1831 / 3 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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wird sich zeigen, ob die sich verlieren, der nach und nach unsere ganze Wohlfahrt - e verschlingt. Und in diesem Zustande aͤngstlicher Besorgniß erwarten wir dis Mittheilungen, die uns von Seiten der Re⸗ gierungen verheißen wurden, welche die Vertraͤge von 1814 unterzeichneten.“ 1 Bruͤssel, 28. Dez. Der vielbesprochene 12te Artikel kam auch wieder in der vorgestrigen Kongreß⸗Sitzung zur Sprache; Hr. Legrelle schlug in diesem Bezuge folgendes be⸗

18 v“ d1X1X“ v1““ ö1ö1A1A1X“ der Infanterie⸗, Kavallerie⸗ und Artillerie⸗-Regimenter in Be⸗ der die Ruhe Europa's. Es 3 LZ Hcdencg. 8 * 81“ er wi 9 9 v 1 . . ziehung auf die Zahl der Offiziere vollstaͤndig sey, die Mel⸗ et Revolution, wie die Ereignisse der letzten paar Monate dung zu Offizier⸗Stellen mit dem gestrigen Tage in dem da⸗ so oft genannt werden, den Sieg uͤber sich selhst geweinnen zu bestimmten Buͤreau aufhoͤre. Diejenigen Militairs, kann, ob sie den Leidenschaften, welche wider bie bessere welche sich also zum Dienst noch melden wollen, muͤssen in Haͤlfte des eigenen Werkes sie waffnen, zu imponiren, andere Regimenter eintreten und sollen ihren diesfaͤlligen bble sie bloß durch diese Leidenschaften ihre Herrschaft zu be⸗ Wunsch dem Regiments⸗Befehlshaber, Graf Malachowskik,. gruͤnden im Stande ist. In gewissen Zeitmomenten und anzeigen. FKFeltschicksalen bedeutet die Person der Einzelnen nichts, Spri Voeleher Verfasfiet bhaͤngige Gesetz vor: „Kein

Nach Berichten aus Alexota, in der Wojewodschaft Au- and der Welttheil, welcher so dis Pehe vcts 19 Se. V Geistücher foll zu den tirchlichen öö Trauung G gustow, ist, wie die Warschauer Zeitung meldet, di res mit angeschaut und an dasselbe sich gewoͤhnt hat, kan . 1“ vgg. Russische Graͤnze aufs strengste ergiosen 1” Niemand Fach den Anblick von ein Paar Schaffotten vertragen, welche w. dͤrfen, g. Wegfs u66 wird hinein oder herausgelassen. Wer in amtlichen Angele⸗ ungluͤcksell L““ „von dene. 1888 . nnt sind dececeeor ne⸗ den von der genheiten nach Kauen reisen muß, erhaͤlt eine Wache zur mit dem Haupte der vier Minister, von denen dermalen d 1“ EI 8 Begleitung und wird genau äreahacher ob er Seis vFersae Rede ist, die Hoffnung der Versoͤhnung zwischen der voran⸗ Civil⸗Behoͤrde konstatirten Fall, daß die Civil⸗Trauung nicht

ö11111161111A1A“X“ strikt Wielun: 19,176, und im Distrikt Petrikau: 19,123, zusammen also in diesen 3 Distrikten: 56,642 Mann, wozu nicht mitgerechnet ist das Regiment der Kalischer Freiwillli⸗ gen zu Pferde, welches 717 Koͤpfe zaͤhlt, so wie die Schwa⸗ ddron, welche sich unter dem Kommando des W. Wisniewski in 8 Petrikau bildet, und die Compagnie freiwilliger Jaͤger.“ . Dasselbe Blatt meldet: „Die erste Division Infan⸗ eerie und die erste Brigade der Artillerie zu Fuß, welche am 147ten d. in Eilmaͤrschen nach Warschau gekommen waren, 8 sind unter Anfuͤhrung des General Krukowiecki nach den Graͤnzen von Litthauen abmarschirt. Die Stadt Lowicz, welche eine National⸗Garde von 450 Mann gebildet, hat zu ihrem Platz⸗Kommandanten den fruͤheren Offizier der Polni⸗ schen Armee, Karl Schendel, erwaͤhlt. In Kalisch hat

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8 um sich mit dem Praͤsidenten der Wojewodschafts⸗Kommission

theidigung, Unterhaltung der Armee und allgemeinen Ver⸗

kret des Diktators erschienen, wodurch alle Prozesse, deren

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nicht zur Instructions⸗Kommission gehoͤrten.

nannte Graf Peter Lubienski macht in den Zeitungen die

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malige Husaren⸗Oberst⸗Lieutenant Stanislaus Rojewski. 4

sich ein patriotischer Klub unter Vorsitz des Landboten Rem⸗

bowski gebildet.“ 8 Graf Jelski, nunmehriger Stellvertreter des Finanz⸗ Miinisters, hat aus den Landboten und Deputirten Morawski, Biernacki, Swidzinski und Zwierkowski eine Kommission zusammengesetzt, welche das Budget fuͤr das kuͤnftige Jahr revidiren soll.

Um durch Mitwirkung der Buͤrger bei den Verordnun⸗ en der Behoͤrden die Ausfuͤhrung derselben zu beschleunigen und zugleich das Land gegen Mißbraͤuche der einzelnen Ge⸗ walten zu sichern, fordert die Regierungs⸗Kommission des Innern und der Polizei die saͤmmtlichen Stadtraͤthe auf, in jeder Stadt 3 bis 5 erprobte Buͤrger zu bezeichnen, von denen einer oder zwei

in der Wojewodschafts⸗Stadt bestaͤndig anwesend seyn sollen, uͤber die besondern Maaßregeln in Hinsicht der Landes⸗Ver⸗

waltung zu berathen und, wo es noͤthig ist, ihm huͤlfreiche Hand zu leisten. Auch soll derselbe den in die Bezirke ab⸗ geordneten Kommissarien je 2 Buͤrger auf jeden Bezirk zur Unterstuͤtzung beigeben; diese koͤnnen sich jedoch in ihren Ge⸗ schaͤften wechselsweise abloͤsen, wenn nicht dringende Umstaͤnde die Gegenwart Beider erfordern. Endlich soll sich der Stadt⸗ rath mit der Wojewodschafts⸗Kommission uͤber Einfuͤhrung von Municipalraͤthen in den Staͤdten verstaͤndigen; zu Mit⸗ gliedern dieser Conseils sollen unter 3 bis 6 der wohlhabend⸗ sten ansaͤssigen Buͤrger, je nach der Bevoͤlkerung des Orts, jaͤhrlich 2 von den Einwohnern gewaͤhlt werden. Diese Mu⸗ nicipalraͤthe haben fuͤr eine gleiche Vertheilung der oͤffentli⸗ chen Lasten zu sorgen, uͤber die gehoͤrige Anwendung der staͤdtischen Fonds zu wachen und der betreffenden Behoͤrde Antraͤge zu machen, welche das Wohl der Gemeinde und die staͤdtische Ordnung bezwecken. Es wuͤrde dies der Anfang dazu seyn, mit der Zeit eine vollstaͤndige Municipal⸗Verfas⸗ sung in den Staͤdten einzufuͤhren. Zur besonderen Pflicht wird es jedoch fuͤr jetzt den in die Wojewodschaften und Be⸗ zirke abgeordneten Buͤrgern gemacht, darauf zu sehen, daß die Befehle der Regierung so schnell und sorgfaͤltig als moͤg⸗ lich ausgefuͤhrt werden.

In Beruͤcksichtigung der Nothwendigkeit, die dem Staats⸗ rath obliegende gerichtliche Thätigkeit zu ordnen, ist ein De⸗

Entscheidung bis jetzt dem Verwaltungs⸗Comité im Staats⸗ rath zukaͤm, sso wie diejenigen, welche durch besondere Ver⸗ ordnungen der Verwaltungs⸗Gerichtsbarkeit unterworfen sind, bis zu einer neuen Verordnung in ihrem weiteren Ver⸗ lauf suspendirt werden. Die Prozesse aber wegen Abgaben⸗ Erleichterung, wegen gerichtlicher Verfolgung von Beamten, und die Streitsachen uͤber Jurisdiction in Angelegenheiten, welche in der besonderen Verordnung, wodurch die Verhand⸗ lungen der Civil⸗Gerichtsbehoͤrde suspendirt werden, nicht enthalten sind, sollen fernerhin durch eine Kommission ein⸗ geleitet werden, die aus einem Staatsrath, als Praͤsidenten, und aus drei Referendarien oder stellvertretenden Referenda⸗ rien, aus der Zahl der schon in das Hoͤchste National⸗Conseil Berufenen oder noch zu Berufenden, besteht; das Urtheil daruͤber faͤllt das Hoͤchste National⸗Conseil, in einer Zusam⸗ mensetzung von wenigstens drei Mitgliedern, unter Vorsitz eines derselben und zweier Staats⸗Referendarien, welche

Der zum Befehlshaber der seßhaften National⸗Garde er⸗

tige Papiere bei sich hat.

Vom 1. Januar 1831 an wird hier ein politisches Blatt unter dem Titel: „Journal der Ehrengarde“ woͤchentlich ein⸗ mal erscheinen. 8 78 Meiederha nede. 8 ““ --— Haag, 27. Dez. Die neuesten Franzoͤsischen Zei⸗ tungen, angefuͤllt mit den Details des Prozesses wider die Ex⸗Minister, haben hier einen tiefen Eindruck gemacht; hier, wie gewiß wohl auch anderwaͤrts, sind die Billigen und Lei⸗ denschaftslosen aller Farben der Ansicht, daß die Vertheidi⸗ gungs⸗Reden der Herren von Martignae und Sauzet Mei⸗ sterstuͤcke von Beredtsamkeit seyen und gewiß Alles erschoͤpft haben, was zu Gunsten der Angeklagten vorgebracht werden konnte. Die Erwartungen uͤber den Au gang sind zwar ge⸗ theilt, aber Alle, die es mit dem Weltfrieden und den gesetz⸗ lichen Freiheiten ehrlich meinen, hoffen, daß das Gefuͤhl der Großmuth bei der Franzoͤsischen Nation uͤber jede andere Ruͤcksicht oder Leidenschaft die Oberhand gewinnen werde.*) Der Irrthuͤmer sind so manche begangen, der Leidenschaften so viele nur muͤhsam bekaͤmpft worden; warum durch eine Schlachtung wehrloser Opfer eines zertruͤmmerten Systemes neue erwecken? So wie, vom hellgeistigen Standpunkte des Christianismus betrachtet, die groͤßte Hoͤllenstrafe in dem Ge⸗ fuͤhl der eigenen Unvollkommenheit, in dem Ueberblicke began⸗ gener Fehler, in dem peinigenden Bewußtseyn des dahln gegangenen besseren Selbsts bestehen muß, also liegt der moralische Tod und eine mehr als grausame Ahndung fuͤr politische Fehler und Mißgriffe in dem Anblicke des nleder⸗ getretenen Systems, in dem Resumé der vereitelten Ent⸗ wuͤrfe, in der Gesammtmasse der dadurch veranlaßten Drang⸗ fale, in dem eignen Erliegen im Kampfe mit den feindlichen Elementen und den hoͤheren Maͤchten. Es ist schwer, zu bestimmen, inwiefern uͤberall Leidenschaft und Grundsatz, System und Persoͤnlichkeit zum Entwurf und zur Ausfuͤh⸗ rung gewisser Thatsachen beigetragen; aber ein edleres Men⸗ schenherz ist schwer zu dem Glauben zu bestimmen, daß Maͤnner, gegen deren Privatleben im Ganzen wenig Schlim⸗ mes vorgebracht werden kann, und welche gewiß nur ihre persoͤnliche Treue fuͤr das ausgeschiedene Koͤnigshaus weit uͤber das anfaͤnglich vorgesetzte Ziel hinaustrieb, und bei welchen alle letzten Ereignisse als gebieterische Resultate eines mit allzugroßer Unkunde von Menschen und Zeiten und mit nicht gehoͤriger Selbstschaͤtzung der eigenen Kraft ge⸗ sponnenen und entwickelten Systems sich dargestellt, die Graͤuel der drei Tage wirklich gewollt haben, so man ihnen zur Last legt. Vielleicht befinden sich ihre bittersten Anklaͤger und schaͤrfsten Richter nicht in Mitte der siegreichen Feinde; denn

sie sind vielleicht mehr in

Mitte der eifrigen sten, denen die

1 Royali⸗ ungluͤckselige Etourderie verzweigende Stoͤrungen gebracht hat; die Gefahren

welche dem monarchischen Princip in seiner reineren Bedeu

tung drohen, rufen ein grelleres „Schuldig“, als vielleicht die Pairs⸗Kammer zu Paris rufen wird. Aber die Sache, um die es sich gegenwaͤrtig handelt, ist eine Ehrensache des Repraͤsentativ⸗Systems, welches zu beweisen hat, daß Ueber

treibung aus seiner Mitte verbannt ist; der Franzoͤsischen Nation, welche mit der Tugend der Maͤßigung, als einer

von ihm aus der Zahl der vorgeschlagenen Kandidaten zu Stabs,HOffizieren und Offizieren ernannten und vom Dikta⸗ tor bestaͤtigten Mitglieder der National⸗Garde bekannt. Be⸗ fehlshaber der Kavallerie⸗Abtheilung dieser Garde ist der ehe⸗

Mit Bezug auf eine Proclamation der Regierungs⸗Kom⸗ mission des Krieges benachrichtigt der General⸗Gouverneur der Stadt Warschau die Armee, daß, da die Organisation

Kardinaltugend der gegenwaͤrtigen Periode, sich bruͤstet; end lich ist sie in der Art ihrer Entscheidung eine Garantie fuͤr

*) Der Inhalt des obigen Schreibens wird dessen Mitthei⸗ lung rechtfertigen, wenn schon es einen Theil seines Interesse dadurch verloren hat, daß das uͤber die vormaligen Minister ge⸗ sprochene Urtheil den Lesern der St.⸗Z. schon bekannt ist, und dieses sonach aufgehoͤrt hat, fuͤr sie der Gegenstand einer Hypo⸗

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der großmuͤthige Feind verachtet die voͤllige Vernichtung des zerknickten Rohres, des zu Boden geworfenen Gegners;

5 21 des Min iste⸗ 6 riums Polignac so unuͤbersehbare und immer weiter sich

gegangenen und der gegenwaͤrtigen Periode sallen. Das menschliche Gefuͤhl sieht in dem Mißbrauche der Gewalt des saͤrkern Siegers keinen Akt der Gerechtigkeit mehr, selbst wenn die Buchstaben des Gesetzes noch so sehr ihn unter⸗ tuͤtzen, sondern bloß eine Handlung der Rache. welches uͤber das System des Ministeriums Poölignac aus EE“ Rechtsgruͤnden oder Ruͤcksichten den Stab bricht, 8* Richter derselben ebenfalls brechen; es wuͤrde in der Hinrich⸗ tung der vier Gefangenen nur populaire Gewaltthat, nur den uͤberwiegenden Einfluß der Parteien und nur eine Schwaͤche der gegenwaͤrtigen Regierung gewahren. Aus dem Haag, 28. Dez. Im Laufe dieses Monats haben sich in Folge der Orkane, die von Zeit zu Zeit an unseren Kuͤsten geherrscht, mehrere Ungluͤcksfälle ereignet.

In der Nacht vom 12ten zum 13ten d. sind an der Insel

Ameland zwei Fahrzeuge, die Russische Handels⸗Brigg „Ni⸗ kolaus“ und das Schiff „Hanna“, gescheitert; die Mann⸗ schaften beider Fahrzeuge wurden gerettet. Am 14ten schei⸗ terte eine dem Namen nach unbekannte Brigg an der Insel Schiermonnikoog und ging mit Mann und Maus unter. Endlich ist am 20sten der Englische Schooner „Rotterdam bei der Insel Goedereede gescheitert; die Mannschaft wurde gerettet, und auch ein Theil der Ladung ist geborgen worden.

Das von Batavia zuruͤckkehrende, nach Autwerpen be⸗ stimmte und dem Herrn Oudshoorn in Gent gehoͤrende Schiff „Antigone“, Capitain de Best, ist beim Einlaufen in die Schelde auf einer Sandbank total verungluͤckt; nur 14 Mann von der Schiffs⸗Equipage sind gerettet worden.

Aus Dordrecht wird unterm 27sten d. gemeldet: „Am Sonnabend war der Strom hier voll Treibeis, und seit ge⸗ stern fruͤh liegt dasselbe fest; bereits sind auch heute mehrere Menschen zu Fuß uͤber den Strom nach der Stadt gekom⸗ men. In Gorkum sind, des Treibeises wegen, die Kanonier⸗ boote, die bisher vor der Stadt gelegen, nach dem Hafen hineingezogen worden.“ 3 * Der Belgische Hauptmann Meerle hat dem Schulzen von Chaam (bei Breda) ein Schreiben uͤbersandt, worin er sich wegen des Benehmens, das einige seiner Soldaten sich am 19ten und 20sten d. ohne sein Wissen erlaubt, entschul⸗ digt, die Versicherung ertheilt, daß diese bestraft worden sind, und zu hagen verlangt, wie viel der von ihnen angerichtete Schaden betraͤgt.

ü 27. Dez. Im hiesigen Journal liest mau: „Die Schelde treibt mit Eis und bildet auf diese Weise eine natuͤrliche Blokade, welche es der Hollaͤndischen Flotte gestattet, sich zuruͤckzuzieheu, mit dem Vorbehalt jedoch, im Fruͤhjahr wieder zu kommen, was zu thun sie gewiß nicht ermangeln wird, wenn der beklagenswerthe provisorische Zu⸗ stand, unter welchem Belgien seufzt, bis dahin fortdauern sollte. Wir hatten den Erfolg dieser Mystificationen unse⸗ rer, fast moͤchten wir sagen einfaͤltigen, Diplomatie laͤngst vorhergesehen. Die Nation ist getaͤuscht und muß jetzt fuͤr die Unerfahrenheit ihrer Leiter buͤßen. Der Kongreß, der alle die schoͤnen Mittheilungen unserer Diplomaten mit so vieler Bewunderung und so vielem Beifalle aufgenommen hat, mag jetzt das diplomatische Comité vor sich laden und ihm seine Taͤuschungen vorhalten. Doch es ist ja Alles Taͤuschung, was wir in unserem ungluͤcklichen Vaterlande se⸗ hen, mit Ausnahme des Muthes unserer Soldaten, so wie des Wohlthaͤtigkeitssinnes und der Langmuth unserer Mithuͤr⸗ ger. Sogar der Kongreß, diese heterogene Zusammensetzung der widersprechendsten Elemente, ist mit exaltirten Handlun⸗ gen aufgetreten, welche uns die Kabinette Europas entfrem⸗ deten und gewissermaßen die Zwietracht erzeugten; jetzt will man uns Gesetze geben, die uns mitten im civilisirten Euro⸗ pa isoliren und in den Schooß der Gesellschaft Keime der Unruhe und des innern Krieges werfen muͤssen. In dieser Entmuthigung aller Klassen erheben sich zwar einige beruhi⸗ gende Stimmen, die aber bald in den unermeßlichen Abgrund

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Europa,

wird ihn vielleicht gleichwohl uͤber die

hat stattfinden koͤnnen, und wo eine von der geistlichen Be⸗ hoͤrde anerkannte religeoͤse Dringlichkeit stattfindet“ Dieses Gesetz wurde den Sectionen uͤberwiesen und die Berathung uͤber den 12ten Artikel abermals ausgesetzt. Der 1te Arti⸗ kel, welcher die Presse betrifft, ist nach einem Amendement des Hrn. Devaux folgendermaßen gefaßt worden: „Die Presse ist frei. Die Censur soll niemals eingefuͤhrt werden koͤnnen. Es soll von den Schriftstellern, Herausgebern und Druckern keine Caution gefordert werden. Ist der Varfasser bekannt und in Belgien ansaͤssig, so sollen der Herausgeber, Drucker oder Verkaͤufer nicht verfolgt werden koͤnnen. In jedem Prozesse wegen eines Preß⸗Vergehens haben die Ge schwornen uͤber das Schuldig zu entscheiden. In der gestrigen Kongreß⸗Sitzung wurden die Bera⸗ thungen uͤber den Verfassungs⸗Entwurf fortgesetzt. Der

15te Artikel lautete nach dem Vorschlage des Central⸗Co⸗ 8

mité: „Die Belgier haben das Recht, sich friedfertig und ohne Waffen, so wie mit Unterwerfung unter die Gesetze, zu versammeln. Eine vorhergehende Autorisation kann nicht gefordert werden.“ Hr. v. Langhe meinte, es sey recht gut, durchaus keine Preventions⸗Maaßregeln einfuͤhren zu wollen, allein in dem vorliegenden Falle koͤnne doch durch allzu große Freiheit die oͤffentliche Ordnung nur zu leicht ge⸗ faͤhrdet werden. Herr Barthélemy außerte, daß der Kon- greß im Begriff sey, nicht sowohl eine liberale als eine anar⸗ chische Verfassung zu entwerfen. Inzwischen beschloß die Ver⸗ sammlung, jenen Artikel nur insofern zu beschraͤnken, als alle Versammlungen unter freiem Himmel den Polizei⸗Gesetzen unter⸗

worfen seyn sollen. Die Berathung des 16. Art., welcher die

Freiheit der Associationen betrifft, wurde, als mit dem 12ten- Art. zusammenhaͤngend, einstweilen noch ausgesetzt. Der 17. Art. betrifft das Petitionsrecht und wurde ohne viele Debatten angenommen. Im 18. Art. wird das Brief⸗Geheimniß fuͤr unverletzbar erktaͤrt; dieser, so wie der folgende Artikel, wel⸗ cher lautet: „Der Gebrauch der in Belgien uͤblichen Spra⸗ chen ist fakulkativ; er kann nur durch das Gesetz bestimmt werden, aber auch nur fuͤr die Akten oͤffentlicher und Justiz⸗ Behoͤrden“, werden genehmigt. Schließlich wurde von den Herren von Robaulr und Thorn ein Zusatz⸗Artikel des Inhalts verlangt, daß die Belgier ein Recht haͤtten, sich den ungesetzlichen Handlungen von Staats⸗Beamten offen zu widersetzen. Der Antrag wurde den Sectionen uͤherwiesen; eben so auch noch ein anderer Antrag des Herrn Beyts, welcher die Abschaffung des buͤrgerlichen Todes zum Gegen⸗ stande hat. 8 8

Der Oberst⸗Lieutenant Fonson, der bisher in Westwezel kommandirte, hat seinen Abschied eingereicht, weil er, wie er in einem Tages⸗Befehle an seine Truppen sagt, nicht mehr

zusehen will, wie diese in Unthaͤtigkeit und im Mangel der

allernothwendigsten Beduͤrfnisse beharren. Der Oberst Les⸗ caille ist an seine Stelle nach Westwezel gekommen. Die Besatzung von Loͤwen hat in der vorgestrigen Nacht Befehl erhalten, nach der Gegend von Mastricht aufzubre chen. Eben dahin ist von hier eine Schwadron reitende Jaͤger abgegangen. 8 8 8 Der ver einigen Tagen unter Eskorte hierher gebrachte und ins Gefaͤngniß gesetzte Belgische Offizier heißt Berlay⸗ mont, ist jedoch nicht mit dem ehemaligen Militair⸗Gou⸗ verneur von Luͤttich zu verwechseln. Luͤttich, 28. Dez. Den hiesigen Blaͤttern zufolge haben am Sonntag den 26sten d. M. die Hollaͤnder wieder⸗ um einen Ausfall aus Mastricht unternommen und sich zu⸗ naͤchst nach Grondsveld, einem Dorfe zwischen Mastricht und Eysden, begeben, dessen Bewohner zu Fourage⸗Lieferun⸗ gen aufgefordert worden waren. Sie trafen jedoch dort auf 300 Belgter, die mit 3 Artilleriestuͤcken versehen waren und zuerst den Hollaͤndern entgegen gingen, alsdann aber hinter Hecken und Graͤben sich versteckten und durch ein von dort gerichtetes Feuer den andringenden Feind zuruͤckzuhalten such⸗

ie Hollaͤnder schossen in vollen Ladungen und bom⸗ 11“

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