne, dennoch zu ihrer Beruhigung und Sicherseh

Praͤclusiv⸗Erkenntniß vom Coneurse werden abgewiesen werden 8S wmw higung Mittelst Beziehung auf die in den Stralsunder Zeitungen in er- eine Edietalladung aller unbekannten Glaͤubiger wuͤnsche, tenso enthaltene Vorladung, auch in specie dessen, was wegen Be⸗ Da nun diesem Gesuche durch ein Decret vom 10. April stellung eines Gemeinen Anwaldes den Creditoren aufgegeben ist⸗ Jahres deferirt worden, so werden hierdurch saͤmmtliche unbes wird dieses hierdurch gemeinkundig gemac„ht. Glaͤubiger des am 3. Januar 1828 verstorbenen hiesigen Kaufn⸗ 8 Greifswald, am 9. Mai 1829. Johann Christoph Albers, sowohl als Theilhaber der Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Johann Christoph Albers und Söhne, wie auch als Moͤller, Direktor.. 9 niger Inhaber der mit seinem Tode erloschenen Firme: Joß 8 1— 8 Dienstag, den 7. Juli 1829, Mittags 12 UüUhr 16“ C“ in die Commissionsstube auf dem hiesigen Rathhause zur 9 Nachstehende Verschollene: b 1“ und Rechtfertigung ihrer Forderungen bei Strafe des ewigene 1) der Hutmachergeselle Gottlieb Bollert von hier, der vor schweigens und des Ausschlusses vorgeladen. * 28 Jahren in die Fremde gegangen ist, und um jene Zeit Bremen, den 18. April 1829. einmal in Frankfurt g. d. O. in Arbeit gestanden hat, G. Meier, Secretair. 2) der Schloͤssergeselle Johann Friedrich Gottlieb Laurisch von hier, der vor 18 Jahren von hier ausgewandert ist, 3) die unverehelichte Dorothee Elisabeth Meyer aus Eloͤtze, welche 1 etwas schwermuͤthig gewesen, und sich vor 29 Jahren von dort heimlich entfernt hat, und —9) der Tuchmachergeselle Gottlieb Fuͤrchtegott Dietrich von hier,

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Bei dem uͤber das Vermoͤgen des Lieutenauts außer Dienstemn Ernst von Damitz zu Wyck auf dem Dars eroͤffneten Concurse sind durch heute erlassene Edietal⸗Ladungen alle die, welche an des ge⸗

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2 heit folgte die Ober-Hofmeisterin Ihrer Koͤnigl. H Amtliche Nachri Frau von Jagow.)

G“ 1 1 8 6 VI. Die großen Hofchargen, Paarweise. Nachricht, den Prager Wollmarkt betreffef Kronik des Tages. r (2. Der Prager Wollmarkt wird in diesem Jahre wieder 1 1“ 9 VII. Se. Maj. der Kaiser von Rußland und

Montage des Julius, folglich am 13. seinen Anfang nehme Se. Maj. der Koͤnig fuͤhrten Ihre Maj. die Kaiserin

bis zum 20. einschl. dauern. Den im vorigen Jahre lautgemea von Ruland. 8 - 8 Klagen der fremden Kaͤufer uͤber die Zerstreuüng der Wolnn VIII. 1) Se. Kaiserl. Hoheit der Großfuͤrst Thron⸗

Am gestrigen Tage fand auf dem Koͤniglichen Schlosse die Feier der hohen Vermaͤhlung Seiner Koͤnigl. Hoheit

1 welcher sich vor 20 Jahren entfernt hat, 1

imgleichen deren unbekannte Erben werden hierdurch oͤffentlich vor⸗

geladen, sich spaͤtestens in dem auf

den 21. April 1830. Vormittags 9 Uhr—

im hiesigen Land⸗ und Stadtgerichte vor dem Herrn Justiz⸗Assessor

Bohne anberaumten Termine zu melden, und demnaͤchst weitere

Anweisung; im Fall ihres Ausbleibens aber zu gewaͤrtigen, daß sie,

die Verschollene, dem Antrage der resp. Kuratoren und Verwandten

gemaͤß, fuͤr todt erklaͤrt, und ihr Vermoͤgen den sich legitimirenden

naͤchsten Erben zugesprochen werden wird.

Gardelegen, den 29. May 1829. .

Koͤnigl. Preuß. Land⸗ und Stadt⸗Gericht.

Strumpfe.

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.““ Der Großherzogliche Landrichter Justizrath Dr. Hoffmann v. Redelheim hat am 10. des v. M. vor ertheiltem Urlaub, sich von seinem Wohnsitze entfernt, und ist ohne Nachricht von sich zu ge⸗ ben, seit dem nicht zuruͤckgekehrt. Da manche Thatsachen vorliegen, welche die Wahrscheinlichkeit dringend begruͤnden, daß er sich auf fluͤchtigen Fuß gesetzt habe, und beabsichtige sich dem vaterlaͤndi⸗ schen Staatsdienst eigenmaͤchtig zu entziehen, und da endlich be— stimmte Anschuldigungs⸗Punkte wegen Dienstvergehen gegen ihn vorliegen; so wird er in Gemaͤßheit Beschlusses Großherzoglich Hessischen Hof⸗-Gerichts der Provinz Oberhessen, und kraft des dem Unterzeichneten ertheilten Auftrags vom 6. Juni 1829. hier⸗ durch oͤffentlich aufgefordert, an seinen Wohnsitz zuruͤckzukehren, und sich der Untersuchung zu stellen. Zugleich werden alle oͤffent⸗ lichen Behoͤrden Dienstergebenst ersucht, den Entwichenen, welcher so weit moͤglich unten signalisirt ist, im Betretungsfalle arretiren, und ihn an den Unterzeichneten gehoͤrig versichert, abliefern zu lassen.

Der Ersatz der entstehenden Kosten wird ausdruͤcklich hierdurch

.

Redelheim, den 11. Juni 1879

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Der von Großherzoglich Hessischem Hof⸗Gerichte

EEöä Signalement: Alter, ungefaͤhr 60 Jahre; Groͤße, ohngefaͤhr 6 Fuß 6 Zoll Gr. Nor⸗

malmaas; Haare, grau, stark und rund uͤber die Stirne geschnitten;

Augenbraunen, graͤulich und stark; Augen, grau, groß (glotzend) mit duͤsterem Blick und kurzsichtig; Gesichtsform etwas laͤnglich mit starken Backenknochen; Haltung des Koͤrpers: der Obertheil ge⸗ buͤckt; Kleidung: gewoͤhnlich lange Beinkleider, Halbstiefel, gruͤn⸗ chen Ueberrock und oͤfters eine Muͤtze von dunkeler Farbe.

8* .

en 1 sess er verparb daß die Wittwe des verstorbenen hiesigen Kaufmanus Johann Christoph Albers, Catharina geb. Retberg, durch eine einge⸗ reichte Vorstellung angezeigt hat, daß ihr Schwiegervater, der vwerstorbene Aeltermann Johann Christoph Albers im Jahre 12793 seinen aͤltesten Sohn Anton Albers, unter der Firma, Johann Christoph Albers und Sohn, in seine Handlung auf⸗ enommen habe, welche dann nach dem Tode des ersteren vom IJahre 1801 an, fuͤr Rechnung des gedachten Anton Albers, und seines Bruders Johann Christoph Albers, (der Suppli⸗ cantin verstorbenen Ehemanns) unter der Firma, Johann

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in der großen weitlaͤufigen Stadt, und ihrer Aufbewahrung

Haͤusern der Wollproduzenten, wird großentheils abgeholfen, nebst dem schon bestandenen Herzfeldischen 1u. 808 groͤßeres, 6⸗ bis 8Stausend Centner fassendes, von den Handelll Krug und Baͤrenreuther eingerichtet wurde, wie auch anstatt entlegenen Viehmarktes der Heuwagsplatz naͤchst dem K. K. h⸗ zollamte zum kuͤnftigen Wollmarkte bestimmt, auf welchem

benachbarten Gebaͤuden ebenfalls eine bedeutende Quantitaͤt aoh

untergebracht werden kann, und wo kuͤnftig ein eigenes großes i liches Woll⸗Depot zu erbauen im Antabe in. 8 8 Um aber bei der Entfernung dieser drei Lagerpläͤtze einen einigungspunkt fuͤr Kaͤufer und Verkaͤufer zu haben, wird in auf dem Heuwagsplatze neuerbauten staͤdtschen Waghause ein messenes Lokal eingerichtet, wo zu bestimmten Stunden sich, fer und Verkaͤufer versammeln, und ihre Vorbereitungen if koͤnnen. Zur Erleichterung des dießfaͤlligen Verkehrs sind durt hohen Behoͤrden die Gutsbesitzer aufgefordert worden, bei Hen

sendung ihrer Wollpartbien zuͤm Markte ordentlich verfaßte Ls

scheine mitzugeben, in welchen der Name der Herrschaft ode Gutes, die Quantitaͤt der Wolle, und ob selbe blos nach Ech

reien oder nach den verschiedenen Kathegorien der Schagfen

theilt, oder ob sie klassifizirt sei, endlich der Ort ihrer Einbm angegeben werden sollen.

Aus diesen Liefersches erwaͤhnten Lokale des staͤdtschen Waghauses affigirt, und si den Verlangenden eine litographirte Abschrift ertheilt une Eben daselbst sollen Wollproben niedergelegt werden mit mad zeige des Namens und der Wohnung desjenigen, an welchen der Kauflustige zu wenden habe. 1 1 Auch die uͤbrigen von den auslaͤndischen Kaͤufern geduij Wuͤnsche wurden beruͤcksichtigt, indem ein von dem Ausschust in der Begruͤndung begriffenen Schäaafzuͤchterverein⸗ Boͤhmen verfaßter Zuruf an die boͤhmischen Wollproduzenten druckt, und an saͤmmtliche Aemter vertheilt wurde, worin selb die Nothwendigkeit einer vollkommen reinen Waͤsche der N auf ein zweckmaͤßiges Abscheeren der Vließe, auf eine besfenf handlung im Einsacken, einer strengern und richtigern Klassisf derselben, endlich Niederlegung der Wollparthien in den ernen Magazinen, um den Kaufern die Ueberstcht und Wahl zut tern, aufmerksam gemacht wurden.

Man bemerkt auch in der That einen auffallenden Eifte⸗ den Gutsbesitzern diesen Wuͤnschen zu entsprechen, welcher üt besondere durch Bewerbung um geschickte Sortirer zum Zythe bessern Klassifizirung der Schaafe oder Sortirung der Vlieh zweckmaͤssigern Einsackung der Wolle aͤußert. 2

Ueberhaupt ist ein reger Eifer zur Verbesserung der böͤhne Schaafzucht insbesondere durch Ankauf feinerer Widder und Sth aus Sachsen und Schlesien snicht zu verkennen, und berech fuͤr die naͤchste Zukunft zu den schoͤnsten Hoffnungen, uma einerseits die K. K. patriat. oͤkonom. Gesellschaft und der u-- begruͤndete Ausschuß, des Schaaßzuͤchter Vereins die Verblen richtiger Kenntnisse uͤber Schaafzucht und Wolle durch zweckmi Schriften, und durch Einfuͤhrung von Pruͤfungen der Beamten⸗ Schaafmeister sich angelegen seyn laͤßt, andererseits die hohen!

desbehoͤrden Allem was zur Befoͤrderung und Aufmunterung

wichtigen Zweiges die landwirthschaftlichen Industrie dienen eine wohlwollende Aufmerksamkeit schenken, dahin zielende i maͤßige Vorschlaͤge mit wahrer Vorliebe beguͤnstigen, und

erwerben fortfahren. v“ 111““ .

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Personen auf dem Schlosse in dem Rittersaale und den daran stoßenden Zimmern bis zur Kapelle,

cheinen soll taͤglich eine Liste verfaßt ii

durch auf den Dank der Landwirthe die gerechtigsten Anspruͤch

des Prinzen Wilhelm mit Ihrer Koͤnigl. Hoheit der f

Prinzessin Auguste, Herzogin von Sachsen⸗Wei⸗ mar, in folgender Ordnung statt: .“ Abends um 6 Uhr versammelten sich alle hoffaͤhigen

die Herren in Galla, die Damen in Hofkleidern. Das Militair stand auf der rechten Seite nach dem Lustgarten zu, Corps weise, nach der unter den Corps bestehenden Ordnung; das Civil auf der entgegengesetzten Seite, nach der Folge der Ministerien und uͤbrigen Behoͤrden. Die verheiratheten Damen, die Gene⸗ rale, die Minister, das Corps diplomatiquc, die Raͤthe er⸗ ster Klasse und die anwesenden Fremden begaben sich, so weit es der Raum zuließ, in die Kapelle. Die hoͤchsten Herr⸗ schaften versammelten sich gegen sieben Uhr in dem rothen Zimmer Friedrichs des Ersten. Die Hofstaaten blieben in der boisirten Gallerie.

Sobald die Koͤnigliche Familie versammelt war, wurde die Koͤnigliche Krone unter Bedeckung eines Officiers und zweier Unterofficiere der Garde du Corps durch den Gehei⸗ men Hofrath und Tresorier Siefert hereingebracht und der ersten Hof- und Staats⸗Dame, Fraͤulein v. Viereck, uͤber⸗ geben. Ihre Koͤnigl. Hoheit die Kronprinzessin empfingen sie aus deren Haͤnden und setzten dieselbe in Gegenwart der Allerhoͤchsten und Hoͤchsten Herrschaften auf das Haupt der Prinzessin Braut. Ihre Majestaͤt die Kaiserin und Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Großherzogin Groß⸗ fuͤrstin geruhten, bei Befestigung der Krone, durch Einstek⸗ kung einiger Nadeln behuͤlflich zu seyn.

Waͤhrend dem stellten sich die versammelten Hofstaaten in der von des Koͤnigs Majestaͤt befohlenen Ordnung, unter Aufsicht des Ober⸗Ceremonienmeisters von Buch, auf, wel⸗

cher, sobald Se. Majestaͤt ihm die Befehle zum Anfange der

Ceremonie ertheilt hatten, die Allerhoͤchsten und Hoͤchsten Herrschaften auf die Hoͤchstdenenselben im Zuge bestimmten Plaͤtze hinfuͤhrte. 8. Die Ordnung des Zuges war, den Koͤnigl. Haus⸗Gesetzen unbeschadet und ohne Ruͤcksicht anf den unter den einzelnen Mitgliedern der Koͤnigl. Familie und den anwesenden hoͤch⸗ sten Herrschaften bestehenden Rang, durch die Allerhoͤchsten Befehle Sr. Maj. des Koͤnigs, fuͤr diesesmal folgender⸗ maaßen bestimmt worden: b IJ. Der Ober⸗Marschall Graf von der Goltz, mit dem großen Ober⸗Marschalls⸗Stabe in der Hand. II. Dann folgten alle anwesenden Kammerherren, Paar⸗ weise, nach dem Datum ihres Patents, so daß die juͤngsten vorangingen. III. Der Hofstaat Seiner Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Wilhelm. 1 IV. Die von Sr. Majestaͤt der Prinzessin Braut Koͤnigl. Hoheit zur Aufwartung gegebenen Kammerherren von Jasmund und Graf von Koͤnigsmark. V. Das hohe Brautpaar. Die Schleppe Ihrer Koͤ⸗ niglichen Hoheit wurde von vier Hof⸗Damen, den Fraͤuleins von Borstell, von Jasmund, von Spiegel und von Heister,

getragen. (Einige Schritte hinter der Prinzessin Koͤnigliche Ho⸗

olger und Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz fuͤhr⸗

ten Ihre Kaiserl. Hoheit die Großherzogin Groß⸗ fuͤrstin. 3

2) Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Sachsen⸗

Weimar und Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Strelitz fuͤhrten Ihre Koͤnigl.

Hoheit die Kronprinzessin.

3) Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Wilhelm, Bruder

ESr. Maj.⸗ des Koͤnigs, und Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande fuͤhrten Ihre

Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Karl.

4) Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Karl fuͤhrten Ihre Koͤnigl. Hoheit die Erb⸗Großherzogin von Meck⸗ lenburg⸗Schwerin.

5) Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Albrecht fuͤhrten Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Friedrich der Nie⸗ derlande. 1

6) Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Friedrich fuͤhrten Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Wilhelm.

7) Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Adalbert fuͤhrten Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Elisabeth.

8) Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Waldemar und Se. Koͤnigl. Hoh. der Prinz August. †¼

9) Se. Koͤnigl. Hoheit der Erbgroßherzog von Meck⸗ lenburg⸗Schwerin und Se. Durchl. der regierende Herzog von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha.

10) Se. Hoheit der Herzog Karl von Mecklenburg⸗

Strelitz und Se. Durchl. der Herzog von Braun⸗

schweig⸗Oels. 1 11) Seine Durchlaucht der Prinz George von Hessen

und Seine Durchlaucht der Fuͤrst von Anhalt⸗Koͤ⸗

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Der Zug ging durch den Rittersaal und die daran sto⸗ ßenden Zimmer bis zu der Kapelle. In derselben befand sich der die Trauung verrichtende Bischof Eylert vor dem Altare, ihm zur Seite die Hof⸗Prediger. 1

Sobald das hohe Brautpaar in die Kapelle eingetreten war, gingen der Bischof und die assistirenden Hof⸗Prediger Hoͤchstdemselben entgegen und begleiteten es bis vor den Altar.

Die Allerhoͤchsten und Hoͤchsten Herrschaften stellten sich

im Kreise um dasselbe; die Hofstaaten dahinter in der Art,

daß der Wirkliche Geheime Rath und Hofmarschall, Freiherr

von Maltzahn, mit den Kammerherren an die Thuͤre, durchh welche die Allerhoͤchsten und Hoͤchsten Herrschaften eingetre: ten waren, zu stehen kam.

In dem Augenblicke, wo das hohe Brautpaar die Ringe wechselte, wurden im Lustgarten 72 Kanonenschuͤsse abgefeuert.

Nach ausgesprochenem Segen begaben Sich die Aller⸗ hoͤchsten und Hoͤchsten Herrschaften in der beim Eingange in die Kapelle beobachteten Ordnung nach den Zimmern Frie⸗ drichs des Ersten zuruͤck.

Waͤhrend dem daselbst das hohe Brautpaar die Gluͤck⸗ wuͤnsche der anwesenden Hoͤchsten Familie annahm, versam⸗ melten sich die in der Kapelle und den anstoßenden Zimmern befindlichen Personen im Ritter⸗Saale. Die Thuͤre der Bi der⸗Gallerie, in welcher die eingelassenen Zuschauer sich be⸗

fanden, wurde geoͤffner.