Behauptungen
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Stellung aufgeopfert, in der ich nuͤtzlich seyn kann. Ich habe nicht geglaubt, es thun zu duͤrfen, und habe gesehen, daß alle Menschen, deren Meinung von einigem Gewichte fuͤr mich ist, mein Benehmen gebilligt haben.“
Der Gesandte des Bey von Tripolis, Hadschi Mahmud, ist hier angekommen. 3
In Marseille ist der General Loverdo zugleich mit dem Bey von Titeri und 300 Mann vom Ingenieur⸗Corps an⸗ gekommen; er bringt zwei den Arabern im Treffen bei Be⸗ lida abgenommene Fahnen mit.
Dem Courrier francgais zufolge kehren der General— Lieutenant Boyer und die General⸗Majore Achard, Damre⸗ mont, v. Uzer und Hurel aus Afrika zuruͤck, waͤhrend der General⸗Lieutenant Delort und die General⸗Majore Cassan und Danleon dort bleiben. General Clausel wird, wie die⸗ ses Blatt wissen will, mit der letzten Abtheilung der zuruͤck— kehrenden Truppen zuruͤckkommen.
Der Semaphore de Marseille, welcher in seinem vorletzten Blatte meldete, der groͤßte Theil der Expeditions⸗ Armee sey aus Algier nach Frankreich zuruͤckberufen, enthaͤlt in seiner neuesten Nummer Folgendes: „Ein Stabs⸗Offizier der Afrikanischen Armee, der Algier am 27. Dez. verlassen hat und in 63 Stunden in der hiesigen Quarantaine angekom⸗ men ist, versichert, daß kein bestimmter Befehl zur Ruͤckkehr eines Theils der Armee nach Frankreich ertheilt worden sey.“
Der Ingenieur⸗Capitain Chabaud⸗Latour und der Lieu⸗ tenant vom Generalstabe, Duchatel, die vor kurzem aus Algier zuruͤckgekehrt, sind zu Mitgliedern der Ehren⸗Legion
ernannt worden. 8 Im Memorial bordelais liest man folgenden von Heinrich Fonfroͤde unterzeichneten Artikel: „Einige Blaͤtter der Hauptstadt ziehen aus Gruͤnden, die sich leicht errathen lassen, mit der bittersten Sprache unablaͤssig gegen die angeb⸗ liche Absetzung los, welche die Deputirten⸗Kammer gegen den General Lafayette ausgesprochen haben soll. Diese strafbaren koͤnnen die Wirkung haben, die National⸗ Garden aufzureizen und sie zu bewegen, die Umtriebe der Unruhestifter zu dulben, welche gern dem Eigensinn einer uͤrmischen Demokratie die Oberhand uͤber die Regierung des Koͤnigs und der Kammern verschaffen moͤchten. Ich glaube daher, die Pflicht eines guten Franzosen zu erfuͤllen, indem ich den Ungrund dieser Vorwuͤrfe darrhue. Die Kammer
8 hat die Stelle eines Ober⸗Befehlshabers der National⸗Garde aufgehoben; die Deputirten handelten durch dtesen Beschluß
den Gesetzen, der Verfassung und der Freiheit gemaͤß. Der Ober⸗Befehl der National⸗Garden Frankreichs kann nicht den Haͤnden eines einzigen Mannes anvertraut werden. Dieser Mann wuͤrde dann mehr seyn, als der Koͤnig selbst. Die National⸗Garde jedes Orts muß unter den Befehlen der Municipal⸗Behoͤrde stehen. Gehorchten die National⸗ Garden Frankreichs einem in Paris lebenden Ober⸗Befehls⸗ haber, so wuͤrde dieser Generat ganz allein alle Gemeinden des Koͤnigreichs beherrschen. Unser ganzes Municipal⸗System waͤre zerstoͤrt, und es wuͤrde unmoͤglich seyn, ein neues zu er⸗ richten. Die Deputirten⸗Kammer hat daher den wahren Principien der Freiheit gemaͤß gehandelt; die Verleumder derselben verfahren dagegen nach den Grundsaͤtzen des Des⸗ potismus. Hetr v. Lafayette war Befehl⸗ haber der Pariser National Garde; diesen Titel hat ihm Niemand genommen, als nur er selbst. Der Koͤnig hat Alles, Koͤnigliche Wuͤrde gestattete, gethan, um ihn zu be— wegen, dieses Kommando zu behalten; Herr von Lafa⸗ yette beharrte bei seiner Weigerung. Befehlshaber der Frarzoͤsischen National⸗Garden, weil ein solcher in einem freien Staate nicht vorhanden seyn kann; er kommandirt nicht mehr die Pariser National⸗Garde, weil er nicht will. Was die Wirkung dieser Nachricht auf die Franzoͤsischen National⸗Garden betrifft, rung nichts davon zu befuͤrchten. Dem constitutionnellen Throne Ludwig Philipp's und der Regierung der beiden Kammern ergeben, werden die Departements stets nur die regelmaͤßigen Akte dieser von der Charte gegruͤndeten hohen Staatsgewalten als Gesetze anerkennen. Jede Volksbewe⸗ gung gegen den Koͤnig und die Kammern wird im voraus von gan Frankreich verabscheut und desavouirt. Jede in unserer Verfassung, im Wahl⸗System, in der Pairschaft ohne die freie und regelmaͤßige Mitwirkung des Koͤnigs und der Kammern vorgenommene Veraͤnderung wuͤrde als nicht geschehen betrachtet werden. Wir wuͤrden den Urhebern der vom Volke ausgehenden Staatsstreiche die Steuern ver⸗
weigern, wie wir sie Herrn von Polignac verweigert haben;
oͤffentliche Haß wuͤrde sie um so gerechter treffen, als je⸗ ner nur die absolute Gewalt kompromittirt hat, unsere po⸗
puleaͤren Polignacs aber die heiligen Principien der Freiheit
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was die
Er ist nicht mehr Ober⸗ 1
so hat die Regie⸗
sich im diesseitigen G
selbst in Gefahr bringen wuͤrden. Dies sind die Gesinnun⸗
gen der Bordeauxer und der Bewohner des Gironde⸗De⸗
partements; sie wuͤrden noͤthigenfalls dieselben mit ihren Stimmen und ihren Waffen unterstuͤtzen.“
Der General Gaudin, ehemaliges Konvents⸗Mitglied, ist, 86 Jahr alt, auf seinem Landsitze gestorben.
e 8 5 Si e Grohßbritanien -6 “
London, 4. Jan. Maͤchte hielten heute wieder eine Konferenz uͤber die Belgi⸗ schen Angelegenheiten.
Die Marquise von Anglesea und ihre Familie werden
naͤchstens nach ihrem schoͤnen Landsitze in Wales abreisen.
He r Alexander Baring hat sich von den Geschaͤften sei⸗ nes Handelshauses zuruͤckgezogen, wie es heißt, zum Behufe
seiner erwarteten Erhebung in den Pairsstand.
Man hat sich sehr bemuͤht, Lord Cochrane seinen vori⸗ gen Rang in der Marine wiederzugeben; allein, wie man hoͤrt, soll eine erlauchte Person zuvor auf eine Auftlarung des Betragens des edlen Lords bei verschiedenen Gelegenhei⸗
ten bestehen. Die Hof-Zeitung meldet jetzt die Erwaͤhlung de Herrn Henry Hunt zum Parlaments⸗Mitgliede fuͤr Preston
An der hiesigen Boͤrse geht allgemein das Geruͤcht, daß
von Terceira aus eine Landung in Portugal beabsichtigt werde
und daß zu diesem Zwecke bereits eine kleine Anleihe zu Etwas Gewisses daruͤber ist jedoch
Stande gekommen sey. nicht bekannt.
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Aus dem Haag, 8. Jan. Durch Koͤnigl. Be vom 5ten d. M. ist, den Generalstaaten bei Eroͤffnung ihrer letzten Session ge⸗
schehenen Mittheilung, die Einfuͤhrung der neuen Gesetzbuͤ— 8 cher, so wie der Gerichts⸗ Ordnung, die auf den 1sten Febr. „du der in den suͤdlichen Provinzen
d. J festgesetzt war, ausgebrochene Aufstand diese Einfuͤhrung um die festgesetzte unmoͤglich macht“, auf unbestimmte Zeit aufgeschoben worden.
Seitdem der letzte vom 26sten Dez. datirte Bericht des General⸗Major Dihbets hierher gekommen, sind keine neue
Nachrichten von diesem Oberbefehlshaber der Festung Mastricht
beim Krieges⸗Departement eingegangen.
Die Staats⸗Courant berichtet: „Seit einigen Ta⸗ b
gen hat man wenig von Bewegungen der Insurgenten an den Graͤnzen von Nord⸗Brabant gehoͤrt. Der in Putten befindlich gewesene Posten hatte sich auf ein paar Tage von dort entfernt, um von dem sogenannten General van der Smissen inspicirt zu werden. Saͤmmtliche in Capellen ver⸗ sammelte Truppen belaufen sich auf ungefaͤhr 250 Mann, von denen zwei Drittel fast unbekleidet sind und auf Holz⸗ pankinen gehen. Am Aten d. Abends spaͤt kam in Antwer⸗ pen der Befehl an, saͤmmtliche Truppen, uͤber welche verfuͤgt werden konnte, mit moͤglichster Eile nach der Seite von Ma⸗ stricht abzausenden. 2500 — 3000 Mann sollen sich darauf in Marsch gesetzt haben. In Esschen soll uͤbrigens eine aus sechs Sruͤcken Geschuͤtz bestehende Artillerie⸗Verstaͤrkung an⸗ gekommen seyn.“
Dasselbe Blatt enthaͤlt noch zwei andere Berichte, in denen nachgewiesen wird, daß die Koͤniglichen Truppen überall die Waffenruhe auf das strengste beobachtet haben, und daß es immer die Insurgenten seyen, die Anlaß zu Feindseligkeiten gaͤben. Der erste dieser Berichte bezieht sich auf die (bereits unter „Antwerpen“ gemeldete) Thatsache, daß General Chassé Befehl gegeben habe, die von dem kom⸗ mandirenden Offizter des Forts Burght angeordnete Maaß⸗ regel zur Unfahrbarmachung des Dammes zwischen Burght und Zwyndrecht zuruͤckzunehmen und den Weg wieder her⸗
zustellen; dies habe der General gethan, um selbst den Schein
zu vermeiden, als werde von den Hollaͤndern die Waffen ruhe im geringsten uͤbertreten.
bet die Graͤnze von Ost⸗Flandern nicht uͤberschritten.
Die Haarlemsche Courant meldet in einem Schrei⸗ ben aus der Naͤhe von Mastricht vom 3. Jan.: „Die Bel- gier stehen, 12,000 Mann stark, von denen die meisten ohne “ Beilage
Die Repraͤsentanten der fuͤnf großen
nicht nach Irland gehen, sondern in England bleiben und
in Uebereinstimmung mit der bereits
·1 Der andere Bericht bezieht sich auf das von Belgischen Blaͤttern verbreitete Geruͤcht, als haͤtten die Hollaͤnder einen Einfall in Ost⸗Flandern von Staats⸗Flandern aus versucht; diesem Geruͤchte habe nichts weiter zum Grunde gelegen, als daß in Staats⸗Flandern eine Rekognoscirung nach einigen Belgiern stattgefunden, die ebiete Erpressungen erlaubten; die von Aardenburg ausgezogenen Koͤnigl. Truppen haͤtten jedoch da⸗
Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staats⸗Zeitung N 14.
Schuhe sich befinden und das Ansehen von Landstreichern ha⸗
ben, vor Mastricht. Aus der Festung wird sowohl am Tage als bei Nacht mit grobem Geschuͤtz gefeuert, um die Haͤuser auf den Straßen nach Achen, Falkenberg und Eysden, welche sich in der Festungs⸗Linie befinden, zu vernichten. Dies scheint nun auch bereits zu Stande gebracht zu seyn. Es heißt, daß der wackere Befehlshaber der Festung innerhalb derselben ein gefäͤhrliches Komplott entdeckt habe, und daß darauf ein Advokat, Namens Manselle, festgenommen wor⸗ den sey. Die Belgier haben eine Anzahl Pferde requirirt,
um Geschuͤtz aus Luͤttich und Namur zu holen; sie betragen sich so schlecht, daß viele Bauern mit ihrem Vieh nach dem Preußischen gefluͤchtet sind und ihre leeren Wohnungen dem Gesindel preisgeben. Die Lebensmittel werden in der Naͤhe der Festung sehr knapp, und die Mundbeduͤrfnisse fuͤr die Truppen werden taͤglich 6—7 Stunden weit in der Umge⸗ gend requirirt. — Hier glaubt man nicht, daß fuͤr Mastricht Gefahr zu befuͤrchten sey. Die Besatzung ist auf vier Mo⸗ nate mit allem Noͤthigen versehen; die Einwohner werden im Zaume gehalten, indem man sie auf das Schicksal Ant⸗ werpens hinweist. Einem Geruͤchte zufolge, ist Daine am 2. Jan. nach dem Kempenland (Campine) wieder aufgebrochen, nachdem die Nachricht eingegangen war, daß dort wiederum ein Besuch des Herzogs von Sachsen⸗Weimar erwartet werde.“ Bruͤssel, 8. Jan. Dem Kongresse wurden gestern zwei Bittschriften, von den Offizieren der Buͤrgergarde und von denen der Armee, uͤberreicht, in welchen um die Erwaͤhlung eines Staats⸗Oberhauptes nachgesucht wird. Betde wurden auf Verlangen vorgelesen; einer dritten Bittschrift, worin 32 Einwohner von Mons darum nachsuchen, daß die Belgi⸗ sche Krone dem Koͤnige Ludwig Philipp angeboten werde, wurde jedoch diese ebenfalls in Antrag gebrachte Verguͤnstigung nicht zu Theil. Hr. Raikem erstattete zunaͤchst den Bericht der Central⸗Section uͤber denjenigen Titel der neuen Verfassung, der vom Staats⸗Oberhaupte und von der Thronfolge han⸗ delt; Hauptbestimmungen darin sind, daß die Frauen von der Thronfolge ausgeschlossen bleiben, und daß das Staats⸗ Oberhaupt ohne Zustimmung von zwei Dritteln saͤmmtlicher Mitglieder beider Kammern keine zweite Krone annehmen duͤrfe. Den Bericht der Central⸗Section hinsichtlich des von Herrn C. Rodenbach gestellten Antrages auf die Wahl eines Staats⸗Oberhauptes, erstattete ebenfalls Herr Raikem. Folgendes ist der Inhalt desselben: „Zuvoͤrderst will ich eine Analyse der in den verschiedenen Seecetio⸗ nen aufgestellten Meinungen geben. Mehrere Sectionen haben sich zunaͤchst gefragt, ob eine Dringlichkeit vorhanden sey, sich mit dem Vorschlage des Herrn Rodenbach zu be⸗ schaͤftigen. Die Frage ist bejahend entschieden worden, weil man es fuͤr nothwendig erachtete, die Elemente zu sammeln, die dazu dienen koͤnnten, den Kongreß uͤber die zu treffende Wahl aufzuklaͤren. Saͤmmtliche Sectionen sind uͤberdies der Keinung gewesen, daß das Interesse des Belgischen Volks der einzige Leitfaden bei dieser ernsten Frage seyn muͤsse. Mehrere haben sich bei der Untersuchung aufgehalten, ob es
besser seyn wuͤrde, einen einheimischen oder einen auswaͤrti⸗
gen Fuͤrsten zu erwaͤhlen. Die zehnte Section hat foͤrmlich
entschieden, daß man sich uͤber diesen Punkt noch nicht ent⸗
schließen duͤrfe; daß es vielmehr noͤthig sey, sich vorher all⸗ gemeine Belehrungen uͤber die Vortheile zu verschaffen, wel⸗ che die Erwaͤhlung dieses oder jenes Fuͤrsten darbieten wuͤrde, um unsere Unabhaͤngigkeit, so wie das Gedeihen unseres Han⸗ dels und Gewerbfleißes zu sichern. Fast alle andere Sectio⸗ nen haben sich fuͤr einen fremden Fuͤrsten ausgesprochen; sie waren der Meinunz, daß eine solche Wahl unseren In⸗ teressen sowohl nach innen als nach außen mehr zusagen wuͤrde. Nur in zwei Sectionen war man Küchenles⸗ Meinung. Nach⸗ dem sich also die große Mehrheit fuͤr die Wahl eines frem⸗ den Fuͤrsten ausgesprochen, ist die Frage entstanden, welcher Prinz wuͤrde fuͤr Belgien der annehmlichste seyn? In dieser Hinsicht hat die Mehrheit entschieden, daß man sich vorerst mit den benachbarten Maͤchten in Verbindung setzen muͤsse, um ihre Gesinnungen uͤber diesen Punkt kennen zu ler⸗ nen, so wie zu erfahren, welcher Prinz uns die meisten Vortheile zu bringen haͤtte. Eine Section hat vorge⸗ chlagen, unseren bereits bei den Maͤchten beglaubigten Gesandten Kommissarlen beizugeben, die vom Kongresse di⸗ rekt erwaͤhit und beauftragt werden sollen, im Verein mit
dentliche Mission ausschließlich den Special⸗Kommissarien des Kongresses zustehen muͤsse. Diese Sectionen haben die Er⸗ waͤhlung zweier Kommissarien fuͤr London und zweier E11“ Paris vorgeschlagen. Die Kommissarien sollen Instructionen era⸗ halten, um sich uͤber die Vortheile zu belehren, die fuͤr Belgien aus Familien⸗Allianzen mit diesen oder jenen Fuͤrsten, aus politischen und Handels⸗Verbindungen, die sie uns bringen koͤnnten, wenn der Eine oder der Andere gewaͤhlt werde, entspringen moͤch, ten. Nach der Meinung einiger Sectionen sollen die Kom-⸗ missarien beauftragt werden, uͤber die Verbindung EEö11u Franzoͤsischen Prinzessin mit dem kuͤnftigen Staats⸗Oberhaupte zu unterhandeln, falls es unmoͤglich seyn moͤchte, die Wahl 66 direkt auf einen Prinzen der Koͤnigl. Familie von Frankreich
fallen zu lassen. 8
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Einige Sectionen haben auch ihre Aufmerk⸗ samkeit auf noch entferntere Faͤlle gerichtet. Sie haben sich naͤm⸗, lich gefragt, was zu thun seyn wuͤrde, wenn der erwaͤhlte Prinz ein Minderjaͤhriger waͤre. Eine Section meinte, es wuͤrde in diesem Falle gut seyn, eine aus drei Mitgliedern bestehende Regent schaft zu errichten. Eine andere dachte, die Regentschaft
muͤßte von einem Einzigen gefuͤhrt werden. Wieder eine an-
dere wollte, daß man dem Minderjaͤhrigen einen Vormund und einen Gouverneur, die beide vom Kongreß zu ernennen 6 waͤren, geben muͤßte. — Die Central⸗Section ist der Mei-. nung, daß es nicht angemessen seyn wuͤrde, die vom Kon-⸗ gresse zu ernennenden Kommissarien den diplomatischen Ge⸗ 8 sandten, die wir bereits besitzen, beizugeben. Sie bil⸗-⸗ ligt vielmehr die Maaßregel, diese Kommissarien
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aus⸗ schließlich im Namen des National⸗Kongresses abzusenden, sie jedoch zu beanftragen, sich dabei mit der provisorischen Regierung und ihren Gesandten zu verstaͤndigen. Die Kom⸗. missarien sollen ihre besonderen Instructionen vom Kongreßs erhalten, und zwar von einer permanenten, aus zehn Mit⸗ gliedern gebildeten Kommission. Jede Section soll durch das Skrutinium ein Mitglied fuͤr diese Kommission ernen⸗ nen, die sich auf dieselbe Weise, wie die anderen Kommissio⸗ nen, mit der Versammlung in Verbindung setzen soll. Dem⸗ nach hat die Central⸗Section die Ehre, dem Kongresse in Vorschlag zu bringen: 1) in der gegenwaͤrtigen Sitzung vier Kommissarien zu erwaͤhlen; 2) zwei davon nach London und zwei nach Paris zu senden; 3) sie speziell damit zu beauf⸗ tragen, alle in Bezug auf die Erwaͤhlung des Belgischen Staats⸗Oberhauptes noͤthige Erkundigungen einzuziehen; 4) endlich eine permanente Kommission von zehn Mitgliedern zu errichten.“ — Mehrere Mitglieder waren der Meinung, daß man sich uͤber diese wichtigen Punkte nicht so rasch ent⸗ scheiden koͤnne, und so wurde die Berathung daruͤber auf Dienstag den 11. Jan. ausgesetzt. Ein Antrag des Hrn. van Meenen auf strenge Bestrafung aller Umtriebe, zur Einfuͤhrung einer andern Regierungsform, als die bestehende, jedoch mit Amnestie⸗Bewilligung fuͤr alle Umtriebe bis zum 6 Jan., wurde einer Kommisston zur Untersuchung uͤber⸗ wiesen. seon Antwerpen wird gemeldet, daß gestern an der dortigen Boͤrse eine Bittschrift an den Kongreß, zu Gunsten der Erwählung des Prinzen von Oranien, cirkulirt habe. Mehrere Kaufleute hatten sie bereits unterzeichnet, als sie leoͤtzich von einem Manne in die Tasche gesteckt wurde.
erselbe wurde oͤffentlich ausgezischt; es ergab sich jedoch, daß er selbst der Urheber der Bittschrift gewesen, und erst jetzt unterrichtet worden sey, daß er sich durch Auslegung derselben eine den Kongreß⸗Beschluͤssen zuwiderlaufende Hand⸗ lung begangen habe.
Dem Journal de la Belgique zufolge, will Herr Coppin die interimistisch uͤbernommenen Functionen eines Gouverneurs von Suͤd⸗Brabant wieder abgeben.
In Gent war dieser Tage das Geruͤcht verbreitet, daß die Citadelle in Belagerungs⸗Zustand gesetzt werde. Dem liegt jedoch angeblich, nach hiesigen Blättern, nichts weiter zum Grunde, als eine Verdoppelung der Vorsichts⸗ Maaßregeln, die nothwendig waͤren, weil sich der Feind nur drei Stunden weit entfernt von der Stadt befinde.
Luͤttich, 8. Jan. Die Garnison von Mastricht machte
estern einen Ausfall. Hiesige Blaͤtter, die dieses melden, sügen nichts weiter hinzu, als daß die Hollaͤnder nur bis zu einer kurzen Strecke außerhalb der Festung gekommen seyen.
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Muͤnchen, 8. Jan. Die hiesige Zeitung enthaͤlt Fol⸗ 8
unseren Gesandten alle noͤthige Nachforschungen anzustellen. Andere
Sectionen waren der Meinung, daß diese außeror⸗
gendes aus Zweibruͤcken vom 1. Jan.: „Nach dem Con⸗