czowo und anderen Staͤbten angefertigt.
In diesen Tagen sind fuͤr die 4ten Bataillone Waffen und Ammunition nach Lublin und Zamosc gesandt worden; nach dieser Festung hat man auch eiserne Muͤhlen, von der Muͤllerschen Erfindung, geschickt, von denen man sich beim Mahlen des Getreides in der Festung großen Nutzen verspricht. Zu der sich im kom⸗ pletten Zustande befindenden Artillerie kommen noch die Kos⸗ synieren, Krakusen, Masuren und andere Freiwillige, welche das stehende Heer und die bewegliche Garde unterstuͤtzen sollen.“ 8
Unterm 15ten d. hat der Diktator eine Verordnung er⸗
lassen, welche die Vorschriften uͤber die Disciplin der Natio⸗
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2
nal⸗Garde enthaͤlt. „Außer dem Vortheil“, bemerkt in die⸗ ser Hinsicht die Warschauer Zeitung, „welcher aus die⸗ ser Verordnung fuͤr die Sicherheit der Hauptstadt und die Ordnung des Dienstes hervorgehen wird, verdient dieselbe
auch besonders deswegen eine naͤhere Aufmerksamkeit, weil
sich in ihr die ersten Grundzuͤge zur Einfuͤhrung eines auf die Institution der Geschwornen⸗Gerichte gestuͤtzten Straf⸗ gesetzes vorfinden.“ Eben dieses Blatt sagt, es sey der allgemeine Wunsch, daß bald ein bestimmter Tag zur Beendigung der Festungs⸗ werke angeordnet werde; an diesem sollten dann alle Gerichte
(die unumgaͤnglich nothwendigen ausgenommen), alle Werk⸗
.“ staͤtten (außer den militairischen) und Laͤden geschlossen und die
ganze Einwohnerschaft Warschaus aufgefordert werden, sich
zur Arbeit an die Schanzen und Waͤlle zu begeben.
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wwidrigenfalls sie sich die strengste Verantwortlichkeit fuͤr das
Der Kriegs⸗Minister befiehlt den Chefs der neuen In⸗
fanterie⸗Regimenter und Bataillone, welchen schon der Vrt
ihrer Bestimmung von der Kriegs⸗Kommission angezeigt worden ist, sich augenblicklich an ihre Posten zu begeben,
Unheil zuziehen, welches aus ihrer Abwesenheit von den Corps entstehen koͤnnte. 1
Diejenigen Buͤrger und Einwohner der Stadt Warschau, welche sich noch im Besitz einer Truppen⸗Waffe, sey es Feuer⸗ gewehr oder Saͤbel, befinden, werden vom Municipal⸗Rath ermahnt, dieselbe bis zum 20sten d. M. im Rathhaus nieder⸗
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zulegen, wenn sie nicht, sobald nach diesem Termin noch eine Waffe bei ihnen gefunden wird, fuͤr jedes Stuͤck eine Strafe
voß 50 Gulden zaͤhlen oder, im Fall sie diese nicht zu letsten
2.
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—
im Stande sind, gerichtlich bestraft werden wollen; die Geld⸗ strafe soll den Angebern anheimfallen. V
b Im Koͤnigreiche Polen ist eine abermalige Natural⸗ Lieferung ausgeschrieben. Die auf die Wojewodschaft Kra⸗ kau fallende Last betraͤgt (nach Privatnachrichten aus Krakau, welche der Oesterreichische Beobachter mitt eilt) 60,000 Metzen Hafer, 22,000 Metzen Korn und 14,000 Metzen Geeste; eine Quantitaͤt, welche durchaus nicht vorhanden ist. Wohl⸗
unterrichtete schaͤtzen, daß die Summe der bisherigen Lei⸗
stungen bereits den Betrag einer fruͤheren dreijoͤhrigen Stener
uͤbersteigt. Füs 8 Den noch in der Hauptstadt befindlichen Russischen Ci⸗ vil⸗ uUnd Militair⸗Beamten, bis zum Grade eines Majors, ist, dem Kurier zufolge, von der Regierung gestattet wor⸗ den, sich von Warschau entweder nach Rußland oder uͤber eine andere Graͤnze zu begeben.
An die Stelle der 4 Mitglieder der Schulden⸗Tilgungs⸗ Kommission, noͤmlich der Senatoren Graf Buinski und Dembowskfi, so wie der Landboten Graf Gustav Malachowski und Graf Wladislaus Ostrowski, welche theils wegen ihrer
Abwesenheit, theils wegen anderer ihnen obliegenden Pflichten
die Geschaͤfte in obgenannter Kommission nicht regelmaͤßig perwalten koͤnnen, hat der Diktator als ordentliche Mitglie⸗ der die Senatoren Gliszezynski und Kochianoweki, und die Landboten Gottlieb Morawski und Graf Johann Ledochowski, auch außerdem zu deren Stellvertretern die Senatoren Graf Malachowski und Walewski, so wie den Landboten Swid⸗
zinski und den Deputirten Lempicki, ernannt.
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1 Da von mehreren Selten die öͤffentlichen Abgaben nicht ordnungsmaͤßig eingehen, so warnt der Diktator in einer
Proclamation die Beamten, welchen die Einziehung derselben pbliegt, vor Parrellichkeit und Nachlaͤssigkeit, und die Steuer⸗ pflichtigen vor Widersetzlichkeit in der Vollziehung ihrer Pflicht, mit der Drohung, in solchen Faͤllen einen Jeden zur
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strengsten Rechenschaft zu ziehen.
Die vom Diktator zu Untersuchung der Angelegenheiten der geheimen Polizei niedergesetzte Kommission hat Herrn
Ignaz Pluzanski zu ihrem ersten Secretair ernannt.
zöniien,
Der stellvertretende Genexal⸗Postdirektor Morozewicz
zeigt dem Publikum an, daß die Gesuche um Freipaͤsse auf
den Diligencen, welche jetzt von vielen Personen, die sich ur Armee begeben, eingereicht wuͤrden, nicht gewaͤhrt werden da keine Vollmacht dazu vorhanden sey.
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Deputirten⸗Kammer.
Wie der Warschauer Kurier berichtet, ist jetzt Ge⸗ neral Fentsch Kommandant von Brzese⸗Litewski.
Dasselbe Blatt aͤußert, aus der am 14ten d. M. begonnenen Untersuchung gegen die im Bericht des Oberst⸗ Lieutenants Dobrzanski angegebenen Personen scheine her⸗ vorzugehen, daß die Denunciirten unschuldig seyen.
Der Lieutenant Nieszokroc und die Unter⸗Lieutenants
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Waligorski und Rzewuski, welche in dem (in Nr. 17 der Staats⸗Zeitung mitgetheilten) Bericht des Oberstlieutenant
Dobrzanski an den Diktator erwaͤhnt worden, haben, auf
Veranlassung der unzaͤhligen an sie gerichteten Fragen, in die
—
hiesigen Zeitungen eine Erklaͤrung des Inhalts einruͤcken lassen:
daß sie vor Beendigung der gerichtlich eingeleiteten Untersu⸗ chung, zu welcher jener Bericht gefuͤhrt habe, durchaus nichts in dieser Sache bekannt machen koͤnnten.
Der in der literarischen Welt ruͤhmlichst bekannte Jo⸗ seph Goluchowski ist in der Hauptstadt angekommen und hat gestern einen Kursus uͤber Politik in den Saͤlen der Univer⸗ sitaͤt eroͤffnet. Fuͤr die Mitglieder der Feldgarde hat vorgestern der Professor Capitain Paszkowski Vorlesungen uͤber Artil⸗ lerie- und Ingenieurwesen begonnen, und in kurzem wird auch der Professor Przedpelkowski einen Kursus uͤber die Taktik eroͤffnen.
Von den Memoiren des Staats⸗Secretairs Julian Niem⸗ cewicz ist jetzt der fuͤnfte Theil im Buchhandel erschienen.
Professor Brodzinski ersucht die Rebaction des Jour⸗ nals: „Das neue Polen“, seinen Namen aus der Zahl ihrer Mitglieder zu streichen und zugleich die Erklaͤrung bekannt zu machen, daß er sich nicht zu politischen Diskussionen ge⸗ neigt fuͤhle und seinen einmal angenommenen Grundsaͤtzen im Dienste des Vaterlandes treu zu bleiben wuͤnsche.
Das Handels⸗Tribunal hat am 8ten d. auf das Ver⸗ moͤgen des Kaufmanns Paschalis Jakubowiez gerichtlichen Beschlag gelegt.
Frankreicch. 8
. 2 Die Sitzung vom 13ter Januar eroͤffnete Hr. Saunac mit einem Berichte uͤber den
in der Sitzung vom 15. Nov. (s. Nr. 326. d. vorj. St, Z.)
vorgelegten Gesetz⸗Entwurf in Betreff der Personal⸗ und Mobiliar⸗, der Thuͤr⸗ und Fenster⸗ und der Patent⸗Steuer. Er brachte zahlreiche Amendements zu demselben in Antrag, die bei den Berathungen uͤber diesen Gegenstand naͤher zur Sprache kommen werden. Auf den Wunsch des Finanz⸗ Ministers beschloß die Versammlung, sich mit diesem Gesetz⸗ Entwurse unmittelbar nach der Annahme des Gesetzes uͤber den Tilgungs⸗Fonds zu beschaͤftigen. — Die Berathung uͤber dieses letztere Gesetz wurde sodann wieder aufgenommen. Hr. Salverte bemuͤhte sich hauptsaͤchlich, die Tages zuvor von dem Grafen v. Mosbourg gemachten Einwendungen zu widerlegen; der natuͤrliche Lauf der Dinge sey, daß die Frie⸗ densjahre die in Kriegsjahren gehabten Mehr⸗Ausgaben dek⸗ ken; allerdings habe Frankreich seit 16 Jahren keinen Krieg gehabr; allein dieser Zeitabschnitt unter der vorigen Dynastie sey schlimmer gewesen, als 16 Jahre des unheilvollsten Krie⸗ ges (Zeichen des Zweifels); auch wenn das Band, das die Nation an die Bourbonen geknuͤpft, nicht aus politischen Gruüͤnden zerrissen worden waͤre, wuͤrde es dem Lande doch, wie der Zaustand der Finanzen beweise, unmoöͤglich gewesen seyn, eine solche Lage der Dinge laͤnger zu ertra⸗ gen; es sey jetzt dahin gekommen, daß, selbst wenn der Friede nicht gestoͤrt werden sollte, man doch nothwendig zu neuen Auleihen seine Zuflucht werde nehmen muͤssen. *) „Meine persoͤnliche Ueberzeugung““, fuͤgte der Redner hinzu, gist, daß es nicht zum Kriege kommen werde. Sollte ich mich hierin aber taͤuschen, so frage ich, ob wir nicht wohl gethan haben werden, wenn wir uns unsern Kredit unver⸗ sehrt erhalten haben? Unsere Lage im Innern scheint mir vollkommen beruhigend. Ich bin uͤberzeugt, daß die Franzo⸗ sen einmuͤthig nach dem Relche der Gesetze, einer weisen Freiheit und einer verfassungsmaͤßigen Regierung verlangen, und daß sie keinesweges blutige Kaͤmpfe herbeiwuͤnschen. Es mußte mich daher tief schmerzen, als ich gestern aus dem Munde eines Redners (des Hrn. Anisson⸗Duperron) die Worte vernahm, daß es einige Raͤnkemacher, Propagandisten und Unruhestifter gebe, die Frankreich mit Gewalt zu ei⸗ nem Kriege zwingen wollten, um alsdann im Innern eine revolutionnaire Tyrannei einzufuͤhren. Ich sollte meinen, es waͤre endlich einmal Zeit, auf dergleichen unbe⸗ stimmte Beschuldigungen zu verzichten. Wer will die oͤffent⸗ liche Ruhe storen? Wer sind die revolutionnairen Tyrannen? Man nenne sie laut, hoͤre aber endlich auf, dem Lande ein
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Man vergl. weiter unten die Rede des Hrn. Lafftt
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die durch den
. eng Schreckbild vorzuhalten, das wir, wenn es sich ver⸗
zuerst bekaͤmpfen wuͤrden. Giebt es Individuen, Geist der Propaganda einen Krieg herbeizu⸗ fuͤhren suchen, so bezeichne man sie uns. Vermag man dies nicht, so sollte man wohl bedenken, daß Worte, von dieser Rednerbuͤhne herab gesprochen, in ganz Europa widerhallen, und was sollen die fremden Maͤchte dazu sagen, wenn Frank⸗ reichs Deputirte selbst ihre Landsleute beschuldigen, daß sie den Geist der Revolution fortzupflanzen streben?“ Nach
koͤrperte,
Beendigung dieser Rede, die auf der aͤußersten linken Seite große Sensation erregte,
ergriff Hr. Sappey das Wort und erklaͤrte sich sehr bestimmt gegen die Absicht, den Til⸗ gungs⸗Fonds zu verdoppeln. „Dies sind“, so schloß Hr. Sap⸗ pey seinen Vortrag, „die Betrachtungen, die mir von mei⸗ ner Pflicht und der Liebe zu meinem Lande eingegeben werden. Ich habe um so weniger Anstand genommen, sie Ihnen zu unterwerfen, als jetzt, wo das Ministerium selbst von seinen fruͤheren Ansichten zum Theil zuruͤckgekommen ist, ich nicht mehr zu besorgen brauche, daß man mich beschuldigen werde, ich hegte strafbare Theorieen und verkuͤndigte Grundsaͤtze, die nicht nur unmoralisch waͤren, sondern von der groͤbsten Unwissenheit in Finanz⸗Angelegenheiten zeugten.“ (Worte aus der Rede, womit Herr Laffitte den Gesetz⸗Entwurf vor⸗ legte.) „Ich glaubte diese Ausdruͤcke ruͤgen zu muͤssen, weil
sie die Unabhaͤngigkeit unserer Meinungen beeintraͤchtigen.“
Der Unter⸗Staats⸗Secretair im Finanz⸗Ministerium, Herr Thiers, trat sofort zur Vertheidigung des Finanz⸗Ministers auf. „Ich glaube nicht“, aͤußerte er, „daß, wenn man von einer Ansicht behauptet, sie laufe allen gesunden Grundsaͤtzen in Finanzsachen zuwider, man dadurch der Unabhaͤngigkeit desjenigen, der sie aufgestellt hat, in irgend einer Weise zu nahe trete. Die wahre Unabhaͤngigkeit besteht darin, daß man alle Meinungen so betrachtet, wie man glaubt, daß sie betrachtet werden muͤssen, und es kann Niemanden beleidi⸗ digen, wenn man seine Grundsaͤtze so bezeichnet, wie sie es verdienen.“ Bei diesen Worten wurde der Redner von Hrn. Sappey mit der Bemerkung unterbrochen, er habe kein Recht, seine Theorieen als strafbar und unmoralisch zu be⸗ zeichnen; eine solche Aeußerung sey unziemlich. Hr. Thiers fuhr fort: „Man behauptet, das Anleihe⸗System sey ein ge⸗ faͤhrliches dem Laude verderbliches System. Bevor man demselben aber diese Beiwoͤrter giebt, sollte man sich verge⸗ wissern, ob es uͤberhaupt moͤglich ist, darauf zu verzichten. Ja, wenn man ohne Grund leihen wollte, alsdann wuͤrde allerdings jenes System tadelnswerth seyn; wie kann man aber eine Anleihe als eine strafbare Maaßregel bezeichnen, wenn sie zum Heile des Landes dienen soll? Bliebe dem Lande die Wahl zwischen der Anleihe und der Steuer⸗Aus⸗ schreibung, so moͤchte der Tadel noch hingehen. Gesetzt aber, es handelte sich um ein Kapital von 300 Millionen, wuͤrde man ein solches auf dem Wege der Besteuerung beitreiben koͤnnen? Gewiß nicht; man muͤßte also zu einer Anleihe seine Zuflucht nehmen, und sicherlich wuͤrde Niemand ein Recht haben, uns dieserhalb als schlechte und unmoralische Financiers zu schildern.“ Nachdem der Redner sich hierauf vornehmlich bemuͤht, die Ansichten des Grafen v. Mosbourg zu widerlegen, ließ noch Hr. Maes sich uͤber den Gegenstand vernehmen, worauf die allgemeine Berathung geschlossen wurde, der Berichterstatter, Hr. Humann, sein Résumé machte und sodann die Diskussion uͤber die einzelnen Artikel des Gefetz⸗Entwurfes begann. Der t!ste Artikel lautete in seiner urspruͤnglichen Abfassung also: „Die durch das Gesetz vom 25. Maͤrz 1817 auf die jaͤhrliche Summe von 40 Mil⸗ lionen bestimmte Dotation des Tilgungs⸗Fonds soll, mit Hin⸗ zufuͤgung der seit dem 28. April 1816 8,8 Renten und des Ertrages der Waldungen, deren Verkauf angeord⸗ net ist oder noch angeordnet werden moͤchte, auch ferner aus⸗ schließlich zum Ruͤckkaufe der 5⸗, 4 ½—⸗ und 3 procentigen Rente verwandt werden.“ Zu diesem Artikel waren nicht weniger als sechs Amendements gemacht worden. Eines derselben (von Hrn. Aug. Périer) wonach die seit dem 28. April 1816 amortisirten Renten, nur insofern sie nicht durch ein Gesetz annullixt wuͤrden, der Ertrag der Waldungen aber gar nicht, zum Ruͤckkaufe verwandt werden sollten, wurde, da Hr. Périer abwesend war, von dem Grafen v. Mosbourg lebhaft unterstuͤtzt. Auf dessen Bemerkung, daß man sich den Ertrag der Forsten zu einem etwanigen Kriege vorbehalten muͤsse, bemerkte Hr. Laffitte, daß das Gesetz von 1817 der Geistlichkeit noch Waldungen zu dem Ertrage von jaͤhrlich 4 Millionen reservire. „Gut“, erwiederte Herr v. Mosbourg, „diese 4 Millionen wuͤrden zu 2 pCt. etwa 200 Millionen an Kapital geben. Wie weit wuͤrden wir aber hiermit bei einem Kriege reichen? Hoͤch⸗ stens ein Jahr. Was sage ich, ein Jahr? Vielleicht sind
jetzt schon, blos zu den Zuruͤstungen, uͤber 200 Millionen ver⸗
ausgabt worden (Herr Laffitte: da sind Sie im Irrthume). Es ist dies auch eine bloße Voraussetzung, und ich widerrufe gern, wenn ich einen uͤbertriebenen Anschlag gemacht habe. Abgesehen aber von den schon bestrittenen Ausgaben, frage ich blos, ob wir auf das Mittel, durch die Verwendung der amortisirten Renten kuͤnftig unvorhergesehene Ausgaben zu bestreiten, freiwillig verzichten duͤrfen?“ Der Finanz⸗Mi⸗ nister sah sich hierdurch veranlaßt, das Wort zu ergreifen, und aͤußerte sich folgendermaßen:
„Der vorige Redner hat sich mit Recht auf einen gewichti⸗ gen Namen nicht nur in Finanz⸗Angelegenheiten, sondern in je⸗ der Beziehung (Hrn. Aug. Perier), berufen. Ich meinerseits werde mich gleichfalls auf empfehlenswerthe Maͤnner stuͤtzen, naͤm⸗ lich auf diejenigen, die die Majoritaͤt der mit der Pruͤfung des Gesetz⸗Entwurfes beauftragt gewesenen Kommission bildeten. Die Regierung ist sehr geneigt, dem Vorschlage der Kommissian bei⸗ zutreten und den Ertrag der Waldungen zu dem fuͤr den Ruͤck⸗ kauf der Rente bestimmten Fonds nicht zuzuziehen; aber das Amendement der Hrn. Aug. Porier und v. Mosbourg geht hiel weiter. Hier handelt es sich darum, ob man auf die Befugniß, uͤber die seit dem Gesetze von 1816 eingeloͤsten Renten ganz oder theilweise zu verfuͤgen, verzichten soll oder nicht. Ich glaube, daß es sowohl fuͤr das allgemeine Beste als zur Erhaltung un⸗ seres Kredits nothwendig ist, daß wir diese Renten nicht annul⸗ liren, sondern anderweitig verwenden. Es leuchtet ein, daß jeder Renten⸗Inhaber eine bessere Garantie zu haben glauben wird, wenn der Tilgungs⸗Fonds aus 80 Mill, als wenn er aus 40 oder 60 Mill. besteht. Meine Absicht ist aber nicht blos, den gegenwaͤrtigen Staatsglaͤubigern, sondern auch den kuͤnfti⸗ gen, an die wir uns doch uͤber kurz oder lang werden wenden muͤssen, Vertrauen einzufloͤßen. (Hoͤrt!) Die Lage des Landes ist Ihnen bekannt. Die Einnahme des vorigen FJahres haͤlt den Ausgaben nicht die Wage; wahrscheinlich wird der Ausfall etwa 50 Mill. betragen. Die Kammer hat außerordentliche Zuschuͤsse zum Betrage von 32 Mill. bewilligt und dem Handelsstande eine Unter⸗ stuͤtzung von 30 Mill. zuerkannt. Hiernach aber ist &s klar, daß wir aufs neue zu unserem Kredite werden Zuflucht nehmen muͤs⸗ — Zwar hoffe ich, daß die Summe nicht betraͤchtlich seyn wird, ndem wir Ihnen bedeutende Ersparnisse in den gewoͤhnlichen Ausgahen in Vorschlag bringen wollen; aber es wird doch immer noch eine Summe zu decken uͤbrig bleiben. (Große Sensation.) Unter diesen Umstaͤnden scheint es mir in dem Interesse der Steuerpflichtigen selbst keinesweges gleichguͤltig, ob der Kredit aufrecht erhalten oder geschmaͤlert wird; letzteres wuͤrde gesche⸗ hen, wenn man den Tilgungs⸗Fonds um 20 Millionen ver⸗
kuͤrzen wollte; besser moͤchte es noch seyn, 20 Millionen Renten
neu zu creiren und den Tilgungsfonds unangetastet zu lassen. Die indirekte Verminderung dieses Fonds hat schon dreimal statt⸗ gefunden. Im Jahre 1817 wurde die Staatsschuld erhoͤht, um die Raͤumung des Gebiets von den fremden Truppen zu bewir⸗ ken, im Jahre 1823 wurde sie abermals erhoͤht, um die Kosten des Krieges in Spanien zu bestreiten; im Jahre 1825 wurde sie zum drittenmal erhoͤht, um die Emigranten zu entschaͤdigen; in keinem dieser drei Faͤlle hat aber zugleich auch der Tilgungsfonds einen Zuwachs erhalten. Heute, wo die Staatsschuld sich auf 4500 Mill. belaͤuft, mußte die Vernachlaͤssigung dieses Fonds Besorgnisse uͤber unsern Kredit erregen; Sie werden dieselben zerstreuen, indem Sie fuͤr immer 80 Mill. zum Ruͤckkaufe der Renten verwenden. Man wendet uns ein, daß ein zu starker Tilgungsfonds die 5 und 4¹proc. Rente bald uͤber Pari bringen und sodann allein auf die Zproe. Rente agiren wuͤrde Diese Vor⸗ aussetzung schreckt mich nicht; die 3proc. Rente, die aus der Umschrei⸗ bung der Sproc. zu dem Course von 75 Ct. herruͤhrt, bald aber auf 60 Ct. fiel, wüͤrde sich alsdann allmaͤlig wieder auf 86 pCt., wor⸗ auf sie schon einmal stand, heben; und nachdem der Stant fuͤr 60 pCt. zuruͤckgekauft, was er fuͤr 75 ausgegeben, wuͤrde — wie nicht mehr als billig — auch an die Renten⸗Inhaber die Reihe kommen, sich fuͤr den Verlust, den sie durch die Umschreibung erlitten, zu erholen. Doch, kommen wir auf den eigentlichen Gegenstand der Frage zuruͤck. Die unbedingte Verzichtleistung der Regierung auf das Recht, die eingeloͤsten Renten zu annulliren, wird vo den besten Folgen seyn. Wir werden uns bald in der Nothwen⸗ digkeit befinden, eine neue Anlcihe zu eroͤffnen; es kann uns dann
nicht gleichguͤltig seyn, ob wir theuer oder wohlfeil bvorgen. Ich
bin aber uͤberzeugt, daß das Amendement der HH. Perier und Mosbourg unserem Kredite schaden wuͤrde, und daß der Plan der Regierung allein denselben befestigen kann.“
Die Fortsetzung der Berathung wurde auf den folgen⸗ den Tag anberaumt und die Sitzung gegen 6 Uhr auf⸗ gehoben. 1u“ 1141“
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8 Paris, 13. Jan. Der Koͤnig begab sich vorgestern Nachmittag zu Fuß in Begleitung des Marschall Gerard und eines Adjutanten nach dem Mehl⸗Magazine und besichtigte dasselbe. Abends von 8 bis 10 Uhr war Konzert bei Hofe. Die Versammlung war glaͤnzend und zahlreich. Das diplo⸗-⸗ matische Corps und viele Mitglieder der Pairs⸗ und Depu. tirten⸗Kammer wohnten dem Feste in Kostuͤm bei. Die Ver⸗ schiedenartigkeit der Uniformen, von der eines Marschalls
bis zu der eines einfachen National⸗Gardisten herab, gab der
Versammlung einen hoͤchst belebten Charakter. Besonderes