1831 / 14 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

5 starben; am 20sten erkrankte Niemand. Vom 2oösten bis zum 22sten erkrankten 4 Personen und 5 starben; es blieben an letzterem Tage mithin 4 Kranke uͤbrig, von denen sich 2 in der Genesung befanden. In der Umgebung von Odessa zeigt sich die Cholera nur schwach und laͤßt an manchen Or—

ten augenscheinlich nach. 5 1““ 5 o Len. 8 4

Wearschau, 10. Jan. Die hiesigen Blaͤtter ent⸗ halten Folgendes unter der Rubrik: „Amtliche Nachrichten“: „Am 7ten d. M. fruͤh um 3 Uhr kam der vom Diktator nach Petersburg abgesandte Oberst⸗Lieutenant Wylezynski wieder hier an und brachte Depeschen mit, die an den fruͤ— heren Praͤsidenten des Administrations⸗Rathes, Hrn. Sobo⸗ lewski, gerichtet sind und die unverzuͤgliche Ruͤckkehr des Hrn. Jezierski, eines der Mitglieder der Deputation, anzeigen. Hierauf hat der Diktator noch an demselben Tage folgendes Ausschreiben erlassen: „„Allen insgesammt und Jedem ins⸗ besondere, den es angeht, wird hierdurch zu wissen gethan: In Folge der dringenden Nothwendigkeit, daß sich die Volks⸗ Repraͤsentanten uͤber die weiteren Mittel berathen, die Na⸗ tional⸗Existenz zu sichern und die zu diesem Zweck noͤthigen Vorkehrungen zu treffen, werden kraft des Artikels 6. der Reichstags⸗Verordnung vom 20. Dez. v. J. und auf Vor⸗ stellung des National⸗Conseils beide Reichstags Kammern auf den 17ten d. M. nach Warschau zusammenberufen. Sobald die Senatoren, Land⸗Boten und Deputirten versammelt seyn werden, wird der Diktator den Eroͤffnungs⸗Tag bestimmen.““ Die Allgemeine Staats⸗Zeitung fuͤgt dieser Nachricht noch hinzu, daß der Oberst⸗Lieutenant Wylezynskt an der Russischen Graͤnze von einer Bedeckung in Empfang genom⸗ men und von dieser nach Petersburg und wieder zuruͤck be⸗— gleitet worden. Dasselbe Blatt enthaͤlt die Proclamation des Kaisers vom 24. Dez. vorigen Jahres. Nachdem der Diktator von Modlin wieder hierher zu⸗ ruͤckgekehrt ist, hat derselbe durch einen Tages⸗Befehl vom 4ten d. den Eifer aller an den Befestigungen jener Festung arbeitenden Offiziere belobt, da er die Festungswerke schon uͤber Erwarten vorgeruͤckt gefunden habe. Durch einen an⸗ dern Tages⸗Befehl von demselben Datum ernennt derselbe dden bisherigen Commandeur des Kaderten⸗Corps in Kalisch, Brigade⸗General Ignaz Mycielski, zum Kommandanten der Festung Modlin, so wie zum Unter⸗Kommandanten dersel⸗ ben den General⸗Quartiermeister Oberst⸗Lieutenant Albrecht Chrzanowski, ferner den bisherigen Kommandanten dieser Festung, Brigade⸗General Kasimir Malachowski, zum Befehlshaber der zweiten Brigade der ersten Infante— rie⸗Division, an die Stelle des Generals Pawlowski. Zum CLCapitain der vom Diktator auserwaͤhlten Abthei⸗ lung der Ehrengarde ist Zeno Niemojewski ernannt wor⸗ dden, zum stellvertretenden General⸗Intendanten des Krie⸗ ges der Staatsrath Joseph Morawski, und zum Befehls⸗ haber der EChrengarde der Oberst⸗Lieutenant Peter Lagowski 8 Der Warschauer Zeitung zufolge beabsichtigt der Dikktator das stehende Heer bis auf 100,000 Mann Infau⸗ terie und 20,000 Mann Kavallerie zu vermehren, wovon die

Regierungs⸗Kommission der Finanzen schon benachrichtigt worden ist. Zu dem nachtraͤglich von der Stadt Warschau

zu stellenden Truppen⸗Kontingent von 2400 Mann zu Fuß und

480 Mann zu Pferde werden noch Freiwillige durch den Muni⸗

cipalrath aufgefordert, sich auf dem Rathhause zu melden.

Die Professoren der verschiedenen Warschauer Schulen sol⸗

len ein Ingenieur⸗ und Artillerie⸗Corps der National⸗Garde in dder Hauptstadt bilden. Diejenigen Offiziere jeder Waffengattung, welche bis jetzt noch keine Bestimmung erhalten haben, werden von dem Gouverneur der Stadt Warschau, General Woyczynski, aufgefordert, sich sogleich bei der Regierungs⸗Kommission des

Krieges zu melden, von welcher sie weitere Befehle empfan⸗

gen sollen.

8 Nach hlesigen Blaͤttern soll Herr Kniasewicz zum

Ober⸗Befehl uͤber die National⸗Garde im ganzen Umfange des Koͤnigreichs Polen berufen werden.

Um den oͤffentlichen Beamten, welche aus dem Civil⸗ in den Militairdienst uͤbergehen, ihre Ausruͤstung zu erleich⸗ tern, hat das National⸗Conseil der Regierungs⸗Kommission der Finanzen aufgetragen, ihnen, sobald sie sich uͤber ihr Eintreten unter die Truppen gehoͤrig legitimiren, das etats⸗ maͤßige Gehalt fuͤr den Monat Dezember ohne Abzug eines Drittheils auszuzahlen.

Am 6ten wollte man den Aufenthaltsort des ehemali⸗ gen Vice⸗Praͤsidenten Labowidzki in einem hiesigen Kloster entdeckt haben; letzteres wurde umringt und die genauste Nachsuchung gehalten; aber man fand nur seine Gattin

8

Der Franzoͤsische General Lallemand wird, wie hiesige Blaͤtter melden, in der Hauptstadt erwartet. Auch heißt es, daß die Generale Regnier und Pelletier, Letzterer ehe⸗ maliger Artillerie-General, zur Zeit des Herzogthums War⸗ schau, hier ankommen werden. 8 .

e19: lsez. melden: „Gestern Abend, den 7tei d., sah man hier zwischen 9 und 10 eine merkwuͤrdige Na⸗ turerscheinung. In der Richtung von Mitternacht nach Mor⸗ gen zeigte sich in der Luft ein so starker Glanz, daß viele der Einwohner glaubten, es sey eine Feuersbrunst in Praga oder in einem nahen Dorfe jenseits der Weichsel. Wahr⸗ scheinlich ist es ein Nordlicht gewesen, und man erwartet noch naͤhere Mittheilungen uͤber dieses Phaͤnomen von Sei⸗

ten des hiesigen Observatoriums.“ 1“

TFrankreich.

Deputirten⸗Kammer. Zu Anfang der Sitzung vom 5. Jan. verlas der Praͤsident ein Schreiben des Hrn. Dupont v. d. Eure, worin dieser, dringender Familien⸗Ange⸗ legenheiten wegen, um einen 14taͤgigen Urlaub bittet. De Urlaub wurde bewilligt. Hierauf setzte die Kammer ihr Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Organisatio der National⸗Garde fort. Zunaͤchst wurde der 65ste Artikel, der Behufs einer neuen Abfassung noch einmal an die Kom⸗ mission verwiesen worden war (s. Nr. 10 der Staats⸗Zeit.) in folgender Weise angenommen:

„Art. 65. Die verschledenen Waffengattungen, wor⸗ aus die Natilonal⸗Garde besteht, werden, was den unter

Waffengattungen des stehenden Heeres gleichgestellt. Jedesmal, daß die Natlonal-Garde i se Jedes daß die National⸗Garde in Marsch⸗Kolonnen formirt oder in Manoͤvers geuͤbt wird, nehmen die ver

schiedenen Corps diejenige Stelle ein, die ihnen von dem Commandeur angewiesen wird. In allen Faͤllen, wo die National⸗Garden gleichzeitig mit der Gendarmerie und den Linientruppen agiren, raͤngiren sie vor allen diesen Trup⸗

buͤhrt das Kommando demjenigen Offiziere der drei Corps, der den hoͤchsten Rang hat, oder bei gleichem Range dem

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merie oder der Linie, kommandirt. Die staͤdtischen Gar⸗ den, Spritzenleute und sonstigen besoldeten staͤdtischen Trup⸗ pen rangiren nach den Linientruppen. *) Bevor jetzt die Berathungen uͤber den letzten Theil des gesammten Gesetz⸗Entwurfes, welcher von der Disciplin han⸗ delt, begannen, fragte der Praͤsident die Minister, ob sie der neuen Abfassung, welche die Kommission diesem Theile des Gesetzes gegeben habe, beitraͤten. Auf die bejahende Er⸗ klaͤrung des Ministers des Innern bestieg der Berichterstatter, Herr C. Dupin, zur Vertheidigung der von der Kommis⸗ sion in Antrag gebrachten Bestimmungen, die Rednerbuͤhne. „Die Kommission“, aͤußerte er unter Andern, „ist der Mei⸗ nung gewesen, daß die Aufforderung eines National⸗Gardi⸗ sten zu einem Dienste außer der Reihe, nicht unter der Zahl der Strafen aufgefuͤhrt werden duͤrfe; denn wenn gleich der Dienst bei der National⸗Garde an und fuͤr sich eine Last ist, so ist es doch eine solche, die in den Augen des dankbaren Vaterlandes das ganze Verdienst desselben ausmacht. Als Strafe haben wir daher die Anordnung eines Dienstes au⸗ ßer der Reihe in dem Gesetze gestrichen. Eben so wenig haͤlt die Kommission die Geldbuße fuͤr eine Strafe, die auf die National⸗Garde nicht anwendbar sey. Fuͤr den reichen Mann waͤre eine solche Strafe keine Strafe, waͤhrend sie fuͤr den Unbemittelten uͤbertrieben seyn wuͤrde. Wollte man die Geld⸗ buße nach dem Vermoͤgen der Buͤrger abmessen, so wuͤrde man auf unaufloͤsbare Schwierigkeiten stoßen. Der Franzose muß bei seiner Ehre, und nicht unter Androhung einer Geldstrafe, zum Dienste angehalten werden. Der Kommission ist der Vorschlag gemacht worden, das Maximum der Gefaͤngniß⸗ Strafe von 5 auf 10 Tage zu erhoͤhen. Diese große Strenge ist indessen nicht zu billigen. Vergessen wir nie, daß die Na⸗ tional⸗Gardisten groͤßtentheils Famllienvaͤter sind, die von der Frucht ihrer Haͤnde⸗Arbeit leben. Unter diesen Umstaͤnden darf selbst eine 5taͤgige Haft, die den Buͤrger fast eine ganze Woche hindurch am Arbeiten hindert, nur bei bedeutenden Dienstvergehen in Anwendung kommen. Erst nach einer zwei⸗ maligen Recidive soll ein National⸗Gardist vor das Zucht⸗ polizei⸗Gericht verwiesen werden duͤrfen. Die Kommission billigt diese Anordnung und theilt nicht die Besorgniß derer, die da glau⸗

*) Die Kommission hat diese verschiedenen Bestimmungen in

d „4 4 8 4 besondere Artikel getheilt. II I

ihnen zu beobachtenden Rang anbetrifft, den entsprechenden 16.

pen. Bet Festlichkeiten oder buͤrgerlichen Feierlichkeiten ge.

aͤltesten unter ihnen; handelt es sich aber von einer mili-. tairischen Bewegung, so werden die vereinigten Corps von deem Offiziere des hoͤchsten Ranges, entweder der Gendar⸗

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ben, daß die Zuchtpolizei⸗Gerichte dadurch mit Prozeßsachen uͤber⸗ haͤuft werden wuͤrden. Um endlich die Vergehen gehoͤrig zu klassi⸗ fiziren, haben wir sie saͤmmtlich unter einander gereiht, in⸗ dem wir bei demjenigen angefangen, worauf die ge⸗ lindeste, und bei demjenigen aufgehoͤrt haben, worauf die strengste Strafe steht. Hinsichtlich der Disciplinar-Raͤthe schlagen wir ihnen die Weglassung der Jury vor. In der Weise, wie die Disciplinar⸗Raͤthe seit mehreren Jahren be⸗ stehen, sind sie fast vaͤterliche Tribunale, die mit großer Bil— ligkeit richten und mehr zur Milde als zur Strenge geneigt sind. Aus National⸗Gardisten jeglichen Grades bestehend, richten sie ihres Gleichen und sind sonach, mit Ausnahme der Form, eigentliche Geschworne. Durch die Einsetzuug von Jury's, wie solches der urspruͤngliche Gesetz-Entwurf ver— langte, wuͤrde man daher nur Zeit verlieren und eine Zahl von 280,000 Geschwornen, die die 38,000 Gemeinden Frankreichs erheischen, unaufhoͤrlich ihren buͤrgerlichen Ge— schaͤften entziehen. Dies, m. H., sind die wesentlichsten Ver⸗ besserungen, die wir Ihnen, in Betreff der Disciplin bei der National⸗Garde vorschlagen, und wodurch wir diesen Theil es Gesetzes mit den uͤbrigen Bestimmungen desselben in Einklang gebracht zu haben glauben.“ Hierauf wurden die Artikel 103 bis 122, mit Ausnahme des Artikels 113 (wel⸗ cher nochmals an die Kommission verwiesen ward), ohne er⸗ heblichen Widerspruch angenommen. 9

Paris, 6. Jan. Der Koͤnig arbeitete gestern mit dem Herzoge von Tarent, Kanzler der Ehren⸗Legion. Der neue Platz⸗Kommandant von Paris, General Darriule, und der General⸗Major Tholozé machten Sr. Majestaͤt ihre Auf⸗ wartung.

Auf den Bericht des Ministers des oͤffentlichen Unter⸗ richts ist durch eine Koͤnigl. Verordnung vom 25. Dez. die seit 1816 auf dem Mont⸗Valerien in der Naͤhe der Haupt⸗ stadt bestehende Franzoͤsische Missions⸗Gesellschaft, als den Gesetzen zuwiderlaufend, aufgehoben worden. Der durch eine Koͤnigl. Verordnung vom 13. Sept. 1822 der Missionsge⸗ sellschaft abgetretene Mont⸗Valerien faͤllt mit saͤmmtlichen alten und neu hinzugekommenen Gebaͤuden wieder in das Ressort der Staats Domainen zuruͤck, zu denen er fruͤher ge⸗ hoͤrte. Die Mobilien der Missions⸗Anstalt verbleiben den Geist⸗ lichen, welche die Gesellschaft gebildet haben.

Laut Koͤnigl. Verordnung vom 5. Januar sind die Stel⸗ len des General⸗Zoll⸗Direktors und der Zoll⸗Verwalter auf⸗ gehoben. Die Zoll⸗Verwaltung wird kuͤnftig durch einen Di⸗ rektor und 4 Unter⸗Direktoren geleitet; das Gehalt des Erste⸗ ren ist auf 20,000 Fr., das der Letztern auf 12000 Fr. festge⸗ setzt. Der Direktor der Zoll⸗Verwaltung wird vom Koͤnige, die Unter⸗Direktoren werden vom Finanz⸗Minister ernannt werden. Durch eine Verordnung vom naͤmlichen Tage ist bereits Herrn Greterin, bisher Bureau⸗Chef erster Klasse im Finanz⸗Ministerium, die Stelle des Direktors der Zoll⸗Ver⸗ waltung uͤbertragen worden.

Durch drei andere Koͤnigl. Verordnungen von demselben Datum wird die Post-, die Forst⸗-Verwaltung, so wie die der indirekten Steuern, ganz in derselben Weise, wie oben die Zoll⸗Verwaltung, organisirt. An die Stelle der General⸗ Direktoren, die bisher an der Spitze dieser verschiedenen Ver⸗ waltungszweige standen, treten bloße Direktoren mit zwei bis drei Unter⸗Direktoren, jene mit 20,000 Fr., diese mit 12,000 Fr. Gehalt. Zum Direktor des Forstwesens ist Herr Mar⸗

cotte, zum Direktor der Postverwaltung Herr Conte, bisher Praͤsident des Post⸗Raths, zum Direktor der Verwaltung der direkten Steuern Herr Boursy ernannt worden. Auch die Verwaltung des Tabacks⸗Monopols hat einen besondern Di⸗ rektor erhalten; diese Stelle ist Herrn August Pasquier uͤber⸗ tragen worden. Saͤmmtliche Verordnungen sind vom Finanz⸗ Minister kontrasignirt. Der neue Englische Botschafter, Lord Granville, ist hier eingetroffen. Der zum diesseitigen Botschafter bei der Schweizerischen⸗ Eidgenossenschaft designirte Baron Durand de Mareuil ist, dem Vernehmen nach, mit einer Mission nach dem Haag be⸗ auftragt, nach deren Beendigung er sich erst nach der Schweiz

Dlaauf seinen Posten begeben wird.

Die Gazette de France meldet: „Nach Briefen aus

dem Haag hat der Koͤnig der Niederlande auf die Feieze Notifizirung der Unabhaͤngigkeit Belgiens durch die fuͤnf Maͤchte geantwortet, daß, wenn die Maͤchte sich das Recht beilegten, uͤber das Besitzthum eines Andern zu verfuͤgen, er das Recht behalte, zu versuchen, dasselbe durch alle in seinen

Keraͤften stehende Mittel wiederzuerwerben, und daß er ohne⸗

hin doppeltes Recht habe, die Feindseligkeiten fortzusetzen, da die Rebellen dieselben bei Mastricht wieder begonnen haͤtten;

moͤchten.

beruhigen Sie daher,

demgemaͤß behalte er, weit entfernt, eine Festung herauszu⸗ geben, Antwerpen, dessen Citadelle besser als jemals verpro⸗ viantirt sey.“ Das Journal des Deoebats theilt in einem Privatschreiben aus dem Haag vom 29. Dez. dieselbe Nachricht mit. ““

General Lafayette wurde gestern mit seiner ganzen Fa milie zur Koͤnigl. Tafel gezogen.

Der Minister des Innern hat folgendes Rundschreiben an die Praͤfekten erlassen: „Mein Herr Praͤfekt! Die Ih nen bereits gemachten amtlichen Mittheilungen haben Sie be⸗ nachrichtigt, daß General Lafayette seine Entlassung als Ober⸗ Befehlshaber der National⸗Garden Frankreichs nehmen zu muͤssen geglaubt hat. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen mit welchem Bedauern die Regierung des Koͤnigs dieselbe angenommen hat. Die National⸗Garden Ihres Devparte⸗ ments werden ohne Zweifel leicht einsehen, daß sie den Ge⸗ neral Lafayette nicht besser ehren koͤnnen, als indem sie ihren Eifer und ihre Thaͤtigkeit verdoppeln. Die Befehlshaber der National⸗Garden muͤssen wissen, daß der Dienst keine Unter⸗ brechung oder Veraͤnderung erfahren soll; dieselben haben sich durch Ihre Vermittelung an mich in allen die National⸗ Garden Ihres Departements betreffenden Angelegenheiren zu wenden; ich rechne darauf, daß der Eifer derselben mich, in dieser Hinsicht, unterstuͤtzen wird. Ich benutze diese Gele⸗ genheit, um die Besorgnisse zu zerstreuen, die durch gewisse Bestimmungen des neuen Gesetz-Entwurfes uͤber die Organi⸗ sation der National⸗Garde unter dieser verbreitet werden Dieser Gesetz⸗Entwurf verleiht der Regierung die Befugniß, die Organisirung in Bataillone uͤberall, wo die⸗ selbe moͤglich gewesen ist, aufrecht zu erhalten. Die Regie⸗ rung wird von dieser Befugniß uͤberall Gebrauch machen; wenn Grund dazu vorhanden ist, die Gemuͤther, und Jedermann wisse, daß die Organisirung einer Buͤrger⸗Miliz, welche Ordnung und Freiheit untrennbar von einander macht, stets der erste Gegenstand unserer Fuͤrsorge seyn wird.“

Der National versichert, daß ein Verein von Depu⸗

tirten der beiden Centra an den Koͤnig eine Denkschrift ge⸗ richtet habe, um ihn zu bewegen, die Kammer um jeden Preis aufrecht zu erhalten und die Pairschaft durch Ernen⸗ nung von vierzig neuen Pairs aus den Notabeln der Centra zu verstaͤrken. Der Messager des Chambres meldet: „Ein Pro⸗ zeß gegen Brandstifter wird gegenwaͤrtig vor dem Assisenhofe zu Angers verhandelt. Die Instruction hat ergeben, daß of⸗ fenbar politische Umstaͤnde in Verbindung mit der Feuers⸗ noth stehen, die im verwichenen Sommer mehrere Provinzen heimsuchte. Es ist konstatirt, daß im Beginn des Juli einer der Angeklagten zu Einwohnern, die ihr Entsetzen uͤber die Feuersbruͤnste aͤußerten, sagte: „„Wartet den 25. Juli und die folgenden Tage ab, dann werdet Ihr Unruhen von ganz anderer Art haben.““ Die Brandstifter scheinen in unbestimm⸗ ter Weise gewußt zu haben, daß gegen Ende Juli ein Staats⸗ streich unternommen werden wuͤrde. Auch scheint es, daß sie nach der Bekanntmachung der Verordnungen ihre Verheerun⸗ gen einstellen sollten, denn einer von ihnen sagte zu seinem Kameraden: „„Zu Ende des Juli werden wir andere Be⸗ schaͤftigung suchen muͤssen. Die Brandstiftungen werden dann keinen Fortgang mehr haben.““ Die Debatten sind eroͤffnet; sechszehn Angeklagte stehen vor Gericht. Ein Frauenzimmer unter den Angeklagten, Namens Cholau, hat im Verhoͤr eine Aussage gethan, die von der Gerichtsbehoͤrde konstatirt zu werden verdient; sie hat naͤmlich erklaͤrt, ihr Pfarrer habe ihr bei der Beichte gerathen, Feuer auzulegen, um ihre Seele u retten.““ 1 Aus mehreren Bekanntmachungen der staͤdtischen Behoͤr⸗ den in Marseille und Bordeaux erhellt, daß dort in den letzten Tagen des Dezember Versuche zu Stiftungen von Un-⸗ ruhen gemacht worden, aber an der festen Haltung der Be⸗-⸗ hoͤrden und der National⸗Garden gescheitert sind.

Der Minister des Innern hat die Zinsen, welche das hiesige große Pfandleihhaus den Personen, welche Effekten bei dieser e. in Abzug bringen darf, von 12

Ct. auf 9 pCt. herabgesetzt. 1 w Hr. Odilon⸗Barrot versucht in einem Schreiben an die Redaction des National, sich wegen seines Verharrens auf seinem Praͤfekturposten zu rechtfertigen: „Der Koͤnig und die Minister,“ sagt er darin unter Anderm, „haben meine Entlassung nicht angenommen; sie haben meinen Anklaͤgern keine Genugthuung gewaͤhren, haben nicht mit den Ansichten und Principien, die ich repraͤsentire, brechen wollen. Unter diesen Umstanden darauf dringen wollen, daß meine Abdan⸗ kung angenommen werde, waͤre, wie ich glaube, ein politischer Fehler gewesen; ich haͤtte meinen Privat⸗Ruͤcksichten eine