c.
lonen und zusammen 2695 Mann, zu bilden. Aus dieser Zahl sollen in jeder Wojewodschaft 2 Regimenter organisirt wer⸗ den; bei Aushebung der Mannschaften zu denselben soll man darauf Ruͤcksicht nehmen, daß diejenigen, welche fuͤr eine Fa⸗ milie zu sorgen haben, oder einer Landwirthschaft vorstehen, oder zur Fabrication von Kriegsmaterial gebraucht werden, oder endlich zum Dienst unfaͤhig sind, verschont und nur auf ihr aus⸗ druͤckliches Verlangen genommen werden; zur Organisation die⸗ ser Regimenter sind Generale und Offiziere hoͤheren Ranges in die Wojewodschaft abgeordnet worden. 12) Der jetzige Etat der beweglichen Garde, aus welcher sich oben genannte Regimenter bilden, ist folgender: 2) auf dem linken Weichselufer ist auf die Wojewodschaften Krakau, Sandomir, Kalisch und Masowien ein Kontingent von 40,800 Mann Infanterie ausgeschrieben woorden; davon sind zur Vervollstaͤndigung der vierten In⸗ fanterie⸗Batalllone 8,533 Mann abgesandt; also bleiben noch 32,267 Mann; nach den von den Wojewodschafts⸗Befehls⸗ 5 erstatteten Berichten sind, außer den Offizieren und nteroffizieren, in diesen Wojewodschaften jetzt 30,803 Mann zusammengezogen; davon sollen, einer Verordnung des ehemaligen Dikrators zufolge, zu den 8 Infanterie⸗ Re⸗ gimentern 21,768 Mann abgehen; es bleiben also fuͤr die be⸗ wegliche Garde daselbst 9,035 Mann zuruͤck; außerdem haben fcc Abtheilungen reitender Jaͤger im Betrag von 373 Mann
n der Wojewodschaft Sandomir, von 216 Mann in der Wojewodschaft Kalisch und von 200 Mann in der Weje⸗ wodschaft Masowien, zusammen also 789 Mann, ge⸗ bildet; b) auf dem rechten Weichselufer in den Wojewod⸗ schaften Lublin, Podlachien, Plock und Augustow betraͤgt das Kontingent der beweglichen Garde zu Fuß 36,800 Mann; davon gehen ab zur Vervollstaͤndigung der vierten Bataillone 6041, und bleiben 30,759; den Berichten zufolge waren bis zum 14. d. zusammengezogen 29,295 Mann, hiervon kom⸗ men auf die 8 Infanterie⸗Regimenter 20,684, und verbleiben demnach in der beweglichen Garde noch 10,851 Mann; au⸗
ßerdem bildet sich in der Wojewodschaft Podlachien eine Ab⸗
theilung Schuͤtzen zu Fuß, welche bis jetzt 317 Köͤpfe betraͤgt; c) das Kavallerie⸗Kontingent in den 4 Wojewodschaften auf dem linken Weichsel⸗Ufer, wovon je ein Mann mit einem Pferd auf 50 Feuerstellen kommt, betraͤgt 4785 Mann; den
Berichten nach sind bis jetzt dort zusammengezogen konskri⸗
birte und freiwillige Offiziere 269, dergleichen Gemeine 3772; Offizierpferde 426, Frontepferde 3,539; d) auf die anderen 4 Wojewodschaften kam ein Kontingent von 4547 Mann Kavallerie; zusammengezogen sind bis jetzt 207 Offiziere und 3723 Gemeine, 423 Offizier⸗ und 3588 Frontepferde. 13) Der Artillerie⸗Etat besteht aus 6 Infanterie⸗Compagnieen mit 12
Stuͤck Geschuͤtz auf eine jede, zusammen also 72 Stuͤck
GSeschuͤtz; ferner aus 3 Batterieen reitender Artileerie, mmit 8 Stuͤck Geschuͤtz auf eine jede, zusammen 24 Stuͤck Geschuͤtz; diese Compagnieen und Batterieen sind in jeder Hiinsicht vollstaͤndig ausgeruͤstet; dazu koͤmmt noch 1 Com⸗ pagnie Feuerwerker zu Fuß und zu Pferde. Vor dem De⸗ zember vorigen Jahres war im Warschauer Arsenal nur fuͤr die Festung Zamosec gearbeitet worden; seit dem 6. Dezember befaßte man sich mit der Beschaffung von Feldgeschuͤtz fuͤr die 5 neuen Reserve⸗Artillerie⸗Compagnieen; es wurden fer⸗ ner 160 Munitionswagen gebaut; 4 von den genannten Com⸗ pagnicen sollen in einigen Tagen vollstaͤndig ausgeruͤstet seyn. 14) Mit Schießbedarf sind bis jetzt die alte Artillerie und 13 Infanterie⸗Regimenter versehen worden; die neu gebildete Artillerie soll es naͤchstens werden; fuͤr den Reserve⸗Artille⸗ rie⸗Park wird er aber erst angefertigt. 15) Die Festung Zamose ist in hinreichendem Vertheidigungs⸗Zustande; auf ihren Waͤllen stehen 160 Stuͤck Geschuͤtz, und außerdem be⸗ sitzt sie zu Ausfaͤllen eine Feld⸗Batterie von 4 Stuͤcken Ge⸗ schuͤtz; der Schießbedarf ist daselbst in 12 Niederlagen vertheilt. Die Festung Modlin hat 60 Stuck Geschuͤtz, welche jedoch nicht im besten Zustande sind. Zur Saeheng der Fortifica⸗ tionen von Warschau und Praga sind 43 Stuͤck Geschuͤtz be⸗ immt, zu welchen die in den GardeKasernen befindlichen Tuͤrkischen Kanonen hinzugefuͤgt werden sollen. 16) Die Anfertigung von Schießgewehren ist den groͤßten Schwierig⸗ keiten unterworfen, und es zeigen sich, aller Anstrengungen ungeachtet, unuͤbersteigliche Hindernisse, da es dem Lande an Eisen fehlt; auch fehlt es an Arbeitern, denn selbst die ge⸗ schicktesten Meister haben es nicht unternehmen wollen, Flin⸗ tenlaͤufe zu verfertigen; Graf Onuphrius Malachowoki hat eine seiner eigenen Fabriken dazu hergegeben, und es soll so⸗ gleich mit der Arbeit begonnen werden; in Warschau werden Bajonette und andere Bestandtheile der Gewehre verfer⸗ tigt. 17) Es ist eine neue Pulvermuͤhle errichtet und die Bank beauftragt worden, das zum Kugelgießen erforder⸗
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nen koͤnnen gegen 20,000 Soldaten und 5000 Pferde fassen;
die fruͤheren Artillerie⸗Kasernen und die Reitschule sind in Gewehr⸗Werkstaͤtten umgewandelt worden; außer dem
Haupt⸗Lazareth sollen noch Wohnungen fuͤr 2000 Kranke eingerichtet werden. 19) Hinsichtlich der Verpflegung des Heeres sind von der Regierung die noͤthigen Maaßregeln getroffen und, da es noch an Bataillons⸗Aerzten fehlt, alle dazu Befaͤhigte aufgefordert worden, sich bei der betreffenden Kommission zu melden. 20) Der General⸗Intendant des Krieges und die Befehlshaber in den Wojewodschaften sind beauftragt, fuͤr die Beduͤrfnisse der Truppen zu sorgen und
ihnen dieselben in Natura zu liefern; die Festung Zamohe
und Modlin sind vollstaͤndig mit Lebensmitteln versehen; der General⸗Intendant sorgt fuͤr diese Beduͤrfnisse theils durch Ankauf, theils durch Conscription, nach den Vorschriften der Regierung. Das auf das ganze Land in dieser Hinsicht aus⸗ geschriebene Kontingent betraͤgt 128,000 Scheffel Roggen, 12,200 Scheffel Erdsen, 24,000 Scheffel Gerste, 400,000 Scheffel Hafer und 370,000 Centner Heu. Zur Unterbrin⸗ gung dieser Vorraͤthe sind in den Wojewodschaften Augustow, Podlachien, Lublin und Plock Magazine angelegt worden, und außerdem noch abgetheilte Niederlagen an den Orten, wo die aktive Armee steht. Fuͤr die in Natura zu empfangenden Lebens⸗ mittel sollen den Soldaten taͤglich 9 Polnische Groschen (1 ¾ Silbergroschen Preuß.) abgezogen werden. 21) Die Offiziere und Armee⸗Beamten sollen keine Verguͤtigung fuͤr das LQuar⸗ tier mehr erhalten, sondern es soll ihnen dasselbe von der Kriegs⸗Kommission selbst angewiesen werden. 22) Feuerung, Licht und Schlafstaͤtte sollen die Offiziere und Armee⸗Beam⸗ ten sich aus eigenen Mitteln beschaffen; fuͤr die Unteroffiziere und Gemeinen sollen in dieser Hinsicht die Corps⸗Chefs und Platz⸗ Kommandanten auf Rechnung der Kriegskasse sorgen. 23) Der Preis fuͤr die dem Ir zu leistenden Fuhren ist so lange, bis die daruͤber entlassene?
digung dieses Berichts fuͤgte der Kriegs⸗Minister noch hinzu, daß er sich hinsichtlich des Kriege⸗Budgets mit den Regie⸗ rungs⸗Kommissionen der Finanzen vernommen habe und daß beschlossen worden sey, dasselbe mit Ruͤcksicht auf die groͤßte Sparsamkeit, jedoch auch ohne Beeintraͤchtigung des allgemei⸗ nen Wohles, auszuarbeiten und mit dem allgemeinen Staats⸗
Budget naͤchstens den Kammern vorzulegen.
Krakau, 26. Jan. Der hiesige Courier theilt die auf außerordentlichem Wege vorgestern aus Warschau ein⸗ gegangene Nachricht mir, daß der Reichstag die Polnische Nation fuͤr unabhaͤngig erklaͤrt hat.
Dasselbe Blatt enthaͤlt zwei Artikel, in welchen der Schritt des Generals Chlopicki, hinsichtlich seiner Abdankung von der Diktatur, tadelnd beurtheilt, uͤbrigens aber die Na⸗ tion aufgefordert wird, sich durch dieses ünerwartete Ereig⸗ niß in ihrem Unternehmen nicht aufhalten zu lassen, da das
Wohl derselben bei ihrer jetzigen Einigkeit nicht von einem
Einzigen abhaͤnge. In dem genannten Blatte befindet sich auch ein von Stanislaus Boguslawski, dem Verfasser einer Lebensbeschrei⸗
bung des Fuͤrsten Joseph Poniatowski, eingesandter Artikel, 8 worin derselbe sich uͤber Verleumdungen beschwert, welche die
in Warschau erscheinende „Polnische Zeitung“ gegen seine Person gerichtet habe; es sey hoͤchst schimpflich, meint der⸗
selbe, daß die so gewuͤnschte Preßfreiheit sich sogleich zur
schaͤndlichsten Verunglimpfung des guten Rufs rechtlicher Buͤrger umkehre; er werde nicht aufhoͤren, mit Julian Niem-⸗ cewichz gegen die zuͤgellose Presse Klage zu fuͤhren, und for⸗ dere jenes Blatt auf, ihm den Verfasser des verleumderischen Aufsatzes zu nennen, damit er ihn vor Gott und der Welt
zur Verantwortung ziehen koͤnne.
in Tuͤbingen stationirten Landjaͤger, welche von derselben den
Tag nach dem Auftritte entfernt worden waren, sind auf Srt. Koͤnigl. Maj. Befehl sofort dahin zuruͤckgekehrt und haben ihren Dienst wieder angetreten. Erfreulich war es fuͤr Hoͤchstdieselben, durch den Chef des Departements des Innern, der sich an
Ort und Stelle begeben hatte, um noͤthigenfalls die erforder⸗ lichen nachdruͤcklichen Maaßregeln zu treffen, von dem treff⸗
erordnung zuruͤckgenommen werden wird, 8 von 1 Gulden 15 Groschen (7 ½ Silbergr. Preuß.) auf 2 Groschen (4 Silbergr.) herabgesetzt worden. — Nach Been
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16— Stuttgart, 27. Jan. Die hiesige Zeitung sagt: „Der Unfug in Tuͤbingen (dessen fruͤher gedacht worden)
hat sich auf die Nacht des 22sten d. beschraͤnkt, und es wuͤrde jener, wenn nicht ganz unterblieben seyn, doch diesen Namen kaum verdient haben, waͤren vorausgegangene Geruͤchte zu
erwartender bedenklicher Ereignisse von der Lokal⸗Behoͤrde in ihrem Ungrunde erkannt und hiernach gewuͤrdigt worden. Die
werden, welche bel diesem Anlasse von der weit uͤberwiegen⸗ den Mehrzahl der Buͤrgerschaft und der Studirenden an den Tag gelegt worden sind, so daß, wenn auch wirkliche Gefahr vorhanden gewesen, diese ohne weitere Unterstuͤtzung durch sie bekaͤmpft und niedergehalten worden waͤre. Sobald durch die bereits begonnene Untersuchung die Wahrheit in ihr vol⸗ les Licht getreten seyn wird, sollen die Ergebnisse derselben zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht werden.“
Kassel, 28. Jan. Unsere heutige Zeitung ent⸗ haͤlt folgende Bekanntmachung des Kurfuͤrstl. Staats⸗Mini⸗
eriums:
st „Nachdem Se. Koͤnigl. Hoheit unser Allerdurchlauchtigster Kurfuͤrst die verantwortlichen Vorstaͤnde der obersten Staatsbe⸗
oͤrden, in Gemaͤßheit der Verfassungs⸗Urkunde vom ten d. I. M.,
in folgender Weise ernannt haben:
1) fuͤr die Justiz den, zugleich mit der Praͤsidial⸗Leitung der Geschaͤfte des Staats⸗Ministeriums beauftragten, Staats⸗ Minister Schenk zu Schweinsberg; 1
2) fuͤr die auswaͤrtigen Angelegenheiten den Staats⸗Minister
von Kopp, welchem — 3) jedoch nur provisorisch, die Finanzen mit uͤbertragen wor⸗
den sind;
9%) fuͤr das Kriegswesen den General⸗Major von Muͤldner⸗
Muͤlnheim; 8 5) fñür das Innere den Geheimenrath Rieß; 1“ solchergestalt also das Staats⸗Ministerium nunmehr in seinen Vorstaͤnden vollstaͤndig konstituirt ist; so bringen wir dieses mit der Zusicherung zur oͤffentlichen Kenntniß,⸗ daß, dem Allerhoͤchsten Willen Sr. Koͤnigl. Hoheit des Kurfuͤrsten und den von einem Jeden von uns eidlich uͤbernommenen Pflichten gemaͤß, wir die Verfassungs⸗Urkunde auf das genaueste befolgen und uns aus allen Kraͤften bemuͤhen werden, saͤmmtlichen Angehoͤrigen des Kurstaa⸗
tes die Wohlthat dieser Verfassung in vollem Maße zu Theil werden 0 lassen, daß wir, der landesvaͤterlichen Absicht Sr. K. H.
des Kur
uͤrsten entsprechend, ihren gerechten Beschwerden nie Gehoͤr versagen und sie gegen alle gesetz⸗ und verfassungswidrigen Anmu⸗
thungen schuͤtzen wollen. Dagegen koͤnnen und muͤssen wir aber
auch erwarten, daß die in den letzten Zeiten vorgefallenen unru⸗
higen Bewegungen gaͤnzlich aufboͤren, die Gesetze das ihnen ge⸗ hührende Ansehen behaupten und saͤmmtliche Staats⸗Unterge⸗ bene, ohne sich mit politischen Neuerungen abzugeben und hierzu
zeitraubende und die Gemuͤther aufregende Zusammenkuͤnfte zu halten, zu ihren gewohnten Beschaͤftigungen zuruͤckkehren und diese gehoͤrig betreiben werden, da nur durch sie ein gluͤcklicher Haus- und Nahrungsstand als die Quelle des allgemeinen Wohl⸗ standes gegruͤndet und gesichert werden kann. Eden so erwarten
wir aber auch von allen obrigkeitlichen Personen und oͤffentlichen
Angestellten, daß sie sowohl selbst ihr Betragen nach Vorstehen⸗ dem bemessen, als auch bei eigener personlichen Verantwortlich⸗
keit, ein Jeder in seinem Wirkungskreise, daruͤber wachen werden, daß allem Vorangefuͤhrten genaue Folge geleistet werde und nicht nur Exeesse nach Vorschrift der Verordnung vom 22. Oktober d. abgel. J. zur vee er und Bestrafung gelangen, sondern auch ein jeder die öffentliche
ühe stoͤrende Auftritt, falls dergleichen egen Verhoffen wieder vorfallen sollte, in der Geburt erstickt und ierzu alsbald des Beistandes der Buͤrgergarden zunaͤchst sich be⸗ dient werde; welche letzteren hierbei auch ferner ihre dem Allerhoͤch⸗ sten Landesherrn und dem Staate geleiseten Eidespflichten, ihre ehrenvolle Bestimmung zu Erhaltung der öffentlichen Ruhe, vor
Augen haben werden.
Wir versehen uns zu Allen, die es angeht, daß sie unserer
Ermahnung Folge leisten und daß sie nicht zu Maaßregeln der Strenge uns noͤthigen werden, die wir außerdem unausbleiblich
eintreten lassen muͤßten — nicht nur durch angemessene Bestra⸗ fung der ihre Obliegenheiten vernachlaͤssigenden obrigkeitlichen Personen, sondern auch durch eeee; Einschreiten gegen alle und jede Unterthanen, die den bestehenden und von jenen ergehenden Vorschriften die schuldige Folgeleistung verweigern wuͤrden, so wie durch Anwendung der zur Herstellung und Er⸗ haltung der oͤffentlichen Sicherheit noͤthig werdenden militatri⸗
Hoheit dem Kurfuͤrsten auf Einlegung von eigens hierie abzu⸗ sendenden, den widerspenstigen Gemeinden auf Kosten ihrer ein⸗ zelnen Bewohner einzulegenden, Militair⸗Kommandos. Diese Bekanntmachung ist von saͤmmtlichen Behoͤrden auf allen dazu geeigneten Wegen zur oͤffentlichen Kunde zu bringen. Kassel, den 28. Januar 1831. n Kurfuͤrstliches Gesammt⸗Staats⸗Ministerium.
Schenk zu Schweinsberg. v. Kopp. v. Muͤldner. Rieß. BEEE1111166A“ 8
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Wien, 28. Jan. Die heutige Wiener Zeitung mel⸗ det die von Sr. Kaiserl. Majestaͤt geschehene Verleihung des
vakanten Infanterie⸗Regiments Großherzog von Baden an Se. Koͤnigl. Hoheit den gegenwaͤrtigen Großherzog, so wie auch, daß Se. Majestaͤt angeordnet haben, daß nach ersolg⸗
tem Ableben Sr. Maj. des Koͤnigs von England Georg IV. das Husaren⸗Regiment dieses Namens den Namen des der⸗
maligen zweiten Inhabers, Generaäls der Kavallerie, Grafen
von Radetzky, der fruͤher Inhaber desselben war, wieder zu
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den mil ten. Die Artilleristen waren uͤberdem noch ohne Waffen. schen Huͤlfe, auch durch pflichtschuldige Antraͤge bei Sr. Koͤnigl. den
—
Das genannte Blatt enthalt ferner ein zahlreiches Verzeichniß von Veränderungen, die bei der K. K. Armee stattgefunden haben. Nach Inhalt desselben sind die Generalal Majors: Se. Durchlaucht Ferdinand Prinz zu Hessen⸗Hom-⸗: burg, Georg Schall von Falkenforst, Gustav Prinz zu Ho⸗ henlohe Langenburg und Michael von Mihailevics zu Feld⸗ marschall⸗Lieutenants; die Obersten: Karl Graf von und zu Clam⸗Martinitz, vom Kronprinz Kuͤrassier⸗Regiment Nr. 4, mit der Zutheilung beim Hof⸗Kriegs⸗Rathe; Philipp Edler von Lang, vom Friedrich Wilhelm Koͤnig von Preußen Hu⸗ saren⸗Regiment Nr. 10; Georg Freiherr von Waldstaͤtten, vom Erzherzog Karl Infanterie⸗Regiment Nr. 3; Ludwig v. Geppert, Commandeur des 5ten Jaͤger⸗Bataillons, und Peter Freiherr Pirquet v. Cesenatico, Commandeur des 9ten Jaͤger⸗ Bataillons, zu General⸗Majors ernannt; drei Oberst⸗Lieute⸗ nants sind zu Obersten und neun Majors zu Oberst Lieute⸗ nants befoͤrdert worden. Der Fuͤrst Karl zu Lichtenstein, zweiter Oberst vom Nostitz Chevauxleger⸗Regiment Nr. 7, wurde wirklicher Regiments⸗Commandeur beim Koͤnig Friedrich Wilhelm Husaren⸗Regiment Nr. 10.
Bern, 24. Jan. Am 18. bezog die Buͤrgergarde zum
letzten Male die Wache, da die jetzt uͤberall eingetretene Ruhe und Stille die fernere Aktivitaͤt derselben unnoͤthig macht. Letzten Freitag ist das seit dem 5. d. in Thaͤtigkeit gewesene “ der Bernischen Truppen wieder aufgeloͤst 8* worden. *8 Durch Beschluß der hohen Tagsatzung sind alle Staäͤnde der Eidgenossenschaft aufgefordert worden, ihre beiden Bun⸗ des⸗Kontingente so in Bereitschaft zu halten, daß sie auf er⸗
sten Befehl vom Generalstabe inspicirt werden koͤnnten.
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1 8 rid, 17. Jan. Seit einigen Tagen erneu-
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dert sich das Geruͤcht, daß die Errichtung eines Ministeriumms
des Innern, ungeachtet der bis jetzt derselben entgegengetre⸗ tenen Hindernisse, sich dennoch, und zwar binnen kurzer Zeit,
verwirklichen werde. — Manzanares, einer der Häͤupter der
sich im Auslande befindlichen Spanischen Rebellen, welcher eine Zeit lang in den Marokkanischen Staaten sich aufgehal⸗ ten, hatte sich zu Anfang dieses Monats mit 150 Indivi⸗ duen gleichen Schlages in Gibraltar vereinigt und eine Lan⸗ dung an der Spanischen Kuͤste heabsichtigt. Ihre verbreche, rischen Plaͤne sind jedoch fruͤh genug entdeckt und folglich vereitelt worden. Der General⸗Gouverneur von Gibraltar, von dem Koͤnigl. Spanischen Konsul ebenfalls aufgefordert, um von seiner Seite jenen Verbrechern Einhalt zu thun, hat sich hoͤchst lobenswuͤrdig bei dieser Gelegenheit betragen und von seiner allgemein bekannten und geschaͤtzten Rechtlich, keit neue Beweise . — Eine Franzoͤsische Kriegs⸗ Korvette, welche von Algier nach Toulon bestimmt, jedoch durch einen Sturm nach der Meerenge von Gibraltar ver⸗ schlagen und nach Kadix zu segeln gezwungen worden war, langte vor 10 Tagen im Hafen von Kadix an, ging daselbst vor Anker, und die MarineOffiziere stiegen noch den naͤm⸗: lichen Tag ans Land. Als Tages darauf der Kommandant der Korvette die an deren Bord befindlichen 200 Franzöͤsischen Artilleristen ebenfalls, um sich zu erfrischen, an das Land schicken wollte, verweigerte der Gouverneur von Kadix seine Erlaubniß hierzu, schickte jedoch sogleich einen Courier nach Madrid, welcher von hiesiger Regierung mit dem Befehl zua-89.—“ ruͤckgesandt wurde, ihnen den Zutritt zum Lande zu verstat⸗
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8n SS Tuͤrkei. 85 It 8*8 8 en—
Die Agramer Zeitung enthaͤlt Folgendes: „Von der Bosnischen Graͤnze, den 15. Jaa, Der Vorsteher des Banjalukaer⸗Bezirks, Namens Imsaga, hat seinen Csehaja
Secretair) zu den benachbarten Capitains und sogar bis
ervent, Moglaj, Teshan und Gradachacz (Capitainate im Drina⸗ und Bosna⸗Bezirke) ausgesandt, um sich gegen den Zwang der neuen Adjustirung und des Exercier⸗Reglements streitfertig zu halten; zu welchem Behuse bereits haͤufige Ver⸗ sammlungen und Depeschen⸗Wechsel zwischen diesen und den Saraevoer⸗Machtgebern stattgefunden haben.“
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Vereinigte Provinzen vom la Plata.
Die unlaäͤngst in England eingelaufenen Nachrichten aus Buenos⸗Ayres gehen bis zum 30. Okt. Der Gouverneur von Entrerios war in Santa⸗Fé angekommen und hatte lange Konferenzen mit dort auwesenden Generalen gehabt. In Folge derselben stellte sich General Echague an die Spitze Veteranen und Miliz⸗Soldaten, und ein Abgesand⸗
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