1831 / 16 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Stellung in dem neuen Verhaͤltnisse betrachtet, zuerst im Innern, sodann gegen das Ausland. Di sind mit geschickter Hand ins Licht

umhin,

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la diplomatique frangaise de 1792 à 1815“, und diese Worte, dem nterne inen von solcher Seite her das groͤßte Anschen und die maͤchtigste Empfehlung verleihend, sind mit gutem Fug als Titel⸗Aufschrift jedes Bandes treulich wiederholt. Indem Herr Bignon aber gleichsam verpflichtet ist, im Sinne und zu Gun⸗ sten Napoleons zu schreiben, so weiß er doch sehr wohl zu un⸗ terscheiden, was der persoͤnliche Mensch im bestimmten Lebens⸗ augenblicke einseitig oder ungebuͤhrlich verlangen moͤchte, und was der Geist eines Helden im Zusammenhange seiner Erschei⸗ nungen ansprechen kann. Er hat seine Aufgabe durchaus im letz⸗ tern Sinne gefaßt; seinen Helden stellt er mit Neigung dar, er zei t ihn im besten Lichte, aber er ist deshalb kein Schmeichler esselben, er tadelt ihn, wo es noͤthig scheint, und indem er man⸗ che Schwaͤchen und Fehler preis giebt, behaͤlt er um so sicherer die Groͤße festgestellt. Hiernach duͤrfen wir freilich glauben, daß Napoleon selbst mit dieser Arbeit, wenn er sie erlebt haͤtte, wenig zufrieden seyn wuͤrde, denn Niemand hat jemals das Lob so unbe⸗ dingt gefordert, den leisesten Tadel so unwillig zuruͤckgestoßen. Hr. Bignon hat ferner als ein Mann von Verstand und Einsicht mit allem Rechte sich nicht zu genau an den Buchstaben des Vermaͤchtnisses gehalten, sondern die Aufgabe zweckmaͤßig erwei⸗ tert. Er fand den Zeitraum von 1792 1815 keinen organischen Abschnitt, sondern beschloß vom Jahre 1785 anzuheben; ebenso hielt er die voͤllige Sonderung der diplomatischen Geschichte von der allgemeinen politischen unstatthaft, und erstreckt seine Dar⸗ stellung, indem er allerdings die auswaͤrtigen Verhaͤltnisse und Verhandlungen zur Hauptsache behaͤlt, auch auf den Krieg, die innere Verwaltung und die allgemeinen Zustaͤnde Frankreichs. Fuͤrerst nun, da die Vollendung des ganzen Werkes viele Jahre erfordern und bei dem Alter des Verfassers, wie er selbst meint, zweifelhaft seyn darf, hat er denienigen Zeitraum ausgearbeitet, der ihm selbst der lebendigste und fuͤr seinen Helden der glaͤn⸗ zendste ist, den Zeitraum von Napolcons erstem Aufschwunge zur Oberherrschaft bis zum Frieden von Tilsit, und die vorliegenden sechs Baͤnde sind fuͤr diese acht Jahre ungeheuern Inhalts nicht zu viel, wenn auch das ganze Werk, nach diesem Maaßstabe auf zwanzig solcher Baͤnde gerechnet, uns uͤbergroß duͤnken moͤchte.

In der Vorrede fuͤhrt der Verfasser ein ordentliches Gespraͤch mit dem Leser, um sein Vorhaben und die Art der Ausfuͤhrung jn rechtfertigen; wir sollen vor allen Dingen an seine Unpartei⸗ ichkeit glauben, was hier aber nur heißt, uns auf seinen Stand⸗ punkt hinstellen, und mit ihm parteiisch seyn! Das Buch selbst kann fuͤr seinen Sinn manchen Leser vielleicht unvermerkt gewin⸗ nen, dieses Gespraͤch so geradezu gewiß niemanden; uͤberhaupt iebt es keine sonderliche Probe von diaglogischer Kraft. Was der Verfasser von der Ungunst und Schwierigkeit bemerkt, welche det neueren Geschichtsschreibung durch die stehenden Gesandtschaften entstanden sind, indem diese die politischen Betreibungen und Nachrichten in geheimnißvollen Nebel einhuͤllen, in den es schwer ist einzudringen, und in dessen Mitte auch allzu oft nur eine bloße, leblose Gestalt des Geschehenen zu finden ist, darfim Allgemeinen wohl ageka werden, aber man wolle die Folgen davon nicht allzu edeutend glauben; Denn, aufrichtig gesagt, die Geheimnisse der Kabinette, sofern sie wesentliche Dinge betreffen, bleiben es selten

lange, und oft ist schon im Augenblicke der Gegenwart dasjenige

Publikum, welches Sinn und Interesse fuͤr die Sache hat, schnell und genuͤgend von allem unterrichtet, was die Behoͤrden gleich⸗ wohl als Geheimniß zu behandeln fortfahren; ferner auch, was wir den kritischen Geschichtsforschern besonders zu bedenken ge⸗ ben, sind viele Geheimnisse, und zumeist solche, in welchen das Eigenthuͤmliche, lehendig Bewegende der Vorgaͤnge sich versteckt,

oft von der Art, daß sie in den diplomatischen Akten gar nicht vorkommen; anderes hinwieder ist gerade hier am meisten in Ge⸗

fahr, nur hoͤchst einseitig, unkundig oder durchaus falsch erzaͤhlt

8 sn werden. Die Mittheilung der Aktenstuͤcke, wie sie im Engli⸗

chen Parlamente gewoͤhnlich ist, und wie sie der Verfasser kuͤnf⸗

tig auch bei andern Nationen durch die parlamentarische Redner⸗ buͤhne hervorgerufen zu sehen hofft, hat allerdings eine große po⸗ wenn diese Gewohnheit sich ver⸗

litische Wichtigkeit, und muß, w. V 1 mehrt, den folgenreichsten Einfluß auf die ganze Diplomatik ha⸗

ben; allein dem Geschichtsschreiber ist damit noch kein unbeding⸗

ter Halt gegeben, sondern oft nur ein neuer Anlgß, dem Scheine 2 mißtrauen und aus dem vorgelegten auf Zuruͤckgehaltenes zu

schließen.

Wir koͤnnen dem Verfasser in das Besondre seines Stoffes

hier nicht folgen, es beduͤrfte einiger Baͤnde, um sich mit ihm

Pung, fuͤr Punkt gehoͤrig ins Klare durchzustreiten. Aber dem

wecke gemaͤß heben wir beispielsweise Verschiedenes hervor, dem

wir unsre Bemerkungen anknuͤpfen. Nach Buonapartes Gelangung zum Konsulat wird seine

Die Schwierigkeiten und Vorthe ile esetzt, und wir koͤnnen nicht ebhaft Theil an der 8 es Helden zu nehmen, dem so große Aufgaben vorliegen, und der noch so vieles hoffen laͤßt. Aber nur einen Augenblick besteht dieses Interesse, denn das naͤchste Handeln enthaͤlt schon bedenkliche Richtungen, zerstoͤrt die Hoffnungen, und noͤthigt uns, dem Helden, den wir begleiten

F⸗Schald.-S. 1

wollten, nicht mehr zur Seite, sondern gegenuͤber zu stehen Ebenso geht es uns mit seinem Geschichksschreiber. Gleich beim Eintritt in sein Geschaͤft enrfaltet er das reiche sophisti⸗ sche Gepraͤnge, das so gleißnerische als dreiste Vorgeben und das sowohl verschweigende als erdichtende Entstellen, welches fortan bis zum Schlusse der Inhalt der Napoleonischen Politik, sofern sie mit Sprechen sich befaßt, ausmacht. Harte Beschuldigungen gegen England und Oesterreich, als welche der neuen Franzoͤsi⸗ schen Regierung nicht huldigen, sondern ihr mißtrauen und sie befehden, werden vorgebracht, und besonders erfaͤhrt England bittere Vorwuͤrfe wegen seiner gewaltsamen Ausuͤbung anmaß⸗ licher Seerechte. Anstatt das Gegebene in diesen Verhaͤltnissen, die Umstaͤnde und die Ruͤcksichten, welche dabei obwalten, mit Billigkeit zu beachten, nimmt er diese Sachen ganz allgemein, und mißt sie gegen einen Zustand vollkommener Richtigkeit ab, der nirgends bestaäͤnden hat, am wenigsten auf derjenigen Seite, die hier im Gegensatze der boͤsen und ungerechten als die edle und gute erscheinen soll. Auf diese Weise geht es durch die sechs Baͤnde fort, England und Oesterreich haben immer unrecht, han⸗ deln immer gehaͤssig, jn sogar in blinder Verkennung ihres eige⸗ nen Vortheils; bei Preußen und Rußland ist dies groͤßtentheils der Fall, mit wenigen Zwischenraͤumen bessern Geistes, wo sie es mit Frankreich zu halten scheinen. Denn Frankreich und Napo⸗ leon haben unausgesetzt die gute Sache, bei ihnen ist das Recht, die Treue, die Maͤßigung und Billigkeit, oder, sollten diese nicht vollguͤltig vorhanden scheinen, doch immer, bei unvermeidlicher .

Noͤthigung zu entgegengesetztem Handeln, die reinste Absicht, die

vortrefflichste Meinung. So spricht Herr Bignon stets mit un-

willen von Verletzungen des Voͤlkerrechts, von Treulosigkeit und Raͤnken, die gegen Frankreich ausgeuͤbt werden, aber wo Fas eG. nun diesen Unwillen, bei offenbaren Thatsachen, auch einmal e en gen Frankreich gewendet zu sehen erwartet, da bleibt der Ver⸗ fasser ganz sanftmuͤthig, findet Entschuldigung, Beschoͤnigung fuͤr—

Alles, und damit dann Rechtfertigung genug. Er ist hierin das entsprechendste Gegenbild zu Walter Scott, dem kein Faden u““ Gewebe der Geschichte aͤcht und recht ist, als der Englische. Aber dieser Franzoͤsische Faden ist doch noch auffallender durch⸗

gefuͤhrt. (Schluß folgt.)

Im Opernhause; Zum ersten⸗ historische Tragoͤdie

5 Koͤnigliche Schauspiele. Sonnabend, 15. Jan. male wiederholt: Agnes Bernauerin, in 5 Abthellungen. G Im Schauspielhause: Pour la continuation des débuls de Mlle. Miller: 1) La suite d'un bal masque, comédie en 1 acte. 2) La premieère représentation de: La Hehon de botanique, vaudeville en 2 actes. Mlle. M Sibra Ie sie do Laure. *

Keoenigstaͤdtisches Theater. EE 15. Jan. Die Kreuzfahrer, Melodrama J. in 5 Akten.

Berliner Börse. * Den 14. Januar 1831. 1

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Amtl. Fonds- und Geld.- Cours-Zettel. (Preuss. Cour.)

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Ostpr. Pfandbrf. Pomm. Pfandbrf. Kur- u. Neum. do. Schlesische do. Rkst. C. d. K.-u. N. 57 Z.-Sch. d. K.- u. N.

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Pr. Engl. Anl. 18 101 ½

Pr. Engl Anl. 22 Pr. Engl. Obl. 30 Kurm. Ob. m. l. C. Neum - Int. Sch. d. Berl. Stadt-Ob. Königsbg. do. Elbinger do. Daunz. do. in Th. Westpr. Pfdb. Grosshz. Pos. do.

95 80 ½¾ 80 ¾ 86 ½ 86 ½ 89 ½ 88¾ 89 92 —- Holl. vollw. Duk. 36 35 Neue dito 89 ½ FPriedrichsd'er. 1 89 ½3 Disconto 1Cs4 Iens. 1 1l

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Auswärtige Börsen. 111“ Hamburg, 12. Januar. vg Oesterr. 5proc. Metalliq. 88 ¾, 4proc. 78 . Bank-Actien

incl. Div. 1050. Russ. Engl. Anl. 86 ⅞. Russ. Aul. Hamb. Cert.

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5proc. compt. 93. 45. fin cour. 93. 50. 3proc pr. compt. 62. 40. fin cour. 62. 50. 5proc. Neap. pr. compt. 63. sin cour. 63 10. 5proc. Span. Rente perp. 474. en WelnN’g.

Neueste Boͤrsen⸗Nachrichten.

Gedruckt bei A. W. Hayu.

Frankfurt a. M., 11. Jan.

24pr. 46 ¼. 1pr. 19v⅛. B. Bank⸗Actien 1276. 1273. Part.⸗Obl. 118 ½. 117 ⅞. Loose zu 100 Fl. 171. G. Poln. Loose 41. 412 ½. 8

Oest. 5pr. Met. 91. 90 . Apr. 80. 79 ⅛.

Redacteur John.

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Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem bei der Ober⸗Berg⸗ hauptmannschaft angestellten Geheimen Kalkulator Bahr und

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Amtliche Nachrichten.

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dem Buͤrgermeister Emundts zu Aldenhoven im Regierungs⸗ bezirk Achen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu ver⸗ leihen geruht.

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fizier, Unteroffizier oder National⸗Gardisten ersetzt, der unmittelbar nach ihm das Richteramt zu versehen hat.“ „Art, 130. Der vorgeladene National⸗Gardist er⸗ scheint entweder in Person, oder durch einen Bevollmaͤch⸗ tigten. Er kann sich einen Rechtsbeistand waͤhlen.“ „Art. 131. Erscheint der Angeschuldigte nicht an dem Tage und zu der Stunde, die in der Vorladung anbe⸗ raumt waren, so wird er in contumaciam verurtheilt. Der Einspruch gegen ein solches Urtheil muß innerhalb dreier Tage nach der Notificirung des Urtheils erfolgen. Dieser Einspruch kann durch eine Erklaͤrung geschehen, die der Verurtheilte unter dem ihm bekannt gemachten Er⸗ kenntnisse vermerkt, und gilt alsdann einer neuen Vorla⸗ dung gleich, um sich vor dem Disciplinar⸗Rathe in seiner naͤchsten Sitzung zu gestellen. Erfolgt kein Einspruch,

e. h .stht H219 dder stellt sich derjenige, der den Einspruch gethan, in der

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Deputirten⸗Kammer. Sitzung vom 6. Jan. achtrag.) Die in dieser Sitzung angenommenen letzten 16 Artikel des Gesetz⸗Entwurfes uͤber die Organisation de National⸗Garde lauten also: „Art. 123. Der Praͤsident des Zaͤhlungs⸗Conseils

fertigt, unter Assistenz des Bataillons⸗Chefs oder, wo die

Compagnien in kein Bataillon zusammengezogen sind, des kommandirenden Capitains, nach der gewoͤhnlichen Dienst⸗ liste eine Generaluͤbersicht der Offiziere, Unteroffiziere und National⸗Gardisten jedes Bataillons, oder der Compa⸗ gnien der Gemeinde, oder der aus mehreren Gemelnden errichteten Compagnie, je nach ihrem Grade und Dienst— alter, an. Diese Uebersicht wird, mit ihrer Unterschrift versehen, in dem Sitzungs⸗Lokale des Disciplinar⸗Rathes niedergelegt, wo jeder National⸗Gardist sie einsehen kann. Die Liste wird nach Maaßgabe der eintretenden Aenderun⸗ gen berichtigt.“

„Art. 124. Jeder National⸗Gardist, der dreimal von dem Disciplinar⸗Rathe, oder einmal von dem Zucht⸗Polizei⸗Gerichte verurtheilt worden ist, wird fuͤr ein Jahr aus der Liste, wonach der Disciplinar⸗Rath zu⸗ sammengesetzt wird, gestrichen.“

„Art. 125. Jede Reclamation, um entweder wieder in diese Liste eingetragen zu werden oder einen National⸗ Gardisten daraus streichen zu lassen, muß vor der Revi⸗ sions⸗Jury angebracht werden.“ e 8

„Art. 126. Der Prozeß wird vor dem Disciplinar⸗

des Commandeurs der Kantonal⸗ oder Kommunal⸗ Garde, von allen Rapporten oder Klage⸗Protokollen, woraus die Thatsachen hervorgehen, die zu einem Urtheile jenes Ra⸗ thes Anlaß geben koͤnnen, anhaͤngig gemacht.“

„Art. 127. Die Rapporte oder Klage⸗Protokolle werden an den referirenden Offizier adressirt und von dem Secretair einregistrirt, der den Angeschuldigten zu der naͤch⸗

sten Sitzung des Rathes vorladen laͤßt. Die Vorladung

wird dem Angeschuldigten von einem Diener der oͤffentli⸗ chen Macht ins Haus gebracht.“

„Art. 128. Der Praͤsident des Rathes beruft, auf den Antrag des referirenden Offiziers, die Mitglieder so oft zusammen, als die Zahl und die Dringlichkeit der ein⸗ dahehenn⸗. Beschwerden ihm solches erforderlich zu machen

einen.“

„Art. 129. Jedes ausbleibende Mitglied des Dis⸗ ciplinar⸗Rathes wird, wenn es keinen guͤltigen Entschul⸗ digungsgrund anfuͤhren kann, von dem Rathe selbst zu

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naͤchsten Sitzung auch nicht, so ist das in contumaciam

e erfolgte Urtheil definitiv.“

8 „Art. 132. Die Instruirung jeder Rechtssache vor

dem Disciplinar⸗Rathe muß oͤffentlich erfolgen, oder sie ist null und nichtig. Die Handhabung der Polizei im Laufe 8

der Session gebuͤhrt dem Praͤsidenten, der jeden Ruhestoͤ⸗ rer aus dem Saale weisen oder verhaften lassen kann.

Ist die Stoͤrung Folge eines veruͤbten Vergehens, so wird

eein Protokoll daruͤber aufgenommen. Der Ruhestoͤrer

d/ wenn er ein National⸗Gardist ist, und wenn das

Vergehen nur eine solche Strafe nach sich zieht, die von

dem Rathe verhaͤngt werden kann, sofort von diesem ge⸗ richtet. In allen uͤbrigen Faͤllen wird der Beschuldigte

an den Koͤnigl. Prokurator verwiesen und diesem zugleich ¹ 8

das Protokoll zugefertigt.“

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Die Verhandlungen vor dem Discipli⸗ nar⸗Rathe finden in folgender Ordnung statt: Der Secre⸗ tair ruft die Parteien auf. Verwerfen diese einen der Richter, so entscheidet der Rath daruͤber. Wird die Verwerfung fuͤr zulaͤssig befunden, so beruft der Praͤsident in den im Art. 119. angegebenen Formen die zur Vervollstaͤndigung des Rathes erforderliche Anzahl stellvertretender Richter. Bestreitet der Angeschuldigte die Kompetenz des Disciplinar⸗ Raths, so entscheidet dieser daruͤber; erklaͤrt er sich fuͤr inkompe⸗ tent, so wird die Sache vor das betreffende Gericht ver⸗ wiesen. Der Seeretair verliest den Rapport, das Pro⸗ tokoll oder die Klage, so wie die Belaͤge dazu. Sodann werden die Zeugen, falls dergleichen berufen worden, und nach ihnen der Angeschuldigte oder sein Rechtsbeistand vernommen. Der Referent faßt die Sache zusammen und macht seine Antraͤge. Der Angeschuldigte oder sein Be⸗ vollmaͤchtigter und dessen Rechtsbeistand koͤnnen ihre Be⸗ merkungen dagegen machen. Sodann erkennt der Rath in den gewoͤhnlichen Formen, und der Praͤsident macht das Urtheil bekannt.“

„Art. 134. Die Befehle zur Vollziehung der Ur⸗ theile der Disciplinar⸗Raͤthe werden in derselben Form, wie die der Tribunale fuͤr einfach⸗pollzeiliche Vergehen, ausge⸗ fertigt.“ 6

„Art. 135. Ein Rekurs gegen die definitiven Ur⸗ theile der Disciplinar⸗Raͤthe findet nur vor dem Cassations⸗ hofe statt, und zwar fuͤr Inkompetenz, Mißbrauch der Ge⸗ walt oder Uebertretung des Gesetzes. Ein solcher Cassa⸗ tions⸗Antrag ist nicht den Geldbußen unterworfen, die die v; und Reglements in gewoͤhnlichen Prozeßsachen ver⸗ angen.“ Hnr.

„Art. 136, Alle Klagen vor dem Disciplinar⸗Rathe, alle Urtheile oder Beschluͤsse, die kraft des gegenwaͤrtigen Gesetzes erlassen werden, sind stempelfrei und werden un⸗ entgeltlich eingetragen.“

„Art. 137. Dem verurtheilten National, Gardisten

ird eine Ztaͤgige Frist von dem Tage der Notifizirung des

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