1831 / 11 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 11 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

Hollaͤndischen Truppen waͤhrend der Dauer eines Waffenstill⸗ standes, um den es sich handelte, einzunehmen waͤren. Seit⸗ dem es sich jedoch um die definitiven Graͤnzen von Belgien handelt, sind die provisorischen nur von untergeordneter Wich⸗ tigkeit.“ Auf den Vorwurf des Herrn v. Robaulx, daß sich der Redner eines Umweges bedient habe, um der Ver⸗ sammlung zu insinuiren, daß sie keinen Franzoͤsischen Prinzen erwaͤhlen duͤrfe, antwortete Herr Le Hon: „Ich habe ge⸗ sagt, es sey meine persoͤnliche Meinung, daß man unmoͤglich einen Franzoͤsischen Prinzen erwaͤhlen koͤnne; dem fuͤge ich noch hinzu, daß ein Englischer niemals meine Stimme erhal⸗ ten werde. Befragte ich nur meine persoͤnlichen Neigungen, so wuͤrde ich einem Franzoͤsischen Prinzen vor allen anderen den Vorzug geben; ich zweifle jedoch, ob unsre Unabhaͤngig⸗ keit und der Europaͤische Friede dies gestatten. in der That wenig Großmuͤthiges darin, fortwaͤhrend eine Regierung anzugreifen, die nur provisorisch ihr Amt uͤber⸗ nommen hat.“ Mitt dieser letzten Aeußerung uͤbereinstim⸗ mend sprach sich Hr. Ch Rogier aus, der sich bereit erklaͤrte, die schwere Last seines Amtes einem Andern uͤbertragen zu wollen, sobald man ihn und seine Kollegen nicht mehr als faͤhig erachten sollte, es ferner fortzufuͤhren. Herr Lebeau sagte: „Was die Wahl des Staats⸗Oberhauptes betrifft, so kann es in dieser Hinsicht eine gewisse negative Intervention von Sei⸗ ten auswaͤrtiger Maͤchte geben, der wir uns keinesweges ent⸗ gegenlegen duͤrfen. Die fuͤnf großen Maͤchte koͤnnen z. B. ihre Familien gegenseitig ausschließen. Duͤrften wir wohl als⸗ dann dessungeachtet unsern Fuͤrsten im Schoße ihrer Fami⸗ lien erwaͤhlen? Dies hieße, die Wuͤrde der Belgischen Krone herabsetzen, und duͤrfte das Ansehen haben, als bettelten wir um einen Koͤnig. Frankreich wird weder den Herzog von Reichstadt, noch den Herzog von Leuchtenberg je als Koͤnig von Belgien anerkennen.“ „Wer hat Ihnen das ge⸗ sagt?“ riefen hier mehrere Stimmen. „Ich weiß es“, antwortete Hr. Lebeau, „und zwar besitze ich es aus einer fast authentischen Quelle. Uebrigens bringt es auch die Na⸗ tur der Sache mit sich. Frankreich hat zwar wieder den Ruhm Buonapartes, jedoch nicht auch seine Familie adop⸗ tirt. Der Koͤnig der Franzosen, der bereits so viele Hinder⸗ nisse im Innern zu bekaͤmpfen hat, wird nicht gestatten, daß sich an seinen Graͤnzen ein neues Element der Unruhen ein, fortwaͤhrender Stoff zu Gaͤhrungen, festsetze. Belgien wuͤrde unter einem Fuͤrsten der Familie Buonaparte Frankreich bedro⸗ hen. Das Protokoll vom 20. Dez. muß uns betruͤben; die Antwort des diplomatischen Comité ist eine wahrhafte Pro⸗ testation; sie ist voller Wuͤrde und Festigkeit; ich wuͤnsche ihm Gluͤck dazu. Es hat dasjenige, was in der Belgischen Frage Europaͤlsch ist wenn ich mich dieses Ausdruckes be⸗ dienen darf richtig aufgefaßt und unumwunden ausge⸗ druͤckt. Unabhäͤngigkeit allein genuͤgt uns nicht; wir beduͤr⸗ sen auch der Staͤrke und des Gluͤckes, sonst dekretirten wir geradezu das Elend des Landes. Eine Nation aber laͤßt sich nicht durch Hunger toͤdten; sie kann vielmehr dahin gebracht werden, das materielle Gluͤck einer Unabhaͤngigkeit vorzuzie⸗ hen, die nur ein Scheinbild waͤre.“ Aus dem, was Hr. Nothomb, ebenfalls ein Mitglied des diplomatischen Co⸗ mité, noch hinzufuͤgte, ist außer der (bereits erwaͤhnten) An⸗ gabe, daß sich der Koͤnig der Niederlande bereit erklaͤrt habe, die Blokade der Schelde am 20. Januar aufzuheben, die Belgier jedoch auf sofortige Aufhebung bestaͤnden, noch die 7 Angabe zu bemerken, daß die provisorische Regierung eit einigen Tagen Unterhandlungen mit der Franzoͤsischen, wegen eines Handels⸗ Vertrages, angeknuͤpft habe. „Unsere Bevollmaͤchtigten in Paris“, sagte er, „haben die noͤthigen Instructionen erhalten, und die Franzoͤsische Regierung zeigt ic. geneigt, Handels⸗Verbindungen anzuknuͤpfen, die fuͤr beide aͤnder vortheilhaft seyn wuͤrden.“ 1 In der gestrigen Sitzung des Kongresses wurde nur uͤber Bittschriften verhandelt. Der Buͤrgermeister und die Schoͤffen des Dorfes Peronnes (bei Tournap) fragen beim Kongreß an, was ihnen, da jetzt die Einmischung der Civpil⸗ Behoͤrde in die Angelegenheiten des Kultus untersagt zu seyn scheine, zu thun uͤbrig bleibe, nachdem ihr neuernannter Pfar⸗ rer sich geweigert habe, seine Amtsverrichtungen anzutreten, wenn ihm nicht vorher fuͤnf Meßgewaͤnder zum Werthe von 700 Fr., mehrere andere Gegenstaͤnde fuͤr die Sakristel zum Werthe von 300 Fr., und außerdem allerlei Beduͤrfnisse sei⸗ ner Kuͤche von der Gemeinde geliefert worden waͤren. Herr von Facgs verlangte die vollstaäͤndige Vorlesung dieser Bitt⸗ schrift, weil sie auf einen Theil der Verfassung, den der Kon⸗ greß noch zu erledigen habe, ein besseres Licht werfen koͤnne. Die Bittschrift wurde der Kommisston zur Berichterstattung überwiesen, eben so auch eine andere, worin ein Hr. Wau⸗ tier, Advokat in Huy, darauf antrug, daß der General La⸗

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Es liegt

fayette zum Koͤnige der Belgier ernannt werden moͤge.

Die Mitglieder vertheilten sich darauf in die verschiedenen Sectionen, um zunaͤchst den Vorschlag des Herrn C. Ro⸗

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denbach, wegen der Erwaͤhlung des kuͤnftigen Staats⸗Ober⸗

haupts, in Berathung zu ziehen.

In Bezug auf die in den Sectionen vorgefallenen Ver⸗ handlungen aͤußern hiesige Blaͤtter: „Man hat sich mit der Frage uͤber die Wahl des Staats⸗Oberhauptes beschaͤf⸗ tigt. Da die großen Maͤchte sich gegenseitig einander aus⸗ geschlossen haben, so beschraͤnkt sich die Wahl ungemein, und die groͤßte Wahrscheinlichkeit eines guͤnstigen Erfolgs duͤrfte wohl ein einheimischer oder auswaͤrtiger Fuͤrst haben, der sich mit einer Tochter des Koͤnigs der Franzosen vermaͤhlen wuͤrde.“

Es heißt, daß sich Belgische Truppen nach Arlon, im Großherzogthum Luxemburg, begeben, um daselbst durch die Sorgfalt eines Kongreß⸗Mitgliedes ausgeruͤstet und alsdann von den Provinzial⸗Einkuͤnften besoldet zu werden.

Herr Werner von Lamberts, der neue Gouverneur von Ost-Flandern, ist gestern in Gent installirt worden.

Die provisorische Regierung hat den in Bruͤgge ch.

aufhaltenden Portugiesischen Fluͤchtlingen 20,000 Gulden zum Theil zu ihrem eigenen Unterhalte und zum Theil zur Be⸗ zahlung ihrer in Belgien gemachten Schulden uͤberwiesen Das diplomatische Comité ist zugleich angewie sen worden den Agenten des Kaisers von Brasilien in London die An zeige von diesem den Unterthanen der Koͤnigin Donna Ma⸗ ria da Gloria gemachten Vorschusse zukommen zu lassen und auf diese Weise dessen Ruͤckzahlung zu bewirken.

Auf Nachsuchen des Magistrates von Loͤwen hat die pro visorische Regierung die bei der Universitaͤt dieses Ortes kuͤrz⸗ lich aufgehobene Rechts⸗Fakultaͤt wieder hergestellt.

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Kgopenhagen, 4. Jan. Gluͤckstadt ist zum Freihaf erklaͤrt worden; das diesfaͤllige Plakat lautet folgendermaßen: „Wir Frederik der Sechste ꝛc. thun kund: Zur Aufnahme

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des Handels und Gewerbes Unserer Stadt Gluͤckstadt haben Wir Uns allergnaͤdigst bewogen gefunden, in Ansehung der

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wegen erlittener Havarie, oder um Winterlager zu halten,

in den dortigen Hafen einlaufenden Fahrzeuge nebst deren Ladungen die nachstehenden Beguͤnstigungen zu bewilligen: §. 1. Es sollen die Schiffer, welche mit ihren Fahrzeugen in den Gluͤckstaͤdter Hafen wegen erlittener Havarie, oder um

Winterlager zu halten, einlaufen, die Fahrzeuge moͤgen nun

Peelt oder beladen seyn, und die Schiffer entweder ihre adung ganz oder zum Theil loͤschen, oder mit ihren vollen Ladungen wieder absegeln, sowohl bei der Ankunft als der Abfahrt, von den seither am Zolle erhobenen Schiffs⸗Abgaben, als den Lastgeldern, der Feuer⸗Abgabe und den Sporteln, in Zukunft befreit seyn. Auch sind fuͤr die Ladungen solcher Schiffe, sie moͤgen in demselben oder einem andern Schiffe, oder in Lichter⸗Fahrzeugen wieder nach dem Auslande aus⸗ gehen, weder Transitzoll noch Sporteln zu eriegen. Eine gleiche Befreiung von den vorgedachten Abgaben sollen die Fuͤhrer derjenigen Schiffe genießen, in welchen solche Ladun⸗ gen nach der Fremde versandt werden. §. 2. Wenn die Ladun⸗ gen solcher Schiffe ganz oder theilweise geloͤscht werden, und sich darunter keine fremden Getraͤnke, Taback oder Syrup be⸗ finden, so sind uͤber solche Ladungen keine schriftliche Zoll⸗ Angaben abseiten des Schiffers oder Kommissionaͤrs erforder⸗ lich. Die Waaren koͤnnen vielmehr, nach vorgaͤngiger muͤnd⸗ licher Meldung bei der Zollstaͤte und unter gehöriger Kon⸗ trolle Unsrer Zollbedienten, geloͤscht werden und stehen so⸗ dann zur freien Disposition der Betreffenden. §. 3. Die Schiffer, in deren Fahrzeugen die in dem vorstehenden §. ge⸗

dachten Waaren⸗Artikel enthalten sind, haben hieruͤber eine

schriftliche Angabe am Zolle zu beschaffen. In den Faͤllen, wo dergleichen Waaren geloͤscht werden, mag die angeordnete Zollversiegelung derselben wegfallen. Die geloschten Waaren muͤssen aber unter gehoͤriger Zoll⸗Aufsicht in das Zoll⸗Pack⸗ haus gebracht werden und daselbst bis zur Wieder⸗Ausfuhr,

gegen Erlegung der vorgeschriebenen Packhausmiethe, lagern.

Bei der Ausfuhr dieser Waaren sind auf gleiche Weise, wie

bei der Einfuhr, vorschriftsmaͤßige Angaben am Zolle zu be⸗

schaffen. § 4. Fuͤr die Waaren, welche aus den mehrerwaͤhn⸗ ten Schiffen geloͤscht und landwaͤrts nach der Stadt Altona

und dem Auslande versandt werden, soll nach wie vor kein

Transitzoll entrichtet werden, dieselben sind aber der Zoll⸗Ex⸗ pedition und der Zoll⸗Versiegelung, in so weit letztere erfor⸗ derlich seyn moͤchte, unterworfen, ohne daß dafuͤr jedoch Sporteln zu entrichten waͤren.“ 111411 3 Deutschland. Muͤnchen, 4. Jan. Die hiesige politische Zeitung meldet: „Gestern wurden von saͤmmtlichen Professoren der

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hiesigen Hochschule die Lehrvortraͤge wieder begonnen und von Seeessehben mit loͤblichem Eifer besucht, Es ist nicht zu zweifeln, daß bei dem anerkannt guten Geiste, welcher die große Mehrzahl derselben von jeher beseelte, die oͤffentliche Ordnung nun, da man das Unkraut von dem Weizen ge⸗ scchieden, auf keine Weise mehr gestoͤrt werden wird, und daß seͤmmtliche Studirende mit dem waͤrmsten Danke die Huld anerkennen, womit unser Allergnaͤdigster Monarch auf ge⸗ sschehene Bitte der hiesigen Buͤrgerschaft die fruͤher anbefoh⸗ lene Schließung der Kgllegien zu suspendiren geruhte. Wir haben unseren Lesern die in der helligen Christnacht vporgefallenen Ruhestoͤrungen gemeldet. War schon die⸗ ser Auftritt in hohem Grade zu bedauern, so mußte es noch mehr das ordnungswidrige Betragen seyn, womit mehrere Mathwillige fortfuhren, in einigen darauf folgen⸗ den Naͤchten den Vorschriften der Behoͤrden zuwider zu han⸗ deln und das Militair und die Polizei⸗Mannschaft durch . rohe Herausforderungen und Widersetzlichkeiten zu insulti⸗ ren. Die buͤrgerliche Landwehr saͤumte nicht, zur Beruhi⸗ gung der hiesigen Einwohner, da in einer so aufgeregten Zeit, wie die gegenwaͤrtige, die Gemuͤther nur zu leicht

in Angst und Schrecken gerathen, ihre Dienste mit denen

des Militairs zu vereinigen. Es haben, leider, mehrere Verwundungen verschiedener Personen, worunter viele ih⸗ rer MNeugierde die Schuld beizumessen haben, stattgefun— den; mehrere Verhaftungen wurden vorgenommen und alle Mitglieder der Studenten⸗Gesellschaft Germania bis auf Weiteres aus der Stadt verwiesen. Die Verhoͤre mit den⸗ jenigen, welche sich bei diesen hoͤchst beklagenswerthen Vor⸗ faͤllen am gesetzwidrigsten benommen, werden mit unausge— ssetzter Thaͤtigkeit betrieben. Uebrigens konnte man sich bei dieser Veranlassung nur aufs neue wieder von der durchaus rtrechtlichen Gesinnung und treuen Festhaltung der hiesigen Buͤr⸗ ger an der gesetzlichen Ordnung uͤberzeugen. Es wird nicht fehlen, daß der bekannte Luͤgengeist, welcher uͤber Baiern so Wi⸗ dersinniges und Verkehrtes nach dem Auslande berichtet, auch diese Gelegenheit wieder benutzen wird, um die Thatsachen zu ent⸗ stellen und aus Excessen einiger Studirenden vielleicht wohl gar eeiine allgemeine Volksbewequng zu machen. Aber wir stehen in Baiern auf voͤllig friedlichem Boden, der auch nicht den fern⸗ sten Keim zu oͤffentlichen Unordnungen enthaͤlt. Unser loyales, dem Koͤnige mit unbegraͤnzter Liebe ergebenes und an den Ge⸗ setzen mir unerschuͤtterlicher Treue haͤngendes Volk will nur Ruhe und Sicherheit, zu deren Beschuͤtzung und Aufrecht⸗ altung der Buͤrger noͤthigen Falles selbst mit den Waffen Hartwuehlr Nachtraͤglich bemerken wir noch, daß unter den Pprofessoren der Hochschule der Herr Geheimerath von Schel⸗ Ung und Herr Hofrath Thiersch durch zeitgemaͤße Worte zu dem Geiste und dem Herzen der Studirenden sprachen und dadurch sowohl die Verirrten zu einer richtigen Erkenntniß ihrer Obliegenheiten und Pflichten zuruͤckfuͤhrten, als auch die Liebe zur Ordnung und wissenschaftlichen Thaͤtigkeit noch mehr bei Allen befestigten, die von jeher mit Gegenstaͤnden 8 nichts zu thun haben mochten, welche nur bei schiefer Gei⸗ stesrichtung und verderblichem Hange zu Zerstreuungen eine besondere Theilnahme finden koͤnnen.“ v Karlsruhe, 5. Jan. Eine in der neuesten Nummer des Großherzogl. Staats⸗ und Regierungs⸗Blattes publizirte landesherrliche Kundmachung enthaͤlt Vorschriften in Betreff der Audienzen bei Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Großherzog, um zu verhuͤten, daß, mit Umgehung der geordneten Gerichts⸗ und Verwaltungsstellen, Gegenstaͤnde an Se. Koͤnigl. Hoh. gebracht werden, die von den ersteren noch nicht erledigt oder wenigstens zur Zeit noch nicht zur hoͤchsten Verfuͤgung

geeignet sind. 8 Schwerin, 7. Jan.

enevhe

Nachrichten aus Wismar zu⸗

* folge lauten die Resultate der dasigen Schifffahrt im abge⸗

aufenen Jahre weniger guͤnstig, als die der vorhergegange⸗ 4 91 8 1829; es sind uͤberhaupt 167 Schiffe, worunter 6t, Wismarsche, angekommen und 173 Schiffe, woorunter 67 Wismarsche, abgegangen. Im Jahre 1829 gingen ab 212, kamen an 205. Auf dem Winterlager im Hafen von Wismar liegen gegenwaͤrtig 28 Schiffe. Neu⸗Strelitz, 1. Jan. Der erste Morgen des neuen Jahres war fuͤr uns kein erfreulicher. Etwa gegen 5 Uhr schreckte das Rasseln der Trommeln, das Laͤrmblasen der Hornisten unserer Garnison und der Feuerruf der Nachtwaͤch⸗ ter die friedlichen Bewohner der Residenz aus dem Schlafe. Der Giebel und das Sparrwerk des Kaufmann Luͤbke⸗ schen Hauses in der Glambecker Straße stand in lichten Flammen, und nur der regen Thaͤtigkeit der herzustroͤmenden Residenzbewohner, welche von einer totalen Windstille beguͤn⸗ stigt wurde, haben wir es zu verdanken, daß die Wuth des

zerstoͤrenden Elements nicht weiter um sich griff und sich nur auf die Vernichtung des oberen Stockwerks beschraͤnkte. Braunschweig, 6. Jan. Sicherem Vernehmen nach (melden die hiesigen Annalen) wird in diesen Tagen ein herrliches Kniestuͤck, wahrscheinlich von Denner, einen der groͤßten Helden des Welsischen Hauses, den unsterblichen Herzog Ferdinand von Braunschweig, vorstellend, von hier nach London abgehen. Se. Majestaͤt der Koͤnig Wilhelm IV. von Großbritanien hat die Gnade gehabt, dieses Bild von unserer Landschaft zum Geschenke anzunehmen, um dasselbe in einem Gebaͤude aufstellen zu lassen, welches Er den Hel⸗ den des siebenjaährigen Krieges widmen wird. Dagegen ha⸗ ben die Staͤnde die frohe Hoffnung, sich bald in dem Be⸗ sitze der Bildnisse ihrer erhabensten Wohlthaͤter, der Koͤnige Georg IV. und Wilhelm IV., zu befinden. Der Erste war Begruͤnder, der Zweite . einer Verfassung, von wel⸗ cher wir die gluͤcklichen Zeiten der vormundschaftlichen Regie⸗ rung Georgs des Vierten unter unserm Herzoge Wilhelm zuruͤck erwarten. In demselben Blatte liest man ferner: „Der Ritt⸗ meister vom Generalstabe, Franz Maximilian Friedrich Frei⸗ herr Bender von Bienenthal, Inhaber des Frankfurter Pa⸗ tricier-Ordens des Hauses Frauenstein, befindet sich noch ge⸗ genwaͤrtig hierselbst in Haft. Derselbe ist aus Frankfurr a. M. gebuͤrtig, ungefaͤhr 30 Jahr alt und war fruͤher Lieutenant in einem Baierschen Kavallerie⸗Regimente, wel⸗ chen Dienst er jedoch verließ und darauf zum Koͤnigl. Baierschen Kammerjunker befoͤrdert wurde. Im Sommer dieses Jahres begab er sich nach London, gerieth dort in eine zwar momentane Geldver⸗ legenheit, die ihn indeß auf kurze Zeit in den Schuldthurm brachte. Nachdem er aus demsesben entlassen worden, machte er die Bekanntschaft des Husaren⸗Lieutenants à la Susite, Alloard de St. Hilaire, der ihn dann bei verschiedenen sich damals in London aufhaltenden Deutschen einfuͤhrte.“

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hi2. 2sa. Ha ʒ— e g selb ib Ein Nord⸗Amerikanisches Blatt bringt folgendes

Schreiben aus Rio Janeiro vom 25sten Sept.: „Zwi⸗ schen den Franzoͤsischen Marine⸗Offizieren, die sich hier be⸗ finden, und den Bewohnern jenseits der Bai brachen neulich ernsthafte Streitigkeiten aus, weil einige See⸗Cadetten sich erlaubt hatten, auf den Pflanzungen der genannten Bewoh⸗ ner Flinten abzufeuern und, als man sie warnend bedeutete, daß sie dort arbeitende Sklaven toͤdten koͤnnten, mit beleidi⸗ genden Reden zu antworten. Die Sklaven erhielten darauf Befehl, Gewalt zu brauchen, und jagten die Kadetten an Bord ihres Schiffes zuruͤck. Letztere indessen bemannten ein Fahrzeug mit 40 Matrosen, kehrten ans Land zu⸗ ruͤck, umzingelten die Wohnung des Pflanzers, fuͤhrten ihn selbst an Bord des Fahrzeuges und gaben ihm dort 30 Hiebe mit der sogenannten Katze. Die hieruͤber aͤußerst aufgebrachten Brasilianer wendeten sich an den Kaiser, der einen außerordentlichen Geheimen Rath zusammenberief, um die Sache zu untersuchen, und zugleich von dem Franzoͤsischen Admiral die Auslieferung der gedachten See⸗Kadetten ver⸗ langte. Diese Auslieferung verweigerte der Admiral, zeigte sich jedoch bereit, uͤber die jungen Leute richten zu lassen⸗ je⸗ doch nur auf neutralem Boden (naͤmlich an Vord des Eng⸗ lischen Admiralschiffes), indem es bei der Aafregaung. der Uferbewohner zu befuͤrchten seyn wuͤrde, daß man die Ange⸗ schuldigten ohne Weiteres ermorde. Wirklich war der unru⸗ higere Theil der Volksmasse auf dem Fere an den in Rio wohnenden Franzosen Selbstrache zu uͤben, wozu es indessen gluͤcklicherweise nicht gekommen ist. Es heißt hier, daß der Fran⸗ zoͤsische Gesandte sowohl, als der Koöͤnsul, in Folge dieses Vorfalls, ihre Paͤsse verlangt hatten; der Kaiser soll sie in⸗ dessen verweigert und uͤberdem Anstalten getroffen haben, das Franzosische Kriegsschiff zu verhindern, den Hafen zu

8 à8 1e4.4*“ verlassen.” ann 9 81 öe vent ze. nyntitsJ W1““ 8 1* 19 Je 8. C1111“ 8 889 1“ Hea n h E111111 Berlin, 10. Jan. Aus Koln vom 6ten d. wird gemel⸗ det: Am 5ten d. seanen Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Wilhelm nebst dem Prinzen Adalbert und der Prinzessin Elisabeth KK. HH. das hiesige heater mit Hoͤchst⸗ ihrer Gegenwart zu beehren. Sobald JJ. KK. HH. in dem mit Menschen fast uͤberfuͤllten Hause erschienen, wurde Hoͤchstdenenselben unter Pauken⸗ und Trompetenschalle ein dreifaches jubelndes Lebehoch gebracht. Darauf folgre 8 Prolog, den Dem. Strenge d. J. als Kolonia zur Begruͤ⸗

8 und in welchem jede auf ßung der Hohen Anwesenden sprach, ven ecaften

die Hohen Herrschaften bezuͤgliche Stelle mi