v““ “ 1 116“ erlaubt, dieselbe wieder zuruͤckzunehmen, so lat ge sie noch nicht in oͤffentlicher Sitzung vorgelesen und entwickelt worden ist; erst nachdem dies geschehen, kann ein anderer Deputirter die Proposition, falls sie von ihrem Urheber aufgegeben wor⸗ den, fuͤr seinen Theil aufnehmen. In dem vorliegenden Falle hat die Vorlesung noch nicht stattgefunden. Hr. Boissy d'Anglas kann also ganz fuͤglich seinen Antrag wieder zuruͤck⸗ nehmen, ohne daß ein Anderer sich desselben bemaͤchtigen darf.”“ Diese Auseinandersetzung stellte indessen die linke Seite kei⸗ nesweges zufrieden; mehrere Stimmen riefen, die ganze Sache sey ein schlechter Spaß, und es sey nicht schicklich, die Kam⸗ mer auf solche Weise zum Besten zu haben. Die Aufregung dauerte noch fort, als schon längst wieder die Berathungen
uͤber die Organisation der National⸗Garde begonnen hatten;
der groͤßere Theil der Versammlung schenkte ihnen durchaus keine Aufmerksamkeit. Bald darauf trat Hr. Dupont v. d. Eure in den Saal; er war ohne Portefeuille, unterhielt sich einige Minuten mit den Ministern des Krieges und des Innern und nahm sodann seinen alten Deputirten⸗Platz am Ende der vierten Bank der linken Seite neben Hen. Dau⸗ nou wieder ein. Bei seiner Ankunft wurde er sogleich von den Herrn Labbey de Pompidres, Odilon⸗Barrot, von Tracy, Chardel, Thouvenel u. A. umringt, die ihm ihren Gluͤck⸗ wunsch zu seinem Ausscheiden aus dem Ministerium zu er⸗ kennen zu geben schienen. Gleich nach Hrn. Dupont trat auch Hr. Laffitte in den Saal und setzte sich zu den uͤbrigen Ministern. Als bald darauf auch der General Lafayette er⸗ schien, erhob sich sofort die ganze linke Seite, üund alle De⸗ putirte, an denen der General voruͤberging, reichten ihm freundlich die Hand. Mittlerweile ging die Berathung uͤber das Gesetz wegen der National⸗Garde immer ihren Gang, und es wurden folgende Artikel ohne iegend eine Debatte von Belang angenommen: 8 „Art. 59. Sobald der Koͤnig es fuͤr angemessen sin⸗ det, in einer Gemeinde einen Ober⸗Befehlshaber zu ernen⸗ nen, wird der Stab, was die Zahl und die Grade der Offiziere, woraus derselbe bestehen soll, betrifft, durch eine Koͤnigl. Verordnung festgesetzt. — Die Offiziere des Sta⸗ bes werden von dem Koͤnige auf den Vorschlag des Ober⸗ Befehlshabers ernannt, welcher Letztere jedoch die Kandida⸗ ten nur unter den Offizieren, Unter⸗Offizieren oder Natio⸗ nal⸗Gardisten der Gemeinde waͤhlen darf.“
„Art. 60. Es darf in der National⸗Garde keinen Grad ohne Amt geben.“
„Art. 61. Kein Offizier der Land⸗ oder Seemacht, er sey aktiv oder disponibel, darf zum Offizier oder Ober⸗ Befehlshaber einer National⸗Garde im gewoͤhnlichen Dienste ernannt werden.“
„Arnt. 62. durch eine Koͤnigliche Verordnung bestimmt werden. Unterscheidungszeichen der verschiedenen Grade sind diesel⸗ ben, wie bei der Armee.“
„Art. 63. Wenn die Regierung es noͤthig findet, unter die National⸗Gardisten Kriegswaffen zu vertheilen, so wird die Zahl der ausgehaͤndigten Waffen in jeder Mu⸗ nicipalitaͤt durch Etats, worin die National⸗Gardisten den Empfang der ihnen gelieferten Waffen bescheinigen, kon⸗ stattit. — Die Gemeinden sind fuͤr die ihnen gelieferten Waffen verantwortlich; diese Waffen bleiben das Eigenthum des Staats. — Die Erhaltung der Waffen faͤllt dem Na— tional⸗Gardisten, die Reparaturen aber, die durch deren Gebrauch im Dienste noͤthig werden moͤchten, fallen der Gemeinde zur Last. — Die Waffen werden gestempelt und numerirt.“
„Art 64. Die Compagnieen der freiwilligen Spriz⸗ zenleute und Kanoniere werden bei der Zusammenziehung der National⸗Garde in Bataillone nicht mit zugezaͤhlt; doch stehen sie, wie die Kavallerie⸗Compagnieen und Compagnie⸗ Unter⸗Abtheilungen, unter den Befehlen des Commandeurs der Kommunal⸗ oder Kantonal⸗Garde.“
Der 65ste Artikel, wonach die verschiedenen Waffen⸗Gat⸗ tungen der National⸗Garde denen des stehenden Heeres gleich gestellt werden sollen, wurde Behufs einer neuen Abfassung noch einmal an die Kommission verwiesen. naͤchstfolgende 66ste Artikel angenommen worden, verlangte der General Lafayette das Wort. Es trat sofort die tiefste Ruhe ein. Der General aͤußerte sich folgendermaßen:
„M. H. Es ist in einem Nachbarstaate gebraͤuchlich, daß, wenn ein Buͤrger aus einem hohen Amte ausscheidet, er sich darurer in der Kammer gegen seine Kollegen aͤußert. Erlauben Sie mir, daß ich mich dieses Vorrechts bediene. Ich bin stets der Meinung gewesen, daß die Stelle eines Ober⸗Befehlshabers der National⸗Garden des Reichs nach allgemeinen Principien mit den Einrichtungen einer verfassungsmaͤßigen Monarchie unver⸗ traͤglich seyh. Als daher auch im Jahre 1790 drei Millionen
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Die Uniform der National⸗Garden soll
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Nachdem der
meiner Mitbuͤrger sich vornahmen, mir jene Stelle durch ihre 14,000 Abgeordneten zu dem Bundesfeste auf dem Maͤrzfelde an⸗
tragen zu lassen, eilte ich diesem Vorhaben dadurch zuvorzukom⸗ 8
men, daß ich von der konstituirenden National⸗Versammlung ein Prohibitiv⸗Dekret auswirkte. Anders dachte ich, als vor einigen Monaten der General⸗Statthalter und spaͤterhin der Koͤnig mir das Ober⸗Kommando uͤber die National⸗Garden antrug. Ich glaubte, dasselbe annehmen zu muͤssen, hatte jedoch so⸗ gleich die Absicht, fruͤher oder spaͤter, je nach dem es Friede bleiben oder zum Kriege kommen wuͤrde, den mir uͤber⸗ tragenen Posten wieder niederzulegen, sobald ich die Bei⸗ behaltung desselben nicht laͤnger fuͤr noͤthig erachten wuͤrde. Die Kammer ist durch ihren Meinungs Ausspruch dem meinigen zuvorgekommen (Hoͤrt!); aus Achtung fuͤr sie habe ich nicht war⸗ ten wollen, bis das betreffende Gesetz den beiden andern Staats⸗ gewalten vorgelegt wird. Es handelt sich also hier um ein blo⸗ ßes Datum: indessen wuͤrde es mich tief veeletzen, wenn man glauben koͤnnte, — und Niemand, der mich kennt oder die letzten 54 Jahre meiner Lebensgeschichte gelesen hat, wird es glauben — daß irgend eine Persoͤnlichkeit mir mein Betragen vorgezeichnet habe. Ich gehe aber noch weiter und erklaͤre, daß jene Meinung der Kammer mir eine willkommene Gelegenheit geboten hat, mich zuruͤckzuziehen. Die große Macht, mit der ich bekleidet war, erregte einigen Verdacht. Sie werden wohl davon gehoͤrt haben, m. H. (Bewegung); dieser Verdacht hatte sich vorzuͤglich in den diplo⸗ matischen Cirkeln verbreitet. Jetzt, wo jene Macht gebrochen ist, habe ich nur noch die Ehre, Ihr Kollege zu seyn. (Lebhafte Sen⸗ sation.) Noch ein Wort, m. H.; ich erklaͤre, daß ich meine Ent⸗ lassung, die vom Koͤnige mit allen Beweisen seiner gewohnten Guͤte fuͤr mich angenommen worden ist, vor der letzten Krise nicht eingereicht haben wuͤrde. Jetzt ist das Bewußtseyn der dffentlichen Ordnung in mir befriedigt; ich gestehe, daß es sich mit dem Bewußtseyn der Freiheit nicht eben so ver⸗ haͤlt. (Hoͤrt!) Wir alle erinnern uns jenes Losungswortes auf dem Rathhause: ein volksthuüuͤmlicher Thron, umgeben von republikanischen Institutionen. Das Woöͤrt ist angenommen worden, aber wir verstehen es nicht Alle auf eine und dieselbe Weise; die Rathgeber des Koͤnigs haben es nicht immer so wie ich begriffen, der ich ungeduldiger bin, es zu ver⸗ wirklichen, als Andere; wie groß daher anch immer meine per⸗ söͤnliche Unabhaͤngigkeit in allen Lagen meines Lebens gewesen seyn mag, so fuͤhle ich mich doch in der jetzigen leichter, um meine Ansichten mit Ihnen zu ecroͤrtern. Im Uebrigen, so giebt es Punkte, hinsichtlich deren wir gegen innere und aͤußere Feinde immer uͤbereinstimmen werden. (Allgemeiner Beifall) Ich glaube, daß der Entschluß, den wir im Juli gefaßt, nicht nur der beste, sondern der einzige war, der uns frommte; ich glaube dies mehr als je, seitdem ich den Fuͤrsten, den wir auf den Thron ehoben, naͤher kennen gelernt habe. Durch die Ablegung meiner
niform hahe ich meinen Wahlspruch; Freiheit, oͤffentliche Ordnungl nicht aufgegeben; und wie viel gesetzliche Wege ste⸗ hen uns uͤbrigens nicht zu Gebote, um unsere Gedanken auszu⸗ druͤcken und unsere Forderungen anzubringen: uns, die Redner⸗ buͤhne; Allen, die Presse, die schon so große Dienste geleistet hat, und das Petitions⸗Recht. — Dies, m. H., fuͤhlte ich das Beduͤrfniß meinen Kollegen zu sagen, die mir hoffentlich ihre
Achtung und Freundschaft erhalten werden.“
Nach Beendigung dieser Rede, die namenklich von den beiden Centris der Kammer mit großem Beifalle aufgenom⸗ nen wurde, verließ der General sammt Hrn. Odilon⸗Barrot den Saal; in dem Seitengange hatte er noch eine kurze und freundschaftliche Unterredung mit dem Marschall Gerard. Die Berathungen uͤber die Organisation der National⸗Garde wurden sodann wieder aufgenommen und bis zum Artikel 72, d. h. bis zu demjenigen Artikel fortgesetzt, mit dem der ur⸗ spruͤngliche Gesetz⸗Entwurf uͤber die seßhafte National⸗Garde schloß. Hr. Dumeylet verlangte, daß man jetzt uͤber die⸗ sen ersten Theil des Gesetzes abstimme; auf die Bemerkung des Ministers des Innern aber, daß die Regierung in die Zusammenziehung aller drei Gesetze in ein einziges ge⸗ willigt habe, wurde jener Antrag verworfen. Mittlerweile fing es an, zu dunkeln, so daß der Praͤstdent die Kronleuch⸗ ter anzuͤnden ließ. Saale herrschte, so groß, daß die Versammlung es vorzog, die Fortsetzung ihrer Berathung auf den folgenden Tag zu verlegen. Am Schlusse der Sitzung kam man, auf den An⸗ trag des Praͤsidenten, noch dahin uͤberein, daß man sich am folgenden Tage schon um 12 Uhr Mittags in den Bureaus versammeln wolle, um von der Eingangs erwaͤhnten zweiten Proposition des Hrn. Boissy d'Anglas Kenntniz zu nehmen. (Die Mittheilung der Art. 65 — 72 des Gesetz⸗Entwurfes uͤber die National⸗Garde behalten wir uns vor.)
Paris, 27. Dez. Vorgestern Abend machten der Ge⸗ neral Lafayette, der Paͤpstliche Nuntius und der Siciliani⸗ sche Botschafter dem Koͤuige ihre Aufwartung. Gestern er⸗ theilten Se. Majestaͤt dem Kaiserl. Brasilianischen Botschafter eine Privat⸗Audienz und fuͤhrten im Minister⸗Rathe, welchem Herr Dupont von der Eure nicht mehr beiwohnte, den
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Indessen war die Bewegung, die im
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Heute ist folgende Koͤnigl. Proclamatien oͤffentlich an⸗ geschlagen worden:
„Tapfre National⸗Garden, Meine werthen Landsleute!
Ihr werdet Mein Bedauern theilen, indem Ihr ver⸗
nehmt, daß der General Lafayette seine Entlassung nehmen
zu muͤssen geglaubt hat. Ich schmeichelte Mir, ihn laͤnger
an Eurer Spitze zu sehen, wo er durch sein Beispiel und
die Erinnerung an die großen von ihm der Sache der Frei⸗
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heit geleisteten Dienste Euren Eifer belebte. Sein Abtreten
schuͤtzt habt.
ist mir um so empfindlicher, als dieser wüͤrdige General noch vor einigen Tagen einen ruͤhmlichen Antheil an der Aufrecht⸗ erhaltung der oͤffentlichen Ordnung nahm, die Ihr waͤhrend der letzten Unruhen so edel und mit so viel Wirksamkeit be⸗ Auch habe Ich den Trost, zu glauben, daß Ich nichts verabsaͤumt habe, um der National⸗Garde das zu er⸗ sparen, was fuͤr sie Gegenstand lebhaften Bedauerns seyn wird und Mir wahrhaften Kummer verursacht. Einen an⸗ dern Grund des Trostes finde Ich darin, den General Gra⸗ fen von Lobau zum kommandirenden General der Pariser
National ⸗Garde zu ernennen, der, nachdem er sich in unsern
Heeren einen Namen gemacht, sich in den denkwuͤrdigen Juli⸗ tagen Euren Gefahren und Eurem Ruhme beigesellt hat. Seine glaͤnzenden militairischen Eigenschaften und sein Pa⸗ triotismus machen ihn wuͤrdig, jene Buͤrger⸗Miliz; zu befeh⸗ ligen, von der umgeben zu seyn Ich stolz bin, und die Mir
so eben neue Unterpsaͤnder des Vertrauens und der Zunei⸗
gung gegeben hat, welche von Meiner Seite volle Erwiede⸗ rung finden. Ich fuͤhle Mich gluͤcklich, Euch zu wiederholen,
wie sehr Ich dadurch geruͤhrt worden bin, und Euch zu sa⸗
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gen, daß Ich fuͤr immer auf Euch rechne, wie Ihr jederzeit
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visorischen Regierung in den glorreichen Juli⸗Tagen, zum
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die er noch fernerhin haͤtte leisten koͤnnen. des General Lafayette unerschuͤtterlich ist,
Mich rechnen koͤnnt. Paris, 26. Dez. 1830.
“ Ludwig Philipp. 116“ Durch den Koͤnig: (gez.) Montalivet.“ Der im heutigen Moniteur enthaltenen vom 26sten
datirten Koͤniglichen Verordnung, wodurch der General⸗
Lieutenant Graf von Lobaun zum kommandirenden General
der hiesigen National⸗Garde ernaunt wird, geht nachstehender
6 „Sire! Der General Lafayerte hat Ewr. Majestaͤt seine
Entlassung des Koͤnigreichs eingereicht.
Bericht des Ministers des Innern an den Koͤnig voran:
als Ober-Befehlshaber der National⸗Garden Die dringenodsten Bitten sind
wiederholt bei dem beruͤhmten General versucht worden, un ihn von einem Entschlusse abzubringen, der das Herz Ewr.
Majestaͤt tief betruͤbt und Frankreich der Dienste beraubt, Da der Entschluß so muͤssen wir
auf die Hoffnung verzichten, ihn ferner ein Amt bekleiden
zu sehen, in welchem er unvergeßliche Erinnerungen hinter⸗
laͤßt.
Das bewundernswerthe Benehmen der Pariser Na⸗
tional⸗Garde in allen Verhaͤltnissen, wo sie die Freiheit und die oͤffentliche Ordnung zu vertheidigen hatte, macht es uns zur Pflicht, ungesaͤumt dafuͤr zu sorgen, daß ein Corps, weiches sich um das Vaterland so wohlverdient gemacht hat, nicht eines Einheitspunktes beraubt bleibe, der seine Anstren⸗
gungen fuͤr die Wohlfahrt Aller leitet. Ich habe dem zufolge die Ehre, Ewr. Majestaͤt vorzuschlagen, den General⸗ vieutenant Grafen von Lobau, ehemaliges Mitglied der pro⸗ kommandirenden General der Pariser National⸗Garde zu ernennen. Mit der tiefsten Ehrfurcht u. s. w.”
Folgendes ist der letzte Tages⸗Befehl des Generals La⸗ fayette: „Indem der General Lafayette den Befehl der
National Garden des Koͤnigreiches niederlegt, beabsichtigt er, ihnen seinen Dank abzustatten und ihnen Lebewohl zu sagen: es ist ihm jedoch in diesem Augenblicke ein Beduͤrfniß, einem
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Gefuͤhl Raum zu geben, von dem sein Herz gegen seine Pa⸗
riser Waffenbruͤder voll ist. Daß sie ihm ergeben sind und
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sich seiner erinnern werden, ist er vollkommen uͤberzeugt. Sie koͤnnen ihm stets groͤßere Beweise davon geben, wenn sie, insofern es moͤglich waͤre, ihre Puͤnktlichkeit und Thaͤtigkeit im Dienste verdoppeln. Diesen neuen⸗Beweis ihres Wohl⸗ wollens und das unaufloͤsliche Band, das sie in ihrem ge⸗
1 meinschaftlichen Streben nach Freiheit und oͤffentlicher Oed⸗
nung mit ihm verknuͤpft, wird er anzuerkennen wissen. Die patriotische Voraussicht des Koͤnigs hat alle noͤthige Verfuͤ⸗ gungen getroffen. Mit ganzer Seele und nicht ohne Ruͤh⸗ rung diktirt ihr alter und dankbarer Freund diese wenigen
(Unterz.) Lafayette.“
Befehls uͤber die Pariser Natio⸗
nal⸗Garde hat der General Graf Lobau nachstehenden Tages⸗ Befehl erlassen: 8
„Der Koͤnig hat mir die Ehre erzeigt, mich zum Be⸗ fehlshaber der Pariser National⸗Garde zu ernennen. Dieser
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Beweis des Zutrauens Sr. Majestaͤt ist der schoͤnste, den ein Franzose empfangen kann. Mein ganzes Bestreben wird dahin gehen, es zu rechtfertigen; um jedoch diesen wuͤnschens⸗ werthen Zweck zu erreichen, bedarf ich des wohlwollenden Beistandes aller National'⸗Garden. Ich wuͤrde mich gluͤcklich schaͤtzen, ihn in dem Grade zu verdienen, wie mein beruͤhmter Vorgaͤnger, der General Lafayette, von dem ich mannigfache Freundschafts⸗Beweise empfing. Das Ziel meiner feurigsten Wuͤnsche ist der Ruhm, die steigende Wohlfahrt und das Gluͤck Frankreichs unter dem Scepter seines volksthuͤmlichen Koͤnigs. Meine Kameraden der National⸗Garden werden erlauben, mich ihrem Ruhme anzuschließen, indem ich dazu bei⸗ trage, die Verwirklichung ihres schoͤnen Wahlspruches: „Frei⸗
heit, oͤffentliche Ordnung“ zu sichern. —
(unterz.) Lobau.“
Im Courrier frangais liest man: „Nicht heute,
wie man erwartete, sondern erst naͤchsten Mittwoch wird der
neue Wahlgesetz⸗Entwurf den Kammern vorgelegt werden. Entspricht er den Wuͤnschen und Beduͤrfnissen des Landes, so wird er die Kammer in eine schwierige Lage versetzen. Sie wird Richterin in ihrer eigenen Sache werden; spricht sie sich dawider aus, so werden die Minister ein Recht ha⸗ ben, ihr zu sagen: „„Wir halten Frankreich fuͤr reif genug, um neue constitutionnelle Garantieen zu erhalten; urtheilt die Kammer anders daruͤber, so werden wir an die Nation appelliren, welche zwischen der Regierung und der Kammer entscheiden soll.““ Aus den Wahlen, die dann stattfinden werden, wird sich ergeben, auf wessen Seite das Volk tritt.“
Der Revolurion zufolge, hat die Gesellschaft fuͤr po⸗ litische Vervollkommnung eine Bitrschrift um Abschaffung der Pairsschaft an die Deputirten⸗Kammer gerichtet, der eine zroße Anzahl von National⸗Garden und Zoͤglingen der Schu⸗ len beigetreten sind.
Ueder die gegen die am 20sten, 21sten und 22ͤten d. M. verhafteten Individuen eingeleitete Untersuchung verlautet noch nichts; man weiß nur, daß letztere auf den Befehl des Justiz⸗Ministers vom General⸗Prokurator mit großer Thaͤ⸗ tigkeit fortgesetzt wird.
Ueber die Ernennung des Herrn Baude zum Polizei⸗ Praͤfekten aͤußert der Temps, zu dessen Redacteuren er fruͤ⸗ her gehoͤrte: „Diese Ernennung ist eine vom Koͤnige der verfassungsmaͤßigen Regierung dargebrachte Huldigung, denn Herr Baude war von seinem Departement mit 197 unter 199 Stimmen wieder gewaͤhlt worden. Er ist ein fester, ein⸗ sichtsvoller Mann, der mit dem Vortheile, daß er der neuen, von Geschaͤften noch nicht ermüdeten Generation angehoͤrt, die reelle Kentnisse mit Geschaͤfts⸗Erfahrung verbindet.“
Vor kurzem sind 300 Kanoniere von dem in Lafere ste⸗ henden Artillerie-Regiment in der Festung Ham angekommen und haben sogleich die Posten in der Stadt und das Fort besetzt. Die Posten der National⸗Garde wurden verdoppelt. Die zur Herdeischaffung von Moͤbeln, Betten und Matrazen getroffenen Anstalten lassen vermuthen, daß die vier verur⸗ theiilten Minister in dieses Staatsgefaͤngniß gebracht werden sollen. Die Festung wird mit Mehl, Reis, Fleisch, Kartof⸗ feln u. s. w. verproviantirt und mit neuer Artillerie verse⸗ hen. Bekanntlich hat Herr v. Polignac schon unter Napo⸗ leon laͤngere Zeit in dieser Festung gefangen gesessen. Ham, der Geburtsort des General Foy, ist eine kleine Stadt im Departement der Somme zwischen Noyon und St. QAuentin.
Die Tribune wundert sich daruͤber, daß der Moniteur uͤber die auf Korsika vorgefallenen Ereignisse schweige und seine telegraphische Korrespondenz nicht mittheile; man muͤsse daraus folgern, daß die Parteigaͤnger, welche dort Napoleon II. ausgerufen, Fortschritte machten.
Dem Vernehmen nach hat der General Matthien Du⸗ mas seinen Abschied als General⸗Inspektor der National⸗ Garden genommen.
Die noͤrdlich von St. Denis begonnenen Befestigungs⸗ arbeiten werden aufs thaͤtigste fortgesetzt. Ueber 3000 Ar⸗ beiter sind dabei beschaͤftigt, und ihre Zahl wird noch taͤglich vermehrt. Die eroͤffnete Cireumvallationslinie hat eine Aus⸗ dehnung von einer halben Lieue; sie lehnt sich beim Dorfe Labriche an die Seine und vertheidigt die von St. Denis nach Rouen, Beauvais und Garges fuͤhrenden großen Stra⸗ ßen. Eine Menge von Ingenieur⸗Offizieren ist beschaͤftigt, die Vertheidigungslinie fortzufuͤhren, welche die Straße nach Flandern durchschneiden und bei Chaumont endigen wird.
Der Deputirte und General⸗Einnehmer des Mosel⸗De⸗ partements, Milleret, hat seine Zahlungen eingestellt. Diese Nachricht hat in Metz große Bestuͤrzung verursacht. Vor dem Hause des General⸗Einnehmers bildeten sich am 22sten d. Volkshaufen, die Behoͤrde hatte aber Maaßregeln getroß⸗
zerstreuen. 1“ “