1831 / 21 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sun, 02 Jan 1831 18:00:01 GMT) scan diff

Am 1. Jan. erkrankten in Moskau an der Cholera 8 Personen; es genasen 7 und starben 4; am 2ten erkrankten 18; es genas 1 und 10 starben; am 3ten erkrankten 30; es genasen 6 und starben 19; am 4ten erkrankten 20: es ge⸗ nasen 8 und starben 20. Seit Anfang der Epidemie erkrank⸗ ten 6387 Personen; es genasen 2707 und starben 3586.

Der Minister des Innern macht bekannt, daß die Cho⸗ tera im Saratoffschen Gouvernement aufgehoͤrt hat und in Selgs g-8 die freie Verbindung mit demselben wieder her⸗ gestellt ist.

6 Odessa, 1. Jan. Am 27sten v. M. blieben hier 9 Cholerakranke uͤbrig; am 27sten und 28sten kamen 18 hinzu; 6 genasen und 4 starben; am 29sten waren 17 Kranke uͤbrig, von denen 5 si serten.

Waäarschau, 17. Jan. In der hiesigen Allgemei⸗ nen Staats⸗Zeitung liest man unter der Rubrik amt⸗ liche Nachrichten Folgendes: „Graf Jezierski, welcher am 13ten d. M. aus Petersburg zuruͤckgekehrt ist, hat Depe⸗

schen vom General Grabowski und Fuͤrsten Lubecki an den Difktator mitgebracht, so wie auch Denkschriften von den

Unterredungen, die zwischen Sr. Majestaͤt dem Kaiser und ihm stattgefunden haben, und andere Aktenstuͤcke, welche die auf

dieselben Grundsaͤtze, wie das an die Polen erlassene Mani⸗

fest, gestuͤtzte Antwort Sr. Majestaͤt enthalten. Allerhoͤchst⸗ dieselben haben sich nur unter den in Ihrer Proclamatlon erklaͤrten Bedingungen zu einer Beilegung der Sache geneigt erwiesen. Alle diese Papiere werden dem naͤchsten Reichs⸗ kcͤage vorgelegt werden.“

n Dasselbe Blatt meldet: „Der Feldmarschall Graf Diebitsch⸗Sabalkanski ist schon bet der in Litthauen zusam⸗ mengezogenen Armee angelangt. Nach Berichten aus Ma⸗ viampol sollen in dem 1 Melle von der Graͤnze entfernten Staͤdtchen Kronie naͤchstens 15 Regimenter Infanterie, 8

Buatterieen Artillerie, 2 Regimenter Dragoner und 2 Regi⸗ mmenter Kosacken von der Russischen Armee ankommen. Am

15ten d. sind 8 Kanoniere und Unteroffiziere der reitenden

Artillerie von der Abtheilung, welche nach Rußland abge⸗ schickt wurde, um Remontepferde herbeizuschaffen, in die Hauptstadt zuruͤckgekehrt. Die Russische Regierung hat alle Guͤter des Fuͤrsten Adam Czartoryski, welche derselbe in den ailten Russisch⸗Polnischen Provinzen besitzt, unter Sequestur gestellt.“

Der Diktator hat folgende Ernennungen vorgenommen:

den Senator Kastellan Graf Anton Ostrowski zum Befehls⸗

heaber der Warschauer National⸗Garde; den stellvertretenden

Staats⸗Referendar Graf Romanow Zaluski zum General⸗

Scecretair bei der Diktatur, von welchem Amte Alexander Krysinski auf sein eigenes Ansuchen entlassen worden ist; den Buͤrgerrath der Wojewodschaft Masowien, Adolph Schuch, zum Vice⸗Praͤsidenten der Hauptstadt, an die Stelle Anton Miajewski's, welcher ebenfalls auf sein Gesuch von seinem Amte entbunden ist; und den bisherigen Chef in der Direction der Verwaltungs⸗Angelegenheiten beim Ministerium des In⸗ nern, Michael Lewinski, zum stellvertretenden General⸗Di⸗

rektor dieser Abtheilung.

Auf Befehl des Diktators sind die Regiments⸗Befehls⸗ heaber⸗Stellen auf beiden Ufern der Weichsel aufgehoben und an deren Statt, um die Ausruͤstung mehr zu beschleunigen, die HObliegenheiten der Regiments⸗Chefs 4 Generalen uͤbertragen worden, von denen ein Jeder die Ober⸗Aufsicht uͤber 2 Wo⸗ jewodschaften erhalten hat. 8* Bei der neulichen Musterung der Universitaͤts⸗Garde wurde derselben eine Belobung von Seiten des Diktators vorgelesen und dem bisherigen Chef derselben, Professor

Schhirma, fuͤr seine Verdienste um die Organisation derselben

gedankt, so wie auch die Versicherung ertheilt, daß er in ei⸗

nem anderen Zweige des Staatsdienstes angestellt werden sbolle. Das Corps dieser Garde wird seinen Namen aͤndern und von nun an „Feld⸗Garde!“ heißen.

3n Vor einigen Tagen starb hierselbst der Doktor der Me⸗

dizin und Chirurgie, Baron Girardeau, welcher fruͤher in der Franzoͤsischen Garde angestellt war. 20 ersonen, welche aus dem Lublinschen in der Haupt⸗ stadt angekommen sind, sagen aus, daß sich der Buͤrgermei⸗ ster zu Dubienka gegen die jetzige Ordnung der Dinge im Koͤnigreiche Polen erklaͤrt, die Kokarden abzulegen befohlen und mehrere die Revolution beguͤnstigende Individuen habe verhaften lassen. In Bezug auf die von vielen Seiten her gemachten Forderungen und Anspruͤche auf das zuruͤckgelassene Vermoͤ⸗

8 88 8 8 . 8 2 8 2*

welche schon durch den

t as derjenigen Russen, die sich dermalen aus Polen entfernt haben, ist von dem Municipal⸗Rath eine Verfuͤgung getroffen

8

8 1“] 1161“ 1““ B worden, vermoͤge welcher ein fuͤr jeden Stadt⸗Bezirk abgeord⸗ netes Buͤrger⸗Comité mit Zuziehung eines Rechts⸗Gelehrten

die von Eigenthuͤmern oder Glaͤubigern in dieser Hinsicht Sobald sich ein Ei⸗

eingereichten Eingaben untersuchen soll.

genthuͤmer oder von ihm Bevollmaͤchtigter um Herausgabe

solcher zuruͤckgelassenen Gegenstaͤnde meldet, soll ihm dieselbe

nach gehoͤriger Legitimirung, und wenn kein Beschlag darau gelegt ist, bewilligt und der Empfangsschein dem Municipal⸗ Rath eingehaͤndigt werden. sie ihre Forderungen auf gerichtlichem Wege zu verfolgen. Diejenigen Quartiere, deren Eigenthuͤmer die von den Miethern hinterlassenen Gegenstaͤnde nicht fuͤr hinreichende Buͤrgschaft halten, werden entsiegelt und das Eigenthum der Russen dem Wirth unter verantwortliche Aufsicht gegeben. Alle Hinterlassenschaft, zu der sich innerhalb 30 Tagen kein Anspruchs⸗Berechtigter gemeldet hat, wird oͤffentlich verkauft

und das dafuͤr eingenommene Geld in der Polnischen Bank

niedergelegt werden.

Den Russischen Offizieren, welche sich i Koͤnigl. Schloß

befinden, und denen es fruͤher erlaubt war, zu Besorgung ihrer Angelegenheiten auszugehen, ist, dem Warschauer Kurier zufolge, jetzt jede Entfernung aus ihrer Wohnung streng verboten.

Der Warschauer Zeitung zufolge haben die in Paa,..1—

Melden sich Glaͤubiger, so haben

ris befindlichen Polen dem Diktator vor kurzem eine Adresse

eingesandt, worin sie ihre Beipflichtung zu allen Verordnun⸗ gen desselben und des Reichstages zu erkennen geben.

Ein hiesiges Blatt, der gewissenhafte Pole, will

mit Bestimmtheit wissen, daß die Regierungs⸗Kommission der Finanzen dieser Tage die dringende Verordnung an die Wo⸗ jewodschafts⸗Kommissionen erlassen habe, mit dem Verkauf von Regierungs⸗Guͤtern augenblicklich einzuhalten und sich fernerhin in keine Kontrakte uͤber dergleichen einzulassen.

Die Professoren des polytechnischen Instituts haben eine Anweisung zur Anfertigung von Salpeter herausgegeben,

ruck bekannt gemacht ist. 289,

Nachrichten aus Alexota, welche die Warschauer Zeitung mittheilt, melden, daß der Niemen unterhalb Po⸗ niemon und Kauen, zwischen Kidule von Polnischer und Georgenburg von Russischer Seite, feststehe; doch sey das Eis zum Uebergange noch zu schwach.

Der fruͤhere General⸗Post⸗Direktor Suminski hat sich von Warschau entfernt, um sich auf seine bei Ploek belegenen Guͤter zu begeben.

Es erscheint jetzt in Warschau auch ein Blatt fuͤr die Bekenner des Mosaischen Glaubens, unter dem Titel: „De

Prinhe Iractte e. PeFesgiremes ArLbe W1111“

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Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 12. Januar wurde die allgemeine Berathung uͤber den Gesetz⸗ Eutwurf wegen der Verwendung des Tilgungs⸗Fonds fort⸗ gesetzt. Herr Sevin⸗Moreau sprach zu Gunsten dessel⸗ ben. „Der Tilgungs⸗Fonds,“ aͤußerte er unter Anderm, „muß so operiren, daß er in gewoͤhnlichen Zeiten dem Darleiher gestattet, ohne Verlust und sogar mit Vortheil zu dem Wie⸗ derbesitze der dem Staate anvertrauten Kapitalien zu gelan⸗ gen. Außerordentliche Zeiten muͤssen nothwendig auch den Cours der Staatspapiere hinabdruͤcken. In solchen Faͤllen aber muß der Tilgungs⸗Fonds einen Stillstand zu bewirken suchen und den Staats⸗Glaͤubigern zu einem moͤglichst nahe bevorstehenden neuen Steigen des Courses Hoffnung machen. Aus diesen Gruͤnden glaube ich, daß wir diejenige Bestim⸗ mung des uns vorliegenden Gesetz⸗Entwurfes annehmen muͤs⸗ sen, wonach zur Tilgung der Staats⸗Schuld nicht nur die durch das Gesetz vom 25. Maͤrz 1817 dem Amortisations⸗ Fonds uͤberwiesenen 40 Millionen, sondern auch die seit dem Gesetze vom 28. April 1816 zuruͤckgekauften Renten im Be⸗

trage von 37 ½ Millionen, nebst einigen andern Aktivis, wo⸗ durch die Gesammt⸗Summe

sich auf circa 80 Millionen stellt, verwendet werden sollen.“ Der Redner schloß, in⸗ dem er sich verschiedene Amendements vorbehielt. Herr Baillot machte den Vorschlag, die 5procentige Rente nur einzuloͤsen, wenn sie unter Pari stehe, sobald sie aber den Pari⸗Cours uͤberstiegen habe, die zur Einloͤsung 8..g be⸗ stimmte Summe zuruͤckzuhalten und jaͤhrlich zweimal fuͤr drei Millionen dieser Rente zu verloosen, mit der ersten Verloo⸗ sung aber am 2. Januar 1832 vorzuschreiten; der Redner sprach bei dieser Gelegenheit die Hoffnung aus, daß, wenn, wie solches allen Anschein habe, der innere und äaͤußere Friede nicht gestoͤrt werden sollte, die Fprocentige Rente bald wieder uͤber Pari und die Zprocentige auf 75 pCt. kommen wuͤrde. Zugleich gab er folgende Uebersicht von dem Betrage der inskribirten Staatsschul am 1 Dezember v. J.:

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E28] 126,432,437 Fr. in 58 Renten z. Kapital v. 2,528/648,000 Fr.

2) 1,025,345 Fr. in 42 8 Renten z. Kapitalv. 22,784,000 Fr. 3) 3,073,180 Fr. in 48 Rentenz. Kapital v. 76,829,000 Fr. 88 4) 37,406,489 Fr. in 33 Rentenz. Kapital v. 1,236,883,000 Fr. 7167,637,451 Fr. zum Kapital von 3,865,144,000 Fr.

Zur Einloͤsung dieser Schuld, mit Ausnahme der Aprocenti⸗

ggen Rente, die ihren besondern Tilgungs⸗Fonds hat, wuͤrde nnun, wie Hr. Baillot bemerkte, die obige Summe von etwa 80 Millionen Fr., woraus der allgemeine Tilgungs⸗Fonds in diesem Augenblicke besteht, in folgender Weise verwendet werden: 8 1

Rente 18,013,000 Fr.

1as h24

80,000,000 Fr. „Wollte man“, aͤußerte der Redner am Schlusse seines Vortrages, „diese bedeutende Summe allein auf die 3proc. Reute agiren lassen, so wuͤrde der Cours dieses Papiers sich rasch und ohne irgend ein Verhaͤltniß mit seinem wahren Werthe heben. Dieses erkuͤnstelte Steigen wuͤrde auch an dden uͤbrigen Handelsplaͤtzen von Europa ein aͤhnliches Stei⸗ ggen bewirken; wir wuͤrden sonach den Spekulanten Thuͤr und Thor oͤffnen, eine Reaction waͤre unvermeidlich, wie ssiie es immer bei Finanz⸗HOperationen ist, die den Kreis der vernuͤnftigen Berechnung uͤberschreiten, und mit dem Ruine manches Privatmannes wuͤrde allmaͤlig auch wieder deer oͤffentliche Kredit sinken. Die Fonds⸗Spekulanten, m. He., gleichen allen uͤbrigen Spielern; so lange das Gluͤck ih— nen laͤchelt, geht das von ihnen gewonnene Geld von Hand iini Hand; sie sind thoͤricht genug, es eben so leicht auszugeben, wiee sie es verdient haben. Weist aber das Gluͤck ihnen den Rucken, so ist ploͤtzlich alles Leben erloschen; nicht mehr mit dem erworbenen Gelde (dieses ist laͤngst durchgebracht), nein, mit seinen Kapitalien, mit jeinem gesammten Ver⸗ moͤgen dezahlt der Verlierende seine Schulden, wenn er sie uͤberhaupt bezahlt, und geraͤth zuletzt an den Bettel⸗ stab. Dieses, m. H. waͤren die traurigen Folgen, die wir vpon der Zukunft zu erwarten haͤtten, wenn wir das Spiel in Staats⸗Effekten beguͤnstigen wollten; zur Vermeidung der⸗ selben wuͤnschte ich, daß Sie meinen obigen Vorschlag annaͤh⸗ men.“ Hr v. Boisbertrand ließ sich in eine ausfuͤhrliche Untersuchung uͤber die Art und Weise, wie der Tilgungs⸗Fonds seit seiner Stiftung im Jahre 1816 verwendet worden, ein und stimmte zuletzt zu Gunsten des von der Regierung vor⸗ gelegten Gesetz⸗Entwurfes, wenn gleich, wie er sich aͤußerte, derselbe noch Manches zu wuͤnschen uͤbrig lasse. Die politi⸗ sscche Gesinnung des Redners, welcher bekanntlich auf der rech⸗ ten Seite der Kammer sitzt, bewog ihn, gleich vorweg zu er⸗ klaͤren, daß es in der Verwaltung eines großen Landes Fra⸗ gen gebe, denen gegenuͤber jeder Meinungs⸗Zwiespalt ver⸗ schwinden muͤsse; hierunter gehoͤre namentlich Alles, was die Finanzen betreffe, weshalb auch in England die Opposition ihre Angriffe einstelle, sobald es sich von einem so hoch wich⸗ tigen Gegenstande handle. Hr. Anisson⸗Duperron, wel⸗ cher nach Hrn. Boisbertrand die Rednerbuͤhne bestieg, sprach so leise, daß der groͤßte Theil seiner Rede fuͤr die Versammlung verloren ging; nur so viel konnte man daraus entnehmen, daß er das Princip des vorliegenden Gesetz⸗Entwurfes lobte, mehrere der vorgeschlagenen Mittel zur Ausfuͤhrung desselben aber fuͤr unzulaͤssig hielt. Hr. Thiers, Koͤnigl. Commissair, sprach sich im Wesentlichen folgendermaßen aus: „Die Ih⸗ nen vorliegende Frage ist eine der wichtigsten, die es geben kann. Es handelt sich hier darum, ob Sie sich den Kredit eceerhalten wollen, oder nicht; im erstern Falle beduͤrfen Sie eines Tilgungs⸗Fonds, im zweiten nicht. In Frankreich und in England ist der Kredit auf verschiedene Weise angefochten worden; uns macht man den Vorwurf, daß wir fuͤr die Er⸗ haltung desselben nicht genug gethan haͤtten, da wir sonst nicht seit einem Jahrhundert drei große Staats⸗Bankerotte ggemacht haben wuürden. England dagegen hat zwar eine furchtbare Staatsschuld; in demselben Maße aber, wie diese zugenommen hat, ist auch der Tilgungs⸗Fonds gewachsen, so daß, obgleich die Regierung ihren Kredit in reichlichem Maße benutzt hat, von einem Staats⸗Bankerotte doch seit den letzten 55 Jahren nicht der leiseste Schein vorhanden gewesen ist. Daß fuͤr außerordentliche Faͤlle die gewoͤhnlichen Steuern nicht ausreichen, ist erwiesen; man muß also zu Anleihen seine Zuflucht nehmen; um dies aber zu koͤnnen, muß man sich den Kredit erhalten. Ge⸗ setzt es staͤnde uns ein Kxrxieg bevor, so wuͤrden wir sofort einer Summe von zwei bis dreihundert Millionen beduͤrfen; wie ließe diese sich aber durch eine Steuer⸗Erhoͤhung aufbrin⸗ gen, da das Volk schon jetzt uͤber die hohen Auflagen klagt?

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1u 8 8 8 Ist es nicht vernuͤnftiger, daß man sich an die Kapitalisten wendet, die das Geld in Haͤnden haben und cs der Regie⸗ rung zum moͤglichst billigen Preise uͤberlassen, wenn man in der Hauptstadt mit ihnen unterhandelt? Ist dies nicht schon deshalb nothwendig, weil es in außerordentlichen Fällen auch immer der sofortigen Beschaffung der benöͤthigten Geld⸗ mittel bedarf? Bei einem Vergleiche zwischen dem Anleihe⸗ und dem Besteuerungs⸗Systeme gewinnt auf den ersten Blick allerdings das letztere. Eine Anleihe, sagt man, laͤßt Spu⸗ ren zuruͤck, sie wird in das große Buch eingetragen, und der Tilgungs⸗Fonds lastet Jahre lang auf dem Volke, wogegen eine Erhoͤhung der Taxen und Steuern, um sich das benoͤ⸗ thigte Geld zu verschaffen, keine solche Spuren zuruͤcklaͤßt. Man tadelt auch die Anleihen deshalb, weil sie den Wucher beguͤnstigen; dies laͤßt sich nicht in Abrede stellen; man moͤchte die Papier⸗Wucherei den Krebsschaden der neuern Zeit nennen; die Leidenschaft des Spiels ist aber allein daran Schuld; der Staats⸗Kredit giebt dem Wucher nur zufaͤllig Nahrung. Man loͤse heute alle Staatspapiere ein, so wer⸗ den morgen die Spekulanten auf das Sinken oder Steigen der Preise des Zuckers, des Kaffee's, des Oels u. s. w. pariren.“ Der Redner suchte hierauf zu beweisen, wie gut es sey, wenn ein Staat Papiere zu verschiedenem Zinssuße habe, damit, wenn das eine Papier den Pari⸗Cours uͤberstiegen habe, der Tilgungs⸗Fonds ausschließlich auf die uͤbrigen verwendet wer⸗ den koͤnne. „Einen letzten Einwand“, so schloß derselbe, „den man gegen unser System, den Tilgungs⸗Fonds unver⸗ sehrt zu erhalten, erhebt, ist der, daß Umstaͤnde eintreten koͤnnen, wo der Staat sich aller seiner Huͤlfsquellen bedienen und sonach vorzugsweise an den Tilgungs⸗Fonds Hand an⸗ legen muͤsse. Hierauf erwiedere ich sehr einfach, wie weit man wohl im Fad⸗ eines Krieges mit dem gegenwaͤrtigen Fonds der 80 Millionen zu reichen gedaͤchte? Diese Summe wuͤrde kaum die ersten Kosten decken, man wuͤrde außerdem vielleicht noch 200 Millionen brauchen, und wie wollte man sich dann diese auf dem Wege der Anleihe verschaffen koͤnnen, nachdem man den Tilgungs⸗Fonds angetastet haͤtte? In dem Iuteresse des Staates noch mehr, als in dem der Kapitali⸗ sten, verlangen wir die Unversehrtheit des Tilgungs⸗Fonds. Die Spekulanten lieben den Tilgungs⸗Fonds nicht, weil mit⸗ telst desselben die Effekten allmaͤlig auf den Pari⸗Cours kom⸗ men und die Inhaber derselben sich sodann von einer Herab⸗ setzung des Zinssußes bedroht sehen. (Gegen diese Ansicht erhoben sich in der Versammlung Zeichen des Zweifels.) Der Staat allein muß wuͤnschen, daß der Tilgungs⸗Fonds maͤchtig ge⸗ nug sey, um es ihm moͤglich zu machen, noͤthigenfalls neue Anlei⸗ hen zu dem bestmoͤglichsten Kurse zu eroͤffnen. Unsere Schuld steht jetzt in einem ertraͤglichen Verhaͤltnisse mit unserem Einkommen; ich bitte Sie daher, daß Sie dieses Verhaͤltniß aufrecht erhalten. Es wuͤrde uns ein Leichtes gewesen seyn,

auf Kosten des Tilgungs⸗Fonds eine Ersparniß von 40 bis 50 Millionen zu machen; dies waͤre aber ein Verfahren ge⸗

wesen, unwuͤrdig einer loyalen und aufrichtigen Regierung, die keine Taͤuschungen naͤhren, sondern wahrhafte Verbesse⸗ rungen in Vorschlag bringen will.“ Der Graf von Mos⸗ bourg ließ den scharfsinnigen Bemerkungen des vorigen

Redners uͤber das Anleihe⸗ und Besteuerungs⸗System volle

Gerechtigkeit widerfahren, meinte aber, daß es sich in dem vorliegendem Falle nicht sowohl hierum, als um die Frage handle, ob es nothwendig sey, daß Frankreich, bei seiner ge⸗ genwaͤrtigen Schuld und bei der wahrscheinlichen Aussicht auf eine abermalige Vermehrung derselben, den Tilgungs⸗ Fonds verdopple; im Jahre 1824 habe man, weil die 5proc. Rente uͤber Pari gestanden, den Vorschlag gemacht, die⸗ selbe in Zproc. Renten zu umschreiben und dadurch das Schulden⸗ Kapital um 1 Milliarde zu erhoͤhen; im Jahre 1831 schlage man, weil die 5proc. Rente unter Pari stehe, vor, den Dotations⸗ Fonds zu verdoppeln; im Jahre 1824 habe man sich, wie die Erfahrung lehre, geirrt, und er glaube, daß man sich im Jahre 1831 wieder irre. Der Redner ließ sich hierauf in elne weitlaͤuftige Untersuchung der gegenwaͤrtigen finanziellen Lage des Landes ein; er glaubte, daß die Verdoppelung des Tilgungs⸗Fonds, insofern es Friede bliebe, keine andere Folge haben wuͤrde, als die 5, und Aproc. Rente uͤber Pari zu bringen und sodann den ganzen Fonds der 3 proc. Rente zuzuwenden. Herr v. Mosbourg suchte hierauf die Ansicht derer zu widerlegen, die da glauben, daß ein rasches Tilgen der Schuld der Eroͤffnung kuͤnftiger Anleihen guͤnstig sey; der Staat habe, waͤhrend der letzten 5 Jahre, 77 ¾ Mill. allein auf die Einloͤsung der Zproc. Rente verwendet, und doch wuͤrde er, wenn er heute eine Anleihe in diesem Pa⸗ piere machen wollte, hoͤchstens 60 pCt. erhalten. S8ic machte der Redner den Vorschlag, auch ferner nur 40 Mill. auf die Tilgung der Staatsschuld zu verwenden und diese

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