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die Actionnairs des Blattes
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zum Theil die Mittel der Redaction der fruͤhern Gazette des Pays⸗Bas, in deren Offizin es erscheint, zu Gebote, daher es auch in seinem auslaͤndischen Theile sorgfaͤltiger redigirt wird, als die meisten andern Blaͤtter; seine Ausfaͤlle gegen
die provisorische Regierung und den Kongreß sind minder
heftig, als die der „Emancipation“ und des „Belge“, aber geistvoller und mannigfaltiger; das Blatt hat sich daher auch waͤhrend seines kurzen Bestehens schon sehr viele Leser er⸗ worben. Den drei genannten Blaͤttern gegenuͤber hat der „Courrier des Pays⸗Bas“, der sich jetzt schlechtweg „le Cour⸗ rier“ nennt, ungemein verloren. Sonst das maͤchtige Organ der vereinigten Opposition, hat er, seitdem die Opposition Herr geworden ist, auch den Ton des Herrn angenommen,
der sich in die Brust schlaͤgt und auf das pocht, was er be⸗
reits gethan hat. Dies will jedoch die Menge, die in dem
herrbeigefuͤhrten Resultate nur ihre eigene Noth wahrnimmt, 8 nicht anerkennen; ihr behagt die neue Opposition mehr, als
das alte Unions⸗Lied des „Courrier“, der bald in der Weise seines Franzoͤsischen Namensvetters und bald in der des La⸗ mennai’'schen „Avenir“ schreibt und schreiben muß, weil die Bedingungen der katholisch⸗liberalen Union, deren Glieder sind, ihn dazu zwingen. Die Priester⸗Partei, die in Bruͤssel kein so selbststaͤndiges Organ wie in den meisten Provinzial⸗Hauptstaͤdten besitzt, haͤlt sich streng an den Kontrakt, und so sieht der Courrier sich genoͤthigt, das lange Geschwaͤtz des Grafen Robiano v. Boersbeek eben so zu honoriren, wie die sarkastischen Bemer⸗ kungen seines Haupt⸗Redacteurs Jottrand, der auch im Kon⸗ gresse nicht ohne Einfluß ist. Die „Union Belge,“ ein Blatt, das von der provisorischen Regierung gegruͤndet wurde und
in der Staats⸗Druckerei gedruckt wird, spielt die Rolle des Belgischen Moniteur und ist das amtliche Organ der jetzigen
Machthaber; es verschmaͤht es jedoch nicht, auch die unzaäͤh⸗
ligen Luͤgen seiner zahlreichen Belgischen Kollegen mit gewis⸗
senhafter Treue aufzunehmen. Außer dem kuͤrzlich gegruͤn⸗
deten kleinen Blatte „Mephistophiles,“ das, wie der Pari⸗
ser „Figaro“, jedoch ohne Franzoͤsischen Witz, mehr Geklaͤtsch uͤber Politik, als Raisonnements enthaͤlt, ist als Bruͤsseler
Zeitung nur noch das „Journal de la Belgique“ zu erwaͤh⸗ nen, das, das aͤlteste unter seinen Bruͤdern, wegen
seiner besonnenen Unparteilichkeit auch das achtbarste Blatt ist. Auf
kleinem Raume enthaͤlt es die uͤbersichtlichsten Berichte aus allen fremden Laͤndern, theilt die Belgischen Ereignisse treu
mit und weiß mit weiser Maͤßigung alle Uebertreibungen sei⸗
ner Kollegen von seinen Berichten uͤber das Inland auszu⸗
scheiden. Unstreitig hat dieses Blatt unter den friedlieben⸗ den Buͤrgern die meisten Leser; kann es auch durch seine pas⸗ sive Tugend das Gute wenig foͤrdern, so hilft es doch manche Nachricht verbreiten, die, wiewohl gegruͤndet, doch ihrer Natur wegen von den anderen Blaͤttern mit Stillschweigen uͤbergangen wird. Gehen wir von den Bruͤsseler Blaͤttern zu denen der Pro⸗ vinz uͤber, so finden wir hier zunäͤchst eine Gattung, die in Bruͤssel selbst weniger repraͤsentirt ist, naͤmlich die Jesuitische. Dazu gehoͤren vornehmlich das „Journal des Flandres“ (le Catholique) in Gent, der „Conurrier de la Meuse“ in
Luͤttich, der „Courrier de la Sambre“ in Namur und der
„Coͤurrier de l'Escaut“ in Doornik. Zu den Blaͤttern,
welche den unionistischen Charakter des Bruͤsseler „Courriers“ an sich tragen, gehoͤren der „Politique“ in Luͤttich, der unter
dem Einflusse des provisorischen Regierungs⸗Mitgliedes, Hrn. Charles Rogier, steht, und der „Observateur du Hainaut“
in Mons, der eine geistvollere Redaction als die meisten uͤbrigen Belgischen Blaͤtter hat, wiewohl er eine gewisse naive Unwissenheit mit den benachbarten Franzoͤsischen Zei⸗ tungen theilt. Zu den unter republikanischem oder Franzoͤsi⸗ schem Einflusse redigirten Provinzial⸗Blaͤttern gehoͤren das „Journal de Louvain“ und das „Journal de Verviers“, von denen das letztere die merkwuͤrdigsten Luͤgen, die nur eine Zeitung enthalten kann, taͤglich zu Markte bringt. Endlich tragen den Charakter des Bruͤsseler „Vrai Patriote“ der „Messager de Gand“ und das „Journal d'Anvers“, und zwar das erstere mit groͤßerer Entschieden⸗ heit und Energie; seine Redactionsweise erinnert noch jetzt an das „Journal de la Haye“, dessen Redacteur, Herr Charles Durand, ehemals die Leitung jenes Genter Blattes hatte. Das Luͤtticher Blatt „Journal de la Province de Liège“ neigt sich zwar ebenfalls ein wenig zur Oranischen Partei hin, jedoch noch mit großer Unsicherheit. Die außer dem oben genannten noch in Antwerpen erscheinenden Zei⸗ tungen, das „Journal du Commerce“ und die „Gazette d'Anvers“, haben eben so wie die in Flamaͤndischer Sprache erscheinenden Blaͤtter seit dem Ausbruche der Revolution schon mehrere Mal ihre Farbe veraͤndert. Da der Handels⸗ und Fabrikstand von Antwerpen und Gent jetzt jedoch entschieden
Oranisch gesinnt ist, so hat auch diese Gesinnung in allen den zuletzt erwaͤhnten Blaͤttern wieder mehr Raum gewonnen. 11113¹“ Journal d' An vers widerspricht in seiner heutigen Nummer der vom Journal
ebenfalls bestaͤtigt.
Antwerpen „ 10. Jan. Das
du Commerce gegebenen Nachricht von Ausruͤstungen, die
hier stattfinden sollen. Gent, 8. Jan.
saͤmmtlich unversehrt davon gekommen seyn sollen.
In mehreren Doͤrfern unserer Gegend sind leichte Un⸗ ruhen ausgebrochen, die man jedoch mehr lokalen als politi⸗
schen Ursachen zuschreibt. General Duvivier hat nach allen
Doͤrfern, wo sich der Geist der Unruhe gezeigt, Agenten zur
Daͤmpfung desselben abgesandt. Bruͤssel, 11. Jan. monatliche Erneuerung seiner Beamten statt.
die bisher als Secretaire fungirenden Mitglieder wurden holt geschenkte Vertrauen und fuͤgte hinzu: „Wollte Gott,
m. H., daß dieses Mal die letzte Praͤsidenten⸗Wahl stattge⸗ funden habe, und das Sie bis zum 11. Februar das Staats⸗
Oberhaupt erwaͤhlt, so wie die Freiheit und Unabhaͤngigkeit
des Vaterlandes auf festen Grundlagen konstituirt haben moͤ⸗
gen!“ — Hr. v. Gerlache stattete den Bericht uͤber eine
Bittschrift der in Doornik (Tournay) gefangen gehaltenen Hollaͤndischen Offiziere ab. mit den Waffen in der Hand ergriffen worden seyen, und verlangten daher, in Freiheit gesetzt zu werden. Ein beige⸗ fuͤgtes Schreiben des Magistrats von Mons, wo die Offi⸗ ziere festgenommen worden waren, bestaͤtigte deren Angabe, insofern naͤmlich bei ihrer Festnehmung gar kein Kampf statt⸗ gefunden habe und sie nur als Geiseln angesehen worden seyen. Ein ebenfalls beiliegender Bericht des Obersten v. Buzen, bisherigen Kommaͤndanten von Mons, betrach⸗ tete jedoch die Frage aus einem andern Gesichtspunkte und schloß damit, daß die Hollaͤndischen Offiziere sehr wohl als Kriegsgefangene anzusehen seyen. Hr. v. Ger⸗ lache erklaͤrte, daß die Bittschriften-Kommission durch den vorliegenden Fall in Verlegenheit gesetzt worden sey, und nichts Anderes vorzuschlagen wisse, als die Ueberweisung der Bittschrift an den Kriegs⸗Minister, der, nachdem er die pro⸗ visorische Regierung daruͤber konsultirt haben wird, sein Gut⸗ achten uͤber die Petition der Hollaͤndischen Offiziere abgeben soll. Herr Duval von Beaulieu meinte, daß selbst nach den Worten einer aͤltern Proclamation der proviso⸗ rischen Regierung, worin die Belgier unter die Bra⸗ banter Fahne berufen und naͤchstdem aufgefordert wur⸗ den, „die Hollaͤnder aus ihren Reihen zu verabschieden, um sie nach ihrer Heimath zuruͤckkehren zu lassen“, die Hollaͤndischen Offiziere vollkommen berechtigt seyen, auf ihre Freiheit zu dringen. Mehrere andere Mitglieder traten ebenfalls dieser Meinung bei, Herr A. Rodenbach erklaͤrte sich jedoch auf das entschiedenste dagegen. Da Hr. Claus unter Anderm anfuͤhrte, daß die Hollaͤnder in Mons auf das Volk gar nicht geschossen haͤtten und der Bericht des Obersten von Buzen unrichtig sey, entgegnete Herr A. Gen⸗ debien, der am vorigen Tage von seiner Sendung nach Paris zuruͤckgekehrt war: „Die Hollaͤndischen Offiziere sind ergriffen worden, als Belgien mit Holland Krieg fuͤhrte, und dies reicht hin, sie als Kriegsgefangene gelten zu lassen. Der Bericht des Herrn von Buzen ist uͤbrigens das Werk eines erfahrenen Offiziers, der die Kriegs⸗Gesetze besser versteht, als Herr Claus. Die Hollaͤnder haben sich noch mehrere Tage, nachdem unsere Proclamation erlassen worden, in Mons vertheidigt.“ „Wenn uͤbrigens“, fuͤgte das genannte Mit⸗ glied der provisorischen Regierung hinzu, „die Hollaͤnder uns keine Gefangenen auszuliefern haben, so kommt es daher, daß sie die gefangenen Belgier todt schlagen.“ Und zur Be⸗ kraͤftigung dieser Aeußerung erinnerte Herr Gendebien an die bekannten Maͤhrchen von den Graͤuelthaten der Hollaͤnder in Bruͤssel, bei Esschen (wo ein Franzoͤsisch⸗Belgischer Freiwilli⸗ ger, der sich jetzt noch wohlbehalten in Loͤwenstein befindet, von einem Hollaͤndischen Offizier erschossen worden seyn soll) und kuͤrzlich bei Mastricht.“) Diese Argumente bewo⸗ gen endlich die Versammlung, den Beschluß der Bitt⸗ schriften-⸗Kommission zu genehmigen. — Als der Kongreß sodann zur fernen Berathung der auf das Staats⸗Oberhaupt
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) Vgl. den Artikel aus der Niederlaͤndischen Staats⸗Cou⸗ rant im gestrigen Blatte der Staats⸗Zeitung. 8
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worsen wurde. 8 trag, wonach zwar das Staats⸗Oberhaupt Vertraͤge mit an⸗ Dem Journal des Flandres zu⸗ folge hat gestern bei Eede zwischen den Hollaͤndern und den Belgiern ein Treffen stattgefunden, bei welchem mehrere der Ersteren getoͤdtet und verwundet worden, die Belgier aber
Gestern fand im Kongresse die atlich Herr Surlet v. Chokier wurde wiederum zum Praͤsidenten erwaͤhlt, und
Als der Praͤsident seinen Platz wieder einnahm, dankte er der Versammlung fuͤr das ihm wieder⸗
Diese stellten vor, daß sie nicht
durch außerordentliche Natur⸗Ereignisse, durch Mißernte und
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Bezug habenden Artikel des Verfassungs⸗Entwurfes schritt, machte zunaͤchst Herr Fransman den Antrag, daß man dem Staats⸗Oberhaupte das Recht nehme, den Krieg zu er⸗ klaͤren und Frieden abzuschließen, welcher Antrag jedoch ver⸗ Angenommen wurde dagegen ein anderer An⸗
deren Staaten soll abschließen koͤnnen, jedoch sollen alle Han⸗
ddels⸗ so wie solche Vertraͤge, wodurch dem Staate zu nahe
getreten wird oder die Belgier individuell zu etwas verbun⸗ den werden, vorher der Genehmigung der beiden Kammern unterliegen. — In der naͤchsten Sitzung wird man sich mit der Wahl des Staats⸗Oberhauptes beschaͤftigen.
Gestern Abend war man hier in der Stadt sehr unru⸗ hig, da tausend Geruͤchte von einem zu befaͤrchtenden Auf⸗ stande verbreitet waren. Es hieß, daß nach Beendigung des Schauspiels die Menge sich nach dem Kongreß begeben wolle, um die Versammlung fuͤr aufgeloͤst zu erklaͤren. Zahlreiche Buͤrger⸗Garden durchstreiften jedoch die Straßen der Stadt, und so ist es denn auch mit Huͤlfe derselben gelungen, die Ruhe bisher aufrecht zu erhalten.
Ein im Luͤtticher Journal de la Provenee enthal⸗ tenes Schreiben aus Bruͤssel schildert den Zustand der Re⸗ gierung als im hoͤchsten Grade aufgeloͤst. Im Kongresse seyen die Laien mit den Priestern entzweit, wagten es jedoch nicht, offen wider dieselben aufzutreten. Die Mitglieder schie⸗ nen mit dem Plane umzugehen, nach und nach ihren Ab⸗ schied einzureichen, so daß der Kongreß bald nicht mehr voll⸗ Kblig und genoͤthigt seyn wuͤrde, sich aufzuloͤsen. In der Verwaltung staͤnden große Veraͤnderungen bevor: Herr Ch. Rogier wuͤrde statt des Hrn. Goblet das Kriegs⸗Ministerium und Herr Le Hon an der Stelle des Herrn Tielemans das Ministerium des Innern uͤbernehmen. Die Mitglieder des Kongresses haͤtten sich zuletzt besonders stark fuͤr die Er— waͤhlung des Herzogs von Leuchtenberg zum Koͤnige von Bel⸗ gien ausgesprochen, inzwischen sey noch vor der Erwaͤhlung des Staats⸗Oberhauptes ein Buͤrgerkrieg zu befuͤrchten, den das aberglaͤubische Volk in Bruͤssel um so mehr erwarte, seitdem kuͤrzlich das Nordlicht zu sehen gewesen sey. In Bruͤssel, heißt es schließlich in diesem Schreiben, erwarte man die Ankunft von vier Franzoͤsischen Generalen, unter denen sich die Herren Fabvier und Excelmans befinden sollen. DDie provisorische Regierung hat angeordnet, daß die noch im Gebrauche befindlichen Hollaͤndischen Stempel des Koͤnig⸗ reichs der Niederlande mit dem 1. April 1831 abgeschafft seyn und an deren Stelle neue, mit dem Belgischen Loͤwen verzierte, ereten sollen.
V Herr Destrivaux hat am 6ten d. M. seine Entlassung als Mitglied des diplomatischen Comité's eingereicht.
Die Belohnungs⸗Kommission von Bruͤssel hat das pro⸗ visorische Gouvernement ersucht, den Herrn de Potter zum
Mitgliede dieser Kommission zu ernennen.
Deutschland.
Goͤttingen, 9. Jan. (Aus dem Hamburger Kor⸗ respondenten.) Ein gestern hier erschienenes gedrucktes Plakat lautet woͤrtlich, wie folgt:
„Um den durch die bisherige allgemeine Noth erzeugten Beschwerden abzuhelfen und zugleich die durch dieselben be⸗ reits entstandenen und noch drohenden Unruhen fuͤr die oͤf⸗ fentliche Ordnung gefahrlos zu machen, haben sich die Unter⸗ zeichneten mit uns vereinigt, in eine National⸗Garde zusam⸗ menzutreten, deren Organisation alsbald stattfinden soll. Wir verpflichten uns Alle fuͤr Einen und Einer fuͤr Alle, die oͤf— fentliche Ordnung aufrecht zu erhalten, zugleich aber, sobald als es irgend geschehen kann, Sr. Majestaͤt unserm vielgeliebten Koͤnige unmittelbar die geeignete unterthaͤnigste Vorstellung zu thun, Allerhoͤchstdenselben zu bitten, allernaͤchstens in einer durch freie selbstgewaͤhlte Volksvertreter gebildeten Staͤnde⸗ Versammlung das Wohl und wahre Beste seines getreuen Volks berathen und fuͤr das Hannͤversche Land eine voll⸗ kommen freie Verfassung errichten zu lassen. Die Hoffnung, daß alle unsere und auswaͤrtige Mitbuͤrger in den Staͤdten und auf dem Lande sich zu demselben Zwecke mit uns verei⸗ nigen werden, ist um so mehr begruͤndet, als die Ursache un⸗
seres Zusammenbleibens allgemein ist.
DSpo geschehen Goͤttingen, den 8. Jan. 1831.7 Hierauf sind bereits in Goͤttingen mehr als 2000 Un⸗ terschriften von den Buͤrgern und mehr als 500 von den
tudirenden erfolgt. Die National⸗Garde ist bereits voll⸗ kommen gebildet worden. N. Hannover, 13. Jan. Ein Extrablatt der hiesigen Nachrichten enthaͤlt folgende Proclamation:
„Waͤhrend Wir mit unablaͤssiger Sorgfalt bemuͤht sind, der
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andere unabwendliche Verhaͤltnisse in mehreren Theilen des Lan⸗ des herbeigefuͤhrten Noth abzuhelfen, und alle Uns zu Gebote ste⸗ hende Mittel zu diesem Zwecke verwenden, haben einige Uebel⸗ wollende sich angelegen seyn lassen, die Treue des ihrem erhabe⸗ nen Landesheren und Seiner Regierung von jeher ergebenen Vol⸗ kes durch Verbreitung boshafter Unwahrheiten, durch freventliche Entstellung bekannter Thatsachen zu erschuͤttern und dasselbe zu einer Auflehnung gegen die oͤffentliche Ordnung zu verleiten. Lei⸗ der sind diese verbrecherischen Versuche nicht ganz ohne Erfolg geblieben. Zu Osterode ist die einen Augenblick gestoͤrte Ruhe wieder hergestellt worden, ohne daß es der Anwendung der gesetz⸗ lichen Gewalt bedurft haͤtte. Zwei anscheinende Raͤdelsfuͤhrer sind zur Haft gezogen und erwarten die Entscheidung ihres Schick⸗ sals von dem Spruche der ordentlichen Gerichte. — In Gottin⸗ gen, einer durch die Durchlauchtigsten Fuͤrsten des Guelphischen Regentenstammes seit laͤnger als einem Jahrhundert mit beson⸗ derer landesvaͤterlicher Liede hoch beguͤnstigten Stadt, ist ein Theil der Einwohner durch zu dem Verderben der Staaten vielfach be⸗ nutzte Mittel zur offenen Widersetzlichkeit gegen die Regierung verleitet worden, und von dort aus wird, dem Vernehmen nach, der Saamen des Aufruhrs in der umliegenden Gegend ausge⸗ streut. Wir, deren Haͤnden des Koͤnigs Majestaͤt das Wohl des Koͤnigreichs anzupertrauen geruht haben, die Wir nie gerechten, auf verfassungsmaͤßigem Wege an uns gebrachten, Klagen und Be⸗ schwerden Unser Ohr zu verschließen gewohnt, deren schoͤnster Lohn es bisher gewesen, zu helfen, wo Wir vermochten, sind jetzt ge⸗ zwungen, die Huͤlfsmittel, welche Wir mit ernster Anstrengun herbeigezogen haben, um die zu Unserer Betruͤbniß das Lan druͤckenden Leiden zu lindern, die Kraͤfte des Staates, welche zu dessen Wohl benutzt werden sollten, auf den Schutz der . chen Ruhe und Sicherheit der ruhigen Buͤrger gegen ihre auf⸗ ruͤhrerischen Bruͤder zu verwenden. Es hat Uns tief geschmerzt, die unter allen Stuͤrmen des nahen und fernen Auslandes sich stets gleich gebliebene Liebe zur Ordnung in Unserm Vaterlande wanken zu üen. Wir haben indeß das Vertrauen in den guten Sinn der großen Mehrzahl des getreuen Volkes nicht aufgegeben und halten Uns uͤberzeugt, daß dasselbe die verbrecherischen Rath⸗ schlaͤge von sich abwersen werde. Unsere Pflicht aber erheischt es, des Koͤnigs Unterthanen aufzufordern, die alte Treue zu bewah⸗ ren, in der Ueberzeugung von den liebevollen Absichten der Re⸗ gierung nicht irre zu werden, auf gesetzlichem Wege Huͤlfe zu suchen, nicht auf sich und ihre Mitbuͤrger das von inneren Un⸗ ruhen nicht zu trennende unabsehbare Elend zu laden, nicht gaͤnz⸗ liche Zugrunderichtung des schon erschuͤtterten Wohlstandes mit Gewalt herbeizufuͤhren, nicht die Strafen der Gerechtigkeit her⸗ vorzurufen. Wir sind stets und gern bereit, gerechten Beschwer⸗ den, nach angestellter Untersuchung, so weit die Mittel reichen, abzuhelfen. Auch jetzt noch werden Wir es verstehen, an den Orten, wo beklagenswerthe Unruhen stattgefunden haben und noch stattfinden, den Irregeleiteten von dem Schuldigen zu un⸗ terscheiden. Fortwaͤhrende Widersetzlichkeit aber wird Uns zur
Anwendung der aͤußersten Uns zu Gebote stehenden Mittel zur
Wiederherstellung der oͤffentlichen Ruhe zwingen; denn Unsere Pflicht und das Wohl des Landes gestatten nicht die Existenz ei⸗ ner Gewalt, die der gesetzlichen Regierung nicht unterthan seyn will. Hannover, den 12. Januar 1831. Köͤnigl. Großbritanisch⸗Hannoͤverscher zum Kabinets⸗Ministerium ½ verordneter General⸗Gouverneur und Geheime⸗Raͤthe. 1111A1AX1X“X“ ““ “
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Ferner enthaͤlt jenes Blatt folgende, an die Universttaͤt Goͤttingen ergangene Verfuͤgung: 8
„Wilhelm der Vierte, von Gottes Gnaden Koͤnig des vereinigten Neichs Großbritanien und Irland ꝛc, auch Koͤnig von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Luͤneburg ꝛc. ꝛc. Da die Einwohner Unserer Stadt Goͤttingen, welche von Uns und Un-⸗ sern Vorfahren an der Regierung mit zahllosen Wohlthaten uͤber⸗ haͤuft ist, wider die gesetzlich bestehende Ordnung undankbar sich aufgelehnt und unter truͤgerischen Vorwaͤnden eigenmaͤchtiger Weise einen sogenannten Gemeinde⸗Rath gebildet und ohne Er⸗ laubniß ihrer Obrigkeit eine Buͤrgergarde errichtet haben, mit den hierdurch entstandenen unruhigen Bewegungen eine irgend erfolgreiche Betreibung der Studien aber nicht zu vereinigen ist; so finden Wir Uns bewogen, die Vorlesungen an Unserer Uni⸗ versitaͤt hiermit vorerst bis Ostern zu schließen, und befehlen allen Professoren und Lehrern, der Fortsetzung derselben von Stund an sich zu enthalten. Zugleich befehlen Wir allen zu Goͤt⸗ tingen studirenden Hannoͤverschen Unterthanen, die dortige Stadt unverzuͤglich zu verlassen, unter der Verwarnung, daß alle diejenigen, welche diesem Unseren Befehle zuwider dessenung each⸗ tet daselbst zuruͤckbleiben sollten, einer jeden Aussicht auf eine Anstellung im oͤffentlichen Dienste des hiesigen Koͤnigreichs, in welchem Fache es auch seyn sollte, fuͤr immer verlustig seyn sol⸗ len. Nicht minder fordern Wir auch alle in Goͤttingen studi⸗ rende Auslaͤnder auf, aus dortiger Stadt ohne Aufschub sich zu entfernen, da nach erfolgter Schließung der Vorlesungen die Ver⸗ anlassung ihres dortigen Aufenthalts aufgehoͤrt hat und Wir ihr laͤngeres Verweilen daselbst, so wie ihr Anschließen an die Buͤr⸗ ergarde, nur als eine strafbare Theilnahme an den aufruͤhreri⸗ . Bewegungen der sich auflehnenden Buͤrger und Einwohner der Stadt Goͤttingen wuͤrden betrachten koͤnnen. — Wir beauf. tragen den akademischen Senat Unserer Georg⸗Augusts⸗Universi⸗
taͤt, dieses saͤmmtlichen Studirenden foͤrdersamst zu eroͤffnen und
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