1831 / 2 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 02 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

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8 v“““ 8 5s 16“ nisation, die Bildung und die Vertheilung der Compagnieen

festsetzt.“

. vF. Viennet widersetzte sich lebhaft der Annahme dieses letztern Paragraphen, den Hr. Agier in Vorschlag gebracht hatte. Das Gesetz, meinte er, womit die Kammer sich be⸗ schaͤftige, umfasse alle Waffen⸗Gattungen der National⸗Garde, und es sey sonach voͤllig unangemessen, die Bildung von Ar⸗ tillerie⸗Compagnieen in denjenigen Staͤdten, wo solches fuͤr dienlich erachtet werden moͤchte, von dem Koͤnige abhaͤngig zu machen. Als die Versammlung hierauf keine Ruͤcksicht nahm, rief Hr. Viennet in seinem Unmuthe aus: „Es zeigt sich immer deutlicher, m. H., daß Sie kein Organisations⸗, sondern ein Desorganisations⸗Gesetz geben wollen, um die Vernichtung alles Bestehenden herbeizufuͤhren.“ Nach einigen Bemer⸗ kungen des Ministers des Innern zum Lobe der Pariser National⸗Garde wurde der Artikel in der obigen Abfassung angenommen.

„Art. 41. Die Artilleristen sollen von dem Zaͤhlungs⸗ Conseil unter denjenigen National⸗Gardisten gewaͤhlt wer⸗ den, die sich freiwillig dazu melden und so viel als moͤglich die zum Artillerie⸗Dienste erforderlichen Eigenschaften in

ssich vereinigen.“ „Art. 42. Ueberall, wo es kein Corps besoldeter Spritzenleute giebt, sollen von dem Zaͤhlungs⸗Conseil, so viel als solches moͤglich ist, Compagniceen oder Com⸗ pagnie⸗Unter⸗Abtheilungen freiwilliger Spritzenleute, als integrirender Theil der National⸗Garde, errichtet wer⸗ den. Sie sollen hauptsaͤchlich aus alten Offizieren und Soldaten des Ingenieur⸗Corps, aus Offizieren und Be⸗ amten der Bruͤcken⸗, Chaussee- und Bergwerks⸗Verwal⸗ tung und aus hoͤheren Professionisten bestehen.“

„Art. 43. In den Handels⸗Haͤfen und in den Kuͤ— sten⸗Kantonen koͤnnen aus den Seeleuten und Schiffs⸗ Arbeitern besondre Compagnieen gebildet werden, deren

geywoͤhnlicher Dienst darin besteht, die Schiffe und das Schiffs⸗Material an den Kuͤsten und in den Haͤfen zu beschuͤtzen.“

„Art. 44. Alle diese besondern Compagnieen neh⸗ men, nach Maaßgabe ihrer Zahl, an dem gewoͤhnlichen

Dienste der National⸗Garde Theil.“ 8 „Art. 45. In jeder Gemeinde treten die zur Bil⸗ dung einer Compagnie oder einer Compagnie⸗Unter⸗Abthei⸗ lung berufenen National⸗Gardisten ohne Waffen und ohne Uniform zusammen, um, in Gegenwart des Praͤsidenten des Zaͤhlungs⸗Conseils, assistirt von den beiden aͤltesten Mitgliedern dieses Conseils, zu der Wahl ihrer Offiziere und Unteroffiziere zu schreiten. Wo mehrere Gemeinden zur Bildung einer einzigen Compagnie berufen sind, ver⸗ einigen sich die National⸗Gardisten in der volkreichsten dieser Gemeinden, um ihren Hauptmann, ihren Feldwebel und ihren Fourter zu ernennen.“ 8 „Art. 46. Die Wahl der Offiziere erfolgt mittelst persoͤnlicher und geheimer Abstimmung, nach der absoluten Stimmen⸗Mehrheit, fuͤr jeden Grad besonders, wobei mit dem Hauptmanne der Anfang gemacht wird. Die Un⸗ teroffiziere werden nur nach der relativen Stimmen⸗Mehr⸗ heit ernannt. Bestehen die Compagnieen aus Einwoh⸗ nern verschiedener Gemeinden, so sind die Offiziere und Unteroffiziere jedes Pelotons, jeder Section oder Rotte, aus den National⸗Gardisten derjenigen Gemeinde zu neh⸗ men, der sie angehoͤren. Die Eroͤffnung der Wahl⸗Urne geschieht durch den Praͤsidenten des Zaͤhlungs⸗Conseils, unter Beistand von mindestens zwei Mitgliedern dieses Conseils, die das Geschaͤft der Skrutatoren versehen.“ 1 „Art. 47. In denjenigen Staͤdten und Gemeinden, die mehr als eine Compagnie stellen, wird jede Compagnie einzeln und nach der Reidefolge zusammenberufen, um zu den Wahlen zu schreiten.“ 8 1 1 258 4

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Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 23. Dez. trat Hr. Dupin d. Aelt. mit dem Antrage her⸗ vor, der Pariser National⸗Garde fuͤr ihr Benehmen waͤh⸗ rend der letzten Unruhen den Dank der Kammer zu erken⸗ nen zu geben. „Waͤre Frankreich nicht schon laͤngst uͤber⸗ zeugt“, äͤußerte er, „daß die National⸗Garde die festeste Stuͤtze der oͤffentlichen Ordnung und der Gesetze ist, so muͤß⸗ ten die Ereignisse, deren Zeugen wir nur eben erst gewesen find, uns allen diese Ueberzeugung auf das evidenteste auf⸗ dringen. Europa wird den Dienstleistungen dieser Buͤrger⸗ Garde, die unser gesellschaftliches Gebaͤude gegen die straf⸗ barsten Komplotte beschuͤtzt hat, mit Recht seine Bewunde⸗ rung zollen. Lassen Sie uns der Regierung Gluͤck wuͤnschen, daß sie sich der Macht, die die Verfassung ihr verleiht, mit elnem so schoͤnen Erfolge bedient hat.

so sind dieselben. nicht

Dasselbe Lob gebuͤhrt

aber auch den Linien⸗Truppen. Wir wollen hoffen, daß end⸗

lich eine feste und ruhige Ordnung der Dinge zuruͤckkehren und daß die Regierung sich nicht ferner mehr durch unauf⸗ hoͤrlichen Aufruhr bedroht sehen werde. Alles bedarf der Ruhe, vorzuͤglich der Handel und der oͤffentliche Kredit,

der von dem allgemeinen Frieden unzertrennlich ist. Was uns, die Deputirten Frankreichs, betrifft, so wollen wir uns auch ferner mit den Gesetzen beschaͤftigen, deren Vorle⸗ gung wir der Regierung verdanken, die wir dem Land schuldig sind, und die unter uns auf eine dauerhafte Weise

die Wohlthaten der letzten Revolution befestigen sollen. Ich trage darauf an, daß die Kammer der National⸗Garde ih; ren Dank zolle.“ „Auch den Linientruppen und der Natiov⸗ nal⸗Garde des Weichbildes!“ riefen hier mehrere Stimmen. Die Proposition des Herrn Dupin wurde hierauf in folgen

der Abfassung angenommen:

„Die Kammer zollt der National⸗Garde der Haupt stadt und des Weichbildes derselben, so wie den Linientrup⸗ pen, fuͤr die Festigkeit, Ergebenheit und Vaterlandsliebe, di sie bei den letzten Ereignissen bewiesen, so wie fuͤr die Auf rechthaltung der oͤffentlichen Ordnung uad der Gesetze, ein⸗ muͤthig ihren Dank und verfuͤgt, daß diese Danksagung im Protokoll verzeichnet werde.“ 1

Herr Laffitte verlangte hierauf, in seiner Eigenschaft als Deputirter, daß die Kammer auch der Pariser Jugend und den Schulen danke, und als eine Stimme zur rechten Seite sich diesem Antrage mit dem Bemerken widersetzte, daß die jungen Leute aus den hoͤhern Schulen sich Bedingungen ge⸗ macht haͤtten, begruͤndete Herr Laffitte seinen Vorschlag in folgender Weise: „Gestern, vielleicht im gefaͤhrlichsten Augen⸗ blicke, erboten die drei Pariser Schulen sich freiwillig, ge⸗ meinschaftlich mit der National⸗Garde vorzuruͤcken und dem Volke anzudeuten, daß man es irre leiten wolle, und daß es auf sie (die drei Schulen) nicht rechnen duͤrfe.“ („Unter welchen Bedingungen,“ rief man hier von mehreren Seiten.) „Die drei Schulen“, fuhr der Minister fort, „schickten De⸗ putationen an den Koͤnig, die sich auf das hochherzigste aͤu ßerten, dem Gesetze Gehorsam schworen und die Erklaͤrung hinzufuͤgten, daß sie alle ihre Kraͤfte aufbieten wuͤrden, um die oͤffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten.“ („Aber un ter welchen Bedingungen!“ erscholl es hier wieder von ver⸗ schiedenen Seiten.) „Es ist gar keine Bedingung ge⸗ macht worden,“ erklaͤrte der Praͤsident des Minister⸗ Raths. „Haben einige einzelne Individuen Reden gefuͤhrt, woraus man auf irgend eine Bedingung schließen koͤnnte, zur Kenntniß der Regierung ge-⸗ kommen. Ich meinerseits habe in jenen jungen Leuten nichts als Muth und Ergebenheit gefunden.“ Als Herr v. Tor⸗ celles das Wort wegen eines Faktums, dessen Augenzeuge er gewesen, verlangte, kam ihm der Minister des oͤffent, lichen Unterrichts zuvor und gab folgende Aufschluͤsse: „Ich befand mich mit dem Grafen Alexander von Laborde neben dem Koͤnige, als die Deputirten der drei Schulen zur Audienz vorgelassen wurden. Wir koͤnnen, so wie der Her⸗-⸗ zog von Dalmatien, bezeugen, daß die dem Monarchen ge⸗: machten Anerbietungen un bedingt und ohne irgend einen Vorbehalt erfolgten. Gleich nach ihrer Entlassung begaben die Abgesandten sich nach den Orten, wo die Volks⸗Auflaͤufe am zahlreichsten waren, um zu der Wiederherstellung der Ruhe beizutragen. Abends erbot die Rechtsschule sich, ge-⸗ meinschaftlich mit der National⸗Garde zu patrouilliren. Al⸗ lerdings sind zwei Proclamationen erschienen und oͤffentlich angeschlagen worden; keiner der jungen Leute will sich aber dazu bekennen. Die eine andere gar keine. Da von jenen 4 Unterzeichnern ei⸗ ner als Rechtsstudent aufgefuͤhrt war, so begab ich mich gestern nach der Rechtsschule, um von dem Dekane der Rechts⸗Fakultaͤt hieruͤber Erkundigung einzuziehen. Alle Zoͤglinge aber, die ich befragt, haben mir hetheuert, daß ihnen die obige Proclamation voͤllig fremd sey.“ Herr von Corecelles sagte einige Worte zum Lobe der polytechnischen, sowie der uͤbrigen Schulen, die uͤberall mit den National⸗ Gardisten gemeinschaftliche Sache gemacht haͤtten. In der⸗

selben Weise sprachen sich auch der Graf v. St. Aignan

und Hr. Barthe aus. Nachdem Hr. Laffitte zum zwei⸗

tenmale das Wort zur Vertheidigung der jungen Leute der hiesigen hoͤheren Schulen ergriffen hatte, faßte die Versamm⸗

lung einstimmig nachstehenden zweiten Beschluß, mit der Aufgabe, denselben den Ministern des Innern, des oͤffent⸗ lichen Unterrichts und des Krieges mitzutheilen: „Die Kammer zollt den Eleven der medizinischen, der Rechts⸗ und der polytechnischen, sowie aller uͤbrigen Schulen, fuͤr 1

die Ergebenheit und das hochherzige Betragen ihren Dank, den sie am gestrigen Tage zur Aufrechthaltung der Ruhe

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fuͤhrte 4 Unterschriften, die

laufen sahen. 9 nahmen am Aufstande Theil; dies muß streng untersucht und diefes Corps gereinigt werden.

und Ordnung bewiesen haben, und verordnet, daß diese

Danksagung gleichfalls im Protokolle verzeichnet werde.“ Hierauf wurden die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Ent⸗

wurf wegen Organisation der National⸗Garde bis zum 53sten

Artikel fortgesetzt, nachdem der 48ste Behufs einer neuen

Abfassung noch einmal an die Kommission verwiesen wor⸗

den war. I11X“ 88

Paris, 24. Dez. Gestern hielten Se. Majestaͤt große Revue uͤber die zwoͤlf Legionen der hiesigen National⸗Garde. Der Moniteur giebt daruͤber folgenden Bericht: „Gestern ritt der Koͤnig durch alle Viertel der Stadt, um der Na⸗ tional⸗Garde und den Truppen der hiesigen Garnison aufs neue seine Gesinnungen zu bezeugen. Aus Ruͤcksicht fuͤr die Strapazen, welche die National⸗Garde zu uͤberstehen ge⸗ habt hatte, war nur ein Bataillon von jeder Legion zusam⸗ menberufen worden; dennoch hatten die ganzen Legionen sich beeilt, unter den Waffen zu erscheinen. Der Koͤnig verließ um 1 Uhr das Palais⸗Royal zu Pferde, vom Herzoge von Nemours, vom Herzoge von Dalmatien, Minister des Krie⸗ ges, dem Grafen von Montalivet, Minister des Innern, dem Marschall Gerard, dem General Pajol, mehreren Offi⸗ zieren von der Linie und der National⸗Garde, so wie von einer Abtheilung reitender Garde, begleitet. Der Zug ging durch die Straße Croix-des⸗Petits⸗Champs, uͤber den Platz des Victoires, wo ein Bataillon der dritten Legion unter den Waffen stand, uͤber den Boͤrsen⸗Platz, wo Oberst Joubert ein anderes Bataillon seiner Legion aufgestellt hatte, uͤber die Boulevards, wo mehrere Vatallone versammelt waren, durch den Faubourg⸗ St. Antoine, wo die 8te Legion in Schlacht⸗

reihe aufgestellt war, durch die Straße St. Antoine nach dem Platze vor dem Stadthause, der mit National⸗Garden des Wieichbildes unter dem Befehl des General Blin bedeckt war. Hier richtete der Koͤnig die schmeicheihaftesten Worte

an den Praͤfekten des Seine⸗Departements, der dem Gene⸗ ral Dumas den Arm reichte, und dankte den wackern Na⸗ tional⸗Garden der umliegenden Doͤrfer, welche fuͤr die Auf⸗ rechthaltung der oͤffentlichen Ordnung herbeigeeilt waren. Auf dem Platze war eine unzaͤhlbare Volksmenge versam⸗ melt, die den Koͤnig mit tausendfachem Freudenruf begruͤßte.

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Auf den Quais waren mehrere Legionen aufgestellt, die Se. Mazj. ebenfalls musterten. Von hier aus begab der Koͤnig sich nach der Kaserne des 15ten Linien⸗Regiments, das unter den Waffen

stand, und durch die Straße St. Jacques nach dem Platze des Pantheon, wo die 12te Legion und saͤmmtliche Schuͤler, so wie die Zoͤglinge des Gymnasiums Heinrichs IV. versam⸗ melt waren. Auf dem Piatze St. Sulpice erwarteten den Koͤnig die 9te und 11te Legion, die Veteranen und die Li⸗ nien⸗Truppen; die 10te, 4te und 5te Legion standen auf den Quais von der Straße des Saints⸗Peres dis zum Palaste

der Deputirten⸗Kammer; hier stand die 1ste Legion, und eine

Menge von Deputirten mischten ihre Stimmen in den Ruf: Es lebe der Koͤnig! Se. Majestaͤt ritten durch den Louvre, und reichten den Offizieren und Soldaten, die sich in Masse her⸗ andraͤngten, die Hand; es war Abend geworden, als Se. Majestaͤt auf dem Caroussel⸗Platz ankamen. Ueberall wurde der Koͤnig mit Enthusiasmus empfangen, der sich in der Straße Rivoli, auf dem Bendome⸗Platze und den Bou⸗ levards der Chaussée⸗d'Antin, welche erleuchtet waren, wie⸗

derholte.“

Unter den hohen Offizieren, welche vorgestern sich zum Koͤnige begaben und ihm ihre Dienste fuͤr den Fall der Ge⸗ fahr anboten, befanden sich auch die Generale Lamarque

und Desfourneaux.

Bei den vorgestrigen Unruhen erhielt Herr v. Sussy, Oberst einer Legion der National⸗Garden eine Verletzung an der Brust; man hat ihm zur Ader gelassen, und er befindet

sich jetzt wohl. V Das Journal des Débats stellt uͤber die letzten

1 Unruhen folgende Betrachtungen an: „In ganz Paris unter⸗

haͤlt man sich von den Details der drei verflossenen Tage; verwundert fragen sich die Nachbaren: woher sind ploͤtzlich

diese zuͤgellosen Banden gekommen, die drei Tage lang

die Stadt durchzogen. Welchen Zweck hatten sie, wer

leitete sie, wer fuͤhrte sie an? Man spricht von Plaͤ⸗ nen, die gegen die Deputirten⸗Kammer und gegen den

Koͤnig im Werke gewesen seyen. Man spricht sogar von

eeiner provisorischen Regierung, von Ministern, Diktatoren,

kurz von einer vollstaͤndigen Raub⸗ und Mordverwaltung,

welche vorbereitet gewesen sey und deren Beamten wir mit

dem Rufe: Fort mit den Bajonetten! durch die Straßen Einige Soldaten von der Municipal⸗Garde

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In der Straße St. Honoré

warfen die Uebelthaͤter die Fenster der Kauflaͤden ein, um

sich an rechtlichen Buͤrgern zu raͤchen, von denen sie zu Paa-

ren getrieben wurden. Ueber alle diese Unordnungen muß eine Untersuchung eingeleitet werden. Die Nacht vom 18ten

auf den 19ten Oktober ist ein unbestraftes Raͤthsel geblleben.

Die drei Dezember⸗Tage muͤssen endlich dieses Räͤthsel lö-

sen. Diese Tage, welche unheilvollen Weissagungen zu⸗ folge, die Klippe der neuen Ordnung der Dinge seyn sollten, haben dieselbe fuͤr immer befestigt. Die Sache des consti⸗ tutionnellen Koͤnigthums ist unwiderruflich gewonnen. Die Aufgabe der Regierung war eben so schwierig wie die der Buͤrger, und wir muͤssen sagen, daß sie dieselbe mit muthi⸗ ger Besonnenheit geloͤst hat. Eines der wichtigsten Ereignisse dieser Tage war ohne Zweifel die Transportirung der Mini⸗ ster nach Vincennes. Die Gerechtigkeit und die Nationall Ehre hingen am Erfolge dieser gefaͤhrlichen und doch notha; wendigen Maaßregel. Was waͤre geschehen, wenn blinde Rache unter dem Schutze des Gesetzes stehende Maͤnner ge⸗ troffen haͤtte? Was wuͤrde Europa gesagt haben? Die Entschlossenheit und der Muth des Grafen Montalivet ha-⸗ ben uns vor diesem Ungluͤck bewahrt; er hat sich durch diese Handlung der Festigkeit und Klugheit den Dank des ganzen Landes verdient. Die Ereignisse der drei Tage muͤssen fuͤr die Regierung fruchtbar an Belehrung seyn; der Kampf, dessen Augenzeugen wir gewesen sind, hat gezeigt, auf welcher Seite die wahre Macht und die Meinung des Landes sind. Sie denke uͤber diesen Sieg der gesetzlichen Ordnung, uͤber das wieder erwachende oͤffentliche Vertrauen, uͤber den in weni⸗ ger als 12 Stunden gehobenen Kredit, uͤber die Freude der den Drohungen der Anarchie entgangenen Hauptstadt nach und wage endlich. In der Krisis, aus welcher Frankreich hervorgegangen ist, verdanken die Gesetze und die National-⸗ ehre ihre Rettung der Eintracht der Regierung und der Buͤr⸗ ger. Moͤgen diejenigen, welche das Staatsruder lenken, sich mit dieser Wahrheit durchdringen.“ .“ 8

Mehrere Blaͤtter enthalten solgende Bekanntmachung: „Die Studirenden der polytechnischen, Rechts⸗ und medizi-⸗ nischen Schule werden eingeladen, sich um 1 Uhr im Hofe der polytechnischen Schule zu versammeln, um uͤber die Ant: wort zu berathen, die auf die Aeußerungen der Organe der Regierung, welche die Proclamationen der Schulen mit ge-⸗ richtlichen Verfolgungen bedrohen, zu ertheilen ist. Man muß mit seiner Karte versehen feyn.“ 8 E1.“

Dem Journal du Commerce zufolge, haben 10 Pairs bei der Faͤllung des Uetheils uͤber die angeklagten Mi⸗ nister wegen Verwandtschaft mit denselben nicht mitgestimmt.

Saͤmmtliche hier chwesende Marine⸗Offiziere versam⸗ nelten sich gestern in dem Hotel des See⸗Ministeriums, um die Befehle des Ministers zu empfangen.

Durch eine Koͤuigl. Verordnung vom 11ten d. M. sind die vor einem Jahre errichteten 5 Ober, Intendanten⸗ Stelea sen und das permanente Verwaltungs⸗Comité der Militaire⸗, Intendantur wieder aufgehoben worden. Das Personal der Intendantur wird auf 23 Militair⸗Intendanten, 185 Unter⸗ Intendanten und 25 Adjunkten festgesetzt.

Die gestern ausgegebene Nummer des Gesetz⸗Buͤlletins enthaͤlt mehrere Koͤnigl. Verordnungen; durch die eine der⸗ selben, die vom 26. November datirt ist, wird das Gehalt der Unter⸗Staats⸗Secretaire auf 30,000 Fr. festgesetzt; durch eine zweite, vom 21. August datirte, wird dem Devputirten und gewesenen Mitgliede des Minister⸗Raths, Baron Bi⸗ gnon, aus dem Fonds des Ministeriums des oͤffentlichen Un⸗ terrichts die Summe von 25,000 Fr. als Entschaͤdigung fuͤr die verschiedenen Functionen bewilligt, mit denen er seit dem 29. Juli d. J. beauftragt gewesen ist. Eine dritte Verord⸗ nung bestimmt die Staͤrke der beiden Bataillone mobiler Gendarmerle, die in Angers und Rennes errichtet werden sollen, auf 3 Compagnieen, jede zu 80 Mann, ohne die Of⸗ fiziere; in Nantes soll ein drittes Bataillon mobiler Gen⸗ darmerie gebildet werden. In derselben Nummer des Ge⸗ setz⸗Buͤlletins befinden sich mehrere Patente zur Errichtung von Majoraten; das erste Majorat ist zu Gunsten des Hrn. Sarget de la Fontaine, von einem jaͤhrlichen Einkommen von 12,000 Fr., mit dem Barons⸗Titel, das zweite fuͤr Hrn. b Pardien de Narcillac, mit dem Grafen⸗Titel und einem Einkommen von 10,164 Fr., das dritte fuͤr Herrn Davene, mit dem Barons⸗Titel und einer Jahres⸗Rente von 5000 Fr., das vierte fuͤr Herrn Commaille mit demselben Titel und einem reinen Einkommen von 16,230 Fr. errichtet.

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General Harispe hat den Oberbefehl in den Nieder⸗Py⸗ renaͤen erhalten; alle Festungen auf dieser Linie sollen in Vertheidigungs⸗Zustand gesetzt werden.

Der Deputirte Herr Felix Faure ist

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