1831 / 31 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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des Abgrundes locken, stuͤrzen sie ins Elend und werden nur an ihre eigene Rettung denken.“

Der Befehlshaber des Semenoffschen Leibgarde⸗Regi⸗ ments, General⸗Adjutant Schpoff I. ist am 19ten d. M. von hier nach Wilna abgereist.

Die hiesige Handels⸗Zeitung bringt folgende Be⸗ kanntmachung des Finanz⸗Ministeriums: „Es haben sich hier und da falsche Geruͤchte verbreitet, daß aus den Russi⸗ schen Seehaͤfen die Getreide⸗Ausfuhr verboten werden koͤnnte. Eine solche Maaßregel ist durchaus nicht im Werke.“

Nach amtlichen Berichten wurden im Jahre 1829 im uͤm spaͤterhin der mit der Pruͤfung des neuen Wahlgesetzes zu beauftragenden Kommission uͤberwiesen zu werden. In zwei anderen Bittschriften wurde gegen verschiedene Bestim-: mungen des Gesetzes uͤber die National⸗Garde remonstrirt. Beide gelangten an die betreffende Kommission. Eine Ein-⸗

ganzen Rusischen Reiche 399,345 Then geschlossen; geboren wurden 1,922,695 Kinder, (996,270 Knaben und 926,425 Maͤdchen,) es starben 1,216,708 Inoividuen (619,239 mann⸗ lichen und 597,469 weiblichen Geschlechts). Die Zahl der Gebornen uͤbersteigt mithin die der Gestordenen um 705,987. Einem Allerhoͤchsten Befehle zufolge, sollen kuͤnftig die Civil⸗Uniformen in allen Russischen Gouvernements aus gruͤ— nem Tuche mit rothen Kragen und Aufschlaͤgen und gelben Knoͤpfen bestehen und sich von einander nur durch die auf den Knoͤpfen angebrachten Wappen eines jeden Gouverne⸗ ments unterscheiden. Die bieherigen Uniformen waren zwar auch gruͤn, die Kragen und Aufschlaͤge aber nach den Gou⸗ vernements von verschiedenen Farben, so wie die Knoͤpfe theils weiß, theils gelb. SDdie hiesige Kaufmannschaft hat beschlossen, eine wohl⸗ thaͤtige Anstalt fuͤr 200 Personen beiderlei Geschlechts zu er⸗ richten, in welcher Kranke aus der Klasse der Kaufleute, Buͤrger und Handwerker, wie auch Greise, Perseonen, die des Gesichts beraubt sind, und Verstuͤmmelte verpflegt wer⸗ den sollen. Mit diesem Hause wird auch ein Krankenhaus fuͤr 30 Personen verbunden werden. Die Baukosten werden gegen 200,000 Rubel betragen, und der jaͤhrliche Unterhalt der Armen ist auf 25,000 Rubel angeschlagen worden. Am 12ten d. M. erkrankten in Moskau an der Cholera 10 Personen, es genas eine und 4 starben; am 13ten er⸗ krankten 6, es genasen 2 und 5 starben; am 14ten erkrank⸗ ten 4, es genasen 2 und 2 starben. Auf den Bericht des Slobodsko⸗Ukrainischen Civil Gou⸗ verneurs vom 4ten d. M., uͤber die voͤllige Ausrottung der

nagerie anlege.

Cholera in der Stadt Charkoff, und auf die zu gleicher Zeit

eingegangene Bitte der dasigen Kaufmannschaft, um Erlaub⸗

niß, den bevorstehenden Jahrmarkt halten zu duͤrfen, macht

der Minister des Innern, General⸗Adjutant Graf Sakreweki, bekannt, daß dieser Jahrmarkt unter Beobachtung gewesser Vorsichtsmaaßregeln stattfinden koͤnne. 8“ 2 G“ 1I11“*“ Warschau, 27. Jan. In der Reichstags⸗ Sitzung vom 24sten d: wurde von beiden Kammern ein Dekrer an⸗ genommen, durch welches die dem Fuͤrsten Radziwill uͤber⸗ tragene militairische Gewalt naͤher bestimmt wird. Professor Lelewel brachte eine Adresse, welche die in Warschau anwe⸗ senden Bewohner Litthauens, Wolhyniens, Podoliens und der Ukraine, angeblich im Auftrag ihrer Landsleute, an den Reichstag erlassen haben, in die Landboten⸗Kammer; die Unterzeichneten, 200 an der Zahl, geben darin den Wunsch zu erkennen, sich der Polnischen Sache anzuschließen. In der Sitzung des sfolgenden Tages wurden zuerst in den vereinigten Kammern die Aktenstuͤcke in Bezug auf die Unterhandlungen mit dem Kaiserl. Koͤnigl. Kabinet vorgele⸗ sen und nach langen Diskussionen daruͤber trat der Landtags⸗ 8 Marschall mit dem Antrage hervor, den ersten Artikel der angeblich verletzten Constitution voͤllig aufzuheben und den Thron fuͤr erledigt zu erklaͤren. In Folge dessen wurde, ohne alle Abstimmung, auf einhellige Acclamation der Mitglieder bei⸗ der Kammern, der diesfaͤllige Antrag von der Reichs⸗Ver⸗

sammlung genehmigt.

Gestern wurde der Landbotenkammer von den Reichs⸗ tags⸗Kommissionen ein Entwurf uͤber die Regierung des Lan⸗ des vorgelegt. Nach einer fuͤnfstuͤndigen Diskussion entschied

siicch die Kammer der Hauptsache nach dafuͤr, daß das Steuer dder Regierung nicht in den Haͤnden der Minsster ruhen, son⸗ ddeern einer von denselben getrennten Gewalt uͤbergeben wer⸗ . Vorgestern Abend hat die Regierung die Proclamatio⸗ nen des Feldmarschalls Grafen Diebitsch⸗Sabalkanski an die Polen und an das Polnische Heer erhalten. (Ausfuͤhrliche Mittheilungen aus den Warschauer Blaͤt⸗ (die uns erst um 1 Uhr zugekommen sind) muͤssen wir

8 Frankreich. Pairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 22. Jan.

dden solle.

uns vorbehalten.)

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ernannte zuvoͤrderst der Praͤsident drei Kommisstonen zur

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Artikel

Pruͤfung der der Kammer in ihrer letzten Sitzung vorgeleg⸗

ten drei Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber die Nattonal⸗Garde, üͤber die Geschwornen Gerichte und uͤber den Elementar⸗Unterricht. Die

erstere besteht aus 9, die beiden andern aus 7 Mitgliedern.

Die Grafen Clément de Ris, v. St. Aulaire Tascher, Cornudet, Portalis, und der Baron Mounier statte; 1 Die Eingabe

ten hierauf verschiedene Petions⸗Berichte ab. des Barons Roger, ehemaligen Gouverneurs in Senegal, worin derselbe verlangte, daß hinfuͤhro auch die Franzoͤsischen Kolonieen in der Deputirten⸗Kammer revpraͤsentirt wuͤrden, wurde, auf den Antrag des Berichterstatters, zuruͤckgelegt,

gabe der Handels⸗Kammer zu Toulouse wegen Anlegung eines Kanals von Bayonne nach Toulouse, deren sich ein

gewisser Galabert auf eigne Kosten unterziehen will, und

der eine Strecke von 85 Lieus einnehmen wuͤrde, ward dem Minister des Janern zugefertigt. Die uͤbrigen zum Vor⸗

trage gebrachten Bittschriften wurden saͤmmtlich durch die 1 Debatte

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Tagesordnung beseitigt; keine einzige gab zu einer von erheblichem Interesse Anlasßs.

Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung Jan. hob, da die Versammlung bei Eroͤffnung derselben noch nicht vouzaͤhlig war, gleichfalls mit einem Bittschriften⸗Be⸗ richte an, den Herr Etienne abstattete. Die Eingabe eines gewissen Reverdy, ehemaligen Kolonisten von St. Domingo, jetzt in Paris, welcher nachträglich noch den Vorschlag machte, daß man den gegen das Polignacsche Ministerium anhaͤngig gemachten Prozeß auch auf das Villèlesche ausdehne, wurde durch die Tagesordnung beseitigt. Ein Gleiches geschah hinsichtlich einer andern Vorstellung, worin verschiedene Vor⸗ schlaäge zur Verbesserung der innern Verwaltung gemacht wurden. Der Einsender verlangte unter andern, daß man in jeder Gemeinde eine Bibliothek, einen botanischen Gar⸗ ten, einen Lehrstuhl fuͤr Physik und Chemie und eine Me⸗

des Gesetzentwurfes wegen der Personal⸗

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vom 22.

Der Berichterstatter war der Meinung, daß es zunaͤchst wohl darauf ankommen moͤchte, Elementar⸗ Schulen zu errichten. Die Versammlung nahm hierauf ihre Tages zuvor unterbrochene Berathung uͤber den ersten Maobiliar⸗Steuer in dessen neuer Abfassung, namentlich uͤber den 1sten §. desselben, wieder auf. Dieser lautet: „Vom 1sten Jannar 1831 an soll die Personal⸗Steuer von der Mobiliar⸗Steuer geschieden und Gegenstand einer besondern Taxe werden, wozu eie Beitraͤge nicht mehr auf die Depar⸗

tements, Bezirke und Gemeinden auszuschreiben sind.“ Der

Baron Lepelletier d'Aulnay schlug als Unter⸗Amende⸗ 1 ment vor, zu diesem Paragraphen gleich den ersten Satzz des folgenden, welcher also lautet: „Die Mobiliar⸗Steuer

soll auch ferner eine Repartitions⸗Steuer bleiben,“ hinzu⸗

zufuͤgen.

Der Graf Gaëbtan von Larochefoucauld trat gegen beide Antraͤge auf; ebenso der Graf Julius

von Larochefoucauld; beide hielten dafuͤr, daß die Per⸗

sonal⸗Steuer sowohl als die Mobiliar⸗Steuer nach wie vor

in Pausch und Bogen ausgeschrieben und von den Ortsbe⸗

hoͤrden selbst reparrtirt werden muͤßten. Herr v. Tracy sprach sich in demselben Sinne aus. aͤußerte er am Schlusse seines Vortrages, „wenn man, an⸗ statt auf eine gewagte Aenderung in der Steuer⸗Erhebungs⸗ weise anzutragen, uns vorzugsweise mit dem Wahl⸗Gesetze beschaͤftigt haͤtte, dessen dringende Nothwendigkeit wir alle tief empfinden.“ Hr. der Kommission, indem er ihn als das alleinige Mittel be⸗ trachtete, eine erhoͤhte Einnahme zu bewirken und dadurch das Gleichgewicht im Budget wieder herzustellen. Herr Voyer d'Argenson war der Meinung, daß, wenn man doch einmal eine Quotitaͤts, Steuer einfuͤhren wolle, man besser thue, die Mobiliar⸗Steuer dazu zu machen, als die Personal⸗Steuer, indem diese letztere, von der Regierung selbst ausgeschrieben, hauptsaͤchlich die aͤrmere Klasse druͤcken wuͤrde. Der Unter⸗Staats⸗Secretair, Hr. Thiers, trat

zur Vertheidigung des Amendements der Kommission ausf.

Hauptsaͤchlich in den Staͤdten, bemerkte er, gebe es Armen; die Staͤdte aber zaͤhlten nur 6 Millionen Einwohner, wo⸗ gegen auf dem flachen Lande deren 25 Millionen lebten, die die Personal⸗Steuer um so leichter entrichten koͤnnten, als sie von mancher andern Abgabe, die der Staͤdter zu eutrich⸗ ten habe, befreit waͤren. Die gedachte Steuer, fuͤgte der

„Es waͤre besser gewesen,“

Humann stimmte fuͤr den Vorschlag 3

Redner hinzu, werde nach dem neuen Systeme, durchschnitt⸗ 8” lich 3 Fr. 15 Cenumen auf den Kopf betragen. Das obige

nahme dreier, naͤmlich der Seminarien in Chartres, P und bei Rouen, wovon das erstere von dem Bischofe selbst, die beiden andern aber auf Befehl der Regierung geschlossen

Unter⸗Amendement des Herrn Lepelletier d Aulnay wurde hierauf angenommen, und als demnaͤchst uͤber den ganzen 1sten Paragraphen abgestimmt wurde, ging auch dieser mit ziem⸗ lich stalker Stimmen-Mehrheit durch. Die beiden letzten (gestern mitgetheilten) Paragraphen desselben Artikels, so wie der ganze uͤbrige Theil des Gesetz⸗Entwurfes, wurden sodann noch einmal der betreffenden Kommission zur Pruͤfung uͤber⸗ wiesen. Mittlerweile war es 5 Uhr geworden und man ließ die Kronleuchter anzuͤnden, um noch einige Bittschriften⸗ Berichte zu vernehmen. Herr Thil bestieg zu diesem Be⸗ hufe die Rednerbuͤhne, konnte sich aber, bei dem gewaltigen Ge⸗ raͤusche, das im Saale herrschte, kein Gehoͤr verschaffen. Eine große Menge von Deputirten hatte sich um den Minister des oͤffentlichen Unterrichts, Herrn Barthe, und um den Gene⸗ ral⸗Prokurator, Herrn Persil, versammelt, die eben von einer Sitzung des akademischen Rathes in der Sorbonne anlangten.) Nach Beendigung dieser Sitzung, worin man sich mit der Angelegenheit der Studenten beschaͤftigt hatte, war der Saal von mehreren jungen Leuten gestuͤrmt worden, die die Moͤbels umgestuͤrzt, die Akten zum Fenster hinaus ge⸗ worfen, sodann die Wagen, worin der Minister und Herr Persil sich befanden, belagert, die Scheiben desselben zerschla⸗ gen, Steine und Koth in denselben geworfen und einen Be⸗ dienten des Hrn. Barthe schwer verwundet hatten. Die Erzaͤhlung dieses Vorfalls nahm so ganz die Aufmerksamkeit der Versammlung in Anspruch, daß der Praͤsident sich end⸗ lich zu der Erklaͤrung genoͤthigt sah, daß, wenn die Herren Deputirten nicht auf ihre Plaͤtze zuruͤckkehren wollten, er die Sitzung aufheben werde. Hierauf stellte sich endlich wieder die Ruhe ein, so daß Hr. Thil verschiedene bei der Kammer eingegangene Petitionen zum Vortrage bringen konnte. Eine nicht uninteressante Debatte wurde durch den Antrag eines Pariser Einwohners herbeigefuͤhrt, daß man diejenigen Lehrer in den oͤffentlichen Unterrichts⸗Anstalten, die zugleich Geistliche sind,

unter die Gemeinden, denen es an Pfarrern fehlt, vertheile.

Herr Isambert verlangte die Ueberweisung der betreffenden Eingabe an den Minister des oͤffentlichen Unterrichts, indem er Ursache habe zu glauben, daß die bekannten Verordnungen vom 16. Juni 1828 wegen der geistlichen Seminarien, nicht uͤberall puͤnktlich vollzogen worden seyen. Es bestaͤnden noch Gesetze, fuͤgte er hinzu, wonach die Geistlichen von dem oͤffentlichen Unterrichte foͤrmlich ausgeschlossen waͤren und dies sey gut. Der Graf v. Noailles bestritt diese Behaup⸗ tung. Herr Mérilhou bemerkte, es sey allerdings wahr, daß zur Zeit der letzten Revolution, die Verordnungen vom

16. Juni 1828 noch nicht uͤberall vollzogen gewesen seyen;

seit dieser Zeit aber habe man alles moͤgliche gethan, um den beabsichtigten Zweck vollstaͤndig zu erreichen, dergestalt, daß alle kleine Seminarien, wo die vehrer sich ge⸗ weigert, die Erklaͤrung abzugeben, daß sie keiner gesetz⸗ lich nicht autorisirten religioͤsen Corporation angehoͤrten, geschlossen worden seyen; hiermit noch nicht zufrieden, habe die Regierung sofort untersucht, ob und welche gesetzwidrige Congregation es noch im Lande gebe; als eine solche sey die

im Monat September 1816 mittelst einer Koͤnigl. Verord⸗ nung genehmigte Gesellschaft der Missionsbruͤder, der das unter dem Namen des „Mont⸗Valérien“ bekannte Gebaͤude

eingeraͤumt worden, befunden und demnach aufgeloͤst wor⸗ den. Der Graf Julius v. Larochefoucauld nahm sich der Geistlichkeit an. Es lasse sich nicht in Abrede stellen, daß es eine Zeit gegeben, wo der Klerus einen verderblichen

Einfluß auf die oͤffentlichen Angelegenheiten ausgeuͤbt; wo er, statt sein Amt auf die Erhaltung des Friedens und der

Eintracht zu beschraͤnken, die politische Schaubuͤhne betreten, und dadurch seinen moralischen Charakter selbst herabgewuͤr⸗

digt habe; jetzt aber sey dies Alles anders; jeder Geist⸗

liche habe den ihm gebuͤhrenden Standpunkt wieder ein⸗

genommen und, wie die Freiheit fuͤr Jedermann bestehe, also muͤsse sie nunmehr auch fuͤr den Klerus behauptet wer⸗

den. Hr. v. Vatimesnil, der im Jahre 1828 als bama⸗

liger Minister des oͤffentlichen Unterrichts an der Abfaffung

der Verordnungen des 16. Juni Theil genommen hat, er⸗

klaͤrte, daß auch schon das Martignaesche Ministerium alles Moͤgliche gethan habe, um die gedachten Verordnungen in

Vollziehung zu bringen; alle Professoren, Lehrer und Beamte n den hoͤheren Schulen haͤtten ohne Ausnahme die von ih⸗ nen verlangte Erklaͤrung, daß sie keiner gesetzwidrigen Korpo⸗ ation angehoͤrten, abgegeben und auch von Seiten der klei⸗ nen geistlichen Seminarien sey dasselbe geschehen, mit Aus⸗ amiers

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S. weiter unt vWö“

der rechten Seite großes Mißvergnuͤgen erregte,

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worden seyen; was die von Hrn. Isambert verlangte Ausschlie⸗

ßung der Geistlichkeit von dem oͤffentlichen Unterrichte betreffe,

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nicht dafuͤr stimmen; eine jede Ausschlie⸗

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ßung einer Klasse von Einwohnern von irgend einem Amte sey an und fuͤr sich gesetzwidrig, und die Regierung habe kein Recht, Hr. Mérilhou bemerkte, daß, wenn er

6. Juni seyen zur Zeit

der letzten Revolution noch nicht vollstaͤndig vollzogen gewe-⸗ sen, er dadurch keinesweges das Martignaesche, sondern das Polignaecsche Ministerium habe beschuldigen wollen; Nie⸗ mand lasse mehr, als er, den großen Diensten Gerechtigkeit

so koͤnne er (der Redner

sie zu verfuͤgen. behauptet, die Verordnungen vom 16.

widerfahren, die Hr. v. Vatimesnil dem Lande geleistet habe, und er schaͤtze es sich zur Ehre, einer seiner aͤltesten Freunde

zu seyn. Nach einer Erwtederung des Hrn. Isambert, der bei seiner Ansicht beharrte, daß das Priester⸗Amt mit dem Lehrer⸗Amte unvertraͤglich sey, eine Aeußerung, die auf ließ Hr Odilon⸗Barrot sich uͤber den Gegenstand vernehmen Er bemerkte, es habe eine Zeit gegeben, wo man das Priester⸗Amt

von dem Lehrer⸗Amte fuͤr unzertrennlich gehalten; jetzt entscheide

man sich gerade fuͤr die entgegengesetzte Ansicht; beide Meinungen 8 muͤßten mit gleicher Freiheit von der Reonerbuͤhne herab ver⸗

kuͤndigt werden duͤrfen; er seinerseits koͤnne indessen weder der einen noch der andern unbedingt beipflichten. Es

eben so gefaͤhrlich zu behaupten, daß der Unterricht von Rechts⸗

wegen der Geistlichkeit gebuͤhre, als daß diese von Rechtswve⸗ gen von demselben ausgeschlossen werden muͤsse; nachdem der

6te Artikel der Charte, der oftmals gemißbraucht worden, eine Aenderung erlitten habe, lasse sich nicht annehmen, daß

der Klerus je wieder mit einem unbegruͤndeten Anspruche hervortreten werde. richts, Herr Barthe, schloß die Debatte mit folgenden Worten: „Da man einmal einen Grundsatz zur Sprache ge⸗ bracht hat, woruͤber die Ansichten verschieden sind, so sey es auch mir erlaubt, meine Meinung daruͤber abzugeben. Sehr rich⸗

Der Minister des oͤffentlichen Unter⸗

tig hat der vorige Redner bemerkt, daß der 6te Artikel der 5

alten Charte sich auch in dem Erziehungswesen geltend ge⸗ macht habe. Allerdings hat die katholische danach ausschließlich die Leitung des oͤffentlichen Unterrichts fuͤr sich in Anspruch genommen. Nach der neuen Charte kann indeß keine weitere Rede davon seyn, den Unterricht unter die Leitung des Klerus oder irgend einer andern pri⸗ vilegirten Klasse zu stellen. Andererseits darf aber auch der Titel eines Geistlichen nicht hinreichend seyn, um diesen von

dem Lehrer⸗Amte gaͤnzlich auszuschließen. Die Regierung wird forranbeider Befetzung der oͤffentlichen Aemter lediglich die Faͤhig⸗ keiten der Kandidaten in Betracht ziehen, und sich stets er⸗

Geistlichkeit

innern, daß nach der Verfassungs⸗Urkunde alle Franzosen ohne

Unterschied zu den Staats⸗Aemtern zulaͤssig sind.“ Die Bittschrift, die zu dieser Oebatte Anlaß gegeben, wurde hier⸗ auf durch die Tages⸗Ordnung beseitigt. Die uͤbrigen Peti⸗

tionen, die zum Vortrage kamen, waren von keinem erheb⸗

lichen Interesse. Die Sitzung wurde um 6 Uhr aufgehoben.

Paris, 23. Jan. neral Lamarque und Herrn Debelleyme, Praͤsidenten des hie⸗ sigen Tribunals erster Instanz, so wie dem Polizei⸗Praͤfekten Privat⸗Audienzen. Der Praͤsident und die Secretaire der Deputirten⸗Kammer uͤberreichten Sr. Majestaͤt das von bei⸗ den Kammern angenommene Gesetz uͤber den Tilgungs⸗Fonds.

Der Koͤnig und die Koͤnigin haben zu dem gestern Abend stattgefundenen Subseriptions⸗Balle, dessen Ertrag den Ar⸗

men bestimmt ist, die Summe von 6000 Fr. beigesteuert.

Herr Anatole Demidoff, ein reicher Russischer Privatmann, hat 8— zu derselben Festlichkeit mit 1000 Fr. bezahlt.

Der Subscriptions⸗Ball zum Besten der Armen, welcher gestern Abend im Saale der großen Oper stattfand, uͤbertraf nach der Versicherung mehrerer Blaͤtter an Glanz noch den⸗ jenigen, der im vorigen Jahre zu demselben Zwecke gegeben wurde. Der Koͤnig und die Koͤnigin beehrten nebst der gan⸗ zen Koͤnigl. Familie dieses Fest. Gegen 11 Uhr verließen Se. Majestaͤt die Loge, in welcher Sie sich bis dahin befunden hatten und hielten einen Umgang im Saale.

In den Praͤfekturen haben durch Koͤnigl. Verordnung vom 22ͤsten d. M. folgende Veraͤnderungen statt gefunden: Herr Lucien Arnault, gegenwaͤrtig Praͤfekt der Saone und Loire, ist statt des Herrn Merville zum Praͤfekten der Meur⸗ the, Hr. Leon Saladin, bisher Praͤfekt des Tarn, zum Praͤ⸗ fekten der Saone und Loire, Hr. Combes Syeyes zum Praͤ⸗ fekten des Tarn, Herr Renaudon zum Praͤfekten des Ober⸗ Rhein statt des Herrn Dugied, der Letztere zum Praͤfekten des Departements des Tarn und der Garonne statt des zum Präaͤfekten des Somme⸗Departements ernannten Herrn La⸗

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Der Koͤnig ertheilte gestern dem Ge⸗ 8

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