1831 / 19 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 19 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

8 und bedaure es schmerzlich, auch ist, in Uebereinstimmung mit den

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Ihr Wahlspruch seyn! Belgien beschwoͤrt Sie darum. Mit ihm wnnen Sie dieses Land vielleicht von den Uebeln retten, die es bedrohen, und so das Lob sich verdienen, nach welchem allein gute Buͤrger geizen duͤrfen. Voll Vertrauen auf Ihre Einsich⸗ ten, auf, Ihre Vaterlandsliebe, verharren wir mit hoher Ach⸗ tung ꝛc. „J. R. Lambermont. N. Goffin. H. Lafleur. P. Massart. J. Bolsée. J. Bomal. B. Berniere. Ti⸗ tulair et Comp. P. L. Namur. J. N. Lefeore. Ern. De⸗ change. Heptia⸗Dechange. Noirfalize⸗Bronckart. Rece⸗ veur. J. J. Systermans. F. Jongen und Delrez. L. Kinkin. Charlot Bronn. Ch. Jonckers. A. Gavage. P. Lambotte. F. Chainaye⸗Disery. J. J. Delarge. Lépouse Jos. Co⸗ chaux. Dné. Discry. J. Bernard. J. J. Francotte. N. Gof in. Piret und Lefebvre. J. J. Hontoy. P. L. Pypers. J. F. J. Goffin. Martial⸗Ronge. G. A. Lamarche. Le⸗ dour. Gerard Demet. J. J. Desecry. T. J. Lambert. Veuve F. Lhoest⸗Beauduin. Urbain Fossoul. H. Legros. J. P. Marchez. A. Simonis. A. Discry. C. J. Grisard. Humblet⸗Thirard. B. Lafleur. F. G. Echement. Watrin⸗ Dardespinne. J. Renard. J. Heptia. Burdo⸗Stas und Comp. A. J. Deneff. Watrin⸗Gomrée. Clement Francotte. L. J. Rodberg. Deribegucourt. L. Elias. E. Renard. Carlier⸗Demet. G. Lafleur. G. J. Delabrassinne. Van⸗ dermosen. Parfondry, Aine. E. A. und H. J. Maquinay, frères. Hri. Libert. De Rossius. B. Montulet. M. J. Lhonneur. J. J. Massart. J. L. De Lhonneur, fils. P. Neuville. Mouton. Guilmot. H. J. Londot. Edourt Hauzeur. F. C. Mosselman. J. F. Bourdau. De Blere⸗ Dupont. J. J. Tilman. T. Corbesier. J. N. Dupont N. Mar. Lesoinne. H. Detige. Kemlin H. J. Malaise. Le⸗ llievre. H Debouny⸗Cajot. N. J. Goffart. J. J. Guilmin. L. Beaudrihaye et krères. F. Spineur. Spineur et Moyse. F. T. Dubois. J. Beaudrihaͤye. C. J. Davreur. J Spermens. Fred. De Sauvage. Ch. Behr. Veuve Dubois⸗Dandrimont. J. M. Orban et fils. J. Drion⸗Libert. D. D. Gavage. X. J. Phafflaire. Bethune⸗Fassin. Forgeur. H. Gilman. F. Deboubers, lils. J. N. David. S. J. Pirard. J. P. Gerard. J. J. Deprez. J. M. H. Lemaire. L. Frins⸗Beaudrihgye. Vanzuylen⸗Constant. Ch. Constant. lorent Martial. H. J. Dumoulin. J. Lazarus. Veuve emet. P. J. Renard. Pinsmay. B. Horne. J. Behr. L. D. Collard. Fred. Braconnier. W. M. Raick. Pouec Lt. Stas, N. Cerfontaine. D. S. Joiris. Corbe⸗ sier, frères. L. A. J. Rodberg. Jean Libert. Franc. Ho⸗ nin. L. Lhoest. B. J. Collette. L. Collette. J. J. Collette⸗Beco. Jos. et C. Begasse. Nicslas De Sauvage. Ch. Dubois. J. J. Bellefroid. D. Beyne, lils. Ras⸗ gquinet. Baud. Coison. J. J. Thonard. Pierard. Veuve Dallemagne⸗Elias. H. Dessain. J. B. Ronge, fils. T. Beaujean. Aug. Doreye, fils. H. Beurkens. J. Franquet. Ch. Rossius. C. J. Mean. C. J. Cleinge, ꝛc. ꝛc. ꝛc. Luͤttich, den 6. Dez. 1830.

Waablsnd.

Hannover, 15. Jan. Folgendes sind die beiden (in 1sten Beilage erwaͤhnten) Proclamationen:

Mr. 1.) 8 Adolphus Frederick, Koͤnigl. Prinz von Großbritanien, Her⸗ zog von Fambridge⸗ Herzog zu Braunschweig und Luͤneburg, Ge⸗ neral⸗Gouverneur des Koͤnigsreichs Hannover. Buͤrger und Ein⸗ wohner von Goͤttingen! Eure Deputirte werden Euch die Ant⸗ wort mitgetheilt haben, welche Ich ihnen auf die Mir vorgetra⸗ genen Wuͤnsche gegeben habe. Außerdem aber muß Ich, noch ein ernst warnendes Wort zu Euch reden. Buͤrger von Goͤttin⸗ en! bedenkt wohl, wozu Ihr Euch entschließt! Keine Stadt im oͤnigreiche hat mehrere Zeugnisse der Koͤnigl. Huld und Gnade aufzuweisen, als die Eurige. Mit nie ermuͤdender Sorgfalt und Koͤnigl. Freigebigkeit hiegten Hannovers Fuͤrsten die Georg⸗Au⸗ gusts⸗Universitaͤt. Ihr Glanz, ihr Flor war die Grundlage Eu⸗ res Wohlstandes. Schwer ist der Druck der Zeit, Ich weiß es

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naͤdigsten Absichten Meines Koͤnigl. Bruders, Mein ganzes treben dahin gerichtet, die Noth zu lindern und die Last des Landes zu erleichtern; aber kein Ort im Koͤnigreiche empfand diesen Druck weniger, als der Eurige, denn beruͤhmte Lehrer und ausgezeichnete Anstalten in Eurer Stadt zo⸗ gen fortdauernd eine zahlreiche Jugend in Eure Mitte. uch ist keine Beschwerde Eurer Buͤrgerschaft an die Regierung elangt, vielmehr ist diese unaufgefordert damit beschaͤftigt, Eurer aͤdtischen Verfassung und Verwaltung eine zeitgemaͤßere Ein⸗ richtung zu geben. Und Ihr, auf deren Dankbarkeit und Treue Euer Konig zuversichtlich glaubte zaͤhlen zu duͤrfen, Ihr greift

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nannten Gemeinde⸗Raths, Eure eigenmaͤchtige Bewaffnung mit der Absicht, den Truppen Eures Koͤnigs fich. sn widersetzen, ist Auflehnung wider die gesetzliche Ordnung, ist Aufruhr. Gern will Ich zwar glauben, daß die uͤberwiegende Mehrzahl unter Euch nur im Irrthum befangen, nur von einzelnen Wenigen mit fortgerissen ist; ja, daß bei Vielen nur die Besorgniß fuͤr die Sicherheit ihres Eigen⸗ thums die Veranlassung gewesen seyn mag, den Uebrigen sich anzu⸗ schließen, und daß bei den Meisten von Euch, das Gefuͤhl der dankbaren Erinnerung an die vielfachen Beweise der Gnade Eu⸗ res Landesherrn noch nicht hat erstickt werden koͤnnen; aber eilet, von Eurem Irrthume zuruͤckzukommen, und lasset Euch nicht in den Abgrund hineinstuͤrzen, der vor Euren Fuͤßen sich oͤffnet. Buͤrger und Einwohner von Goͤttingen! vernehmet nochmals Meine Aufforderung und Warnung! gaßt die Euch verstattete Frist nicht voruͤbergehen, eilet vielmehr, Eure Unterwerfung zu erklaͤren und die Truppen Eures Koͤnigs in Eurer Stadt aufzu⸗ nehmen. Ich werde, nachdem dieses geschehen, gern bereit seyn, in Eure Mitte Mich zu begeben, Eure Wuͤnsche anhoͤren und sie zu dem Throne Eures gnaͤdigsten Koͤnigs gelangen lassen. Vertrauet Seiner Huld, Seiner Gnade, Seiner Weisheit. Folgt Ihr aber dieser Meiner Aufforderung und War⸗ nung nicht, oder ist Eure Unterwerfung nicht vollstaͤndig und unumwunden, wie Ich sie vorgeschrieben, so werden die Trup⸗ pen Eures Koͤnigs vor Eure Stadt ruͤcken und die Gewalt der Waffen wird ihnen die Thore oͤffnen, die Ihr ihnen treubruͤchig verschließt. Mit blutendem Herzen habe Ich hierzu die Befehle ertheilt, die Meine Pflicht Mir zum Gesetze macht; denn Eure Stadt ist Mir lieb, und gern gedenke Ich der frohen Jahre, die Ich in Eurer Mitte verlebte. Oft habt Ihr Mir Versicherun⸗ en Eurer Liebe und Treue gegeben. Jetzt bewahrheitet dieselbe. keihet nicht ferner Gehoͤr den Stimmen derjenigen, die zum Be⸗ harren im Aufruhre Euch reizen; sie haben nicht das wahre Beste Eurer Stadt und Buͤrgerschaft vor Augen, sondern bereiten Eu⸗ rer Ruhe und Eurem Wohlstande ein sicheres Verderben. Hoͤret vielmehr auf Meine Euch vaͤterlich warnende Stimmen Buͤrger und Einwohner von Gottingen! kehret um zur Treue und zum Gehorsam gegen Euren Koͤnig und Landesherrn! oͤffnet Seinen Truppen die Thore! Wo nicht, so komme uͤber Euch das Blut, welches fließen wird, uͤber Euch der Ruin Eurer jetzt bluͤhenden Stadt und die Aufruͤhrer treffe die volle Strenge der richtenden Gerechtigkeit. Ich befehle dem Magistrate und der Polizei⸗Kommission der Stadt Goͤttingen, diese Proeclamation so⸗ fort an allen Straßen⸗ Ecken und oͤffentlichen Plaͤtzen anschlagen und Haus bei Haus vertheilen zu lassen, auch unverzuͤglich die Buͤrger⸗De⸗ putirte und Gilde⸗Vorsteher zusammen zu rufen, und mit ihnen vereint zu berathen, was ihr geleisteter Huldigungseid, ihre Pflicht und das wahre Wohl der Stadt gebieterisch von ihnen erheischen.

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Hannover, den 13. Januar 1831.

Adolphus Frederick, ne 0⸗ Prinz von Großbritanien Herzog von Cambridge, Herzog zu Braunschweig und Luͤneburg, Gencral⸗Gouverneur des Koͤnigreichs Hannover. Große Ge ren nahen sich der dortigen Stadt, wenn deren Einwohner, eingedenk der zahllosen Wohlthaten, welche sie von ihrem Lan⸗

desherrn empfingen, im Aufruhre starrsinnig beharrend, den Be⸗ dingungen sich nicht unterwerfen, welche Ich ihnen vorgezeichnet habe. Fuͤr Euch, Meine jungen Freunde, ist uͤberall kein Grund jum laͤngern Verweileu vorhanden. Durch die Verordnung vom 11. d. sind die Vorlesungen der Universitaͤt und Ihr seyd aufgefordert und angewiesen, die Stadt sofort zu verlassen und in Eure Heimath L“ Eilet, die Auf⸗ forderung zu folgen; eilet, Euch loszusagen von einer Sache, die Euch frem ruͤhrerischen eees der sich auflehnenden veraner! Waget n

dersetzen; Ihr wuͤrdet eine schwer zu buͤßende laden! Und Ihr, die Ihr aus anderen Staaten Augusta kamet, um Euren Geist auszubilden,

Buͤrger. Hanno⸗ Schuld auf Euch auf die Georgia

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lohnet ihr nicht mit

schwarzem Undanke. Denn Ihr irret,

. wenn Ihr glaubt, da Euer Beistand der Universitaͤt, Iorg daß

der Stadt und den Buͤrgern zum Frommen gereichen koͤnne. Er kann nur zu deren und Eurem Verderben fuͤhren. Erfolgt die freiwillige Unterwerfung der Stadt nicht, so wird die Gewalt der Waffen eintreten. Drohet dann auch. Euch Gefahr, so habt Ihr selbst es verschul⸗ det. Ich habe Euch gewarnt. Gedenket der Hei⸗ math, gedenket des Kummers und der Trauer, die Ihr durch laͤngeres Verbleiben Euren Familien bereitet. Hoͤret auf Mei⸗ nen vaͤterlich⸗-warnenden Ruf! Verlasset Alle eiligst die Stadt und kehret in Eure Heimath zuruͤck. Hannover, den 13. Jan. 1831. Adolphus Freéederick.

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An die Studirenden auf der Un

um Aufruhr! Denn, wie auch Euer Verfahren von Euren Ver⸗ fahrern Euch vorgespiegelt seyn mag, die von Euch eigenmaͤchtig

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i⸗ versttaͤt Goͤttingen.

fuͤr geschlossen erklaͤrt

ist, und von der strafbaren Theilnahme an den auf.

wider den Willen der Obrigkeit geschehene Einsetzung eines soge⸗

cht, den Truppen Eures Koͤnigs Euch sa EIIuM“

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. miliche Nachrichten.

Kronik des Tages. pnn 86G Des Koͤnigs Majestaͤt haben geruht, den bisherigen Re⸗ gterungsrath Schlick zu Humbinnen zum Ober⸗Regierungs⸗ rath und Dirigenten der Abtheilung fuͤr Domainen, Forsten

und direkte Steuern bei dem Regierungs⸗Kollegium daselbst

u ernennen. . 18 Se. Maj. der Koͤnig haben dem Schlossermeister Eduard Heymann hierselbst den Titel eines Hof⸗Schlossers beizule⸗

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IS 3 3 8 2 8 i. as . 41 E111“ itungs⸗Nachrichten.

8* Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vo

Januar wurden die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen der Zusammenstellung der Assisenhoͤfe fortgesetzt. Das in der vorhergehenden Sitzung in Vorschlag gebrachte Amen⸗ dement des Herrn Salvandy, wonach die zu den Assisen zu berufenden Mitglieder der Koͤnigl. Gerichtshoͤfe nach der Reihefolge durch eine besondere Kommission, bestehend aus dem ersten Praͤstdenten, den Kammer⸗Praͤsidenten und dem Aeltesten der Raͤthe des detreffenden Koͤnigl. Gerichtshofes, ernannt werden sollten, wurde nach einigen Bemerkungen der Herren Mestabier, Kerbertin und Agier verworfen. Ein Gleiches geschah mit fuͤnf andern Amendements, wovon das eine von der Kommission und die vier andern von den Herren Kerbertin, Caumartin, Jacauinot de Pampelune und Martin herruͤhrten; sie wurden saͤmmtlich verworfen. Man ging hierauf zu dem 3ten Artikel des urspruͤnglichen Gesetz⸗ Entwurfes üͤber, wonach die Entscheidung der Jury kuͤnftig mit 8 gegen 4 Stimmen erfolgen soll. Die Herren Mar⸗— tin und Laisné de Villevsque verlangten eine Maäjori⸗ tat von 9 gegen 3 Stimmen und die Herren Dumont de St. Priest, Gaujal und v. Tracy die Einmuͤthigkeit, Ersterer in allen Faͤllen, die beiden Andern aber nur dann, wenn von der Eutscheidung die Todesstrafe ab⸗ hinge. Der Minister des oͤffentlichen Unterrichts machte die Bemerkung, daß, wenn das Gesetz zur Verur⸗ theilung oder Freisprechung die Einmuͤthigkeit erheischen wollte, die Entscheidung immer nur ein Resultat der Zuge⸗ staͤndnisse und der Schwaͤche, mithin unwahr und unmora⸗ lisch, seyn wuͤrde. In demselben Augenblicke, fuͤgte er hinzu, wo man in England daran denke, das Gute und Weise der Franzoͤsischen Gesetzgebung in die dortige zu uͤbertragen, muͤsse man nicht aus der Englischen Gesetzgebung gerade das⸗ jenige entnehmen wollen, was sie Untaugliches enthalte. Nach⸗ dem der Antrag des Hrn.. * or fen worden, trat Hr. Gaujal zur Vertheidigung des seini⸗ gen auf. Niemand, meinte er, koͤnne in Abrede stellen, daß, um die Todesstrafe anzuwenden, eine Art von Unfehlbarkeit nothwendig sey; eine solche lasse sich aber nur annehmen, wenn die Meluungen einstimmig waͤren; Einige behaupteten zwar, daß eine solche Einmuͤthigkeit nie erzielt werden wuͤrde, sobald die Geschworenen wuͤßten, daß von ihrer Entscheidung die Todesstrafe abhinge; diese Ansicht sey inzwischen, wie er aus eigener Erfahrung wisse, vöͤllig ungegruͤndet; er selbst habe mehrmals in einer Assise den Vorsitz gefuͤhrt; zwelmal sey die Todesstrafe zuerkannt worden, und beide Male sey die Entscheidung der Jury einstimmig gewesen. Herr von Tracy sprach sich ganz in derselben Weise aus; nur daß er eine andere Abfassung des Artikels in Antrag brachte;

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Dumont de St. Priest verwor⸗

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Berlin, Mittwoch den 19ten J

1113“*“ 1““ “*“ in Faͤllen, wo die Geschwornen nicht einmuͤthig waͤren, wollte er, daß man die der Todesstrafe zunaͤchst stehende Strafe verhaͤnge. „In dem Interesse der Menschheit“, aͤußerte er, „verlange ich, daß die schreckliche, nicht wieder gut zu ma⸗ chende Strafe des Todes nicht ferner leichthin zuerkannt werde. Noch nie habe ich die Nothwendigkeit dieser Strafe beweisen hoͤren, ohne mich der Worte jenes Fanatikers des Mittelalters zu erinnern, der in dem furchtbaren Kriege gegen die Albigenser rief: „„Toͤdtet nur immerzu, Gott wird die Gu⸗ ten schon herauszufindem wissen!““ Diese Worte fuͤhren mir zugleich diejenigen eines nur allzuberuͤhmten Publizisten (Hrn. v. Bonald) ins Gedaͤchtniß zuruͤck, der bei den Berathungen uͤber das Sakrilegiums⸗Gesetz unter Anderm aͤußerte, daß ein Todes⸗Urtheil nur ein Urtheil in 1ster Instanz sey, und daß die Angeklagten dadurch vor ihren nartuͤrlichen Richter gewiesen wuͤrden. Nach meiner innigen Ueberzeugung hat die Gesellschaft das Recht nicht, einen Angeschuldigten am Leben zu strafen; mindestens verlange ich aber, daß die To⸗ desstrafe niemals ausgesprochen werde, wenn die Jury nicht ein⸗ stimmig gewesen ist. Der General Lafayette sprach sich uͤber den Gegenstand folgendermaßen aus: „Der konstituirenden Ver⸗ sammlung verdanken wir die Geschwornen⸗Gerichte. Nach einer langen Debatte, worin Mehrere die Einmuͤthigkeit zu einem Urtheilsspruche verlangten, entschied man sich endlich fuͤr eine Maoritaͤt von 10 gegen 2 Stimmen. Von der Abschaffung der Todesstrafe wollte die konstituirende Versammlung nichts wysen; die Folge davon war, daß die Institution der Jury bald wieder umgestuͤrzt und die Guillotine in ganz Frankreich umhergefuͤhrt wurde. Die Versuche, die unter Napoleon ge⸗ macht wurden, um den Einfluß der Geschwornen⸗Gerichte zu schwaͤchen, sind Ihnen bekannt. Der Revolution von 1830 gebührt es, dem Beispiele der konstituirenden Versammlung zu folgen und die Zahl 10 gegen 2 wieder herzustellen. Was den Vor⸗ schlag des Hrn. v. Tracy anbetrifft, so pflichte ich meinerseits demselben bei. Gesetzt, Einer unter uns, m. H. waͤre Zeuge, wie man einen Ungluͤcklichen zum Schaffotte fuͤhrte, der auf dem Wege dahin seine Unschuld betheuerte und mit einer Majoritaͤt von 8, 9, sogar 10 Stimmen kondemnirt worden waͤre; welche schmerzliche Empfindung muͤßte sich da nicht un⸗ serer, der Gesetzgeber, bemaͤchtigen, die wir uns sagen muͤß⸗ ten, daß ein Mensch, der von 2, 3 oder 4 Geschwornen fuͤr unschuldig befunden worden, nichtsdestoweniger nach dem Buchstaben eines von uns gegebenen Gesetzes zum Tode ge⸗ fuͤhrt wuͤrde!“ Hr. Girod crklaͤrte, daß er selbst zwar stets fuͤr die Abschaffung der Todesstrafe gestimmt habe; hiervon sey indessen in diesem Augenblicke gar keine Rede; es handle sich bloß um die Frage, welche Majoritaͤt nothwen⸗ dig sey, um ein Urtheil als richtig gelten zu lassen; nun be⸗ ruhten aber alle menschlichen Urtheile in Kriminal⸗Prozessen auf bloßen Wahrscheinlichkeiten, mithin auch die Einmuͤthig⸗ keit des Erkenntnisses; denn Niemand koͤnne dafuͤr ste⸗ hen, daß, wenn statt der 12 Geschwornen, die ein Urtheil gesprochen, 12 andere das Urtheil zu faͤllen gehabt haͤtten, dieses nicht vielleicht ganz anders ausgefallen waͤre. Aus diesen Gruͤnden glaube er 85 auch, daß selbst bei Verbrechen, worauf die Todesstrafe stehe, die erforderliche Stimmenzahl dieselbe, wie in allen uͤbrigen Faͤllen, seyn muͤsse. Hr. Renouard, Koͤnigl. Commissair, theilte diese Ansicht. Es gebe Manchen, meinte er, dem an seinem Leben weniger als an seiner Freiheit und seiner Ehre liege, und man duͤrfe sich daher in einem Falle nicht gewissenhafter als in den uͤbri⸗ gen zeigen. Hr. v. Tracy ergriff hierauf noch einmal das Wort und stuͤtzte sich zur Behauptung seiner Meinung auf einen unläaͤngst stattgefundenen Kriminal⸗Prozeß, wo ein Mensch, der nach der Entscheidung einer Jury zum Tode verurtheilt war, nachdem das Urtheil wegen eines Fehlers ein der Form kassirt worden, von einem andern Assisenhofe igesprochen . Ein solcher schlagender Widerspruch,

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