1831 / 1 p. 7 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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so daß sich die Liquidation in den letzten Tagen des Monat des Jahres um so viel leichter wird zu Stande bringen lassen. Im Wechselhandel war es diese Zeit uͤber merklich still. Am⸗ sterdam und Hamburg kurze Sicht waren etwas begehrt. Alle uͤbrigen Devisen waren zu haben und wenig gesucht -

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6 9 Schaffhausen, 24. Dez. Aus Altdorf v

wird gemeldet: „Wenn an so manchen Orten Europa's die

Flamme der Empoͤrung furchtbar empor lodert, wenn auch in mehreren Kantonen der Schweiz Unzufriedenheit mit den Regierungen und Klagen des Volkes uͤber Bedruͤckungen nur zu laut sich aussprechen, so wird es jedem Biedermann Vergnuͤgen machen, zu vernehmen, daß Ruhe, Ordnung, Biedersinn, begruͤndetes Zutrauen gegen die Regierung noch nicht aus allen Kantonen der Schweiz verbannt sind. Kaum war das Schreiben des hohen Vorortes, welches eine außer⸗ ordentliche Tagsatzung auf den 23sten d. zusammenruft, an die hohe Regierung des Standes Ury gelangt, als dieselbe eine außerordentliche Landes⸗Gemeinde auf den 14ten d. zu⸗ sammenrlef, welche die Ernennung der Ehren⸗Gesandtschaft an genannte Tagsatzung und die derselben zu ertheilende In⸗

struction zu bestimmen hatte. Zahlreich fanden sich die Land⸗

leute von Ury bei dieser außerordentlichen Versammlung ein. Herr Landammann und Zeugherr Lauener eroͤffnete dieselbe mit einer ergreifenden Rede, in welcher er die wirkliche kri⸗

eisshe Lage der Schweiz deutlich und wahr schilderte, jedoch

aober auch seine Hoffnung auf Rettung, auf Aufrechthaltung

des im J. 1815 beschwornen Bundes unverholen an den Tag

legte. In gleichem Sinne sprachen auch die uͤbrigen Vorgesetzten. Zu Gesandten wurden erwaͤhlt: der Herr Landammann Laue⸗ ner und Herr Alt⸗Landammann J. Z'graggen, Beide von Ury's Bewohnern hoch gefeierte Maͤnner, welchen das Volk

8 mit vollem Recht sein unbedingtes Zutrauen schenken durfte.

tragen, als Grund⸗Basis derselben aber wurde angenommen:

Die Ausarbeitung der Instruction wurde dem Landrathe uͤber⸗

1) Alles zu thun, um die Ruhe und Ordnung im Innern wiederherzustellen, jedoch nur auf dem Wege der Guͤte und

weit entfernt, zu strengen Maaßregeln greifen zu wollen. 2) Aufrechthaltung des Bundes vom Jahre 1815, als einzige

Grundlage der National⸗Existenz, und 3) Sicherung der wichtigsten politischen Interessen gegen das Ausland und

Aufrechthaltung der Meutralitaͤt.

Mehrere Landleute spra⸗

chen bei diesem Anlasse ihre Meinungen frei und offen aus, und Alle zielten auf obgenannte Grundlage hin.

Auch im Kanton Wallts herrscht die gluͤcklichste Ruhe.

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MNeapel, 14. Dez. Vorgestern Morgens uͤberreichte

der Kaiserl. Oesterreichische wirkliche Geheime Rath, Graf vpoon Lebzeltern, Sr. Majestaͤt dem Koͤnige beider Sicilien in

einer Privat⸗Audienz die Kreditive, die ihn in der Eigenschaft

als außerordentlicher Gesandter und bevollmaͤchtigter Mini⸗

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ster Sr. Majestaͤt des Kaisers von Oesterreich bel Sr. Si⸗ eilianischen Majestaͤt beglaubigen. Am selbigen Tage uͤber⸗

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reichte auch der Marquis von Latour⸗Maubourg Sr. Maje⸗

staͤt dem Koͤnige beider Sicilien die Beglaubigungs⸗Schrei⸗

ben, durch welche er als Botschafter Sr. Majestäͤt des Koͤ⸗

nigs der Franzosen am Koͤniglich Sicilianischen Hofe akkre⸗

ußbt.

ditirt wird.

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errn Fuͤrsten zu Putbus Durchlaucht zum Landtags⸗

Marschall des am 16ten Januar k. J. in Stettin zu eroͤff⸗ nenden 4ten Pommerschen Provinzial⸗Landtages, und den Heern Geheimen Regierungs⸗Rath, Landrath von Schoͤning, zum Stellvertreter des Landtags⸗Marschalls zu ernennen ge⸗

Aus Swinemuͤnde schreibt man vom 27sten d. M.

Der unterbrochen gewesene Eisgang im Strome hat heute bei klarer Luft und eingetretenem haͤrtern Frostwetter, als

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bisher, wiederum angefangen, der Strom laͤuft dabei nur

sschwach aus und duͤrfte, wenn das Frostwetter fortdauert, am naͤchsten Morgen wohl schon ganz belegt seyn.

Das

agam 25sten d. M., bei einer Wassertiefe von 192 20 Fuß

im Fahrwasser,

vpermuthlich Cde sdü. hnazrw., zaa, Funs ieh ehh eindh en ch,

- eingelaufene Preußische Schiff „Emilie Marie“, von Kopenhagen mlit Stuͤckguͤtern kommend, wird das letzte in diesem Jahre angekommene Schiff

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tanzt, und

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Franzdsische Blaͤtter haben vor einiger Zeit die Meinu aufgestellt: „Frankreich brauche nur ein geringes Truppen⸗Corps

in die Preußischen Rheinlande zu senden, um diese Provinzen wieder fuͤr sich zu gewinnen, indem die Rheinlaͤnder mit Freu⸗ den diese Gelegenheit ergreifen wuͤrden, um sich von dem Druck der Preußischen Herrschaft zu befreien.⸗“ In dieser Behauptung

liegt eine Beschuldigung fuͤr die Preußische Regierung und wenn diese unwahr s⸗ eine Beschimpfung fuͤr 9* Rheinlande

insbesondere. Wir fuͤhlen uns daher gedrungen, den Grund oder

Ungrund dieser Behauptung naͤher zu untersuchen und den Fran⸗ zosen zu zeigen, welcher Art die Liebe sey, die sie sich waͤhrend ihrer zwanzigjaͤhrigen Regierung in den Rheinlanden erworben, und welchen Werth sie demnach auf diese von ihren Zeitschriften aufgestellte Meinung zu legen haben. b

Den meisten Aufschluß in dieser Sache wird offenbar die

Beantwortung der Frage geben: Unter welcher der beiden ge⸗ es den Rheinlaͤndern physisch und mo⸗

nannten Regierungen i inl 3 ralisch am besten ergangen? Damit jeder Leser sich diese Frage nach eigenem Urtheil deantworten koͤnne, wollen wir eine Pa⸗ rallel⸗Schilderung des Zustandes der Rheinlande waͤhrend der beiden in Rede stehenden Zeitraͤume entwerfen. Vor der Franzoͤsischen Revolution hatten in den Rheinlan⸗ den, wie in dem uͤbrigen Europa, die liberalen Ideen noch kei⸗ nen Eingang gefunden. Die privilegirten Klassen des Adels und der Geistlichkeit, welche letztere besonders sehr zahlreich war, uͤb⸗ ten Vorrechte aus, die dem Volke zum Nachtheil gereichten. eine politische Ausbildung der Geister war noch gar nicht vor⸗

handen, die wissenschaftliche schwach, vielleicht schwaͤcher, als in

den meisten der 12. 7. Deutschen Provinzen. Gedruͤckt fuͤhlte sich Niemand, weil die Steuern so gering waren, daß selbst die Steuer⸗ freiheit des Adels und der Geistlichkeit von dem dritten Stande nicht empfunden wurde. Verbesserungen wurden nirgends ge macht. Ein Aufschwung der Ideen ging weder von den Regie⸗

rungen noch vom Volke aus. Ueberall herrschte die Behaglich⸗ keit eines Ruhenden, aber auch die Schlaffheit und Indolenz

eines Schlafenden. v— In diesem Zustande befanden sich die Rheinlande, als im

Jahre 1794 die Franzosen dieselben in Besitz nahmen. Da sie als Eroberer kamen, so behandelten sie die Provinzen, welche sie

ihrem Reiche einverleiben wollten, mit moͤglicher Schonung. Ihre Annäaͤherung erweckte die schlummernden Gemuͤther und ließ den Kraͤftigen ein bisher ihm unbekanntes Feld seiner

Thaͤtigkeit ahnen. Sie brachten uns die liberalen Ideen, aber auch ihren Schwindel und ihre Kriege. Auch⸗ hier wurde mit der rothen Muͤtze um den Freiheitsbaum ge⸗ auch hier ist die Goͤttin der Vernunft ver⸗

ehrt worden. Mit ruͤcksichtsloser Verletzung alles.

und an dessen Stelle die langweilige, in der Natur nirgends an⸗ zutreffende, Flaͤche der Gleichheit geebnet. Welch gewaltsamer Schritt! Ein jeder Sprung in der geistigen Entwickelung des Menschen, auch selbst wenn es ein Sprung zum Besseren waͤre, ereicht zum Nachtheil. Die Natur foͤrdert uͤberall ihre Zwecke n vorbereitender Stufenfolge, und sie, die große Lehrmeisterin aller lebenden Wesen, fordert ihr Recht in der physischen wie in

der moralischen Welt und straft jede Zuwiderhandlung gegen

ihre ewigen Gesetze. Alle jene Parteiungen, welche noch bis zu diesem Augenblick die innere Ruhe Frankreichs truͤben und viel⸗ leicht noch lange truͤben werden, sind nur die Folgen jenes gewaltsa⸗ men, auf keine Weise vorbereiteten Sprunges in der moralischen und politischen Entwickelung der Nation.

Wir wollen nun untersuchen, in welchem Zustande Preußen die Rheinlande antraf, und welches seine ersten Schritte nach deren Besitz⸗Ergreifung waren. Als zu Ende des Jahres 1813 und zu Anfang 1814 die siegreichen Preußischen Heere die Rhein⸗ lande betraten, fanden sie dieselben in dem Zustande der Aufge⸗ regtheit. Mit Jubel wurden die Truppen der Alliirten empfan⸗ gen. Der zwanzigjaͤhrigen Franzoͤsischen Regierung war es noch nicht gelungen, den Deutschen Sinn zu unterjochen, und der all⸗

gemeine Enthusiasmus, der sich des ganzen Deutschen Vaterlan⸗

des bemaͤchtigt hatte, war auch hier erwacht. Mit freudiger Zu⸗ versicht traten unsere Juͤnglinge in die Reihen der Preußischen

Krieger, siegten mit ihnen in den Schlachten von 1814 und

nahmen Theil an dem unsterblichen Ruhme, den das Preußische Heer sich durch den Se bei Belle⸗Alliance errungen hat. Na⸗ poleon war gestuͤrzt, die Franzoͤsische Herrschaft in Deutschland vernichtet und die Rheinlande dem Deutschen Vaterlande zuruͤck⸗ gegeben. Wenn man nun in diesem Augenblicke die Rheinlaͤnder geßra t haͤtte: was soll jetzt mit euch werden? so wuͤrden sie wahrlich in großer Verlegenheit Fewefer seyn, diese Frage zu be⸗ antworten. An die Wiederherstellung der alten geistlichen Kur⸗ fuͤrstenthuͤmer war wohl kein Gedanke, und diese wurde auch nicht gewuͤnscht. Was blieb also anders uͤbrig, ass einem andern Deutschen Staate einverleibt zu werden? Eine besondere Vor⸗ liebe war fuͤr keinen der bestehenden Deutschen Staaten allge⸗ mein verbreitet, doch blieb es immer wuͤnschenswerther, einem großen und maͤchtigen, als einem kleinen Staate anheimzufal⸗ len. Das Einzige, was man gegen die Verbindung mit Preußen haͤtte einwenden koͤnnen, war die Verschiedenheit der Religion, indem die katholischen Rheinlaͤnder, die liberale Toleranz der Preußischen Regierung noch nicht kennend, unter der Herrschaft

eines cvangelischen Fuͤrsten ihr religidͤses Interesse gefaͤhrdet glauba

f s den Rheinlanden ei ng esandt.) 8 8 8 azcg⸗ Grund, der zu Anfang eini

Interesses wurde das tausendjaͤhrige Gebaͤude der gesellschaftlichen Ordnung in einem Augenblick bis auf die Basis zertruͤmmert

aauf keine Weise beizukommen war, wenn er nur nach oben den

maͤßige Verbesserung der Polizei und die

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b ges Miß⸗ trauen gegen die Preußische Regierung einfloͤßte. Genug, die Rheinlande wurden Preußisch, ohne eine besondere Vorliebe fuͤr, noocch eine begruͤndete Abneigung gegen diesen Staat. Die ersten Schritte der Regierung zeigten gleich eine scho⸗ nende Beruͤcksichtigung des Bestehenden. Die Worte des Knigs: „Ich will das Gute beibehalten, wo ich es fin⸗ de!“ deuteten genugsam die Grundsaͤtze an, nach welchen die Regierung zu handeln beabsichtigte. Kein Privatinteresse ward verletzt, die Verbindlichkeiten des Staates wurden gewissenhaft erfuͤllt, kein wesentliches Institut wurde Feeas uͤber den Heaaufen geßzuͤrzt, welches letztere sich schon hinlaͤnglich aus dem

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UWUmstande ergiebt, daß die Fraufsstsche Gesetzgebung noch bis auf

den heutigen Tag in den Rheinlanden besteht. Alle Veraͤnderun⸗ gen geschahen, so viel es moͤglich war, in vorbereitender Stufen⸗

folge, und dem Beobachtenden konnte das Bestroben der Regie⸗ rung nicht entgehen, die Rheinlaͤnder erst zu ihrem System zu

erziehen, bevor sie beabsichti

gte, ihnen dasselbe aufzudringen. Wir kehren wieder zuruͤck zu dem Franzoͤsischen Zeitraum.

Nachdem nun der erste Revolutionsschwindel etwas verraucht

war und der Franzoͤsische Staat unter Napoleons maͤchtigem Scevpter eine solidere Gestalt anzunehmen begann, wurden die vor⸗ tbeilhaften Folgen davon auch in den Rheinlanden verspuͤrt. Ein neues Gesetzbuch, der Code Napoleon, erschien, fuͤr welches wir an und fuͤr sich den Franzosen vielen Dank schuldig sind, wenn wir, ohne Ruͤckblick auf die Vergangenheit, vergessen wollen, daß die Einfuͤhrung desselben ohne alle Beruͤcksichtigung der seit un⸗

denklichen Zeiten bestehenden Gewohnheitsrechte wiederum un⸗

endlich viele Interessen verletzte. Ferner erschien eine Verwal⸗ tung, ganz im Sinne desjenigen, der damals das Ruder fuͤhrte. Ditktatorisch und entscheidend waren ihre Formen, und ihr Zweck ging hauptsaͤchlich nur auf zwei Gegenstaͤnde, naͤmlich auf die Er⸗ 8 bebang der Steuern und auf die Conseription. Alle uͤbrigen ggweige der Verwaltung hatten sich nur wenig der Vorsorge der Regierung zu erfreuen. Geld und Soldaten waren das Einzige, was Napoleon gebrauchte, um die Welt zu erobern, und mit dem Ruhme, der aus diesen Großthaten floß, glaubte er, seine Voͤl⸗ ker fuͤr das Entbehren einer fuͤr Alles besorgten, vaͤterlich⸗milden Negierung zu entschaͤdigen. Die Gesetze, Verordnungen und Verwaltung eines Souverains tragen immer den Stempel seines Charakters. Militairische unerbittliche Strenge und Subordina⸗ tion waren die Grundzuͤge der Napoleonischen. So wie der Kai⸗ ser selbst auf dem errungenen Throne mit unumschraͤnkter Gewalt die Zuͤgel der Regierung in Haͤnden hielt, so eigenmaͤchtig han⸗ delten auch seine Beamten in ihren Wirkungskreisen. Ein Praͤ⸗ fekt verwaltete sein Departement gleich Uss te⸗ dase dem von den Verwalteten, auch bei den eigenmaͤchtigsten Handlungen,

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an ihn gemachten Anforderungen genuͤgte. Es darf uͤbrigens nicht vergessen werden, daß diese strenge militairische Ver⸗ waltung auch Gutes foͤrderte, wohin besonders die zweck⸗ G Einfuͤhrung der Gendarmerie zu rechnen sind. Die Polizei kann in ihren Formen nicht zu streng gehandhabt werden, und die Gen⸗ darmerie bewaͤhrte dadurch hauptsaͤchlich ihren Nutzen, daß sie die Provinzen von Landstreichern und losem Gesindel saͤuberte, deren Anhaͤufung so leicht verbrecherische Handlungen veranlaßt.

Ein anderes Institut aber, welches allein schon hinreichend ge⸗

8 .Q 9 * wesen waͤre, um eine Regierung verhaßt zu machen, war die ge⸗ heime Polizei, deren der Machthaber, welcher immer noch bedeu⸗

tende Parteien im Staate gegen sich hatte, zu seiner Existenz zu

beduͤrfen glaubte. Sie erzeugte ein dumpfes Mißtrauen in den Gemuͤthern, unterdruͤckte die Vertrqaulichkeit im gesellschaftlichen Umgange, bewirkte ein vorsichtig⸗aͤngstliches Zuruͤckhalten auch in den unschuldigsten Reden und drang 5—8 in das Heiligthum der Familienzirkel. An keinem oͤffentlichen Orte, nur zum er⸗ probten Freunde, durfte man es wagen, sich tadelnd uͤber die Re⸗ ierung epesenechen Ihre unbekannten Agenten, auf Kund⸗ schaft ausgehend, feuerten oft selbst zu solchen Reden an, und der Unbesonnene, der sich verleiten ließ, wurde das Opfer seiner Unvorsichtigkeit. Diese geheime Polizei war es hauptsaͤchlich, welche die natuͤrliche, der Wuͤrde des Menschen eee, Frei⸗ heit unterdruͤckte und alles Aufkeimen einer een nnng verhinderte. Napoleon hatte sich das Ziel der Weltherr⸗ schaft vorgesteckt, und fast alle Anordnungen, die er in seinen Staaten machte, geschahen nur in dgc Sinne und mußten mehr oder minder aͤuf die Erreichung dieses Zweckes hinwirken. Geld und Soldaten brauchte er zum Erobern, die Polizei und Gendarmerie mußten seinen Bebbhlen Kraft und schnelle Aus⸗ fuͤhrung sichern, und die geheime Polizei diente ihm zum Schutz vor innern Feinden. Daher kam es denn auch, daß auf alle uͤbri⸗ Zweige der Verwaltung, die nicht mittelbar oder unmittel⸗ ar auf das große Ziel der Weltherrschaft hinwirken konnten, wenig oder gar keine Sorge verwendet wurde. Institute zur Verbesserung des physischen und moralischen Zustandes der mensch⸗ lichen Gesellschaft wurden nirgends errichtet. Die Handwerke und Gewerbe hatten sich nicht einmal einer Beaufsichtigung, wie viel weniger einer Vorsorge, der Regierung zu erfreuen. Der Volksunterricht wurde so vernachlaͤssigt, daß auf dem Lande un⸗ ter der geringeren Klasse fast kein Mensch mehr lesen und schrei⸗ ben lernte. Hoͤbere Bildungs⸗Institute, Akademieen und Kunst⸗ schulen gab es in den Rheinlanden eigentlich gar nicht, so daß die wenigen Juͤnglinge, die sich noch den Studien widmeten, sich genoͤthigt sahen, wenn sie eine Deutsche Bildung genießen

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wollten, die Universitaͤten des Auslandes zu besuchen. Fuͤr die Medizinal⸗Angelegenheiten, welche ohne Zweifel einen Haupt⸗ zweig jeder serhelben Verwaltung ausmachen sollten, geschah nichts, und das Leben der erkrankten Landleute war einem Heer von Pfuschern preisgegeben. Die kirchlichen Angelegenheiten waren ganz in Verfall. Fuͤr die Bildung der Geistlichen geschah nicht allein nichts, sondern es wurde auch keine Bildung von ihnen in Anspruch genommen. Daher kam es denn auch, baß die Re⸗ ligion anfing, zu einer bloß geist⸗ und herzlosen Beobachtung der Form herabzusinken. Genug, alles dasjenige, was man un⸗ ter Polizei im hoͤheren Sinne des Wortes versteht, und was die Foͤrderung des physischen und moralischen Wohlergehens des Vol⸗ kes im Ganzen, so wie jedes Einzelnen im Volke, bezweckt, wurde von der Franzdͤsischen Regierung auf eine unverantwortliche Weise vernachlaͤssigt.

Um die uns vorgesetzte Parallele genuͤgend durchzuführen, wenden wir uns nun wieder zu dem Preußischen Zeitraume. Mit dem Beginne dieses Zeitraumes fingen die Rheinlande seit lan⸗ ger Zeit zum erstenmale wieder an, die Ruhe des Friedens zu empfnden und unter der Aegide einer milden und humanen Re⸗ sierung, deren hoͤchstes Bestreben das wahrhafte Wohl ihrer Un⸗ terthanen bezweckt, die goldenen Fruͤchte desselben zu genießen. Was gut war, blieb bestehen, das Mangelhafte wurde verbessert, und wo die Vorsorge der Regicrung ganz gefehlt hatte, wurde Neues geschaffen. Nach dem Code Napoleon wird, wie schon oben gesagt, die Justiz in den Rheinlanden noch jetzt verwaltet; die Polizei und Gendarmerie blieben nicht nur bestehen, sondern der Koͤnig fuͤhrte die letztere, weil er sie als gut erkannte, auch in den übrigen Provinzen seines Reiches ein. Die geheime Polizei, die Geburt eines Usurpators, der dieses Mittels bedurfte, um sich auf dem errungenen Throne gegen innere Feinde zu schuͤtzen, verschwand unter einer Regierung, die das Bewußtseyn hat, nur das zu wollen, was zum Heil ihrer Unterthanen ist, und die entfesselten Zungen konnten sich nach freier Willkuͤhr uͤber jede Maaßregel des Staates, wenn nur die Decenz des Aus⸗ druckes beobachtet wurde, ungefaͤhrdet in den lautesten Tadel er⸗ gießen; welches Vortheils sich die Rheinlaͤnder zu Anfange, be⸗ vor ihnen die Tendenz der Preußischen Regierung bekannt war, auch redlich bedienten. Hierdurch war es wieder moͤglich gewor⸗ den, daß sich eine Stimme der Oeffentlichkeit bilden konnte, de⸗ ren Ertoͤnen niemals unbeachtet von dem Preußischen Gouver⸗ nement vernommen wird, zumal, da dieselbe durch die Provinzial⸗ Staͤnde, welche gewissermaßen als das Organ der öffntlichen Meinung zu betrachten sind, auf gesetzlichem Wege direkt zum Throne gelangt. Der diktatorische, keine Ruͤcksicht nehmende militairische Charakter der vorigen Verwaltung verwandelte sich in eine milde, mit schonender Beruͤcksichtigung zu Werke gehende, Humanitaͤt, verbunden mit der gewissenhaftesten Sorgfalt, kein Unrecht zu thun und nirgends ein Privat⸗Interesse zu kraͤnken. So wie die Franzoͤsische Verwaltung den Stempel desjenigen, der sie geschaffen hatte, auf der Stirne trug, so erkennt man auch in der Preußischen den Charakter ihres Ürhebers. Die eigen⸗ maͤchtigen Praͤfekten wurden abgeschafft, und an ihre Stelle tra⸗ ten Regierungs⸗Kollegien; an die Stelle der Unter⸗Praͤfekten wurden Landraͤthe ernannt, von denen jeder zwei Kreis⸗Deputirte und die Versammlung der Kreisstaͤnde zur Seite hat. Nicht al⸗ lein die Kreis⸗Deputirten und die Vertreter der Gemeinden auf den Kreistagen, sondern sogar die Landraͤthe werden gewaͤhlt,

durch welche Maaßregel die Verwaltung sehr an Volkothüͤmlich.

keit gewonnen hat. Es ist zwar nicht zu laͤugnen, daß der Ge⸗ schaͤftsgang etwas weitlaͤuftiger und langsamer geworden ist, weil da, wo fruͤher einzelne Diktatoren herrschten, jetzt bera⸗ thende Kollegien handeln, doch kann man dafuͤr auch uͤberzeugt seyn, daß jetzt Alles reiflicher erwogen und mit mehr Gerechtig⸗ keit und Unparteilichkeit zu Werke gegangen wird. Da nun die Preußische Regierung nicht, wie Napoleon, die Motive ihrer Handlungen aus der Eroberungssucht und Ruhmbegier hernimmt, sondern da sie den Willen hat, in Ruhe und Frieden das Wohl ihrer Unterthanen bestmoͤglichst zu befoͤrdern, so hat sie in dieser Beziehung, wo keine Spuren einer foͤrdernden Einwirkung der fruͤheren Regierung zu finden waren, fast Alles neu schaffen muͤs⸗ und diese Schoͤpfungen sind es, hervorgehend aus einer Al⸗ es umfassenden vaͤterlich milden Sorgfalt, wofuͤr die Rheinlande der Preußischen Regierung nie genug danken koͤnnen. Eine nur oberflaͤchliche Schilderung derselben wird schon hinreichen, die Wahrheit dieser Behauptung darzuthun. 1) Einer besonderen Aufmerksamkeit des Staates hat sich der Volks⸗Unterricht zu erfreuen, der durch ihn eigentlich erf geschaffen ist. Schullehrer⸗Seminarien sind errichtet, nach den verschiedenen Konfessionen, wo Juͤnglinge, die sich dem Elemen⸗ tar⸗Lehrfache widmen, auf eine methodische Weise gebildet wer⸗ den. Bevor diese die Anstalt verlassen, muͤssen sie durch strenge Pruͤfungen ihre Faͤhigkeit zum Antritt eines Schullehrer⸗Amtes darthun. Fast in allen Dorfgemeinden sind neue Schulhaͤuser erbaut, um auch auf diese Weise der Wuͤrde des Gegenstandes eine angemessene Form zu verleihen. Die alten, engen, dumpfi⸗ gen, ungesunden und unanstaͤndigen Raͤume, in welchen fruͤher, zum großen Nachtheil fuͤr die Gesundheit der Kinder, der Unter⸗ richt ertheilt wurde, sind verschwunden, und an ihrer Stelle sieht man jetzt das Schulhaus, als das zierlichste und geraͤu⸗ migste Gebaͤude im ganten Dorfe, sich gaus zeichnen. 5 Da die Kinder den vierten oder dritten Theil der Zeit ihrer koͤrperlichen Entwickelung in der Schule zubringen, so muß selbst⸗ redend die gesunde oder ungesunde Beschaffenheit der Schulzim⸗